Drogenkonsum und die Musterung bei der Bundeswehr

Veröffentlicht am 7. September 2010
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Am 1. September 2010 ist die seit zwei Jahren angekündigte Neuausgabe der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 46/1 „Musterung“ in Kraft treten. Diese Vorschrift regelt die Durchführung der Musterungsuntersuchung und legt die Ausmusterungskriterien fest.

Die vorherige Fassung beruhte noch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Jahres 1999, kannte beispielsweise noch den 2004 abgeschafften Tauglichkeitsgrad T3 und wies auf die Verhängung eines Bußgeldes hin, sollte ein Wehrpflichtiger die Musterungsuntersuchung verweigern (stellt seit 2005 keine Ordnungswidrigkeit mehr dar).

Die Kriterien, die zu einer Ausmusterung führen, sind im Wesentlichen unverändert geblieben. An einigen Stellen gibt es lediglich Präzisierungen wie beispielsweise zum Konsum von Drogen:

neu http://www.asfrab.de/fileadmin/user_upload/media/pdf/ZDv_46/ZDv_46_1_Anl3GNr15.pdf

alt http://www.asfrab.de/fileadmin/user_upload/media/pdf/ZDv_46_2007/ZDv_46_1_2007_Anl3GNr15.pdf

Wie gewohnt haben wir an alter Stelle die Neufassung der Musterungsbestimmungen für den täglichen Gebrauch aufbereitet:
http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

Grüße aus dem Büro der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V.

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