Archive for the 'Grüne Hilfe Netzwerk' Category

Studie: Einnahme von Zinkpräparaten erschwert die Erkennung von THC in Urinproben

Freitag, Februar 3rd, 2012

Wie im Journal of Analytic Toxicology (link) schon Mitte letzten Jahres veröffentlicht wurde, sind Zinkpräparate dazu geeignet die Erkennung von Kokain, Methamphetamin und THC in Urinproben im Rahmen von Schnelltests zu erschweren.

Wir geben allerdings zu bedenken, dass diese kein Freifahrtschein ist, um die nächste Polizeikontrolle zu meistern.
Tests die auf Urinproben basieren können sowohl falsch-positive, wie auch positiv-falsche Ergebnisse liefern und sind nicht hinreichend genau.

Es kommt regelmäßig vor, dass Autofahrer postiv auf versch. Drogen getestet werden, obwohl die nachfolgende Blutanalyse negativ ist.

Bei einem positiven findet Ergebnis immer eine Blutentnahme statt. Eine Blutanalyse ist durch Einnahme von Zinkpräparaten nicht zu täuschen, da die oben beschriebenen Effekte nur bei Verfahren auf Basis eines Enzymimmunassays (ELISA) auftreten.

Falls jemand interessante Erfahrung mit der Einnahme von Zinkpräparaten und Drogentests hat, würden wir uns über Informationen dazu freuen.

Irreführende Berichterstattung zu Drogen

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Betreff: Mit Drogen am Steuer erwischt (0berhessische Zeitung/ 25.Januar)
Im Artikel „Mit Drogen am Steuer erwischt“ war zu lesen, dass Autofahrer mit Drogen am Steuer erwischt worden seien. Festgestellt wurde aber lediglich, dass bei einem Urin-Schnelltest Drogen-Abbauprodukte festgestellt wurden. Diese Schnelltests können von den Betroffenen im Übrigen verweigert werden, da sie im Gegensatz zu den Ergebnissen der Blutprobe nicht gerichtsverwertbar sind. Die alleinige Verweigerung des Schnelltests ist übrigens keine Begründung für eine Blutentnahme! Zur Begründung einer Blutentnahme muss die Polizei entsprechende Verdachtsmomente, bzw. Auffälligkeiten benennen. Bezüglich Cannabis sind auch die Regelungen zu den Ergebnissen der Blutabnahme in der Kritik. Ab einem Wert von 1ng aktivem THC im Blut, wird dies als „Fahren unter Drogeneinfluss“ gewertet, obwohl dieser Wert noch 20 Stunden nach dem letzten Konsum überschritten werden kann. Die Wirkung eines Joints dauert jedoch lediglich 3-4 Stunden an. Internationale Verkehrsexperten halten hier einen Grenzwert von 5-10 ng für angemessen. Die herrschende Politik jedoch missbraucht das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafmittel gegen eine nicht erwünschte Lebensweise von Cannabis-Konsument-inn-en. Es ist der linken Bundestagsfraktion hoch anzurechnen, dass sie auf Initiative des drogenpolitischen Sprechers der linken Bundestagsfraktion, Frank Tempel (vor seinem Bundestagsmandat als Kriminalbeamter zuständig für Rauschgiftbekämpfung) sich auch für nachvollziehbare und wissenschaftlich begründbare Regelungen betreffs „Cannabis im Straßenverkehr“ einsetzt. Nähere Infos, siehe www.gruene-hilfe.de)
Jo Biermanski (Grüne Hilfe e.V.- Hessen), 36304 Alsfeld

Diskussion zur Drogenpolitik am 28.Dezember in Euskirchen

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Euskirchen. National und international gerät die herrschende Drogenpolitik zunehmend unter Legitimationszwang: Die Commission of Drugs der Vereinten Nationen hat den „War on drugs“ für gescheitert erklärt… Nicht nur B’90/ Die Grünen, Die Linke. und Piraten fordern eine Abkehr von der Verbotspolitik.

Auf Einladung des „art eifel e.V.“ referiert Jo Biermanski, Pressesprecher der bundesweiten Cannabis-Initiative „Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.“,  zu „Neuen Wegen in der Drogenpolitik“. Er erläutert die aktuelle Straf- und Verkehrsrechtssituation im Zusammenhang mit Drogen, erörtert die Kritik an der herrschenden Drogen-Verbotspolitik und stellt mögliche neue Wege einer humanen und rationalen Drogenpolitik vor. Anschließend ist Gelegenheit zur offenen Diskussion gegeben.

