Führerschein und Cannabis (2) – Aussagen zum Konsumverhalten

Veröffentlicht am 23. Juli 2013
Diesen Artikel drucken

Wie immer gilt: Macht KEINE Aussage! Überall erklärt, trotzdem machen es viele falsch. Deshalb mal 3 traurige Praxisfälle der letzten Zeit:

1.  Person 1 hat kurz vor der Fahrt konsumiert, im Rahmen der Kontrolle war er eingeschüchtert und wollte das nicht zugeben. Deswegen erfand er die Ausrede, daß der letzte Konsum 2 Wochen her ist.

2. Person 2 hat das letzte mal 2 Tage vor der Fahrt konsumiert und konsumiert so gut wie nie. Da die Rauschwirkung nicht so lange anhält und er Teilnahme am Straßenverkehr und Konsum trennen kann, gab er wahrheitsgemäß an, vor 2 Tagen das letzte mal konsumiert zu haben.

3. Person hatte 3 Tage vor der Fahrt das letzte Mal konsumiert machte aber keine Aussage dazu. Der Polizei gegenüber äußerte noch, daß er das mal mit 18 probiert habe aber dann nie wieder etwas damit zu tun hatte.

Alle 3 hatten, trotz der Pausen von Person 2 und 3 eine aktiven THC Wert von über 1,0 ng/ml, logischerweise war der Wert bei Person am höchsten.

Die zuständige Führerscheinstellen forderten bei allen 3 Person die Entziehung der Fahrerlaubnis bis mittels einer MPU die Eignung für die Teilnahme am Strassenverkehr belegt werden kann.

Die Begründung beruhte i auf § 14 I S.4 FeV und Anlage 4 Nr.9.22 zur FeV. §14 FeV und Anlage 4 9.2.2 FeV.

Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.“

„Weitere Tatsachen“ war in allen 3 Fällen das mangelnde Trennungsvermögen zwischen Teilnahme am Straßenverkehr und dem Konsum von Cannabis. Dieses war deswegen erfüllt, weil alle 3 Personen einen aktiven THC Wert von über 1,0 ng/ml hatten.  Obwohl Person 2 und 3 offensichtlich trennen konnten, denn deren Konsum lag soweit zurück, dass die Rauschwirkung nicht mehr andauern konnte und auch nicht von einem Drogenresteffekt auszugehenwar, sieht die Führerscheinstelle das anders: Sobald man einen THC Wert von über 1,0 ng/ml hat, ist man nicht mehr in der Lage zu trennen. Der Grund ist, daß man hier immer noch mit veralteten Erkenntnissen arbeitet und davon ausgeht, daß jemand der eüber diese Grenze liegt, mindestens 24 stunden vorher konsumiert haben muß. Im Artikel zu den Nachweiszeiten (link) sind Studien erwähnt die das Gegenteil belegen. Weiterhin ist bekannt, daß die Rauschwirkung unter 12 Stunden liegt und selbst beim Drogenresteffekt nur von maximal 12- 24 Stunden (Pope 1995, Solowij 1998) ausgegangen werden kann.  Dieser Grenzwert ist somit, wissenschaftlich belegt, nicht haltbar!

In diesem Artikel soll es aber nicht um diese schreiende Ungerechtigkeit gehen, sondern darum wie man sich mit einer vermeintlich harmlosen Aussage reinreiten kann. Alle 3 hätten nämlich gute Chancen gehabt den Führerschein zu behalten, hätten sie den einfachen Satz geäußert: „Dazu mache ich keine Aussage!“

Da mangelndes Trennungsvermögen bei allen 3 belegt war, ging es nur um eine Frage: „Liegt gelegentlicher Konsum vor?“
Um dieses festzustellen gibt es eigentlich nur ein probates Mittel: Man schaut auf den THC-CooH Wert (Abbauwert). Ist dieser sehr hoch, muß man von gelegentlichem Konsum ausgehen.  Alle 3 Personen lagen unter dem gängigen Werten  . Ergänzend soll erwähnt werden, daß es verschiedene Tabellen und Grenzwerte dazu gibt. Person 2 hatte sogar einen so niedrigen Wert, daß dieser fast nicht mehr meßbar war.

