Archive for the 'Cannabis und Führerschein' Category

Studie: Einahme von Zinkpräparaten erschwert die Erkennung von THC in Urinproben

Freitag, Februar 3rd, 2012

Wie im Journal of Analytic Toxicology (link) schon Mitte letzten Jahres veröffentlicht wurde, sind Zinkpräparate dazu geeignet die Erkennung von Kokain, Metaamphetamin und THC in Urinproben im Rahmen von Schnelltests zu
erschweren.

Wir geben allerdings zu bedenken, dass diese kein Freifahrtschein ist, um die nächste Polizeikontrolle zu meistern.
Tests die auf Urinproben basieren können sowohl falsch-positive, wie auch positiv-falsche Ergebnisse liefern und sind nicht hinreichend genau.

Es kommt regelmäßig vor, dass Autofahrer postiv auf versch. Drogen getestet werden, obwohl die nachfolgende Blutanalyse  negativ ist.

Bei einem positiven findet Ergebnis immer eine Blutentnahme statt. Eine Blutanalyse ist durch Einnahme von Zinkpräparaten nicht zu täuschen, da die oben beschriebenen Effekte nur bei Verfahren auf Basis eines Enzymimmunassays (ELISA) auftreten.

Falls jemand interessante Erfahrung mit der Einnahme von Zinkpräparaten und Drogentests hat, würden wir uns über Informationen dazu freuen.

Irreführende Berichterstattung zu Drogen

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Betreff: Mit Drogen am Steuer erwischt (0berhessische Zeitung/ 25.Januar)
Im Artikel „Mit Drogen am Steuer erwischt“ war zu lesen, dass Autofahrer mit Drogen am Steuer erwischt worden seien. Festgestellt wurde aber lediglich, dass bei einem Urin-Schnelltest Drogen-Abbauprodukte festgestellt wurden. Diese Schnelltests können von den Betroffenen im Übrigen verweigert werden, da sie im Gegensatz zu den Ergebnissen der Blutprobe nicht gerichtsverwertbar sind. Die alleinige Verweigerung des Schnelltests ist übrigens keine Begründung für eine Blutentnahme! Zur Begründung einer Blutentnahme muss die Polizei entsprechende Verdachtsmomente, bzw. Auffälligkeiten benennen. Bezüglich Cannabis sind auch die Regelungen zu den Ergebnissen der Blutabnahme in der Kritik. Ab einem Wert von 1ng aktivem THC im Blut, wird dies als „Fahren unter Drogeneinfluss“ gewertet, obwohl dieser Wert noch 20 Stunden nach dem letzten Konsum überschritten werden kann. Die Wirkung eines Joints dauert jedoch lediglich 3-4 Stunden an. Internationale Verkehrsexperten halten hier einen Grenzwert von 5-10 ng für angemessen. Die herrschende Politik jedoch missbraucht das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafmittel gegen eine nicht erwünschte Lebensweise von Cannabis-Konsument-inn-en. Es ist der linken Bundestagsfraktion hoch anzurechnen, dass sie auf Initiative des drogenpolitischen Sprechers der linken Bundestagsfraktion, Frank Tempel (vor seinem Bundestagsmandat als Kriminalbeamter zuständig für Rauschgiftbekämpfung) sich auch für nachvollziehbare und wissenschaftlich begründbare Regelungen betreffs „Cannabis im Straßenverkehr“ einsetzt. Nähere Infos, siehe www.gruene-hilfe.de)
Jo Biermanski (Grüne Hilfe e.V.- Hessen), 36304 Alsfeld

Diskussion zur Drogenpolitik am 28.Dezember in Euskirchen

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Euskirchen. National und international gerät die herrschende Drogenpolitik zunehmend unter Legitimationszwang: Die Commission of Drugs der Vereinten Nationen hat den „War on drugs“ für gescheitert erklärt… Nicht nur B’90/ Die Grünen, Die Linke. und Piraten fordern eine Abkehr von der Verbotspolitik.

