“Mehrere freiwillige Tests” -lawblog

Veröffentlicht am 30. Dezember 2014
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Der Fall zeigt aber, was Polizeibeamte so als (sichere) Indizien für aktuellen Cannabiskonsum nehmen. Als Autofahrer ist man deshalb gut beraten, sich an solchen Tests nicht zu beteiligen. Man ist nämlich nicht verpflichtet, sich in die Pupillen leuchten zu lassen. Oder gar irgendwelche Bewegungen zu machen. Gleiches gilt für einen Speichel- oder gar Pinkeltest. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Aktionen von einem Polizeiarzt “angeordnet” werden.

Das ist natürlich alles absolut korrekt. Wir werden öfter gefragt, wie man sich bei einer Polizeikontrolle am besten verhält. Das lässt sich leider nicht so genau beantworten – denn natürlich geht es in der Praxis auch immer um die Frage, ob man vielleicht schnell durchgewunken wird, wenn man mitwirkt.  Es könnte ja gut ausgehen … .

Was in der Regel immer hilft ist:

  1. Ruhig und freundlich bleiben
  2. Kenne Deine Rechte

Aus der Praxis: Ich habe sehr viele Anrufer zu dem Thema Cannabis und Führerschein. In der Regel ist es so, dass in ca. 9/10 Fällen, bei der Untersuchung durch den Arzt keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden.  Ob das daran liegt, dass die meisten meiner Anrufer auch nicht direkt bekifft Autofahren kann ich nicht sagen. Ich habe mir das auch nicht genau notiert, hatte aber schon einige hundert Fälle. Die Angaben sind also nicht genau statistisch belegt, gefühlt ist das „sample“ aber groß genug, so dass ich mir zutraue, dieses zumindest für BW zu behaupten. Beim Pupillentest durch die Polizei scheint es jedenfalls häufig vor zukommen, dass der Betroffene gar nichts direkt vor der Fahrt konsumiert hatte und die Polizei  ganz anderer Ansicht ist. Diese „tests am Strassenrand“ sollte man daher immer verweigern, da man hier nichts gewinnen kann.

Wenn die Polizei unbedingt eine Blutentnahme anordnen will und dabei auch nicht vor Willkür zurückschreckt, auch wenn das sicherlich nicht auf alle Beamten machen, dann finden sie auch ihre begründeten Anfangsverdacht um den Richter davon zu überzeugen.

Klassiker sind: Rote Augen, sehr nervös (wer ist das nicht in einer Polizeikontrolle), zittrig oder fahrig. Das kann ein Polizist auch ohne Untersuchung „feststellen“.

Wenn es dann tatsächlich zu einer Blutentnahme kommt und diese auch durch ein Richter bewilligt wurde, ist es nicht selten hilfreich die Untersuchung durch den Arzt mitzumachen. Meiner persönliche Erfahrung nach (Disclaimer: „anecdotal evidence“)  kommt der Arzt meist zu einem anderen Ergebnis als die Polizisten.

Ich hatte dazu mal einen Fall, wo 2 Polizisten Ausfallerscheinungen festgestellt hatten. Der Arzt hatte Gegenteiliges festgestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte aber, aus welchen Gründen auch immer, dem Arzt nicht folgen. Der Vorwurf war: „Trunkenheitsfahrt“ aufgrund der nezeugten Ausfallerscheinungen durch die Polizei.  http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html. Es kam dann zur Verhandlung. Das Gericht folgte dann der Einschätzung des untersuchenden Arztes und nicht der profunden Einschätzung der 2 Laien-Mediziner und stellte das Verfahren ein. Hätte der Betroffene die Untersuchung durch den Arzt verweigert, wäre das wohl nicht so glimpflich ausgegangen. Es gibt auch andere Gründe dafür,  sich direkt von einem Mediziner untersuchen zu lassen. Z.B. könnte der Führerschein auch direkt von der Polizei anhand § 111a StPO beschlagnahmt werden. http://dejure.org/gesetze/StPO/111a.html.  Wenn man die ärztliche Untersuchung verweigert, wird auf die „profunde“ Kenntnis der Polizei abgestellt. DerLappen  ist dann zunächst einmal solange weg, bis dazu entschieden wurde. Wichtig: Unterschreibt NIEMALS, dass ihr mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einverstanden seid. Seid ihr ja auch nicht!

Das kommt  bei meinen Anrufern eher selten vor.

Wenn ein Arzt festgestellt hat, dass keine Ausfallerscheinungen  vorliegen, wird eine korrekt arbeitende Behörde das nicht tun, da keine Gründe für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Daher ist es oft hilfreich, sich selbst direkt entlasten – auch wenn es in einem Rechtsstaat nicht notwendig sein sollte. Das muss natürlich nicht auf alle Fälle zutreffen, wie man sich perfekt verhalten hätten müssen, weiß man immer nur nachher.

Ich hab es aber schon einige Male erlebt, dass Betroffene anfangs noch die „freiwilligen“ Tests mitmachen. Dann wurd der Ton rauher, man wurde wie ein „Verbrecher“ behandelt. Irgendwann setzte der Trotz ein und man machte die ganzen Maßnahmen, wie auch die Untersuchung durch den Arzt nicht mehr mit. Dabei wäre es eigentlich besser, es umgekehrt zu handhaben. Wer nicht unter Drogen Auto gefahren ist, lässt sich natürlich besser von einem ausgebildeten Mediziner untersuchen, als von medizinischer Laien am Strassenrand, die irgendwas finden wollen.

