Harte Urteile gegen Eigenbedarf-GrowerInnen befördern Schwarzmarkt

Veröffentlicht am 22. März 2008
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Albstadt. Ein erstes Urteil im Zusammenhang mit bundesweiten Durchsuchungen wegen Bestellungen beim Head-Shop “Catweazel” / Aachen bestätigt die negative Stoßrichtung der entsprechenden polizeilichen Aktion des LKA Düsseldorf. (www.gruene-hilfe.de; siehe Archiv/ Januar 2008)

Aufgrund von 8 Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde ein Betroffener nun zu 3000 Eur (125 Tagessätze á 24 Eur) verurteilt. Ein hartes Urteil wegen Eigenbedarf, was dazu führen dürfte, dass sich Hanf-FreundInnen eher wieder auf die unsauberen Bedingungen des Schwarzmarktes einlassen, statt sich zum Eigenbadarf sicherlich sauberes Cannabis selbst zu züchten.

Über seinen Anwalt Christian Niederhöfer aus Tübingen hatte der Betroffene Akteneinsicht angefordert, doch das Urteil des Amtsgericht Albstadt erging, noch ehe die angeforderten Akten eintrafen. RA Christian Niederhöfer hat im Namen des Verurteilten Widerspruch eingelegt. Die Grüne Hilfe wird weiter zu diesem Fall berichten und zur Teilnahme an der Widerspruchs-Verhandlung aufrufen!

So wird Kriminalisierung und Schwarzmarkt befördert und notwendiger VerbraucherInnen-Schutz verhindert, heißt es in einer Pressemitteilung des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., in der zur Beteiligung am Protestmailer des „Deutschen Hanfverband“ an Bundes-Justizministerin Zypries unter http://hanfverband.de/protestmailer/mitmachen_13.html aufgerufen wird.

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