Leider brauchte man in allen Fällen nicht auf den THC-COOH Wert schauen, denn alle 3 hatten eine Aussagen gemacht. Die Begründung für den Entzug (bis zur Erbringung einer MPU) ergab sich dann so:

1. Person 1 hatte fälschlicherweise angegeben das letzte mal vor 2 Wochen geraucht zu haben, um nicht dazustehen wie jemand der sich vor der Fahrt bekifft und nicht trennen kann. Für die Führerscheinstelle war damit der Fall klar: Da man keine 2 Wochen einen aktiven THC Wert im Blut haben kann, muss er mindestens 2 mal gekifft haben. Das ist gelegentlicher Konsum. Die böse Ironie daran ist, dass Person 1 gute Chancen gehabt hätte den Führerschein zu behalten, wenn er gesagt hätte, daß er sich direkt vor der Fahrt „breit gekifft“ hat (und sonst natürlich nichts).

2. Person 2 hat auf den ersten Blick alles richtig gemacht und ist kein Problemkonsument. Leider stand im Toxikologischen Gutachten folgender Satz: „Der letzte Konsum muß mindestens 24 stunden zurückliegen“.  Da der Konsum aber, laut Angabe, 48 Stunden zurücklag, muß aus Sicht der Führerscheinstelle mindestens 2 mal konsumiert worden sein. Das ist kein einmaliger Konsum, sonder gelegentlicher Konsum. Daß die Wissenschaft was anderes sagt, spielt in dem Fall keine Rolle, denn die Führerscheinstelle verläßt sich natürlich auf den Gutachter. Somit konnte eine Entziehung bis zur Erbringung einer MPU angeordnet werden.

3. Person 3 hat den Konsum nicht eingeräumt. Da der zuständige Beamte aber nett war, und sich Person 3 bei diesem anbiedern wollte, mußte er noch einen Schwank aus seiner Jugend erzählen. Auch hier lag dann gelegentlicher Konsum vor, denn er hatte als Jugendlicher damit zu tun und jetzt wieder, somit konnte man nicht von einmaligem Konsum ausgehen. Mit seinem aktiven Wert hatte er belegt, daß er kürzlich konsumiert hatte.

Ich hoffe die 3 Beispiel machen deutlich, warum man die Klappe halten soll! Die Polizei hat mit all der Problematik gar nichts zu tun und ist dafür nicht zuständig. Die erzählen oft, daß da nichts schlimmes passiert wenn man nicht direkt vor der Fahrt gekifft hat und man es doch zugeben könne, wo der Urintest (den ihr immer verweigern solltet!) doch eh positiv war usw usf. etc. pp. ad nauseam. Einfach KEINE Angaben zum Konsumverahlten machen.

Wenn ihr nichts sagt, bedeutet das nicht, daß ihr automatisch um eine MPU herumkommt, es gibt andere Tricks wie man euch ficken kann. Aber ihr habt zumindest eine gute Chance!

Wir haben auch einige Tricks auf Lager, die wir hier aber nicht publik machen können, denn schließlich muß man davon ausgehen, daß der Feind mitliest.

#TLDR: Fresse halten und danach uns kontaktieren!

124 Responses to “Führerschein und Cannabis (2) – Aussagen zum Konsumverhalten”

  1. Das A Says:

    Hey leute….
    Bin dauerkonsument und bräuchte da ich keine rechtsschutz hab und nächsten Freitag zur Polizei muss dringend einige Ratschläge wie ich mich bestenfalls verhalte…oder ob schon wegen den dingen die ich gesagt hab als ich angehalten wurde , alles verloren ist…
    Darf ich vllt um.ne emailadresse bitten mit evtl. Nem Juristen der mir n paar tipps geben kann? Die Betreiber dieser Seite sind natürlich als erstes gefragt.

    Danke für die Aufmerksamkeit

    Das A

  2. P Says:

    Hallo,
    Ich bräuchte ebenfalls ihren Rat, wurde letzte Woche von der Polizei angehalten.

    Mfg P

  3. gruenehilfebw Says:

    Dazu musst du eben anrufen

  4. ALJ Says:

    Hallo ich hatte im Februar eine Kontrolle im Auto in zuge dessen wurde mir Urin und dann Blut abgenommen meine Werte sind 0,8 aktiv und 7,3 CooH jetzt kam von der Fsst eine Einladung zu einem fachärztlichen Guthaben ich habe in meiner Unwissenheit vor der Polizei ausgesagt das ich schon ab und zu mal konsumiere. Seit dem natürlich absolut abstinent.