Auf Einladung des „art eifel e.V.“ referiert Jo Biermanski, Pressesprecher der bundesweiten Cannabis-Initiative „Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.“,  zu „Neuen Wegen in der Drogenpolitik“. Er erläutert die aktuelle Straf- und Verkehrsrechtssituation im Zusammenhang mit Drogen, erörtert die Kritik an der herrschenden Drogen-Verbotspolitik und stellt mögliche neue Wege einer humanen und rationalen Drogenpolitik vor. Anschließend ist Gelegenheit zur offenen Diskussion gegeben.

Die Diskussions-Veranstaltung findet am Mittwoch, den 28.Dezember um 19.30 Uhr im „ex- blue note“ (Kommerner Str. 182) in Euskirchen statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Zinker von Heidenheim verurteilt

Freitag, Dezember 16th, 2011

Landgericht verurteilt Polizeihauptmeister zu zweieinhalb Jahren

Das Hanf Journal berichtete im April über einen Heidenheimer Drogenfahnder, der Gutachten manipuliert hatte. Der 38-jährige Polizeihauptmeister wurde gestern Nachmittag vom Landgericht Ellwangen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der 38-Jährige, hatte Richter Gerhard Ilg in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, habe die Rechtspflege beschädigt, über den Rechtsstaat einen „schwarzen Schatten“ gelegt und die Betroffenen „aufs Schwerste geschädigt.“

Kollegen des Polizisten sowie der Leiter der Drogeneinsatzgruppe sprachen vom Angeklagten als “ehrgeizig” und bezeichneten ihn als „Vorzeigepolizisten“. „Zielgerichtet und bewusst“, so der Staatsanwalt, hatte der Experte in Sachen Drogenfahrten die Negativ-Gutachten so manipuliert, dass für die Betroffenen führerscheinrechtliche

Konsequenzen, meist bin hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, folgten. Basiernd auf untergeschobenen Verdächtigungen beim Drogen-Vortest, Manipulation der Gutachten mit Tipp-Ex, das Unterdrücken von Akten und Falschaussagen “hat sich der Angeklagte sein eigenes System geschaffen” sagte Staatsanwalt Humburger. Selbst nach Aufdeckung der Tat sei bei dem Angeklagten Einsicht „nicht so richtig angekommen“.

Den ganzen Artikel und die interessanten Kommentare findet ihr hier.

31.10. Frankfurt a.M.: Rolling stoned? Cannabis, Autofahren und rechtliche Grundlagen

Donnerstag, September 15th, 2011

Frankfurt. Auf Initiativedes GH-Pressesprechers Jo Biermanski und der drogenpolitischen Sprecherin “Die Linke. im hessischen Landtag”, Marjana Schott wird die folgende Veranstaltung organisiert. Die Grüne Hilfe Hessen wird mit einem Infostand vertreten sein.

Mit einer Podiums-Diskussion will die Linke. das emotionalisierte Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ versachlichen, Fallbeispiele präsentieren und zu rechtlichen Grundlagen informieren und diskutieren. Neben Rechtsfragen sollen unter anderem umstrittene Themen, wie Verkehrssicherheit, Konsum-Wirkungen und Grenzwerte erörtert und diskutiert werden.

Zur Diskussions-Veranstaltung „Rolling stoned? Cannabis, Autofahren und rechtliche Grundlagen“ läd Die Linke. am Montag, den 31.Oktober nach Frankfurt am Main ein.
Unter der Diskussionsleitung von Marjana Schott (MdL/ Die Linke. im Landtag Hessen) werden Frank Tempel (MdB/ Die Linke. im Bundestag), Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter (Frankfurt) und zwei Betroffene zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ informieren und diskutieren. Anschließend ist dem Publikum Gelegenheit zur Diskussion gegeben.
Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ am Montag, den 31.Oktober, 19 Uhr im Jugendladen Bornheim (Atelier Naxoshalle, Waldschmidtstr.19, 60316 Frankfurt/Main) eingeladen.

