Cannabiskonsum und Führerschein: Die 1,0ng/ml Grenze bleibt

Veröffentlicht am 20. Januar 2016
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Führerscheininhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen heute in insgesamt fünf Verfahren entschieden.

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Dazu demnächst mehr. Auch wenn die Entscheidung natürlich nicht zu begrüßen ist, gibt die letzte Empfehlung wieder Möglichkeiten auf dem Klageweg etwas zu bewegen – andere Gerichte in anderen Bundesländern, mögen das eventuell anders sehen.

Autor: bw@gruene-hilfe.de

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