    Was wird mir blühen ??
    Danke für die Hilfe

  5. Nuri Says:

    Hallo , ich wurde von der polizei gerade eben angehalten . Ich habe vor 3 stunden geraucht gehabt . Ich konnte kein urin test machen , deshalb nahmen sie mich mit auf die station. ich habe leider gesagt dass ich vor paar tagen geraucht habe aber genaue angaben kann ich nicht geben sagte ich , weil ich keine falschaussage am hals haben wollte.
    sie haben mich gepackt und dazu gezwungen blutprobe zu machen , obwohl ich gesagt habe das ich es nicht möchte . ich uterschrieb die freiwillihkei nicht. letzt endlich nahmen sie mir das blut und liesen mich gehen.

    ich bin in der probezeit die auf 4 jahre verlängert wurde . was wird auf mich zukommen ? Bitte um ratschläge .VIELEN DANK IM VORRAUS . !!

    lg nuri

  6. Lilli Says:

    Hey,
    Habe eine relativ schnell zu beantwortende Frage und denke, hier könnte ich schnell eine verlässliche Antwort bekommen.

    Für einen Personenbeförderungsschein werden folgende Nachweise verlangt:
    – ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-
    Verordnung
    – „Leistungstest“ nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

    Dazu wird eine Urinprobe entnommen und untersucht.
    Besteht die Möglichkeit, dass das Urin zusätzlich auf Drogenkonsum „untersucht/getestet“ wird?
    Mittwoch ist es soweit …

    Vielen lieben Dank im Vorraus,
    Superklasse dass es gruene-Hilfe gibt !

  7. F Says:

    Hab das gleiche Problem wie jeder hier hab aber keine Angaben gemacht. Bräuchte jetz weitere Tipps und wäre erfreut wenn mir welche per e-Mail geschickt werden könnten.

  8. John Says:

    Guten tag
    Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, die haben mich direkt auf rote Augen angesprochen obwohl ich an dem tag nicht geraucht habe, bin Dauer Konsument (abends 2-3 rauche ich ungefähr) habe sämtliche Tests abgelehnt und auch alles abgestritten, wurde d
    ann mit auf die wache genommen und quasi zur Blutabnahme gezwungen worden. Was wird mich nun erwarten ist der Führerschein komplett weg oder nur über einen gewissen Zeitraum ? Das Bußgeld ist zweitrangig,
    wichtig ist ob der Lappen komplett weg ist, würde mich über eine Antwort freuen.

  9. John Says:

    Guten tag
    Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, die haben mich direkt auf rote Augen angesprochen obwohl ich an dem tag nicht geraucht habe, bin Dauer Konsument (abends 2-3 rauche ich ungefähr) habe sämtliche Tests abgelehnt und auch alles abgestritten, wurde dann mit auf die wache genommen und quasi zur Blutabnahme gezwungen worden. Was wird mich nun erwarten ist der Führerschein komplett weg oder nur über einen gewissen Zeitraum ? Das Bußgeld ist zweitrangig, wichtig ist ob der Lappen komplett weg ist, würde mich über eine Antwort freuen.

  10. gruenehilfebw Says:

    @John: Kommt darauf an. Zur not mich anrufen – so pauschal kann ich das nicht beantworten, aber Du musst natürlich mit dem Entzug rechnen.

  11. Tobster Says:

    Hallo in die Runde, ich hoffe ihr könnt mir mit einer Frage eines Freundes weiterhelfen. Er keine Aussage zu Konsumverhalten o.ä. gemacht. Er wurde aufgrund eines WhatsApp-Verlaufes (Mai 2016) bei der Polizei vorgeladen. Das Gericht warf dem Beschuldigten vor, Cannabis durch den Chatverlauf ersichtlich, erworben zu haben. Die Person hat dazu keine Angaben gemacht. Verurteilt wurde die Person zu einer Geldstrafe. Jetzt hat die Führerscheinstelle angeklopft, es gibt Zweifel an der Fahrtauglichkeit – weder wurde die Person jemals aufgehalten, noch wurde etwas bewiesen, noch wurden bisher Aussagen getätigt. Wie verhält er sich am besten bei der Behörde? Ein Führerscheinverlust wär wegen Umzug und neuen Job sein Tod. Danke!

  12. gruenehilfebw Says:

    @Tobster: Kann man so nicht sagen ohen Kenntnis der Akte. Am besten mich anrufen und dann können wir sehen!

  13. Berhan Dogan Says:

    Hallo könnten sie mich anrufen xxxxxx danke!?

  14. gruenehilfebw Says:

    Ich habe dein Tel. anonymisiert. Bitte ruf uns an!

