Aufruf zu Protesten: Besuchsverweigerung der JVA Kassel vom Justizministerium bestätigt

Veröffentlicht am 15. Februar 2007
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Im Dezember wurde Jo Biermanski, Pressesprecher der Grünen Hilfe, der Besuch der Weihnachtsfeier der Inhaftierten-Gruppe von Bündnis’90/ Die Grünen durch die Anstaltsleitung der JVA Kassel „aus Sicherheitsgründen“ verweigert.

Die Grüne Hilfe protestierte bei der Anstaltsleitung der JVA Kassel und beim Hessischen Ministerium der Justiz und bat um Begründung der Einlassverweigerung.

Während der Protest bei der Anstaltsleitung ohne Rückmeldung blieb, antwortete das Hessische Justizministerium im Schreiben vom 22.01.07, dass die Einlassverweigerung aus Sicherheitsgründen nicht zu beanstanden sei. Als Gründe wurden , „das Interesse, die Anstalt drogenfrei zu halten, die Zuverlassigkeit des Besuchers und die Möglichkeit sicherheitsgewährleistender Maßnahmen“ aufgeführt.

Im erneuten Antwortschreiben von Jo Biermanski an das Hessische Ministerium der Justiz protestiert die Grüne Hilfe erneut gegen die Behinderung der ehrenamtlichen Gefangenenbetreuung:
„Es ist mir/uns nicht nachvollziehbar, inwiefern nach Ihrem Schreiben vom 22.01. das Interesse, die Justizvollzugsanstalt drogenfrei zu halten und die Zuverlässigkeit meinerseits als Begründung gegen einen Besuch der Weihnachsfeier der JVA-Gruppe von B’90/ Die Grünen aufgeführt werden konnten. Es scheint, Sie haben die satzungsgemäße Zielsetzung der Grünen Hilfe, die „Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik“ völlig falsch verstanden:
Die Versorgung mit Drogen ist sicherlich kein Bestandteil unserer ehrenamtlichen Arbeit, wie beispielsweise vorherige Besuche bei Gefangenen und entsprechender Besuche der JVA-Gruppe von B’90/ Die Grünen belegen. Auch betreffs meiner Zuverlässigkeit gibt es keinerlei nachvollziehbare Hinweise, die eine Besuchverweigerung begründen könnten. Als Ergotherapeut bin ich auch für die Betreuung Inhaftierter besonders geeignet. Wir, die Grüne Hilfe, halten eine eingehende Hinterfragung der oberflächlichen Begründung der Besuchsverweigerung im Sinne ehrenamtlicher Gefangenen-Betreuung für notwendig.“Die GH bittet um entsprechende Protestschreiben an das Hessische Ministerium der Justiz ( Postfach 31 69, 65021 Wiesbaden, Fax: 0611—322879, lutwin.weilbaecher@hmdj.hessen.de) unter dem Aktenzeichen: 2400/1 E – IV/B2 – 2007/269-IV/B.

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