Cannabis im Strassenverkehr – Grüne Hilfe kritisiert Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Samstag, Juli 5th, 2008

In einer Pressemitteilung kritisiert der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski aus Alsfeld, die Ablehnung von Petitionen betreffs „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 25.Juni’08 (BT-Drucksache 16/9439):

Die Petenten kritisierten in ihren Eingaben, dass „Cannabis-KonsumentInnen auch ohne berauschte Teilnahme am Straßenverkehr mit Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis rechnen müssten. Es gefährde die Verkehrssicherheit, wenn Haschisch/ Marihuana-KonsumentInnen auch lange nach dem Konsum noch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu befürchten hätten. So werde die Motivation, das Auto unter akuter Berauschung nicht zu nutzen, behindert. Die Wirkung von Haschisch betrage nur 3-4 Stunden, entsprechende Anordnungen aber erfolgten noch bis zu 20 Stunden nach dem Konsum.“

Jo Biermanski erklärt hierzu, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Ablehnungsbegründung lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen habe, ohne auf die Argumente der Petenten einzugehen. Von den entsprechenden PolitikerInnen aber müsse eingefordert werden können, dass sie die geltende Rechtslage hinterfragten und sich mit entsprechenden
Argumenten auseinandersetzten. In seiner Stellungnahme weist Herr Biermanski auf ein Gutachten des nova-Instituts /Hürth zur „Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabisprodukten“ hin.

Zur Ablehnung der Weiterleitung der Petition an das Bundesministerium für Verkehr und an die Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis erklärte Dr.Franjo Grotenhermen von der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“: „Das Grundproblem bei dieser Sache ist die Ignorierung der wissenschaftlichen Datenlage. Aus den epidemiologischen Studien der vergangenen Jahre geht hervor, dass regelmäßiger Cannabiskonsum nicht mit einem erhöhten Risiko für die Verursachung von Unfällen assoziiert ist. Es gibt auch keine Anzeichen, nach denen niedrige THC-Konzentrationen von beispielsweise 5 ng/ml Blutserum mit einem erhöhten Unfallrisiko assoziiert sind. Bei diesem Thema geht es nicht um Straßenverkehrssicherheit sondern um Drogenpolitik.“

Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt äußerte in einer ersten Stellungnahme, „es sei schon eine ziemliche Farce, von den Betroffenen eine Zustimmung zur kostenpflichtigen MPU von mindestens 540 Eur zu verlangen und dies als “verwaltungsinternen” Vorgang zu bezeichnen. Die Cannabispolitik sei und bleibe irrational.“

Mit ignoranten Entscheidungen wie dem Abblocken der Petitionen zu „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss werde das Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ instrumentalisiert und missbraucht und Politikverdrossenheit vorangetrieben, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Grünen Hilfe.

Veranstaltungsbericht “Verlogene Argumentation”: Cannabis-Werte im Blut auch ohne akute Berauschung – vom 8.12.2006

Montag, Dezember 18th, 2006

Lauterbach. Mit einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ mit den Referenten Dr. Leo Teuter, Rechtsanwalt aus Frankfurt, und Jo Biermanski vom Grüne Hilfe-Netzwerk e.V. leistete Die Linke.WASG einen Beitrag zur inhaltlichen Aufklärung eines komplizierten und umstrittenen Sachverhalts. Zur Einleitung bedauerte Günter Bertholdt (WASG- KV Fulda), dass B’90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD das Gesprächsangebot nicht angenommen hätten. Jo Biermanski wertete dies als weiteren Beleg für Ignoranz und Unkenntnis der etablierten Politiker beim Thema „Cannabis im Straßenverkehr“.

Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter erläuterte zu Beginn seiner ausführlichen Informationen zunächst, dass er, eigentlich Strafrechts-Verteidiger sei, durch die gängige Gesetzes- und Verwaltungspraxis aber praktisch gezwungen sei, sich auch in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren zu „Cannabis im Straßenverkehr“ zu engagieren. Unter dem Deckmantel der „öffentlichen Sicherheit“ würden viele seiner Cannabis-Mandanten ungerechterweise mit rechtlicher Verfolgung konfrontiert: „Er kenne keinen Bereich, in dem von Gesetzgebung und Verwaltung verlogener argumentiert werde als beim Thema Cannabis.“

Sowohl Jo Biermanski als auch Dr. Leo Teuter erläuterten, dass bei den heutigen Meßmethoden im Blut der Cannabis-Wert THC nachgewiesen werde, auch wenn der Rauschzustand bereits beendet sei: Während sich Alkohol im Vergleich linear schnell abbaue, baue sich THC in Halbwertzeiten ab, was dazu führe, dass auch 15-20 Stdn. nach dem letzten Konsum noch Werte nachgewiesen werden könnten, die ohne Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit zu haben, zu Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren sowie zu führerscheinrechtlichen Anordnungen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.