  15. Nico Says:

    Hey,

    ich hätte eine Frage. Ich muss eine Geldstrafe zahlen wegen Cannabisbesitz. Dies wurde im Rahmen einer Hausdurchsuchung, bei der es nicht um BtM ging per „Zufallsfund“ gesichert. Die Hausdurchsung war im Mai 2017. Der Bescheid über die Strafe kam erst vor 3 Tagen.

    Frage: Muss ich um meinen Führerschein bangen?

    Ich habe keinerlei Angaben zu meinem Konsum oder sonstiges gemacht!

    Besten Dank im Voraus!

    MfG

  16. Stefan Says:

    Hallo ich habe ein riesiges Problem. Ich wurde von der Polizei auf der Autobahn angehalten. Es war eine Personen/fahrzeugkontrolle. Ich stand nicht unter direktem Einfluss Ich habe den Abend zuvor mit Freunden geraucht,und auch einige Tage zuvor mehrmals. Was aber generell auch nicht allzuoft vorkam, da ich zum Zeitpunkt Urlaub hatte und mit Koffern mein Haus umgebaut habe. Gerade in dem Monat mai in dem ich angehalten wurde, machte die Polizei einen urintest und hinterher eine blutentnahme. Fazit 4ng im Blut. Die Polizei verlangte nur das ich mein Auto nach der Befragung auf der Wache stehen lassen soll, ich es aber nach 12 Stunden wieder fahren darf. Mir wurde der Führerschein nicht entzogen. Auch nach diversen Tests der Polizei gab es bei mir keine Ausfallerscheinungen. Darauf hin nahm ich mir einen Anwalt da mir die führerscheinbehörde wahrscheinlich bald schreiben wird. Ich kann meinen Führerschein nicht verlieren da Kind, Haus , Arbeit u. Frau. Auch finanziell kann ich es mir nicht erlauben. Wie soll ich vorgehen. Ich habe natürlich ab diesem Tag nicht mehr gekifft. Bitte um Hilfe. Ich finde das so ungerecht… wenn ich sonst geraucht habe bin ich wochenlang kein Auto gefahren sondern hab mich von meiner Frau fahren lassen.

  17. Karl Says:

    Hallo liebe Leute,

    Ich wurde, wie viele andere hier auch, ebenfalls vor kurzem angehalten und zu einer Blutabnahme mitgenommen. Habe natürlich sämtliche Tests abgelehnt sowie die Entnahme verweigert. Natürlich auch keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht. Ich bin in keinerlei weise vorbestraft, doch als Dauerkonsument natürlich auf ein für mich belastendes Ergebnis gefasst. Konsum ist seitdem vollständig eingestellt. Hab mich bereits gut informiert und einen sehr erfahrenen Anwalt aus der Region auf meiner Seite. Hätte da jedoch noch ungeklärte Fragen sowie Interesse an den nicht öffentlich genannten Möglichkeiten. In diesem Sinne würde ich gerne ein Telefonat mit Ihnen führen wie es passt! Es passierte vor 3 Tagen und somit heißt es erstmal noch abwarten, aber trotzdem informieren. Mfg

  18. Christian Says:

    Hallo liebe Leute
    ich wurde vor 1 woche angehalten und vor angst habe ich dann gesagt 2-3 wochen ist der letzte konsum her obwohl ich 6 std davor ein topf geraucht habe wie bei Person 1 könnt ihr mir sagen was auf mich zukommt weil ich meine familie nicht enttäuschen will und wenn es bei 1 monatigen fahrverbot ist kann ich denne ja sagen das ich zu schnell gefahren bin
    danke im vorraus <3 :D

  19. NF Says:

    Guten Tag,

    ich hoffe die Seite ist noch aktuell und hoffe hier schlauer zu werden.
    Folgendes ist geschehen:

    Meine Freundin und ich saßen im Auto und standen scheinbar auf ein Gelände auf dem verboten ist zu parken, was ich nicht wusste. (War ein schöner, sonniger Tag am Kanal). Die Polizei kam um uns das mitzuteilen, daraufhin sagten sie, dass es im Auto nach Cannabis stinkt und mich und das Auto jetzt deshalb durchsuchten. Hatte in meiner Tasche 1 g Cannabis, was sie natürlich fanden und wurde beschlagnahnt. Dazu wurden mehrere leere Baggys mit geringen Spuren und der Grinder beschlagnahmt. Der Motor war nicht an! Also es wird nicht wegen Rauschwirkung am Steuer ermittelt, es geht nur um den bloßen Besitz von 1 g Cannabis. Am Ende sollte ich unterschreiben (ob ich dss musste oder nicht wusste ich vorher nicht, ich kenn mich damit nicht aus, wie die Meisten). Jedenfalls fragten die nach der Durchsuchung, wann ich das letzte mal konsumiert habe und ich sagte es sei 3 Tage her. Weitere Angaben habe ich nicht gemacht und es stimmte auch nicht, war sehr stoned. Hab das Auto dann von jemand anderes fahren lassen sicherheitshalber.
    Meine Frage ist jetzt : Werde ich in Zukunft bei einer Kontrolle immernoch den Drogentest verweigern dürfen bzw. wird das ab jetzt ein ausreichender Verdacht sein um einen Bluttest bei mir durchzuführen oder werde ich immernoch abblocken und sagen können, dass ich nie mit Drogen zu tun hatte ?

    Hab mit einem Anwalt gesprochen, er sagte dass ich immernoch verweigern darg nur habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich gesagt habe vor 3 Tagen konsumiert zu haben.

    Danke im Voraus.

  20. gruenehilfebw Says:

    @NF:

    Verweigern „darfst“ Du immer. Aber die Polizisten können so oder so eine Blutentnahme anordnen. Richtervorbehalt wurde aufgehoben.

    „Jedenfalls fragten die nach der Durchsuchung, wann ich das letzte mal konsumiert habe und ich sagte es sei 3 Tage her“
    GAR NICHTS SAGEN! 3 Affen Prinzip. Du hast das Recht dazu und man kann es nicht negativ auslegen.

    „Ich mache keine Aussage zur Sache“. Trotzdem nett bleiben, kannst z.B. sagen:“Ich kenne mich hier nicht aus, möchte nichts sagen ohne rechtliche Beratung – fühle mich unsicher!“.
    Man kann schon mit der Polizei sprechen – aber über sachfremde Themen. Z.B. über Bundesliga Ergebnisse oder so.

    Alles was Du gesagt ist, ist denen jetzt eh bekannt (sofern sie es dokumentiert haben). Steht im „Polizeicomputer“. Wenn man nichts sagt, entsteht dieses Problem auch nicht.

  21. Mirko Says:

    Hallo

    Ich ähnliche Fragen zum Thema.
    Ich rauche quasi jeden Tag, nicht viel aber jeden Tag! Doch im Gegensatz zu anderen fahre ich NIEMALS Auto wenn ich geraucht habe. Auch keine 6 Stunden später!
    Nun wurde ich vor kurzem zu einer allgemeinen Kontrolle angehalten und Natürlich die üblichen fragen Alkohol drogen? Beides selbstverständlich verneint was ja auch der wahrheit entsprach.
    Doch der Polizist ist näher darauf eingegangen und fragte “ sie haben noch nie was mit Drogen zu tun gehabt? Nicht mal probiert oder ähnliches? In meiner Dummheit habe ich kumpelhaft gesagt das ich natürlich in meiner Jugend ( bin jetzt 30 ) wie doch fast jeder mal probiert hätte. Darauf hin hat er angekündigt einen Test machen zu wollen. ( bis davor hatte ich mich noch nicht informiert über Verhaltensweisen bei einer Kontrolle und was man sagt und was nicht)

    Ich hab mir in dem Moment schon ins Hemd gemacht und quasi mein Führerschein ade gesagt als der zweite Beamte dem ersten was sagte und er mir sofort Papiere wiedergab und gute weiterfahrt wünschte.

    Vieleicht ein dringlicher Einsatz reingekommen oder sie haben es sich nochmal überlegt, keine Ahnung…. hätte es im Nachhinein doch gerne gewusst was mich gerettet hat. :-)

    Seit diesem Tag habe ich beschlossen nicht mehr zu rauchen!! Mein FS ist wichtig für arbeit und Co und das ganze Geld und Stress bei mpu Fahrverbot usw. will ich mir sparen!!!

    Nun zu meinen fragen: hätte ich schon bei der Frage nach alk oder Drogen Aussage verweigern sollen? Oder schlicht darauf beharren noch nie drogen genommen zu haben?

    Denn mein Gedanke ist wenn ich sofort nach Frage keine Aussage mache, mache ich mich doch gleich verdächtig ! Auch wenn polizei daraus kein verdachtsmoment schließen darf!