Zum Schluss ein kurzer Tipp zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme. Polizisten argumentieren da immer geschickt, so dass man denkt, den gäbe es nicht, oder man müsste dann erst mal Stunden oder gar Tage (sic!) auf der Wache verbringen.  Oft wird auch vorgebracht:“Dann ordnen wir das eben an!“ Ein Anruf bei einem Richter dauert 10 Minuten, der Gesetzgeber sieht vor, dass überall solche Richter 24/7 erreichbar sind. Das ist nicht überall der Fall, aber die Polizei muss es jedenfalls versuchen. Bei Nichterreichbarkeit wäre der Staatsanwalt zu kontaktieren. Da hört man auch oft das Argument:“Der wird mächtig sauer sein, wenn wir den jetzt aus dem Bett klingeln müssen!“ Sauer wird er aber nur auf seine Untergebenen (die Polizei) sein, die nicht mal eine Blutentnahme durchkriegen ;) Nicht euer Problem.

Mit den zuständigen Beamten kann man nicht immer argumentieren. Daher weist einfach den Arzt, der die Blutentnahme durchführen soll, darauf hin, dass ihr mit der Maßnahme nicht einverstanden seid und er sich somit  einer Körperverletzung strafbar machen könnte. Spätestens dann wird die Polizei versuchen  einen Richter oder Staatsanwalt zu kontaktieren. Wenn dann trotzdem mit „Gefahr im Verzug“ argumentiert wird, kann man nichts machen.  Ihr müsst dann mitwirken (sonst kannes wehtun), aber ihr habt einen Zeugen, dass Ihr der Blutentnahme nicht freiwillig zugestimmt habt.

Update: Seit dem 24.8.2017 wurde der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen im Strassenverkehr quasi aufgehoben.
Die im Artikel erwähnten Stellen zum Richtervorbehalt sind daher nicht mehr aktuell.
Nähere Infos findet Ihr hier:

Blutentnahme: Abschaffung Richtervorbehalt bei Verkehrsdelikten


http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78842.html
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richtervorbehalt-bei-der-blutprobe-wurde-gesetzlich-aufgehoben_206_424102.html

 

5 Responses to ““Mehrere freiwillige Tests” -lawblog”

  1. Otti Says:

    Halli Hallo =) und Guten Morgen ;)

    Bin auf der suche nach einer Antwort und hoffe sie hier zu finden =)

    Ich Teste mich nun schon geraume zeit selber mit THC Urin Schnelltest von : dal von Minden.

    einmal mit 50 ng cut off und einmal mit 25 ng cut off denn ich würde gerne mal wieder autofahren und ich denke mir wenn ich in eine Kontrolle komme , was sehr wahrscheinlich ist ( Dreadlocks und laufendes verfahren wegen Cannabis Besitz ohne Bezug zum Straßenverkehr ). Ich fahre zwar mitm Auto das auf meine Mum zugelassen ist , doch das is denke ich mal egal . Test´s sind negativ also die C und die T linie sind zu erkennen !

    Welchen cut off Wert haben denn die mitlerweile blauen so an board ?
    Würden die mich auch zum Bluttest verdonnern wenn ich Negativ im Urintest bin ?

    Vielen Dank !

  2. gruenehilfebw Says:

    @Otti:
    Im Polizeimagazin wurden zuletzt 50er Tests empfohlen. Den Einkauf handhabt aber jede Stelle selbst, es können auch niedrigere oder höhere cutoffs verwendet werden. Gibt auch so stationäre automaten die relativ genau sind.
    Urintest/Speicheltests solltest du immer verweigern. Der stellt sowieso nur auf den Abbauwert ab (der eigentlich die Polizei nicht interessiert), aber rechtfertigt dann die Blutentnahme – wenn da was ist. Nach 4 Tagen solltest du relativ sicher wieder autofahren können, die Schnelltests sind dann zwar positiv, aber die Sachee wird dann von der Polizei eingestellt, weil du ja unter 1,0 ng/ml liegst.

  3. Otti Says:

    Mal angenommen ich mache den Schnell Test da ich mir sicher bin Clean zu sein und der wiederum Negativ ist ? haben die ann noch die möglichkeit mich mit zu nehmen ? Hätte halt keine lust da 2-3 Stunden rum zu gammeln nur um dennen Arbeit zu machen ?

  4. gruenehilfebw Says:

    @Otti: Dann würden sie dich in der Regel eh in ruhe lassen. Sie können natürlich auf eine Blutentnahmen (trotzdem) bestehen. Die kannst du verweigern und darauf bestheen, dass sie ein Richter anrufen.
    Wenn sie davon trotzdem absehen, musst Du dich beugen (imj Zweifelsfall können die Gewalt anwenden). Dem Arzt sagst du dann einfach, dass du mit einer Blutentnahme nicht einverstanden bist und er sich einer Körperverletzung strafbar macht.

    Wenn sie das dann trotz allem machen, ist es eben so. In der konkreten Situation kann die Polizei erstmal alles machen. Ob letzlich rechtens war, kann nur im Nachhinein geklärt werden.
    Bei einem negativem Test werden sie aber einfach nichts machen und dich fahren lassen.
    Der Test kann aber auch positiv sein, wenn du clean bist. Wahrscheinlichkeit ist noch, aber schon so bei 10% , oder etwas weniger, je nach Test

  5. Otti Says:

    Ich danke !

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