Während die Gesetzgebung wider besseres Wissens nicht reagiere, habe das Bundesverfassungsgericht bereits Ende 2004 entschieden, dass zumindest bis 1ng THC/ml Blut keinerlei Gefährdung ausgehe, ließ aber offen, wann denn nun von einer Gefährdung auszugehen sei.

Aus juristischer Sicht vertrat Dr. Leo Teuter die Ansicht, dass 6 Stunden nach dem Konsum keinerlei Ausfallerscheinungen erkennbar seien, während Jo Biermanski Prof. Berghaus (Uni Köln) zitierte, der davon ausgeht, dass die Rauschwirkung ca. 4 Stunden nach dem Rauchen abgeklungen sei. Beide Referenten erwähnten hierzu den Verkehrssicherheits-Kongress im August 2004 in Glasgow,bei dem 10 Experten aus 6 Ländern vorgeschlagen haben, einen Grenzwert für THC im Blutserum bei 5-10ng anzusiedeln, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille entspreche.

Eine weitere fragwürdige Rechtspraxis sei die Anordnung von führerscheinrechtlichen Maßnahmen aufgrund des THC-Abbauproduktes THC-COOH, das bei entsprechenden Blutproben ebenfalls gemessen werde. Hier würden Werte als regelmäßiger Konsum gewertet, die bereits bei ein- bis zweimaligem wöchentlichem Konsum erreicht werden könnten. Dies wiederum könne zu Anordnungen durch die Führerscheinstelle führen, auch wenn der akute THC-Wert unter 1ng gelegen habe. Hierzu äußerte Jo Biermanski: „Wer Abends 2 Bier trinkt, kann morgens wieder problemlos Autofahren, dies muss bei einem Joint zum Feierabend ebenfalls möglich sein.“
Bei der derzeitigen Gesetzeslage erläuterte Dr. Leo Teuter müsse er raten, mindestens 12 Stunden nach dem letzten Konsum kein Auto zu fahren sowie im Falle einer Verkehrskontrolle, keinerlei Angaben zum eigenen Konsum zu machen, da alles Gesagte gegen den Betroffenen verwertet werde. Jo Biermanski ergänzte, dass es empfehlenswert sei, sich im Falle einer „Auffälligkeit wegen Cannabis im Straßenverkehr“ von einem erfahrenen Verwaltungsrecht-Anwalt beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. So erhalte man beispielsweise nur über einen Anwalt die notwendige vollständige Akteneinsicht, um eventuelle Rechtsmittel überlegen zu können. Hierzu rate er Hanf-Freunden dringend zum Abschluss einer Verkehrsrechtschutz-Versicherung.

Bezüglich der sogenannten Schnelltests ( Schweiß- oder Urintest) durch die Polizei erläuterte Jo Biermanski, dass diese von Betroffenen verweigert werden könnten und es ratsam sei, zumindest den Urintest zu verweigern. Hier sei von einer Nachweisdauer von ca. 6 Wochen auszugehen. Die Nachweisdauer beim Schweißtest beliefe sich auf ca. 12- 15 Stdn., allerdings sei jede dritte Schweiß-Analyse falsch. Hier erläuterte Dr. Leo Teuter, dass aufgrund der hohen Fehlerquote Betroffene durchaus überlegen könnten, zur Entlastung einem Schweißtest per Drugwipe zuzustimmen. Die Anordnung einer Blutprobe können Betroffene nicht verweigern, allerdings müsse die Polizei hierzu entsprechende Verdachtsmomente aufführen können.

Desweiteren berichtete Dr. Leo Teuter von einer Testreihe, bei der definierte Proben von 0,8 ng THC/ml Blut bei verschiedenen Instituten überprüft wurden. Es wurden unterschiedliche Ergebnisse von 0,3- 2 ng ermittelt. Er sehe bezüglich Bußgeldbescheiden wegen „Cannabis im Straßenverkehr“ vor allem bei Werten bis 2,4 ng gute Chancen für die Einlegung von Rechtsmitteln.