    Hätte ich sagen sollen ja habe 2 Bier die letzten 3 Stunden getrunken und somit ein alk Test gemacht der natürlich 0.0 gewesen wäre und es den Beamten dann gereicht hätte…

    Wenn man davon ausgeht das ich zB 4 Wochen Abstinenz bin…
    Würde ich natürlich ein Urin Test verweigern… aber wäre es schlauer dem Wisch oder Speichel Test zu machen der nach der zeit negativ wäre und ich mir die Blutentnahme spare wo mehr zu sehen wäre?

    Danke schonmal für hilfreiche für Antworten

    Ps. Der Führerschein bleibt natürlich immer zuhause😉

  22. gruenehilfebw Says:

    @Mirko:
    „hätte ich schon bei der Frage nach alk oder Drogen Aussage verweigern sollen? Oder schlicht darauf beharren noch nie drogen genommen zu haben?“
    Geht beides. Hauptsache ist: Nichts zugeben. Was besser ist, hängt von der konkreten Situation ab.

    „Denn mein Gedanke ist wenn ich sofort nach Frage keine Aussage mache, mache ich mich doch gleich verdächtig!“

    Ohne Verdachtsmoment, würde man dich ja gar nicht erst danach fragen – du bist dann eh schon „verdächtig“ ;)

    „Würde ich natürlich ein Urin Test verweigern… aber wäre es schlauer dem Wisch oder Speichel Test zu machen der nach der zeit negativ wäre und ich mir die Blutentnahme spare wo mehr zu sehen wäre?“

    Diese Billo-Tests kannst Du immer verweigern. Blutentnahme können sie jetzt auch ohne Richtervorbehalt anordnen. Dagegen kann man nichts machen.
    Wenn Du natürlich sicher bist, dass Du nie was konsumiert hast, kannste natürlich auch Urin zustimmen. Kann trotzdem positiv sein (aber das käme dann ja raus), aber weniger Stress in der konkreten Situation.

    Was man sagen soll – keine Ahnung. Das ist eben Abwägung/Menschenkenntnis. Auf keinen Fall sollte man irgendendetwas zugeben oder einräumen.
    Was konkret besser funzt, kann man nicht pauschal sagen.

  23. Claus Says:

    Hallo, brauche auch Hilfe bin seit 10 Jahren Dauerkonsumenten. Bin jetzt blöderweise angehalten und musste mit zur Blutabnahme da die Polizei dies ja mittlerweile selbst entscheiden darf. Habe gesagt das ich das noch nie gemacht habe. War nicht fahrauffällig und das letzte Mal lag 14 Stunden zurück habe aber 2 Stunden vor der Blutabnahme Sport betreiben. Da ich mein Führerschein erstmal behalten durfte frage ich mich jetzt bekomme ich einfach Post oder holt die Polizei ihn ab? Hab ich jetzt schon irgendwelche Möglichkeiten einer MPU entgegen zu wirken? Versuche jetzt das THC mit viel Sport und trinken aus meinem Körper zu spülen um mein Führerschein möglichst schnell wieder zu bekommen. Wird bei der angeordneten MPU vom Landkreis ein neuer Test gemacht und liegen dort die Daten von den Test der Polizei vor?Habe ich Chancen diesen zu bestehen in dem ich sagen ich habe es nur einmal ausprobiert?(wird ja immer unterschiedlich abgebaut). Habe auch eine Rechtschutzversicherung greift die bei so etwas?
    Denke mir bleibt sonst nur noch über, einen Führerschein in Polen zu machen.

  24. Toni Di Giorgio Says:

    Hallo Zusammen,

    ich hab da eine Frage und hoffe auf Hilfe.

    Mir wurde vor Jahren der Führerschein wegen THC Konsum entzogen, habe auch ein paar BtM Einträge seit 40 Jahren immer wieder mal.
    Die letzten 20 Jahre nur wegen Besitz/ Eigenbedarf.

    Nun bin ich seit 1,5 Jahren Cannabis Patient und hab lange gekämpft bis sie mir jetzt endlich eine MPU genehmigt haben für mich ist das genial da sich der Abstinenznachweis erübrigt hat.

    Wie soll ich jetzt vorgehen?
    Da ich aus bawü komme und die hier leider immer noch sehr sehr konservativ sind was dieses Thema angeht habe ich mir überlegt die MPU eventuell in Berlin… Hessen… NRW zu machen.
    Was empfehlt ihr denn ?

    LG

Gebe uns ein Kommentar zum Artikel: