Mit Urinprobe zum Bewerbungsgespräch

Veröffentlicht am 19. Juni 2009
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Web.de schreibt:

18.6.2009: Um zu überprüfen, ob der neue Bewerber Drogen konsumiert, gehört bei vielen Konzernen die Urinprobe zum gewöhnlichen Bewerbungsverfahren.

Die Drogentests gelten in den meisten Fällen zwar als freiwillig, doch daran melden Datenschützer und Gewerkschaften nun Zweifel an.

Unternehmen wie RWE, Thyssen-Krupp und RAG Deutsche Steinkohle bestätigten gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, im Auswahlverfahren neuer Mitarbeiter solche Drogenscreenings aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Diesen Test auf Herz und Nieren hält die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten NRW ohne gesetzliche Grundlage für „nicht zulässig“.

Auch Marc Schlette, Sprecher der IG Metall NRW, zeigt sich empört: „Wir sehen darin einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte. Das ist Pinkeln unter Aufsicht. “

Zwar gilt ein solcher Check-Up als verpflichtend für Piloten oder Lokführer, dies jedoch aus gutem Grund: Sie könnten Dritte in Gefahr bringen. Trifft dies auf eine Berufsgruppe nicht zu, kann ein Arbeitgeber auch nicht auf eine Urinprobe bestehen.

Viele Unternehmen lassen ihre Bewerber daher eine Einverständniserklärung unterschreiben, bevor getestet wird. Doch diese hält die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten NRW laut „WAZ“ für ungültig: „Eine rechtlich wirksame Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Wer aber nur die Wahl zwischen dem Drogenscreening oder keiner Einstellung hat, gibt die Einwilligung gerade nicht freiwillig ab.“ (jnw)

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