Archive for the 'Fall' Category

Grüne Hilfe spendet 250 Euro an Günther Weiglein

Montag, November 14th, 2011

Obwohl Günther Weiglein zu den gerade einmal rund 60 Deutschen gehört, die natürliches Cannabis als Medizin nutzen “dürfen”, wendet er sich heute mit einem Hilferuf an euch.
Der unter cronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nämlich nicht leisten (die Krankenkasse zahlt die 14,40 Euro pro Gramm nämlich nicht) und verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird.

Wir haben Dank einiger Spenden einen Betrag von 175 Euro gesammelt. Mit 75 Euro konnten wir den Betrag aufstocken und somit gehen an Günther 250 Euro, wir hoffen,  dass sich noch weitere der Spende anschließen.

Günther braucht eure Hilfe in Form von Geldspenden für die Prozesskosten!

Das Grüne Hilfe Netzwerk e.V. hat sich dem Spendenaufruf angeschlossen! Sofern ihr eine Spendenquittung benötigt überweist an folgende Verbindung und meldet sich bei info@gruene-hilfe.de per E-Mail, ansonsten folgt weiter unten Günthers direkte Bankverbindung:
Das Grüne Hilfe Netzwerk ist als gemeinnützig anerkannt.

An: Grüne Hilfe Netzwerk
Postbank Frankfurt
Kto.-Nr.: 91570-602
BLZ: 500 100 60
Vermerk: Günther Weiglein
International:
IBAN: DE11 5001 0060 0091 5706 02
BIC: PBNKDEFF

Überweist eure Spende an:
Günther Weiglein
Sparkasse Mainfranken
Konto 852 131 71
BLZ 790 500 00

Im Interview von Steffen Geyer mit Günther und seinem Anwalt Mathias Schillo diskutieren wir die Erfolgsaussichten des Verfahrens und gehen der Frage nach, wie ein Erfolg den Zugang zu Cannabismedizin erleichtern würde.
Das Videointerview gibts hier: http://www.youtube.com/

Interview mit Günther Weiglein

Im folgenden dokumentieren wir ein Kurzinterview mit Günther Weiglein vom Hanfjournal:

Günther Weiglein erhält seit Herbst 2009 Cannabisblüten aus der Apotheke. Ein Gramm kostet ihn dort 14,40 Euro, das Cannabis wird aus niederländischen Apotheken importiert, wo es dort wohnhafte Patienten die Hälfte kostet. Der einzige Produzent von medizinischem Cannabis in Deutschland, die Südhanf AG (www.suedhanf.de) darf ihr in München produziertes Cannabis nicht an deutsche Patienten oder Apotheken abgeben. Deshalb hat sich Günther Weiglein entschieden, beim BfArM einen Antrag auf Selbstversorgung zu stellen. Bislang hat die Behörde jeoch keinen einzigen der zahlreichen Anträge positiv beantwortet.

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Repressionsopfer – Serie des Deutschen Hanf Verband

Mittwoch, Januar 12th, 2011

Wir berichten gerne darüber, was aus den Menschen, die an uns herangetreten sind, geworden ist. Um so schöner ist es zu sehen, dass es einige gibt die sich nicht Unterkriegen lassen. So zum Beispiel Floh Söllner. Er ging und geht mit seinem Fall an die Öffentlichkeit. Aktuell bei der Repressionsopfer Kampagne des Deutschen Hanf Verbands:

Zur Erinnerung: Floh Söllner wurde 2007 aufgrund eines anonymen Anrufers das Ziel einer Hausdurchsuchung. Er stand im Verdacht Cannabis anzubauen. Die Polizei durchsuchte und verwüstete dabei in seiner Abwesenheit die Wohnung, sie beschlagnahmte dabei dutzende Gegenstände. Die Liste ist 3 Seiten lang und reichte von einem grünes Feuerzeug bis zu einer kleinen Flasche Hanf-Speiseöl. Dieses völlig legale Speiseöl enthält ebenso wie Hanftee eine geringe Restmenge THC. In diesem Fall waren es 0,13 % THC. Für eine Rauschwirkung wären 10-15 l Öl nötig. Dank eines Anwalts und der eingeschalteten Öffentlichkeit wurde das Verfahren eingestellt – eine Einstellung ist aber kein Freispruch und so blieb Floh auf mehr als 1000 € Verfahrens- und Anwaltskosten sitzen.

via Hanf-Aktivisten.de.

JVA Rottenburg: Nachricht von Jürgen Hahnel aus dem Hungerstreik

Montag, April 5th, 2010

Nachdem Jürgen Hahnel seinen drogenpolitischen Hungerstreik (Hanfjournal berichtete) wieder aufgenommen hat und auf das Strafvollzugssystem ausgeweitet hat, erreichte Jo Biermanski (Pressesprecher der “Grünen Hilfe”) per Postkarte folgende Nachricht:

“Hallo Jo+ Michael (Hanfjournal) und interessierte Öffentlichkeit: Hiermit beende ich die Zusammenarbeit, die nie wirklich eine war, sondern der Zensur und subjektiven Auswahl der Inhalte “zu meinem Fall” von Jo + Michael unterlag. Das musste ich letztlich am Umgang mit meiner Gegendar-/Richtigstellung zum Michael-Kommentar (in der Januarausgabe) bzgl. Heike Hänsel (MdB, Die Linke.), “Weintrinkerin” und meiner angeblichen “Kleinkariertheit” erkennen! Denn mein Aufklärungstext wird einfach unterschlagen! Ihr könnt Eure Info besser direkt aus der Internetseite www.sichtbarewelt.de beziehen! Denn da handle ich selbst als “Subjekt” und werde nicht als v.a. “Objekt” benutzt. Genug ist genug und es ist, wie es ist!

Übrigens habe ich meinen Hungerstreik-Anlass auch auf Medienschaffende (neben der Drogenpolitik und dem Strafvollzug(System) erweitert, wg. Langjährigen überwiegend schlechten Erfahrungen.”

Kommentar:

Da wird Wohl die Episode um “Weintrinkerin” Heike Hänsel (MdB/ Die Linke.) zum Anlass, den Kontakt zum Hanfjournal (Michael Knodt) und zur “Grünen Hilfe” (Jo Biermanski) abzubrechen. Ohne dass Jürgen Hahnel seine Hungerstreik-Aktion im Vorfeld mit entsprechenden drogenpolitischen Initiativen vorbereitet hatte, haben sich Hanfjournal und Grüne Hilfe im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Kräften bemüht, die Hungerstreik-Aktion in die Öffentlichkeit zu tragen und soweit möglich im Sinne der “Hanf-Solidarität” zu unterstützen.

Aber auch in solidarischer Arbeit sind Kompromisse notwendig… Wenn Jürgen nun den Kontakt zu Hanf-Aktivisten, wie Michael Knodt und Jo Biermanski abbricht ist dies bedauerlich, vielleicht schade, aber- wie schrieb Jürgen schon- “Es ist wie es ist!”

Wer an weiteren Informationen zum drogenpolitischen Hungerstreik von Jürgen Hahnel interessiert ist, kann sich an Jo Biermanski (GH Hessen, Fon: 06631- 708224 ) und/oder Jürgens Webseite sichtbarewelt wenden.

Siehe auch der Artikel dazu beim Hanf Journal.

Jürgen Hahnel wieder im Hungerstreik: Gnadengesuch wurde eingereicht

Freitag, März 19th, 2010

JVA Rottenburg. Wegen Besitzes von Cannabis ist Hanf-Aktivist Jürgen Hahnel seit 6.Juli’09 in der JVA Rottenburg inhaftiert, um seine 15-monatige Haftstrafe zu verbüßen. Um sich Vollzugsproblemen und der Öffentlichkeitsarbeit zu seinem Fall widmen zu können, hatte er seinen zu Beginn der Inhaftierung begonnen drogenpolitischen Hungerstreik vorübergehend unterbrochen. Nun hat er den Hungerstreik wieder aufgenommen.

Da sich im Vollzug diverse Probleme ergaben, unter anderem mit dem Krankenrevier im Zusammenhang mit seiner Krankenakte und die verweigerte Aushändigung der Zeitschriften „Hanfjournal“ und „grow!“ sowie des Fachbuchs „Rauschzeichen“, hat der Hanf-Aktivist seinen drogenpolitischen Hungerstreik inhaltlich „auf vielfältige Widrigkeiten des Strafvollzugssystems“ ausgeweitet: „Seit 30.Januar befinde ich mich im konsequenten Hungerstreik bis zur Entlassung und muss mit baldiger Zwangsernährung und Verlegung rechnen. Derzeit geht es mir den Umständen der Inhaftierung entsprechend gut bis ausreichend“, schrieb er am 6.Februar.

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Neues von Jürgen Hahnel im Hungerstreik – JVA Rottenburg

Samstag, Januar 9th, 2010

Bericht aus der Hanfgefangenschaft und Hunger¬streikmitteilung (vom 25. Oktober 2009)

Hungerstreikfortsetzung (seit 10.10.2009) und sofortige Essenabbestellung war die Überschrift meines JVA-internen Antrags an die Anstaltsleitung (mit der Bitte um Kopien an die Küche, den Vollzugsdienstleiter (VDL), den Bereichsdienstleider (BDL) vom Haus 1 und das Krankenrevier vom 12.10.:

Hiermit beantrage ich die Essenabbestellung (außer Tee und „Kaffee bei der Küche Hungerstreikfortsetzung: Wie bereits die ersten zwei Haftwochen ist der Hungerstreik gegen diese BtM-Gesetze und -Politik gerichtet, sowie jetzt zusätzlich – durch gemachte Erfahrungen – auch gegen das Strafvollzugssystem im Allgemeinen und im Speziellen gegen Willkür, Schikanen und sonstiges Fehlverhalten in der JVA Rottenburg (z.B. durch Anstaltsleitung / Frau Beastoch (die Justiziarin), den (stellvertretenden) VDL, Haus 1-BDL, Personen des Krankenreviers, sowie einzelne Abteilungsdienstleiter (ADL)“

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Jürgen Hahnel: (Kurz-) BERICHT aus der HANF-GEFANGENSCHAFT (bis 21.Sept.2009):

Donnerstag, Oktober 29th, 2009

(Kurz-) BERICHT aus der HANF-GEFANGENSCHAFT (bis 21.Sept.2009):
Schikanen und Zensur (Teil 2), ergänzendes zum 2. Bericht und Allgemeines

Dies ist vor allem deshalb ein Kurzbericht, weil die meisten Inhalte

  • im „Schreiben ans Justizministerium Baden-Württemberg (mit 3 Dienstaufsichtsbeschwerden wegen u. a. Zensur und Schikanen), nebst Anlagen, vom 08. Sept. 2009
  • sowie im OFFENEN BRIEF an die Strafvollzugsbeauftragten des Landtags,
  • den „Anstaltsbeirat der JVA“ (bestehend aus 5 Personen des öffentlichen Lebens, die unabhängig von der JVA seien),
  • sowie die (Medien-) Öffentlichkeit

zu finden sind (siehe bei www.sichtbarewelt.de).
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Kurze Stellungnahme zur BtMG-Verurteilung von Jürgen Hahnel in Tübingen

Montag, Oktober 26th, 2009

Betreff: Kurze Stellungnahme zur BtMG-Verurteilung von Jürgen Hahnel/ Tübingen

Beim Strafurteil gegen Jürgen Hahnel errechneten sich mehr als ein Drittel des THC-Gehalts, der für die Einstufung des Vergehens/ Verbrechens (?) von vorrangiger Bedeutung ist, aus Hanfabfällen (ohne Blüten) mit dem sehr geringen THC-Gehalt von 0,318 %. Nach dem im Prozess gehörten „Sachverständigen“ sei es möglich, dieses Material zu konsumieren oder zu Öl zu verarbeiten.

Der Grenzwert für Faserhanf ist mit 0,2% aber relativ willkürlich gesetzt und orientiert sich nicht an der berauschenden Wirkung. Bei einem Wirkstoffgehalt von 0,318% THC wären für einen Joint mit einer durchschnittlichen Konsumeinheit von 15mg THC 5g Hanfblätter einzuarbeiten. Es ergäbe sich hiermit ein Joint von 1cm Durchmesser und 15cm Länge (ohne Mundstück/ Filter). Der Konsum einer solchen Menge Cannabis-Reste würde aber Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen.

Tatsache ist, dass sich der berauschende Wirkstoff THC in den Blüten der Hanfpflanze befindet und in Restmaterial, wie bei Jürgen Hahnel, allenfalls noch anhaftende THC-Teste an Blättern oder Stengeln finden lassen. In der Praxis wird daher Cannabis mit deutlich höherem THC-Gehalt konsumiert: Hanfabfälle, wie im Fall von Jürgen Hahnel, sind weder als Pflanzenteile noch in umgewandelter Öl-Form in Umlauf.

Im Urteil gegen Jürgen Hahnel wurde durch die Einbeziehung dieses „nicht rauchbaren“ Hanfmaterials aber die 7,5g THC-Grenze überschritten, die zur Einstufung als Verbrechen und nicht als Vergehen führte. Solches Material aber wird in der Praxis nicht konsumiert.

Daher ist die Einstufung des Vergehens von Jürgen Hahnel als Verbrechen als praxisfern, lebensfremd und unverhältnismäßig einzustufen.

Joachim Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V./ Pressesprecher)
Untere Fuldergasse 12
36304 Alsfeld, den 26.10.09

hier als Scan von Jürgen Hahnels Webseite, www.sichtbarewelt.de

Jürgen Hahnel ist seit 10.10. wieder im Hungerstreik!

Dienstag, Oktober 13th, 2009

Jürgen Hahnel, JVA Rottenburg, ist seit 10.10. wieder im Hungerstreik! Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf seine Homepage, www.sichtbarewelt.de, sowie den Artikeln hier bei der Grünen Hilfe: Hungerstreikerklärung, sowie Kurzbericht aus der Hanfgefangenschaft (bis 21. September 2009).

Jürgen Hahnel schreibt aus dem Knast – Teil 8

Dienstag, Oktober 13th, 2009

Im jüngsten Brief teilte mir Jürgen Hahnel mit, dass er die Briefe an mich als persönlich betrachtet und hat gebeten, diese nicht zu veröffentlichen. Er bittet darum, nur offizielle Berichte , Dokumente, etc. (siehe www.sichtbarewelt.de) zu veröffentlichen.
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Jürgen Hahnel: Briefe aus dem Knast – Teil Sieben

Mittwoch, September 30th, 2009

Wir mussten die Texte leider vom Netz entfernen.
Jürgen Hahnel freut sich über Post von dir! Du kannst ihn folgendermassen Kontaktieren: z.Zt. Schloß 1, 72108 Rottenburg, JVA Rottenburg