Archive for the 'Allgemeines' Category

Online-Petition Cannabis als Medizin: Wir bitten um Ihre Mithilfe

Samstag, Juli 5th, 2008

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie im Namen des Selbsthilfenetzwerkes Cannabis als Medizin, der Patientenvereinigung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), und möchte um Ihre Mithilfe bitten.

Am 15.10.2008 wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit der Situation von Patienten beschäftigen, die Cannabis als Medikament benötigen.

Zu dieser Anhörung sind u.a. auch Vertreter unserer Vereinigung geladen. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website eine Online-Petition geschaltet, um auch durch Zahlen unseren Volksvertretern zu demonstrieren, wie wichtig unser Anliegen ist. Cannabis bedarf unserer Ansicht dringend zumindest einer Umstufung in die Anlage 3 des BtMG, so dass wenigstens die Schwächsten unserer Gesellschaft vom dessen medizinischen Nutzen profitieren können.

Der Petitionsaufruf ist über das Pageear unser Website
http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de oder direkt unter der URL http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/?p=83 zu finden

Unsere Bitte an Sie wäre, auf Ihrer Website auf diese Petition aufmerksam zu machen, und darauf für die Dauer der Petition zu verlinken. Gerne stellen wir, wenn Ihnen das recht ist, auch den Code für das von uns verwendete Pageear zum Einbau in Ihre Site zur Verfügung.

Zu Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, würde mich
im Namen aller SCM-Mitglieder sehr über eine Rückmeldung freuen, und
verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Markus Einsle
2. Sprecher SCM

Cannabis ist Medizin – stoppt die Kriminalisierung von Patienten!
http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Buchbesprechung von “Rauschzeichen, Cannabis: Alles, was man wissen muss” von Steffen Geyer und Georg Wurth

Donnerstag, Juni 12th, 2008

Rauschzeichen” – eine Buchbesprechung: Zunächst möchte ich den beiden Autoren zu diesem Buch gratulieren. Sie haben sehr gut recherchiert und ein umfassendes Bild über die „Illegalität“ von Cannabis geschildert, das sehr informativ und aufschlussreich ist. Es ist ein aufklärendes Buch nicht nur für Eltern, Lehrer, Polizisten und Richtern. Selbst für mich, der seit mehreren Jahrzehnten kifft, gab und gibt es immer noch neue Infos.

Die Einleitung und die Historie ist „kurz und bündig“ verfasst, aber dennoch mit allem Wichtigen gespickt. Das Problem der Christianisierung sollte meiner Meinung nach noch ausführlicher dargestellt werden. Wie hat mein Klassenlehrer immer gesagt:“ Wir studieren die Geschichte um die Gegenwart zu verstehen“. Daher wäre eine stärkere Gewichtung wünschenswert gewesen.

Bei der Wirkung von Cannabis würde ich noch einen Punkt hinzufügen wollen. Konsumenten mischen ja gerne Cannabis oder Marihuana mit Tabak. Dies hat aber leider einen kleinen Nachteil, pharmakologisch gesehen unterstützt THC die Nikotinwirkung. Daher auch die Kreislaufflashs und Übelkeit die bei manchen Konsumenten eine unbeliebte Begleiterscheinung ist. Würde anstatt Tabak Bilsenkraut (Hyoscyamus) zum THC gemischt, dann unterstützt das Binsenkraut den THC und die Nebenwirkungen würden wegbleiben, eine andere Möglichkeit ist natürlich der pure Genuss.

Auch sollte noch genauer auf die Unterscheidung zwischen Haluzinogena und Stimulanzen
eingegangen werden. Cannabis, LSD, Ecstasy sind haluzinagene, Kaffee, Kokain, Speed (Amphetamine) sind Stimulanzen.

