Telio wieder unterlegen: Überhöhte Telefonkosten in hessischen JVA’s

Veröffentlicht am 11. Januar 2019
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In einem Verfahren beim Zivilsenat des OLG Frankfurt wurde erwirkt, dass die Tarife, die bis 2015 bei dem Telefonanbieter Telio galten, deutlich überhöht waren. Allen in Hessischen Knästen, die von diesen Tarifen (0,20€/min ins Festnetz, 0,59€/min ins Mobile) Betroffenen steht nun ein Schadensersatz durch das Land Hessen in Höhe von 35,5% plus Zinsen zu.

Urteil vom 07.12.2018, Az.: 15U 181/17; Land Hessen./. Thomas Ehlers

Schon 2015 unterlag Telio in einem ähnlichen Fall in Sachsen-Anhalt: FAZ berichtete: Urteil : Häftlinge sollen günstiger telefonieren dürfen, am 05.01.2015.

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