Grüne Zelle – JVA Wittlich: Entschärfung in Sicht?

Veröffentlicht am 11. August 2005
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Nachdem im Konflikt um angehaltene Post an die „Grüne Zelle“ die Anfechtungsklage durch RA Stefan Kristen/ Ludwigsburg auf dem Weg ist, der Vorgang wohl auch vom rheinland-pfälzischen Justizministerium geprüft wird (Protestschreiben sind weiterhin erwünscht), hat René Gorig klärende Gespräche mit entsprechenden Mitarbeitern der JVA gesucht.

Auch wenn eine grundlegende Klärung wohl auf dem Rechtsweg zu suchen ist, scheint sich eine atmospärische Entspannung abzuzeichnen, wie René Gorig schreibt: „Nachdem zunächst alles danach aussah, dass die Situation seitens der Anstalt weiter zugespitzt wird und ich, um dieser Annahme auf den Grund zu gehen, das Gespräch gesucht habe, zeichnet sich mir nun ein etwas anderes Bild ab: Im Gespräch mit dem Vollzugsabteilungsleiter ist klar zum Ausdruck gekommen, dass er- ungeachtet seiner persönlichen Meinung- (justiz-) politische Vorgaben zu erfüllen habe, die ihm, wenn überhaupt, nur sehrgeringen Ermessensspielraum ließen. Es wurde unmissverständlich festgestellt, dass mir sehr wohl ein Petitionsrecht“ ( Unterschriftenaktion) „zustehe und Kontakt zum Petitionsausschuss nicht der Postkontrolle unterliege. Meine Annahme die Anstalt wolle das Petitionsrecht behindern, beruht also lediglich auf einer falschen formalrechtlichen Vorgehensweise meinerseits. Der Vollzugsanstaltsleiter hat erkennen lassen, dass er nicht geneigt sei, Post in der private mit drogen-/hanfpolitischen Themen vermischt werden, grundsätzlich mit einer Anhalteverfügung zu belegen.“

Schreiben an René Gorig sind seitens der GH weiterhin erwünscht, zeigt Solidarität!

„Der VAL geht sehr differenziert und meiner Meinung nach auch ziemlich wohlwollend vor. Es ist also wirklich eine deutliche atmosphärische Entspannung spürbar.”

Darüberhinaus habe ich versucht herauszubekommen, worauf die Feststellung, „ich stehe „THC-haltigen Stoffen unkritisch und verharmlosend gegenüber“ beruht. In der Annahme, dass der interne Drogenberater der Urheber dieser Feststellung sei, habe ich auch mit ihm ein Gespräch geführt. Er verneinte jedoch die Urheberschaft und verwies auf den für meine Abteilung zuständigen Psychologen. Ohne auch nur im Ansatz den Versuch unternommen zu haben, ihm ein politisches Statement abzuverlangen, erklärte er, dass er seit Jahren für eine Legalisierung plädiere. Auch um den Knast zu leeren und endlich Behandlungsvollzug praktizieren zu können. Er könne unsere Forderungen voll unterstützen, doch auch für ihn als verbeamteten Oberpsychologierat seien die politischen Vorgaben bindend. Er könne beispielsweise auf Fortbildungen die Legalisierungsforderung vertreten und tue dies immer wieder. Nun werde ich noch Kontakt zum anderen Psychologen aufnehmen, da die Unterstellung „unkritisch und verharmlosend“ meines erachtens haltlos ist und aus meiner Akte verschwinden sollte. Diese Feststellung zieht ihre Kreise bis hin zur Stellungnahme der Anstalt hinsichtlich der Anfechtungsklage. Wenn diese Sache „bereinigt“ ist, steht die gerichtliche Klärung auch auf einem beiderseitigen fairen Fundament. Nach meiner jetzigen Einschätzung gehe ich davon aus, dass der VAL kein Interesse hat, dass sich wegen dieser Angelegenheit ein neuer Konflikt anbahnt.

Die Dialogbereitschaft besteht beiderseits und darauf lässt sich aufbauen.
Es macht keinen Sinn und bringt unser Anliegen nicht weiter, wenn grundsätzliche Standpunkte verhärtet und nicht ausgeräumt, zumindest aber auf einen Minimalkonsens gebracht werden.“

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