Die Diskussions-Veranstaltung findet am Mittwoch, den 28.Dezember um 19.30 Uhr im „ex- blue note“ (Kommerner Str. 182) in Euskirchen statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Presseerklärung: Hanfparade 2012 fordert Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit

Mittwoch, Dezember 21st, 2011

Am Samstag, den 11. August 2012, wird in Berlin die 16. Hanfparade unter dem Motto »Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit« stattfinden. Die traditionsreiche Demonstration will das Wissen um die Kulturpflanze Cannabis und ihre Nutzung als Rohstoff, Genussmittel und Medizin in den Mittelpunkt der politischen Diskussion stellen.


Cannabis ist Weltkultur

Die Hanfkultur ist in den letzten 150 Jahren weitgehend aus dem Allgemeinwissen der Bevölkerung verschwunden(1). Interessengruppen aus Wirtschaft und Politik haben diesen Wissensschwund proaktiv mit Angst schürenden Falschmeldungen befördert. So warnte eine von Regierungen gesteuerte und breit angelegte Kampagne die Bevölkerung Ende der 60er und Beginn der 70er Jahre vor einer „gigantischen Drogenwelle“, die auf Europa überschwappe. Die begleitenden Meldungen waren auffallend oft suggestiv und tendenziös konzipiert, um in demagogischer Weise die Bevölkerung zu manipulieren. Selbst völlig harmlose Haschischraucher wurden häufig als „kriminelle Rauschgiftsüchtige“ diskreditiert. Konkretes Wissen über Drogen ist durch Kampagnen wie diese jedoch kaum vermittelt worden.

An dieser Propagandamaschinerie hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert, wie die in den letzten Novembertagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel getätgten Aussagen zu Cannabis zeigen. Obwohl vielfach nachgewiesen wurde, dass eine Lockerung der Cannabisrepression keine steigenden Konsumentenzahlen zur Folge hat, behauptete Merkel, dass eine Legalisierung die Schwelle zum Konsum noch weiter heruntersetzen würde. Und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen behauptete sie, dass „auch der Konsum von geringen Mengen sehr, sehr hohe Abhängigkeiten schaffen kann“(2).

Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit

Diese Dauerpropaganda reicht uns! Die verleumderischen Kampagnen gegen Haschischraucher führten zunehmend zur Ausgrenzung ganzer Gesellschaftsgruppen mitsamt ihrer Kultur. Die einseitig repressive Politik verhindert, dass Menschen in der Art und Weise genießen können, wie es ihrem Wesen entspricht. Da Cannabiskonsum den Lebensgenuss Dritter nicht beeinträchtigt, ist das Verbot des Umgangs mit psychotrop (d.h. die Seele bewegend) wirkenden Cannabisprodukten ein krasser Verstoß gegen die Grundprinzipien der Menschen- und Bürgerrechte. Diese gehören seit 1789 zu den Grundlagen moderner freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten. In Artikel IV der „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ heißt es:Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“

Und in Artikel V:
Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. [...]“

Der Genuss psychotrop wirkender Substanzen wie Cannabis beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und darf deshalb aus ethischer Sicht nicht strafbewehrt sein. Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) angedrohten Strafen für den Umgang mit Cannabis schränken in gravierender und ungerechtfertigter Weise die Freiheit der Menschen ein. Diese Strafandrohungen sind ein „unerträgliches Unrecht“(3) und somit nicht gerecht.

Aufgabe des BtMG ist es eigentlich, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß der Patientenbedürfnisse zu regeln. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in erster Linie ein Gesetz zur „Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln“ zu sein. Offensichtlich wird beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin IACM), erklärte hierzu: „Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.“(4) Die Hanfparade unterstützt Ärzte und Patienten bei ihren Bemühungen, den Zugang zur natürlichen Medizin Hanf zu erleichtern.

Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die Teile der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hanfbauern) und andere bevorzugt (z.B. Weinbauern). Es ist ungerecht, dass Cannabis, die wohl nützlichste Pflanze der Welt, in Deutschland hinter bürokratischen Hürden verborgen ein Nischendasein fristet. Die Hanfparade will der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten des Rohstoffs Cannabis vor Augen führen.

Die Hanfparade ist eine Demonstration für Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit.
Parallel zur Demonstrationsvorbereitung kämpft die Hanfparade gerichtlich gegen die Berliner Polizei (Aktenzeichen VG Berlin 1 K 354.11). Sie verwehrt sich u.a. gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der letztjährigen Demonstration seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes
(5). „Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen“, so Martin Steldinger, einer der Vorstände.


Für Ihre Fragen steht Ihnen der Pressesprecher der Hanfparade Steffen Geyer gerne zur Verfügung.

