Gegendarstellung zur Rede vom 26.06.2008 von Maria Eichhorn „Cannabis nicht legalisieren“

Veröffentlicht am 6. Juli 2008
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Offener Brief – Stellungnahme/Gegendarstellungzur Rede vom 26.06.2008 von Maria Eichhorn, „Cannabis nicht legalisieren“(Maria Eichhorn MdB ist Drogenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion)

Sehr geehrte Frau Eichhorn, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Brief wenden wir, das sind Lars Scheimann, Tourette Patient, und Birgit Scheimann, seine Ehefrau, uns an Sie, sowie an die Öffentlichkeit um Ihre Rede vom 26.06.2008 bezüglich Cannabis in der Medizin zu kommentieren.

Zu allererst möchten wir uns kurz vorstellen bevor wir Ihnen mitteilen, wie unrecht Sie haben und das Sie sich offenbar weder auf diese Rede, noch aufdas Thema vorbereitet haben. Anscheinend wissen Sie überhaupt nicht worum es hier geht und vergessen, dass es hier nicht um die allgemeine Legalisierung, sondern um die Regelung für Patienten geht, welche einen positiven Nutzen aus dem Wirkstoff THC ziehen. Deshalb sehen wir es als dringend erforderlich an, Sie über bereits bestehende Gesetzesänderungenbezüglich dieses Gegenstandes, sowie der Vorgehensweise der zuentscheidenden Behörden (Bundesopiumstelle) aufzuklären.Wir bitten etwaige jetzt dokumentierte Gefühlsausbrüche zu
entschuldigen, aber aufgrund der Tatsache dass Sie die Problematik völlig durch Ihre Unwissenheit verfehlen, sind unsere Emotionen derart aufgebracht, dass es sich nicht vermeiden lässt Wut und Enttäuschung im Rahmen zu halten. Lars Scheimann ist Patient der MHH Hannover, er wird von Frau Dr.
Müller Vahl behandelt. Er leidet seit seiner Kindheit an dem Gillesdela Tourette Syndrom. Eine komplexe neurologische Erkrankung für die es kein eigenständiges Medikament gibt. Diese Erkrankung wird bisher mit starken Psychopharmaka wie z.B. dem bekannten Haldol oder ähnlichen Präparaten behandelt. Diese Präparate sind mit sehr starken Nebenwirkungen/Wechselwirkungen und Gefahren einer Spätkomplikation
verbunden (Impotenz, Leberschäden, Persönlichkeitsveränderung, Realitätsverlust und vieles mehr auf Rezept).

Die MHH Hannover hat in den vergangenen Jahren eine Studie abgeschlossen mit dem Ergebnis das der Wirkstoff Delta-9-THC, der Cannabispflanze für viele Patienten als geeignetes Ersatzpräparat, mit wesentlich geringeren oder gar keinen Nebenwirkungen erfolgreich in Frage kommt. Da bei Herrn Scheimann die starken Psychopharmaka lediglich eine Lethargie hervorriefen und eingesellschaftsfähiges Dasein unmöglich wurde verordnete man Ihm Dronabinol,ein synthetisch hergestelltes Cannabispräparat das aufgrund seiner Herstellung durch die THCPharm so kostenintensiv ist das es, wenn man nicht gerade das Glück hat Privatpatient zu sein, keinem Kassenpatientmöglich erscheint es selbst zu finanzieren. Wenn man aber wie bereits oben schon erwähnt eine chronische Erkrankung hat nimmt auch keiner der privaten Versicherungsunternehmen einen solchen Patienten auf. Das bedeutete für Herrn Scheimann als normaler Kassenpatient, einen Therapiekostenaufwand von 1500 Euro monatlich.

Da dieses verordnungsfähige Medikament aber einen sehr großen Erfolg bezüglich der Behandlung seiner Erkrankung aufwies und eine sehr gute Wirkung zeigte war es unter Mithilfe seiner Angehörigen zu Anfang möglich gemacht worden dieses zu finanzieren. Es folgten mehrere Anträgemit der Bitte um Kostenübernahme an den MDK seiner Krankenkasse; daraufhin folgten lediglich die Ablehnungen der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für dieses Medikament an Herrn Scheimann. Man stützte sich wie Sie auf dieangeblich fehlenden Erkenntnisse über Therapieerfolg da “man” darüber nichts wüsste. Eingeladen, oder angesehen wurde er nie. Auch die geführten Studien und deren Ergebnisse kannte “man” nicht.

Das Bundesverfassungsgericht regelte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit über die Bundesopiumstelle einen anderen Antrag zu stellen der einem Patienten dann den Weg ebnen sollte, Cannabis in der Medizin zu nutzen wenn Dronabinol abgelehnt würde. Denn von dieser Problematik betroffenen Patienten sollte der Zugang zu den Ihnen verordnet, nicht finanzierbar aber helfendem Wirkstoff zugänglich gemacht werden. Die Anträge sollten außerordentlich geprüft und zeitnah (innerhalb von drei Monaten) bearbeitet werden.

Nun, Herr Scheimann stellte diesen Antrag 2006. Es waren hohe Anforderungen die zuerst einmal sichergestellt werden mussten. So müssen die Patienten beispielsweise unter der Mithilfe Ihrer behandelnden Ärztenochmals beweisen dass dieser Wirkstoff tatsächlich hilft. Die Bundesopiumstelle, in
dem Fall vertreten durch Herrn Dr. Wilhelm Schinkel zu dem wir gleich noch weiteres zu sagen haben, fordert nochmals eine aktuelle Ablehnung des MDK über die Kostenübernahme von Dronabinol. Der Patient soll entweder einen Beruf haben, der die Sachkenntnis über den Umgang mit Betäubungsmitteln
voraussetzt oder andere Maßnahmen müssen eingehalten wie Erfüllt werden, um eine Erlaubnis zu dem Umgang mit Cannabis zu erlangen! Das nimmt Zeit in Anspruch!

Zeit die manche Patienten aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr haben.

Zudem sei gesagt, dass dieser Antrag auch nicht kostenfrei ist sonderngebührenpflichtig, unabhängig wie die Entscheidung ausfällt. Herr Scheimann hat diese Anforderungen erfüllt und sollte ein Cannabispräparat erhalten welches finanzierbar ist. So war es dann auch. Allerdings war dieses Canabisextrakt welches von derselben Firma hergestellt wird, die das teure Dronabinol (Tropfen) herstellen,wirkungslos.Es war ein Schlag ins Gesicht. Herr Scheimann rief daraufhin die THCPharm an um sich zu informieren warum das so sei. Als Antwort bekam er dann; dasman leider nicht genau wüsste wie das Extrakt wirkt und ob es überhaupt inder Form wirkt wie das beim Dronabinol der Fall ist. Ich möchte dass sie jetzt über den letzten Satz nachdenken und frage mich ob Sie jetzt dasselbe unwohle Gefühl haben wie Herr Scheimann als er dashörte!

Über diesen Vorfall informierten wir umgehend telefonisch sowie schriftlich Herrn Dr. Schinkel (Bundesopiumstelle). Das wirkungslose Cannabisextraktgaben wir an die Apotheke unter Berücksichtigung der betäubungsrechtlichen Maßnahmen zurück und ließen einen Teil an einer
anerkannten gerichtsmedizinischen Einrichtung auf Wirkstoffgehalt überprüfen. Diese Untersuchung gab Herr Scheimann selbst in Auftrag da er sich nicht erklären konnte warum dieses Extrakt (Tropfen) nicht wirkte und seine Symptome verschlimmerte. Überraschender Weise war der Wirkstoff vorhanden jedoch aufgrund einer falschen Herstellung möglich gemacht worden sein, dass der Körper diesen Wirkstoff nicht aufnimmt. Herr Dr. Schinkel forderte eine und bis jetzt mittlerweile ehrere Dokumentationsschriftstücke von Herrn Scheimann über Art und Applikationdes von Ihm genutzten Cannabisextraktes. Hr. Scheimann hat daraufhinmehrere Monate nichts mehr gehört und wandte sich bereits damals an verschiedene Parteien und an die Öffentlichkeit um Hilfe zu erfahren und Ihm widerfahrenes zu schildern. Er rief Hr. Dr. Schinkel mehrfach an um zuerfahren wie es denn nun in der Sache weitergehen würde. Doch Dr. Schinkelverwies auf die derzeitige Gesetzeslage mit dem Hinweis er könne Ihm auch nicht weiterhelfen. Bei einem der Telefongespräche fragte Hr. Dr. SchinkelHerrn Scheimann ob er an den “lieben Gott” glauben würde? Hr. Scheimann bejahte diese Tatsache. Daraufhin war Dr. Schinkel der Meinung dass Hr. Scheimann sich mit einem “Pfarrer” unterhalten müsse, und er wüsste auch mit wem. Da Hr. Scheimann bis zu diesem Zeitpunkt den Glauben an die Hilfeder Bundesopiumstelle und seinem zuständigen verantwortlichen Ansprechpartner, Hr. Dr. Schinkel noch besaß, nahm er das Angebot an. Dr. Schinkel schickte eine eMail an Herrn Scheimann, dem es zu diesem Zeitpunkt durch das fehlen der Medikation mit THC sehr schlecht ging.

Indieser EMail waren der Ort und der Name von dem Pfarrer angegeben an den sich Hr. Scheimann aufgrund seiner derzeitigen Notlage auf Empfehlung von Dr. Schinkel wenden sollte, er habe bereits mit Ihm gesprochen und man würde Ihn dort erwarten. (Diese EMail ist als Beweis noch vorhanden, und das
Telefongespräch wurde durch zufällige Zeugen mit verfolgt). Herr Scheimann begab sich daraufhin zu der Kirche, dem Sitz des Pfarrers der von Dr. Schinkel über die Situation des Herrn Scheimann informiert wurde. Was Herr Schinkel Herrn Scheimann verschwiegen hatte, war die Tatsache, dass es sich bei dieser „kirchlichen Institution“ weder um eine evangelische noch um eine katholische Glaubensgemeinschaft handelte. Es handelte sich tatsächlich um eine freie Kirche in der dieser besagte Pfarrer durch „Handauflegen“ Herrn Scheimann von seinem Leiden erlösen wollte. Da dieses Leiden aber doch so groß sei wollte man Ihm einen Termin geben wenn die „Heiler“ aus den Staaten ankommen würden, und gemeinsam hätte man dann die Kraft und Energie um der Problematik entgegenzutreten und besagte zubekämpfen. Man gab Ihm Informationsmaterial (welche noch vorhanden) und bat Ihn wiederzukommen.

Herr Scheimann verließ diese Einrichtung sichtlich schockiert und ging nie wieder hin. Beim nächsten Telefongespräch mit Herrn Dr. Schinkel gab Herr Scheimann andas er sich mit dieser Kirche und den Praktiken der Kirche nichtidentifizieren könne. Hier stellt sich die 2. große Frage.

Dürfen Personen wie Herr Dr. Schinkel das Leid eines Ihm unterstellten Antragsstellers in solch einer Form ausnutzen und sitzt eine solche Person mit einer so hohen Entscheidungsgewalt dort richtig an diesem Platz?

Ich möchte auch dass Sie darüber nachdenken. Ich denke hier sind die Grenzen über alle Maasenüberschritten. Herr Scheimann bat erneut um baldige Entscheidung seiner Antragslage undhatte zu diesem Zeitpunkt nicht vor mit der Presse oder anderen Personendas erlebte auszutauschen, nun aber sieht er sich gezwungen sich zu wehren, da in Ihrer Rede davon gesprochen wird, dass er die Behandlung frühzeitig abbrach. Da sind Sie völlig falsch informiert und wie er mittlerweile glaubt, bewusst falsch informiert worden. Der gesamte Schriftverkehrzwischen der Bundesopiumstelle und Herrn Scheimann kann Ihnen auf Wunschzur Verfügung gestellt werden. Herr Scheimann beantragte die Einfuhr eines medizinischen Cannabisextrakts der Firma Bedrocan, das niederländischeUnternehmen welches den geprüften medizinischen, kontrollierten Cannabisextrakt für die niederländischen Patienten zu Verfügung stellt. Als Erlaubnisinhaber der Einfuhrberechtigung sollte die deutsche Apotheke fungieren die Herrn Scheimann während der gesamten mittlerweile 2 Jahre andauernden Antragsbearbeitung begleitet. Monate lang hörte Herr Scheimannnichts über den derzeitigen Stand oben genannter Antragsanfrage. Dann nach vielen vorausgegangenen Monaten stellte die Bundesopiumstelle (Hr. Dr.Schinkel) erneut ein Cannabispräparat der Firma THCPharm, welches auch das teure Dronabinol herstellt zur Verfügung. Dieses mal ein Cannabispräparat, gelöst in Ethanol, gedacht zur Inhalation
über einen Vaporizer, ist leider nicht vom Bundesinstitut für Arznei und Medizinprodukte als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und somit auch vom Patienten selbst zu finanzieren Kosten rund 500 Euro.

Dieses in Ethanol gelöste Extrakt hätte genau wie das zuvor gestellte in Öl gelöste Extrakt der THCPharm von Anfang an zur Verfügung gestanden, um somehr verwunderte es Herrn Scheimann das er monatelang warten musste um es jetzt zu erhalten. Auch dieses Extrakt war in seiner Wirkung in keiner Weise mit Dronabinol oder medizinischem Cannabis vergleichbar. Hier traten durch das Ethanol Nebenwirkungen auf, wie zum Beispiel Kopfschmerzen undstarkes husten. Diese Begleiterscheinungen wurden Herrn Dr. Schinkel aufWunsch schriftlich und unter Anmerkung der Einnahmezeit/Menge und Applikation präzise mitgeteilt. Auch dieses Cannabisextrakt wurde der Apotheke unter Berücksichtigung von den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen zurückgebracht. Das war im April 2008, seither ist Herrn Scheimann nichts Schriftliches oder Mündliches mehr mitgeteilt worden. Das einzige was Ihm von Seiten der Bundesopiumstelle zugesandt wurde war eine Androhung eines Bußgeldes, weil er die Halbjahresmeldung über den Verbleibund Gebrauch von Betäubungsmitteln welche Ihm ja 2malig wie bereits obenbeschrieben zu den Testphasen(!) innerhalb von mittlerweile zweieinhalb Jahren zu Verfügung stand nicht zeitnah zurücksandte, obgleich mehrere detaillierte Auflistungen unter Gegenzeichnung der zu begleitenden Apotheke per Einschreiben an Dr. Schinkel gesandt wurden. Die so genannte Befristete Erlaubnis nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes für Herrn Lars Scheimann endet am 30. September 2008. In dieser Zeit sind Ihm außer Kosten und vielen Sorgen rund um seine Erkrankung und seiner weiteren Zukunft der Glaube an Hilfe von Seiten Ihrer untergeordneten Behörde zum Teil genommenworden. Ein geeignetes Medikament mit dem Wirkstoff THC ist Ihm jedoch nicht zu Verfügung gestellt worden. Die Möglichkeit medizinischen Cannabis aus den Niederlanden zu beziehen um seine Leiden zu lindern wird Ihm bis heute vorenthalten.

Jetzt kommen Sie mit Ihrer Rede, reden komplett am Thema vorbei. Sprechen von der Gefahr bei jugendlichen Lustkonsumenten. Sprechen von Einstiegsdroge, sprechen von Abhängigkeit. Ist ein Tumorpatient der stärkste Schmerzen hat Drogensüchtig weil er Morphinpräparate einnehmen muss?

Oder ist er es in Ihren Augen nicht weil die Packung mit dem Label „Merck“ versehen ist?

Sie stellen sich hin und publizieren 2 Studien dieangeblich nachgewiesen haben wie schädlich Cannabis ist. Es gibt hunderte von Studien die bereits nachgewiesen haben das Cannabis/THC durchaus einenpositiven Nutzen für einige kranke Menschen in dieser Bevölkerung und auchin der anderer Länder
darstellen. Die neuste Studie stammt von der McGill – Universität von British Columbia in Vancouver und erklärt genau das Gegenteil Ihrer erwähnten Studien. Sie stützen sich auf Ihre „Experten“. Die wahren Experten sind die betroffenen. Können sich so viele Menschen täuschen?

Zu Ihrer Information müssen wir noch erwähnen dass keiner der Erlaubnisinhaber mit dem von der THCPharm zu Verfügung gestellten Cannabisextrakt wirklich zufrieden war. Es ist an der Zeit diesen Patienten, wie bereits vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, Zugang zu medizinischen Cannabis oder wirksamen Präparaten zu ermöglichen damit sie zukünftig straffrei bleiben und endlich entkriminalisiert werden!

Am 30. September endet die befristete Erlaubnis von Herrn Scheimann. Eine Verlängerung der Erlaubnis ist rechtzeitig (mindestens einen Monat vor Ablauf) unter Beifügung einer erneuten Erklärung des behandelnden Arztesauf einem entsprechenden Formblatt zu beantragen. Die letzte Erklärung derbehandelnden Ärztin wurde Hr. Dr. Schinkel im März 2008 bereits zugesandt. Hr. Scheimann wird die Verlängerung beantragen.

Unter Berücksichtigung der hier erwähnten Erlebnisse und Erfahrungen in dieser Zeit ist es zuerwarten, dass die Presse und vielleicht auch Sie über den weiteren Verlauf informiert werden möchten. Wir halten Sie auf dem Laufenden, alleine schon deshalb weil wir denken das Wege entstehen in dem man sie geht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Lars & Birgit Scheimann

PS: Wenn Sie diesen Artikel für wichtig erachten, freuen wir uns über Ihre Stimme auf Yigg.de und Webnews.de. Danke!

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