Abschließend erläuterte Günther Berthold (WASG), dass die BAG Drogenpolitik der Linkspartei (www.linke-drogenpolitik.de) die Broschüre „Cannabis und Straßenverkehr“ mit wichtigen Informationen veröffentlicht habe und sich die Fraktion „Die Linke im Bundestag“ derzeit in die Thematik einarbeite, um einen Antrag zur Gesetzesänderung auszuarbeiten.

8.12.2006: Diskussions-Veranstaltung “Cannabis und Straßenverkehr”

Freitag, November 10th, 2006

Lauterbach. Als Sprecher der Linkspartei.PDS im Vogelsberg hat Joachim Biermanski für „Die Linke. im Vogelsberg“ eine Diskussions-Veranstaltung „Cannabis und Straßenverkehr“ organisiert. Die Veranstaltung steht im Zusammenhang mit einer Berichts-Anfrage „Führerscheinrechtliche Anordnungen“ von „Die Linke.WASG im Vogelsberg“ für die Kreitags-Sitzung am 18.12. in Homberg/ Ohm.

Die Diskussion findet am Freitag, den 08.Dezember um 19.30 Uhr in 36341 Lauterbach im Ristorante Roma (Obergasse) statt.

Für das Podium haben zugesagt:

Diskussionsleitung: Günther Bertold ( Linkspartei.WASG- KV Fulda)
Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter / Frankfurt
Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.)

Ebenfalls für das Podium eingeladen waren B’90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD im Vogelsberg, die sich aber nicht an der öffentlichen Auseinandersetzung zum Thema „Cannabis und Straßenverkehr“ beteiligen wollen.

So haben CDU und SPD ohne Angabe von Gründen ihre Teilnahme abgesagt. Während die Einladung an die FDP sogar ohne jegliche Reaktion blieb,
formulierte die Kreisvorstandssprecherin der Grünen Christiane Löchel
folgende Absage:

„Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Kreisvorstandes und der Fraktion der Vogelsberger Grünen muss ich Ihnen leider mittteilen, dass von unserer Seite kein Interesse an einer Diskussion über Cannabis und Straßenverkehr besteht. Es besteht bei uns kein Diskussionsbedarf, weil wir Cannabis im Straßenverkehr in etwa gleichsetzen mit Alkohol im Straßenverkehr. Selbst bei einer Legalisation von Cannabis würde sich daran nichts ändern.“

Die Absagen sind eine weiterer Beleg für die Ignoranz und Unkenntnis der „herrschenden PolitikerInnen“ beim Thema „Cannabis und Straßenverkehr“, erklärte Joachim Biermanski.

Die Linke.WASG im Vogelsberg hofft mit der Diskussions-Veranstaltung und der nachfolgenden Berichts-Anfrage im Kreistag einen Beitrag zur Versachlichung und inhaltlichen Qualifizierung zu leisten, und hofft auf zahlreiche Beteiligung.

Aufruf zur Unterstützung des Petitions-Antrages “Fahrerlaubnisrecht”

Donnerstag, April 27th, 2006

Das Grüne Hilfe-Netzwerk ruft zur Unterstützung der nachfolgenden Petition zum Fahrerlaubnisrecht an den deutschen Bundestag auf:

Die Petition kann unter

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=96

unterstützt und an weitere potentielle UnterstützerInnen weitergeleitet werden.

“Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei tatsächlichen Verfehlungen”

Eingereicht durch: Günther Stolz am Montag, 20. März 2006

Der Petent fordert, dass im Verwaltungsverfahren/Führerscheinrecht konkret zu verankern ist, dass negative Sanktionen nur dann zu verhängen sind, wenn es tatsächliche Verfehlungen gibt.

Begründung:

Das Führerscheinrecht i.V. mit dem Verwaltungsrecht lässt es derzeit zu , dass – aufgrund – Vermutungen ohne jeglichen tatsächlichen Verstoss oder Mangel bzw. Auffälligkeit einem – FS – Inhaber der Führerschein entzogen werden kann.

Beispiel.:

vor einem Strafgericht steht eine Person wg. Besitz weicher Drogen / dieser Besitz wird mit med. Gründen belegt und Gutachterlich bestätigt / Im Vorfeld d. Verfahrens wurde – vorsorglich – der FS entzogen ( StA ) da fälschlicher Weise der Verdacht d. strafbaren Handlung im Strassenverkehr ( Standart Reaktion ) der Führerschein wird dem – Betroffenen – zurück gegeben da sich hierzu -nichts – negatives zu bemängeln gab. Im Anschluss d. Strafverfahren tendiert d. Strassenverkehrsbehörde zum – FS – entzug mit der Begründung: Der blosse Cannabiskonsum führt zum Verlust des Trennungsvermögens des FS Inhabers zu entscheiden wann er im Strassenverkehr sicher teilnehmen könne. Wie gesagt, es gibt keine Auffälligkeiten , es gibt k. Tatsachen od. Hinweise v. Fehlverhalten , lediglich d. blosse Behauptung der Verkehrsbehörde bzgl. ” Trennungsvermögen ” ! Durch solche Massnahmen der pers. Einschränkung verlieren d. Betroffene sehr oft Ihren Arbeitsplatz und die gesellschaftliche Integrität. Es bedarf nicht des besonderen Hinweises , dass es ” selbstverständlich ” Konsequenzen bedarf sollte jemand in – zweifelhaften – Zustand auffällig werden , doch bitte sollten konkrete greifbare Hinweise existieren.“

Ist die Drogenfahrt wirklich nachgewiesen? Zur OZ 15.03.06

Mittwoch, März 15th, 2006

Ist die Drogenfahrt wirklich nachgewiesen?
Bezug: „19-jähriger fuhr unter Drogeneinfluss“ (OZ 15.03.06)

Im oben genannten Artikel heißt es, dass „Beamte der Polizeistation Alsfeld bei einer Kontrolle feststellten, dass der junge Mann unter Drogeneinfluss gestanden habe.“ Dies ist zumindest ohne genauere Angabe von Messwerten anzuzweifeln.

Durch meine ehrenamtliche Arbeit für das „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., bei der ich monatlich ca. 30-50 Anfragen von Betroffenen erhalte, weiß ich zunächst, dass es sich hierbei meist um Cannabis handelt, da Cannabisabbauprodukte wesentlich länger nachweisbar sind als Alkohol und andere illegalisierte Drogen.

Nach einer Übersicht von Dr. Paul Cary (Universität Missouri) in der Zeitschrift „Drug Court Review“ sind Cannabis-Abbauprodukte bei der niedrigen Nachweisgrenze von 20ng/ml bis zu 3 Wochen nachweisbar, obwohl die Rauschwirkung von Joints zumindest nach 4 Stunden abgeklungen ist. Die Polizei will bei entsprechenden Verkehrskontrollen meist einen Urin-Schnelltest durchführen, damit bei der oben beschriebenen langen Nachweiszeit, die Begründung für eine Blutprobe gegeben ist.

Sind Verdachtsmomente für Drogenkonsum gegeben, kann diese im Gegensatz zum Urin-Schnelltest von Betroffenen nicht verweigert werden. Die Polizei allerdings klärt hier nicht auf, dass der Schnelltest verweigert werden kann, sondern verpackt die „Aufklärung“ in die Frage, „sind Sie mit einem Urin-Schnelltest einverstanden? Die Ablehnung dieses Schnelltest allein ist übrigens keine ausreichende Begründung für eine Blutentnahme. Werden nun Cannabis-Abbauprodukte im Urin nachgewiesen, vermeldet die Polizei eine Fahrt unter Drogeneinfluss, obwohl die Rauschwirkung vielleicht, oder besser gesagt wahrscheinlich, bereits abgeklungen ist.

Diese Informationspolitik ist Teil einer Prohibitionspolitik, die das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Strafmittel gegen Cannabis-KonsumentInnen missbraucht.

Hier sind aufgeklärte PolitikerInnen gefordert, auch im Interesse wirklicher Verkehrssicherheit, endlich nachvollziehbare Grenzwerte umzusetzen. Weitere Informationen zum Thema sind unter www.verkehrsthek.de zu finden.

* Jo Biermanski (Grüne Hilfe)
* Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld