PM des Grüne Hilfe Netzwerk e.V. zur Mitgliedervollversammlung in 2016

Veröffentlicht am 29. Februar 2016
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Abschlusserklärung des Grüne Hilfe Netzwerk e. V. anlässlich der Mitgliederversammlung am 13.02.2016 in Arnstadt

Am 13.02.2916 fand in Arnstadt (Thüringen) das Bundestreffen des Vereins Grüne Hilfe Netzwerk e. V. statt.

Es entwickelte sich ein reger Austausch über die jeweiligen Erfahrungen der einzelnen Regionalbüros und auch über Planungen hinsichtlich der zukünftigen Arbeitsweise der Grünen Hilfe.

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Des weiteren wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Thomas Schneider (1. Vorsitzender) und Martin Rediker (Kassenwart) wurden wieder gewählt, für den ausgeschiedenen bisherigen 2. Vorsitzenden Jost Leßmann wurde Stefan Koch neu in den dreiköpfigen Vorstand gewählt.

Mit Katharina aus Bayern und Andreas aus Nordrhein-Westfalen konnten zwei neue Mitglieder begrüßt werden, beide werden neue Regionalbüros in München und Köln betreiben.

Trotz der endlich immer weiter um sich greifenden Erkenntnis, dass die hier seit über 40 Jahren herrschende Drogen(verbots)politik letztendlich gescheitert ist, bleibt leider festzuhalten, dass noch nicht einmal die Substanz Cannabis zwischenzeitlich legalisiert ist und deren Gebraucher entkriminalisiert worden sind, noch das entsprechende Schritte ernsthaft auf den Weg gebracht sind!

So gibt es weiterhin keine bundesweit einheitlich geltende Regelung, was die so genannte geringe Menge zum Eigenbedarf betrifft. Obwohl dies bereits seit 1994 vom obersten deutschen Gericht gefordert wird!

Den weitaus größten quantitativen Umfang der Grüne Hilfe Tätigkeit für und mit rat- und hilfesuchenden Betroffenen betrifft bereits seit langen der Komplex Fahrerlaubnisrecht; so zum Beispiel der Sachverhalt das Führerscheinverlust oftmals auch dann droht und umgesetzt wird, wenn davon Betroffene nicht unter der Wirkung von THC am Straßenverkehr teilgenommen haben!

Der eigentliche Grund dafür liegt in erster Linie in der Festsetzung des so genannten analytischen Grenzwertes von 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Der Skandal besteht nach wie vor darin, dass eine entsprechende Kommission diesen „Grenzwert“ völlig unwissenschaftlich viel zu niedrig festgesetzt hat!

Aufgrund von entsprechenden Studien und fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen ist seit langem bekannt, dass dieser Grenzwert keinesfalls so etwas wie eine „Wirkschwelle“ beschreibt! Es fehlt bei diesem Grenzwert völlig an einer Identität zwischen Nachweis und Wirkung, bzw. Wirkungs- und Nachweiszeit!

Diese Studien, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und auch die entsprechenden Diskussionen auf Verkehrsgerichtstagen scheinen aber sehr vielen Richtern, die beispielsweise Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen § 24a StVG zu verhandeln haben, immer noch nicht bekannt zu sein! Sie scheinen überhaupt nicht informiert zu sein, denn wie ist es ansonsten zu erklären, dass sie sich fast immer strikt und „sklavisch“ an die 1,0 ng/ml Verordnung halten?

Internationale Verkehrsexperten hingegen halten einen Wert zwischen 5,0 ng/ml und 10,0 ng/ml THC im Blutserum für zielführend.

Würde aber, – wie von ihnen gefordert, – der Grenzwert auf mindestens 5,0 ng/ml THC im Blutserum heraufgesetzt, dann würden wesentlich weniger Menschen von der irrsinnigen gegenwärtig geltenden Führerscheinrechtspraxis betroffen sein, und müssten nicht mehr bei Organisationen wie der unserigen um Rat und Hilfe nachfragen.

Abschließend bedanken wir uns bei den thüringischen Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE., Sabine Berninger und Frank Kuschel, die das Treffen materiell unterstützt haben!

Vorstand der Grünen Hilfe, 13.02.2016; MR, 18.02.2016

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