Zum Kapitel Schlaf und Traum: Jeder Mensch träumt. Dies ist eine Option der Seele
( Dreiklang Körper, Geist und Seele ), sie will beim schlafen reisen! Nur geht es dem Kiffer genau wie dem Richter, dem Heiligen, dem Biertrinker, man kann sich eben nicht an jeden Traum erinnern.
Zum Kapitel Schwangerschaft: Es gibt eine medizinische Studie von kiffenden, schwangeren
Frauen auf Jamaika. Unterm Strich kam heraus, dass die Kinder einen Tick intelligenter waren als die anderen. Aus eigener Erfahrung in der Verwandtschaft möchte ich dazu noch erwähnen: Eine mir bekannte Frau, und sie war nicht die einzige die ich kenne, hat damals beim Stillen ihrer Tochter immer gerne ein Tütchen geraucht. Mit 16 Jahren hat dann das Kind auch angefangen täglich zu Kiffen. Mit 20 hat sie dann die Ausbildung mit guten Noten bestanden. Mit 25 hat sie dann das Abitur nachgemacht mit einem Durchschnitt von 1,5, anschließend erhielt sie ein Stipendium für ihr Studium. Immer wieder stellte sie die Frage:“ Was ist denn eigentlich so schlimm am Kiffen und warum ist es verboten? Ich muss mich verstecken mit meinem Konsum und oft scheinheilig sein, muss so aufpassen beim Besorgen, aber ich krieg doch mein Leben gebacken, warum ist das alles so?“. Nur soweit zum Thema von Kapitel 2 Wirkung von Cannabis und seinen angeblich verheerenden Nebenwirkungen.

Zum Kapitel Legalisierung: Die Autoren haben sehr gut erklärt warum eine Legalisierung von THC längst überfällig ist, sie nahmen Bezug auf die Menschenrechten, die Kosten der Repression und das für einige Krankheiten Cannabis eine hervorragende schmerzstillende und appetitanregende Medizin ist. Nur leider, meiner Meinung nach, von den Herrschenden kein Interesse daran besteht und zwar aus einem beherrschenden Grund: GELD!

Dazu möchte ich kurz ausholen: 1980, weiß man, hat die Stadt London pro Tag eine Tonne Cannabis konsumiert. Wie viel Städte in der Größenordnung wie London gibt es in Europa?
Wer Spaß am Rechnen hat kann jetzt den Taschenrechner vorholen.

Das holländische Königshaus hat das Recht „gepachtet“ europaweit mit Hanf zu handeln und natürlich zu importieren (Rotterdam). Daher die eigene Liberalität und der Neid der anderen Länder.
Die amerikanische CIA hat das Recht „gepachtet“ den Weltmarkt mit Heroin zu versorgen.
Wer bitte schön will sich solch lukrativen Geschäfte abnehmen lassen?
Seit 20 Jahren hält sich hartnäckig die Zahl, wie auch im Buch dargestellt, 4 Millionen Konsumenten es sind aber wesentlich mehr!

Jetzt wieder eine kleine Rechenaufgabe: Pro Kiffer 1 Gramm pro Tag. Wenn jetzt jeder theoretisch selber anbauen würde ….. Ein ganzer Markt würde zusammenbrechen. Wer hätte ein Interesse dran? Und weil dieses eines der besten und sichersten Geschäfte weltweit ist, zitiere ich hier folgendes von Dr. Christian Rätsch: „ Auf meinen ausgedehnten Reisen in allen Kontinenten habe ich immer wieder beobachtet können, dass Menschen aller Kulturen, aller sozialer Schichten, aller Religionen und aller Hautfarben psychoaktive Pflanzen oder psychoaktive Produkte Konsumieren. Warum nehmen Menschen psychoaktive Substanzen ein? – Weil ein Grundbedürfnis nach Berauschung, Ekstase, seligen Schlaf, Erkenntnis und Erleuchtung in unseren Genen festgeschrieben ist“. Das dieser Autor nicht in der Literaturliste von Rauschzeichen vorkommt, wundert mich schon ein bissel, so wie auch Wolf Dieter Storl, beides Autoren die viel für die Erforschung von Kräutern und THC geleistet haben.

Die Autoren berichten in ihrem Buch über die Repressalien in Holland. Es ist unbestreitbar, dass die grenznahen Coffeeshops reihenweise geschlossen wurden, aber eher aus Gründen des ausländischen Drucks von Polizeibehörden und der Neid des Auslandes ist auch nicht zu unterschätzen. Der holländische Staat verdient sehr gut daran. 1985 musste die größte Coffeeshopkette Bulldog 1,5 Millionen Gulden Steuern nachzahlen, welches für diese damals kein Problem darstellte.
Anfang dieses Jahres besuchte ich meine Tochter in Utrecht, sie studiert dort Germanistik. Natürlich besuchten wir einen Coffeeshop, der sich auf einem Hausboot befand. Ich kann nur sagen, dass das Angebot knapp aber qualititativ hervorragend, die Atmosphäre sehr entspannt und es hat Spaß gemacht, sich mit diesen leckeren Dingen zu versorgen. Es war sehr gemütlich mit einer fröhlichen Stimmung, auch uns Deutschen gegenüber. Ich hatte nicht das Gefühl, dass die Niederländer diesen Tourismusmagnet aufgeben würden.