Web: www.hanfparade.de
Telefon: 0178 – 65 94 399
E-Mail: 
info@hanfparade.de

1) Umfasste der Artikel »Hanf« in Meyers Konversationslexikon in 15 Bänden von 1874-1878 insgesamt mehr als vier Seiten, so waren es im Brockhaus in 20 Bänden von 1929-1935 noch eine Seite und im Knaurs Lexikon in 20 Bänden von 1974 nur noch eine halbe Seite.
2) 
http://hanfverband.de/frage
3) 
http://www.hanfparade.de/ziele-motto/unsere-philosophie/recht-und-ethik.html
4) 
http://www.cannabis-med.org/german/bulletin/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=254
5) 
http://www.hanfparade.de/programm-route/news/10-news/173-klage-aktenzeichen.html

http://www.hanfparade.de/programm-route/news/10-news/188-pressemitteilung-der-hanfparade-vom-20122011.html

Zinker von Heidenheim verurteilt

Freitag, Dezember 16th, 2011

Landgericht verurteilt Polizeihauptmeister zu zweieinhalb Jahren

Das Hanf Journal berichtete im April über einen Heidenheimer Drogenfahnder, der Gutachten manipuliert hatte. Der 38-jährige Polizeihauptmeister wurde gestern Nachmittag vom Landgericht Ellwangen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der 38-Jährige, hatte Richter Gerhard Ilg in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, habe die Rechtspflege beschädigt, über den Rechtsstaat einen „schwarzen Schatten“ gelegt und die Betroffenen „aufs Schwerste geschädigt.“

Kollegen des Polizisten sowie der Leiter der Drogeneinsatzgruppe sprachen vom Angeklagten als “ehrgeizig” und bezeichneten ihn als „Vorzeigepolizisten“. „Zielgerichtet und bewusst“, so der Staatsanwalt, hatte der Experte in Sachen Drogenfahrten die Negativ-Gutachten so manipuliert, dass für die Betroffenen führerscheinrechtliche

Konsequenzen, meist bin hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, folgten. Basiernd auf untergeschobenen Verdächtigungen beim Drogen-Vortest, Manipulation der Gutachten mit Tipp-Ex, das Unterdrücken von Akten und Falschaussagen “hat sich der Angeklagte sein eigenes System geschaffen” sagte Staatsanwalt Humburger. Selbst nach Aufdeckung der Tat sei bei dem Angeklagten Einsicht „nicht so richtig angekommen“.

Den ganzen Artikel und die interessanten Kommentare findet ihr hier.

Grüne Hilfe Regionalbüro Nordrhein-Westfalen macht Urlaub!

Dienstag, November 29th, 2011

Das Grüne Hilfe Regionalbüro Nordrhein-Westfalen  ist vom 05.12 bis 09.12.2011 nicht erreichbar. Bitte wendet Euch in der Zeit an ein anderes Regionalbüro.

Die Linke. diskutiert über Drogenpolitik und Cannabis im Straßenverkehr

Sonntag, November 20th, 2011

Frankfurt. Unter dem Motto „Rolling stoned? Cannabis, Autofahren und rechtliche Grundlagen“ hatte „Die Linke. im hessischen Landtag“ zur drogenpolitischen Diskussion eingeladen. Trotz gut besetztem Podium mit Frank Tempel (Die Linke. im Bundestag)), Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter (Frankfurt) und zwei von der Führerschein-Problematik betroffenen Cannabis-Aktivisten zählte die Diskussionsrunde unter der Leitung von Marjana Schott (drogenpolitische Sprecherin der linken Landtagsfraktion Hessen) leider nur 15 TeilnehmerInnen: Es scheint, dass „trockene Diskussionen“ nicht im Lifestyle-Trend liegen. Mit Infoständen waren die Initiativen „Grüne Hilfe- Netzwerk“ e.V. und „Alice-Project“ vertreten.

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Das Grüne Hilfe Netzwerk – Tagesrausch 18.11.2011

Samstag, November 19th, 2011

Am 17.11. 2011 war ein Teil der Grünen Hilfe in Berlin zu einem Arbeitstreffen. Bei der Gelegenheit hat uns Steffen Geyer aka UsealRedAnt gefragt ob wir nicht Lust hätten eine Folge Tagesrausch über die Grüne Hilfe e.V zu drehen. Dies haben wir gerne angenommen, Steffen schreibt über das Interview:

Im Interview informieren Jost und Thomas über die Arbeit des Grüne Hilfe Netzwerk e.V. – Der 1994 gegründete Verein versteht sich als Informations- und Kontaktbörse. Er bietet Hilfe zur Selbsthilfe bei BtM-Delikten und organisiert Gefangenenbetreuung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den elf Regionalbüros informieren über juristische Folgen einer Tat, geben Verhaltenstipps und helfen bei der Anwaltssuche. Die Adressen und Telefonnummern aller Regionalbüros findet ihr unter http://www.gruene-hilfe.de/regionalbueros/

Wer die Grüne Hilfe unterstützen will, ohne selbst Berater zu sein, kann Fördermitglied werden (ab 25,- Euro pro Jahr). Alle die darüber hinaus aktiv werden wollen, können das Bundesbüro (im thüringischen Arnstadt) unter Telefon 03628- 660 690 oder per Email an info@gruene-hilfe.de erreichen.
Mehr Informationen zur Grünen Hilfe auf http://www.Gruene-Hilfe.de
Idee und Produktion: Steffen Geyer http://usualredant.de

Das Video findet Ihr auf der Seite Tagesrausch . Vielen Dank an Steffen für den Dreh und sein Engagement.

Im Interview des tagesrausch über die Arbeit der Grünen Hilfe ist uns ein Fehler unterlaufen, den wir hiermit korrigieren wollen.
Thomas Schneider sagt im Interview, dass Fördermitglieder bei der Grünen Hilfe auch Stimmrecht haben, diese ist nicht richtig.
Fördermitglieder haben im Gegensatz zu ordentlichen Mitgliedern kein Stimmrecht.
Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.

Göttingen den 25.01.2012
Für den Vorstand jost leßmann

Grüne Hilfe spendet 250 Euro an Günther Weiglein

Montag, November 14th, 2011

Obwohl Günther Weiglein zu den gerade einmal rund 60 Deutschen gehört, die natürliches Cannabis als Medizin nutzen “dürfen”, wendet er sich heute mit einem Hilferuf an euch.
Der unter cronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nämlich nicht leisten (die Krankenkasse zahlt die 14,40 Euro pro Gramm nämlich nicht) und verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird.

Wir haben Dank einiger Spenden einen Betrag von 175 Euro gesammelt. Mit 75 Euro konnten wir den Betrag aufstocken und somit gehen an Günther 250 Euro, wir hoffen,  dass sich noch weitere der Spende anschließen.

Günther braucht eure Hilfe in Form von Geldspenden für die Prozesskosten!

Das Grüne Hilfe Netzwerk e.V. hat sich dem Spendenaufruf angeschlossen! Sofern ihr eine Spendenquittung benötigt überweist an folgende Verbindung und meldet sich bei info@gruene-hilfe.de per E-Mail, ansonsten folgt weiter unten Günthers direkte Bankverbindung:
Das Grüne Hilfe Netzwerk ist als gemeinnützig anerkannt.

An: Grüne Hilfe Netzwerk
Postbank Frankfurt
Kto.-Nr.: 91570-602
BLZ: 500 100 60
Vermerk: Günther Weiglein
International:
IBAN: DE11 5001 0060 0091 5706 02
BIC: PBNKDEFF

Überweist eure Spende an:
Günther Weiglein
Sparkasse Mainfranken
Konto 852 131 71
BLZ 790 500 00

Im Interview von Steffen Geyer mit Günther und seinem Anwalt Mathias Schillo diskutieren wir die Erfolgsaussichten des Verfahrens und gehen der Frage nach, wie ein Erfolg den Zugang zu Cannabismedizin erleichtern würde.
Das Videointerview gibts hier: http://www.youtube.com/

Interview mit Günther Weiglein

Im folgenden dokumentieren wir ein Kurzinterview mit Günther Weiglein vom Hanfjournal:

Günther Weiglein erhält seit Herbst 2009 Cannabisblüten aus der Apotheke. Ein Gramm kostet ihn dort 14,40 Euro, das Cannabis wird aus niederländischen Apotheken importiert, wo es dort wohnhafte Patienten die Hälfte kostet. Der einzige Produzent von medizinischem Cannabis in Deutschland, die Südhanf AG (www.suedhanf.de) darf ihr in München produziertes Cannabis nicht an deutsche Patienten oder Apotheken abgeben. Deshalb hat sich Günther Weiglein entschieden, beim BfArM einen Antrag auf Selbstversorgung zu stellen. Bislang hat die Behörde jeoch keinen einzigen der zahlreichen Anträge positiv beantwortet.

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Regionalbüro Bayern eröffnet!

Donnerstag, November 10th, 2011

Erfreulicherweise haben wir wieder ein Regionalbüro der Grünen Hilfe in Bayern. Nora ist dort Eure Ansprechpartnerin und Sie ist zu erreichen unter 01525-8998304.