Archive for the 'Fall' Category

Jürgen Hahnel: Briefe aus dem Knast – Teil Vier

Dienstag, September 1st, 2009

Wir mussten die Texte leider vom Netz entfernen.
Jürgen Hahnel freut sich über Post von dir! Du kannst ihn folgendermassen Kontaktieren: z.Zt. Schloß 1, 72108 Rottenburg, JVA Rottenburg

Jürgen Hahnel: Briefe aus dem Knast – Teil Drei

Dienstag, August 4th, 2009

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Jürgen Hahnel: Briefe aus dem Knast – Teil Zwei

Montag, Juli 27th, 2009

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Jürgen Hahnel freut sich über Post von dir! Du kannst ihn folgendermassen Kontaktieren: z.Zt. Schloß 1, 72108 Rottenburg, JVA Rottenburg

Jürgen Hahnel: Briefe aus dem Knast – JVA Rottenburg

Samstag, Juli 18th, 2009

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Rottenburg: Jürgen Hahnel im Hungerstreik

Dienstag, Juli 14th, 2009

HUNGERSTREIKERKLÄRUNG
Schluss mit dem “Krieg gegen Drogen”(-KonsumentInnen)!
Foto von Jürgen HahnelIch hätte eigentlich bis spätestens 16. Juni´09 meine Haft (Grüne Hilfe berichtete) in der JVA-Rottenburg antreten sollen, aber nachdem der Aufschubantrag, trotz meines ärztlichem Attests, abgelehnt wurde, blieb mir nichts anderes übrig, als bis spätestens 7. Juli “abzutauchen”, da ich noch nicht Alles in Freiheit erledigen konnte.
[ Vielleicht wurde ich vor dem 7. Juli verhaftet und der JVA zugeführt – dies ist beim Erstellen dieses Textes am 15.6. unklar ] Mittlerweile bin ich inhaftiert und mein anfangs “stiller” Hungerstreik (seit dem 1. Hafttag) wird hiermit öffentlich ! [ Es ist damit zu rechnen, dass ich bald ins JVA-Krankenhaus "Hohenasperg" bei Stuttgart verlegt und zwangsernährt werde ]
(weiterlesen…)

Prohibitions-Gegner nun inhaftiert – Briefkontakte erwünscht

Mittwoch, Juli 8th, 2009

Foto von Jürgen HahnelRottenburg. Im August 2007 wurde Prohibitionsgegner und Menschenrechtsaktivist Jürgen Hahnel vom Amtsgericht Tübingen wegen Cannabis-Besitzes in nicht geringer Menge zu einer Bewährungs-Strafe von 15 Monaten und 120 Arbeitsstunden verurteilt. Um für seinen Protest gegen die Hanf-Prohibition Öffentlichkeit zu erwirken, verweigerte er die Arbeits-Ableistung, die Bewährung wurde widerrufen und am Montag, den 6. Juli wurde er verhaftet.

Er will auch in Haft seinem Protest gegen die Hanf-Prohibition Ausdruck geben!

Weitere Informationen auf Jürgens Homepage: www.sichtbarewelt.de. Er war als Menschenrechtsaktivist 2003 im Irak.

Jürgen Hahnel freut sich über Post! Wenn du schreiben willst, schicke es in die JVA Rottenburg, Schloß 1, 72108 Rottenburg. Wie in JVA’s üblich wird die Post vor Aushändigung gelesen.

Hanföl-Prozess in Hersbruck erneut verschoben!

Montag, Oktober 27th, 2008

Liebe UnterstützerInnen,

heute morgen bekam ich einen Anruf meines Anwalts. Der Termin im Hanföl-Prozeß wurde erneut, angeblich wegen Erkrankung des Richters verschoben. Ich hoffe ich kann euch bis morgen den neuen Termin mitteilen, aber folgendes anliegen wäre mir äußerst wichtig.

Viele von euch haben meinen Fall an andere weitergeleitet. Andere haben auf ihrer Homepage drüber berichtet. Bitte sagt allen Bescheid, dass sich der Termin erneut verschiebt, nicht dass morgen einige Hanffreunde allein und verlassen vorm Amtsgericht in Hersbruck stehen.

Am besten leitet ihr diese Info an alle weiter, die bereits zum morgigen Termin informiert wurden!

Für mich hat die Terminverschiebung nur einen Grund: Die wissen nämlich genau, was am Tag meiner Verhandlung los sein wird, und wollen das möglichst verhindern…Terminverschiebungen sind da eine gute Möglichkeit, schließlich hat nicht jeder, immer Zeit.

Ich hoffe diese Info erreicht alle Hanffreunde noch rechtzeitig, soweit erstmal danke für eure Unterstützung. Sobald ich den neuen Termin weiß, geb ich natürlich Bescheid,

euer Floh S.

Spendenaufruf für Prozess- und Anwaltskosten wegen des Hanffeldes vor dem Brandenburger Tor zur Hanfparade 2006

Dienstag, Juni 3rd, 2008

2006 hatte die Hanfparade am Brandenburger Tor Nutzhanfpflanzen aufgestellt, die aus einem legal produzierten Faserhanfbetrieb in der Uckermark stammten, was durch Urheberlizenzen belegt werden konnte. Der THC- Wert der Pflanzen lag unter der Nachweisbarkeitsgrenze. Trotzdem wurde Steffen Geyer als ehrenamtlicher Anmelder der HP’06 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt, weil er auf der Hanfparade 2006 vor dem Brandenburger Tor “illegal Cannabis angebaut” haben soll!

Hanfparade Nutzhanf Brandenburger Tor
Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)

Da Steffen Geyer bisher nicht einmal das Geld für Prozess- und Anwaltskosten der ersten Instanz beisammen hat, es aber im Sinne des Engagements für die Freigabe von Cannabis wäre das Urteil anzufechten, hat die Grüne Hilfe trotz geringer Finanzmittel bereits 50 Eur „zur Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik“ gespendet.

Wir rufen zu entsprechenden Spenden an Grüne Hilfe e.V., Postbank Frankfurt, BLZ: 500 100 60, Konto: 91570-602 ( IBAN: DE11 5001 0060 0091 5706 02, BIC: PBNKDEFF ), Verwendungszweck: HP’06 auf!

Die eingegangenen Spenden werden dem verurteilten Hanf-Aktivisten, Steffen Geyer, für Prozess- und Anwaltskosten überwiesen. Eine abzugsfähige Spendenquittung kann auf Wunsch (bitte unter Verwendungszweck –Quittung- und Name und Anschrift auf der Überweisung vermerken)

Polizei arbeitet dem Schwarzmarkt zu – Bundesweite Hausdurchsuchungen gegen Cannabispflanzen

Mittwoch, Januar 30th, 2008

In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren der Deutsche Hanf Verband und die “Grüne Hilfe” die am Montag durchgeführten Razzien gegen Kunden des Online-Growshops Catweazel.

Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen des Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet. Daraufhin wurden in einer bundesweiten Aktion bei über 200 Kunden Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl sie ausnahmslos legale Produkte gekauft hatten. Zum Teil hatten sie sogar nur einfache Blumentöpfe bestellt. Die Polizei begründete die Aktion damit, dass “die Konstellation des Angebotes” verdächtig sei.

Wie die Berliner Polizei in ihrem Presseticker am 28.1.2008 berichtet, hat es bundesweite Aktionen von Hausdurchsuchungen gegeben. Diese dienten dazu, Cannabispflanzen ausfindig zu machen. Die Adressen sind die Daten von 214 Kunden des Grow- und Headshops Catweazel. Es wurden über 1500 Kundendaten beschlagnahmt. Somit werden wahrscheinlich weitere Hausdurchsuchungen folgen.

Die Grüne Hilfe Berlin fordert alle Betroffenen auf, ein Gedächtnisprotokoll zu machen und sich bei uns zu melden. Nur durch eure Informationen können wir den Fall genau abschätzen und euch Tipps geben!

Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese Aktion des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen. Die Menge der in Berlin gefundenen Cannabispflanzen lassen darauf schliessen, dass diese für den Eigenbedarf angebaut wurden. Mit der Entfernung der Cannabisplantage wird somit mindestens ein eigenständiger Bürger in den Schwarzmarkt gedrängt.

Nach Angaben der Polizei waren mehr als 1500 Polizisten bundesweit im Einsatz. Viele dieser Durchsuchungen werden in geringen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen enden. Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese überzogene Aktion, die dem Steuerzahler etwa eine Million Euro kostet und der Gesellschaft nichts bringt – sondern gegen sie arbeitet!

Jo Biermannski vom Grünen Hilfe Netzwerk e.V.: “Wenn es für einen Durchsuchungsbeschluss ausreicht, mit einem entsprechenden Shop in Verbindung gebracht worden zu sein, muss nun wohl jeder Besucher eines Growshops mit Polizei-Besuch rechnen. Bleibt zu hoffen, dass andere Shopbetreiber ihre Kundendaten entsprechend schützen.”

Weitere Informationen:

Wenn du betroffen bist, schreibe uns, berichte über deinen Fall im Hanf Journal Forumthread zum Thema Bundesweite Hausdurchsuchungen. Beteilige dich auch an der Diskussion wenn nicht ausgerechnet deine Tür eingerammt wurde!

Das Grüne Hilfe Netzwerk kann dir mit Tipps und Anwaltkontakten weiterhelfen! Nehme mit einem Regionalbüro von uns Kontakt auf!

Der Fall Iris Berger: Nordrheinwestfälische Justiz hält sich nicht an die landesspezifischen Einstellungsrichtlinie bei Cannabis zum Eigengebrauch!

Montag, Dezember 10th, 2007

Eine 28 jährige Frau wurde am 30.11.2007 wegen Besitz (Einfuhr aus den Niederlanden) von 5,2 gr. Marihuana vom Amtsgericht Nettetal zu einer Geldstrafe verurteilt.

Obwohl die Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens alle vorlagen ( geringe Menge zum Eigengebrauch von unter 6 gr., keine einschlägigen Vorstrafen, da erstmalig auffällig wegen Verstoßes gegen das BtMG, keine Abgabe an Minderjährige, kein Konsum in der Öffentlichkeit) stellte der zuständige Richter Michael Lindemann das Strafverfahren nicht ein!

Der Grund für diese Nichteinstellung scheint in diesem Falle eindeutig und offensichtlich zu sein: Die Betroffene spielte eben nicht das leider in solchen Fällen oftmals weit verbreitete “Spiel” der “einsichtigen und reumütigen Sünderin”, weder gegenüber der Polizei auf der Wache, noch später vor Gericht; sie protestierte bereits bei ihrer Festnahme gegenüber der Polizei gegen die Wegnahme ihres Eigentums, so dass die BeamtenInnen ihr bereits damals sagten, sie “würden dafür Sorge tragen”, dass es in ihrem Falle nicht zur Verfahrenseinstellung käme.

So kam es dann auch, die Betroffene erhielt einen Strafbefehl von 20 Tagessätzen a 20,- EUR., gegen den sie dann das Rechtsmittel des Einspruchs einlegte.

Als Grund für die Nichteinstellung hielt der zuständige Richter ihr entgegen, dass sie sich bei der seinerzeitigen Polizei Kontrolle “offensichtlich sehr uneinsichtig” gezeigt habe, ebenfalls hielt er ihr als Grund eine Vorstrafe wegen Diebstahls entgegen, ungeachtet dessen, dass diese Verurteilung bereits über drei Jahre zurück liegt, und sich die dem zugrunde liegenden Fälle auf Taten im Zeitraum 2000/2001 beziehen.

Dass diese Taten schon so lange her und nicht einschlägig sind, sei nach Auffassung des Richters ohne Belang. “Es sei zu erkennen”, dass die Betroffene “keinerlei Einsehen in die Gesetze habe”, und ihr deswegen “ein Riegel vorgeschoben” werden müsse, so der zuständige Richter.

Während der Gerichtsverhandlung verwies die Angeklagte u. a. auf das bekannte Urteil des Landgerichts Lübeck von Anfang der 90ziger Jahre, unter Bezugnahme darauf wies sie darauf hin, dass es jawohl nicht sein könne, “dass Rauschwillige unter Strafandrohung gezwungen werden sollen, auf die weitaus gefährlichere Droge Alkohol auszuweichen, nur weil Cannabis illegal sei”, und das “von einer Verpflichtung zu einer abstinenten Lebensweise für Erwachsene nicht ausgegangen werden könne“!

Für dieses und für alle weiteren Argumente (geringe Menge zum Eigengebrauch, keine Fremdgefährdung, keine einschlägigen Vorstrafen) war der Richter, – wie nicht anders zu erwarten, – taub; entscheidend war für ihn, das die Angeklagte “Gesetze nicht achten würde und offenbar vorhätte, sie durch erneuten Cannabiskonsum wieder zu brechen.” (sic!!!)

Ebenfalls echauffierte er sich darüber, dass “die Tat” in diesem grenznahen Bereich (Gemeinde Nettetal, der Verfasser) stattfand, “da haben sie uns einen Coffeeshop 300 m hinter der Grenze hingebaut, was glauben Sie, was hier los ist? Diesem Drogentourismus muss man Einhalt gebieten!”

Weiterhin war die “Argumentation” des Richters durch die übliche Hirnlosigkeit gekennzeichnet, wie sie offensichtlich vielen Juristen eigen ist: Alkohol sei eben gesellschaftsfähig, der meiste Alkohol würde nicht konsumiert um sich zu berauschen, sondern wenn er (der Richter) ein Glas Wein trinke, wolle er im Gegenteil den Rausch verhindern, Cannabis hingegen würde nur des Rausches wegen konsumiert. (!)

Die von diesem Richter verurteilte Betroffene wird nun gegen dieses Urteil erst mal Berufung einlegen, welche dann vor dem Landgericht Krefeld verhandelt wird.

Die Betroffene ist per E-Mail erreichbar unter:

iris.berger (at) onlinehome.de

Öffentliche Briefe und Protestschreiben gegen dieses meines Erachtens skandalöse Urteil sind zu richten an:

* Amtsgericht Nettetal
* z. Hd. Richter Michael Lindemann
* Steegerstrasse 61
* 41334 Nettetal

Die Geschäftsnummer des Verfahrens lautet: 3 Cs 892/07

Lippstadt, 04. Dezember 2007 – MR