Noch ein letztes zum Thema Cannabis Sativa. Diese Pflanze ist mit der Sonnenblume gemeinsam die lichthungrigste Pflanze der Welt. Je höher und näher an der Sonne, desto besser und leckerer die Qualität. Diese Pflanze die uns die Götter geschenkt haben, übermittelt uns das Licht und damit das Bewusstsein, und Bewusstsein, oder Schlau werden will der Staat wohl nicht, aus welchen Gründen auch immer!

Abschließend finde ich das Buch sehr gelungen. Zu Recht kann man sagen, dieses Buch ist ein Wegweiser zur Cannabispflanze, sehr kompakt, sehr unkompliziert lesbar ein Kriterium welches nicht zu unterschätzen ist.

Kiffernews.de den 11.06.2008

Auch der Focus hat mit einem der Autoren gesprochen: “Kiffer-Ratgeber

Großer Hasch-Fund wird auf DNA-Spuren untersucht

Donnerstag, Mai 22nd, 2008

Nach dem Drogenfund auf der Autobahn 2 hat die Polizeidirektion Nord beim Landeskriminalamt (LKA) eine Analyse der sichergestellten rund 100 Kilogramm Haschisch in Auftrag gegeben. Geprüft werden soll, ob sich über mögliche DNA-Spuren an dem Haschisch eine Spur zu weiteren Tätern ergibt, wie Polizei und LKA am Dienstag in Magdeburg mitteilten. Außerdem soll die Reinheit untersucht werden.

Die mehr als 100 Kilogramm Haschisch und rund zehn Kilogramm Marihuana im Marktwert von rund 500.000 Euro waren am Sonntag in Taschen entdeckt worden, die ein Mann aus seinem Auto genommen hatte, als der Wagen bei Bornstedt (Bördekreis) Feuer fing.

Quelle: 20.05.08, Mitteldeutsche Zeitung: Haschisch-Päckchen von der A 2 werden untersucht

Bundeskabinett beschliesst neuen Bußgeldkatalog

Mittwoch, Mai 21st, 2008

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 21. Mai 2008 einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Verdoppelt werden soll auch der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen: auf 3000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte. Drogendelikte beginnen dann bei 500 Euro. Auf verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder Kartei und längere Fahrverbote soll verzichtet werden. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2009 gelten.

Aktueller Bußgeldkatalog: im Ratgeber von Web.de – Bußgeld

Leserbrief: Sucht-Gefahren – Psychosen waren bereits verdeckt vorhanden

Mittwoch, April 23rd, 2008

Zum Artikel der Alsfelder Allgemeinen „27 Monate Haft als Hilfe zum Ausstieg aus der Sucht“:

Im oben aufgeführten Artikel finden sich einige Ungereimtheiten, von denen ich einigen hier „Nachdenk-Gedanken“ gegenüberstellen möchte: Wenn es heißt, „wie hilflos man durch langen Drogenkonsum wird“, ist zu bedenken, dass längerer Drogenkonsum nicht automatisch zu Hilflosigkeit führt. Nicht längerer Konsum ist hier ausschlaggebend, sondern was, wie oft, warum und wie konsumiert wird. Dies gilt übrigens für legale Drogen ebenso wie für illegallisierte.

Wenn es heißt, dass er durch den Drogenkonsum eine Psychose entwickelt habe, gilt es zu bedenken, dass sowohl Alkohol als auch illegalisierte Substanzen Psychosen aufdecken können, diese aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits latent (das heißt unter der Oberfläche) vorhanden/angelegt waren. Hier könnten/dürften die Lebensumstände beim Leben auf der Straße und ohne Tagesstruktur eine Rolle gespielt haben.

Wenn es in der Schlagzeile heißt, „27 Monate Haft als Hilfe für Ausstieg aus der Sucht“ ist zu erwähnen, dass die Rückfallquote bei Therapien statt Haftstrafe bedeutend höher ist als bei freiwilligen Therapien aus „eigenem“ Antrieb. Könnte es nicht sein, dass 27 Monate mit Perspektive und sichereren sozialen Verhältnissen als HartzIV geeigneter sein könnten für einen Suchtausstieg als Kriminalisierung und Gefängnisstrafen? Die Grenzen zwischen erlaubten und illegalisierten Substanzen sind jedenfalls willkürlich gezogen und wissenschaftlich nicht begründbar.

Joachim Biermanski (Grüne Hilfe-Pressesprecher), 36304 Alsfeld

3. Mai: Aufruf zum “Worldwide Marijuana March” in Frankfurt

Sonntag, April 6th, 2008

Frankfurt. Anfang Mai finden unter dem Motto “Worldwide Marijuana March” weltweit in über 220 Städten Demonstrationen und Kundgebungen für die Entkriminalisierung von Marihuana statt.

WorldWide Marijuana MarchAlice-Projekt Frankfurt, Das Bong Frankfurt, Die Linke.- BAG Drogenpolitik, Die Linke.- KV Frankfurt, Die Linke.- KV Vogelsberg, Die Linke.- LAG Drogenpolitik Hessen, Die Linke.- Römerfraktion Frankfurt, Grüne Hilfe Hessen, Grüne Jugend- Bundesverband und linksjugend (’solid)-Vogelsberg rufen gemeinsam zur Unterstützung des “Worldwide Marijuana March” am Samstag, den 3.Mai in Frankfurt (Treffpunkt: 12 Uhr Opernplatz) auf:

“Der Konsum von Cannabis sei längst ein Massenphänomen. Ein immer noch strafbares Massenphänomen, und das obwohl mit den Verboten in erster Linie die Gesundheit des Einzelnen geschützt werden solle.

Aufgabe des Strafrechtes sei es jedoch, nur grob abweichendes Verhalten zu sanktionieren. Dies sei Konsens in allen Sparten der Kriminalwissenschaft. Nur ein Verhalten, das die Gesellschaft schlechterdings nicht hinnehmen könne, dürfe strafbar sein. Angesichts des relativ geringen Gefährdungspotentials von Cannabis, der massenhaften Verbreitung dieser Droge und in Anbetracht der Gefahren, die aus den Begleitumständen am illegalen Markt resultieren, sei das Cannabisverbot nicht mehr zu begründen.

Drogenpolitik werde nur durch eine enge Verbindung von Prävention, ausstiegsorientierten Hilfen und Gesundheitshilfen für Kranke erfolgreich sein. Um die Kriminalisierung von DrogengebraucherInnen zu stoppen treten wir für eine Liberalisierung des Betäubungsmittelrechts ein und rufen zur Beteiligung am “Worldwide Marijuana March” in Frankfurt auf, heißt es in dem Aufruf.

Als Redner haben bisher Dr. Leo Teuter (Rechtsanwalt, Frankfurt), Max Plenert (Grüne Jugend) und Jo Biermanski (Grüne Hilfe/ Die Linke.- LAG Drogenpolitik Hessen) zugesagt, weitere RednerInnen sind angefragt.

Als Sprecher der Grünen Hilfe Hessen erläuterte Jo Biermanski aus Alsfeld, dass die derzeitige Kriminalisierung von drogengebrauchenden Menschen durch Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme schaffe, als sie vorgebe zu lösen. Die herrschende Verbotspolitik bewirke soziale Ausgrenzung durch Kriminalisierung, befördere den Schwarzmarkt und verhindere durch die Deregulation des Marktes notwendigen VerbraucherInnenschutz, der auch für DrogengebraucherInnen ein Menschenrecht sei, so Biermanski.

Cannabis: Skandal-Urteil beim Amtsgericht Pößneck/ Thüringen

Montag, Januar 28th, 2008

Bad Lobenstein. Bereits 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gefährdungspotential von Cannabisprodukten allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar sei. Nach §31a BtMG besteht daher die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, eine entsprechende Einstellungsrichtlinie ist in Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher nicht erlassen worden.

Mit Strafbefehl vom 02.Januar 2008 ist nun ein Beschuldigter vom Amtsgericht Pößneck/ Zweigstelle Bad Lobenstein wegen einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g (!) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen je 20 Eur verurteilt worden.

Der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski, bewertet die Verurteilung aufgrund einer kaum sichtbaren Cannabismenge, die beim Konsum ohne merkbare Wirkung bliebe, als Skandal und hat dem Betroffenen geraten, Einspruch einzulegen.

Die Verurteilung aufgrund einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g sei vergleichbar mit einer Verurteilung wegen einem Restschluck Bier, dies sei betreffs Alkohol selbst in Zeiten der amerikanischen Alkohol-Prohibition nicht vorgekommen, heißt es in der Pressemitteilung der “Grünen Hilfe”.

Literatur-Tipp: Mary Potter

Donnerstag, Oktober 25th, 2007

Mit dem Roman “Mary Potter” hat Michaela Vera Wolff- Gui Me Schong ihr Erstlingswerk veröffentlicht, das das Lebensgefühl einer ganzen Generation aufleben lässt:

Hauptperson ist die siebzehnjährige Mary, bekennende Kifferin, die gegen ihr biederes Beamten-Elternhaus aufbegehrt und von zu Hause ausreißt. Noch minderjährig folgt sie John, Mitglied einer Band und ihre erste große Liebe, über die grüne Grenze nach Amsterdam…

Die Schriftstellerin Michaela Wolff ist 1952 geboren, lebt in Oldenburg und hat seit 1967 ihre Erfahrungen mit Cannabis gesammelt…

Michaela Vera Wolff- Gui Me Schong “Mary Potter”; 143 Seiten; August von Goethe Literaturverlag Frankfurt, ISBN 3-86548-762-9; 9,40 Eur

Prädikat: nicht nur für KifferInnen unbedingt lesenswert und entspannend

Offener Brief: Patientenversorgung mit Cannabisextrakt

Samstag, Oktober 20th, 2007

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich wende mich vertrauungsvoll an Sie mit der großen Hoffnung auf das Verständnis Ihrerseits für meine derzeitige problematische Situation. Seit etwas mehr als einem Jahr stehe ich mit der Bundesopiumstelle in Kontakt bezüglich eines laufenden Antrags zum Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Alle Auflagen, angeforderten Gutachten und Unterlagen sind Herrn Dr. Schinkel, dem dazu beauftragten Mitarbeiter der Bundesopiumstelle beim BfArM, übermittelt worden, so das letztendlich zu meinem Gunsten entschieden worden ist.

Da die Krankenkasse meine Dronabinoltherapie nicht bezahlt und der Wirkstoff THC,der in der Cannabispflanze vorkommt und mit dessen Hilfe ich mein Tourette-Syndrom lindern, ja fast völlig rückstandslos behandeln kann, ist man dann letztendlich zu der positiven Entscheidung gekommen, dass mir der Umgang mit einem aus der Apotheke hergestellten Cannabisextrakt befristet erlaubt wurde.Genau wie einige Wochen zuvor bei einer Multiple-Sklerose Patientin der Fall.

Mittlerweile habe ich das Cannabisextrakt gegen Vorlage eines von meiner behandelnden Ärztin ausgestellten Btm-Rezeptes abholen können. Ich war voller Hoffnung über diesen Erfolg und mußte dann leider feststellen, dass das Cannabisextrakt nach der Umwandlung in die ölige Tropflösung keinerlei Wirkung zeigte. Nach Rücksprache mit der THC Pharm habe ich dann noch erfahren müßen, dass die Wirksamkeit der zubereiteten Lösung noch gar nicht bewiesen sei, da die Umwandlung der Pflanzenteile sich als sehr schwierig darstellt. Genau die selbe Erfahrung machte auch die MS Patientin. Jetzt stehe ich quasi wieder ohne ein Medikament da.

Die restlichen Tropfen gab ich dann unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Austragung als Btm zurück an die Apotheke. In meiner Hilflosigkeit wendete ich mich dann heute an Dr. Schinkel (Bundesopiumstelle), sowie an verschiedene politische Einrichtungen, um meine Situation zu schildern und vor allen Dingen Rat zu bekommen.

Was ich bekam war Verständnis und teilweise auch Mitgefühl. Einen Rat wie meine weitere Vorgehensweise sinnvoll sein würde, um die Möglichkeit zu erhalten das Cannabis in seiner ursprünglichen und so auch garantiert wirkungsvollen Weise auf legalem Wege zu erhalten, konnte man mir leider nicht geben.Verschiedene Personen deren Namen ich an dieser Stelle fairerweise nicht nennen möchte,da ich auch teilweise durch meine
Verzweiflung, krankheitsbedingt durch das Fehlen meiner Medikation sehr aufgebracht am Telefon war, denken immer noch das die Justiz bei der Verwendung sowie Organisation von Cannabisprodukten beide Augen zudrücken, und das mir als Patient nichts passieren würde wenn ich auf Grund meiner Erkrankung, sowie als Mitglied der internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin den Umgang mit Cannabis zu der Behandlung meiner Zwecke nutzen würde.Genau das ist nicht der Fall und auch nicht der Sinn bei einem bewilligten Antragsentscheid der Bundesopiumstelle. Seit geraumer Zeit befindet sich beispielsweise ein Morbus Crohn Patient, Herr Volker Krug wegen dem Besitz von 300g Marihuana in Untersuchungshaft und muß nun mit einer Gefängnisstrafe rechnen, weil Ihm die Kostenübernahme der Dronabinoltherapie, genau wie bei mir von der Krankenkasse versagt wurde und er aus seiner Notsituation heraus illegalen Besitz seines Medikamentes zu verantworten hat.

Die Justiz drückt kein Auge zu und es ist auch prinzipiell nicht zu verstehen warum wir so behandelt werden. Mit diesem offenen Brief möchte ich auf mein Problem aufmerksam machen, auch im Namen derer, die die Kraft dazu nicht mehr haben. Gleichzeitig erwarte ich Antwort und Reaktion. Da mir die Erlaubnis zum Umgang mit Cannabis, in Form eines, wie sich jetzt leider herausstellte umgewandelten, nichtwirksamen Btm’s verordnet wurde und somit dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005, der besagt das die medizinische Behandlung mit Cannabis ein im öffendlichen Interesse liegender Zweck sei, so dass das BfArM Anträge von Patienten, die sonst illegalen Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden müßten, entsprechend behandeln muß, nicht gerecht wird. Auf Anfrage der Presse bezüglich des genehmigten Antrages und der somit gewünschten Durchführung einiger Interviews zu der Thematik, werde ich das bereits erwähnte Problem und die Hilfe bei diesem Umstand die ich von Ihnen erwarte genau so schildern, wie in diesem Brief erörtert und hoffe auf baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Scheimann

Offener Brief an:
* Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (Dr.Franjo Grothenhermen)
* medizinische Hochschule Hannover (PD Dr. Kirsten Müller-Vahl)
* Rechtsanwaltskanzlei Michael Klockers
* BfArM (Bundesopiumstelle), Dr. Schinkel
* Sabine Bätzing, MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
* Marion Caspers-Merk,MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium
* Hubert Hüpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, CDU/CSU-Fraktion
* Monika Knoche,MdB,Drogenpolitische Sprecherin, Fraktion Die Linke
* Detlef Parr, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, FDP- Fraktion
* Dr. Harald Terpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Polizei Berlin: Cannabisplantage ausgehoben – 19.9.2007

Donnerstag, September 27th, 2007

Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin
# 2704

Nach einem Zeugenhinweis haben Kriminalbeamte der Polizeidirektion 2 gestern Abend bei einer Durchsuchung auf richterlichen Beschluss eine Cannabisplantage in einer Werkstatt in der Schönwalder Straße in Spandau gefunden.

Die Beamten durchsuchten ab 19 Uhr 45 in einem Mietshaus die Wohn-, Büro- und Werkstatträume eines 48-Jährigen, der bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten war. Im 1. Stockwerk des Hinterhauses über der Werkstatt stießen die Beamten auf eine professionell mit Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage betriebene Cannabisplantage. Insgesamt fanden die Ermittler 171 Cannabispflanzen sowie 200 Gramm Marihuana, Bargeld und eine Schreckschusswaffe.

Der 48-Jährige wurde festgenommen und wird heute einem Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Polizei Berlin Newsticker

Kommentar: Eine Waffe vor Ort zu haben wiegt sehr schwer vor einem Richter und sollte deshalb nicht vorkommen. Auch im nebengelegen Raum (wie z.b. grosses Küchenmesser..) ist das keine gute Idee.