Archive for the 'Fall' Category

Polizei arbeitet dem Schwarzmarkt zu – Bundesweite Hausdurchsuchungen gegen Cannabispflanzen

Mittwoch, Januar 30th, 2008

In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren der Deutsche Hanf Verband und die “Grüne Hilfe” die am Montag durchgeführten Razzien gegen Kunden des Online-Growshops Catweazel.

Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen des Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet. Daraufhin wurden in einer bundesweiten Aktion bei über 200 Kunden Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl sie ausnahmslos legale Produkte gekauft hatten. Zum Teil hatten sie sogar nur einfache Blumentöpfe bestellt. Die Polizei begründete die Aktion damit, dass “die Konstellation des Angebotes” verdächtig sei.

Wie die Berliner Polizei in ihrem Presseticker am 28.1.2008 berichtet, hat es bundesweite Aktionen von Hausdurchsuchungen gegeben. Diese dienten dazu, Cannabispflanzen ausfindig zu machen. Die Adressen sind die Daten von 214 Kunden des Grow- und Headshops Catweazel. Es wurden über 1500 Kundendaten beschlagnahmt. Somit werden wahrscheinlich weitere Hausdurchsuchungen folgen.

Die Grüne Hilfe Berlin fordert alle Betroffenen auf, ein Gedächtnisprotokoll zu machen und sich bei uns zu melden. Nur durch eure Informationen können wir den Fall genau abschätzen und euch Tipps geben!

Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese Aktion des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen. Die Menge der in Berlin gefundenen Cannabispflanzen lassen darauf schliessen, dass diese für den Eigenbedarf angebaut wurden. Mit der Entfernung der Cannabisplantage wird somit mindestens ein eigenständiger Bürger in den Schwarzmarkt gedrängt.

Nach Angaben der Polizei waren mehr als 1500 Polizisten bundesweit im Einsatz. Viele dieser Durchsuchungen werden in geringen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen enden. Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese überzogene Aktion, die dem Steuerzahler etwa eine Million Euro kostet und der Gesellschaft nichts bringt – sondern gegen sie arbeitet!

Jo Biermannski vom Grünen Hilfe Netzwerk e.V.: “Wenn es für einen Durchsuchungsbeschluss ausreicht, mit einem entsprechenden Shop in Verbindung gebracht worden zu sein, muss nun wohl jeder Besucher eines Growshops mit Polizei-Besuch rechnen. Bleibt zu hoffen, dass andere Shopbetreiber ihre Kundendaten entsprechend schützen.”

Weitere Informationen:

Wenn du betroffen bist, schreibe uns, berichte über deinen Fall im Hanf Journal Forumthread zum Thema Bundesweite Hausdurchsuchungen. Beteilige dich auch an der Diskussion wenn nicht ausgerechnet deine Tür eingerammt wurde!

Das Grüne Hilfe Netzwerk kann dir mit Tipps und Anwaltkontakten weiterhelfen! Nehme mit einem Regionalbüro von uns Kontakt auf!

Der Fall Iris Berger: Nordrheinwestfälische Justiz hält sich nicht an die landesspezifischen Einstellungsrichtlinie bei Cannabis zum Eigengebrauch!

Montag, Dezember 10th, 2007

Eine 28 jährige Frau wurde am 30.11.2007 wegen Besitz (Einfuhr aus den Niederlanden) von 5,2 gr. Marihuana vom Amtsgericht Nettetal zu einer Geldstrafe verurteilt.

Obwohl die Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens alle vorlagen ( geringe Menge zum Eigengebrauch von unter 6 gr., keine einschlägigen Vorstrafen, da erstmalig auffällig wegen Verstoßes gegen das BtMG, keine Abgabe an Minderjährige, kein Konsum in der Öffentlichkeit) stellte der zuständige Richter Michael Lindemann das Strafverfahren nicht ein!

Der Grund für diese Nichteinstellung scheint in diesem Falle eindeutig und offensichtlich zu sein: Die Betroffene spielte eben nicht das leider in solchen Fällen oftmals weit verbreitete “Spiel” der “einsichtigen und reumütigen Sünderin”, weder gegenüber der Polizei auf der Wache, noch später vor Gericht; sie protestierte bereits bei ihrer Festnahme gegenüber der Polizei gegen die Wegnahme ihres Eigentums, so dass die BeamtenInnen ihr bereits damals sagten, sie “würden dafür Sorge tragen”, dass es in ihrem Falle nicht zur Verfahrenseinstellung käme.

So kam es dann auch, die Betroffene erhielt einen Strafbefehl von 20 Tagessätzen a 20,- EUR., gegen den sie dann das Rechtsmittel des Einspruchs einlegte.

Als Grund für die Nichteinstellung hielt der zuständige Richter ihr entgegen, dass sie sich bei der seinerzeitigen Polizei Kontrolle “offensichtlich sehr uneinsichtig” gezeigt habe, ebenfalls hielt er ihr als Grund eine Vorstrafe wegen Diebstahls entgegen, ungeachtet dessen, dass diese Verurteilung bereits über drei Jahre zurück liegt, und sich die dem zugrunde liegenden Fälle auf Taten im Zeitraum 2000/2001 beziehen.

Dass diese Taten schon so lange her und nicht einschlägig sind, sei nach Auffassung des Richters ohne Belang. “Es sei zu erkennen”, dass die Betroffene “keinerlei Einsehen in die Gesetze habe”, und ihr deswegen “ein Riegel vorgeschoben” werden müsse, so der zuständige Richter.

Während der Gerichtsverhandlung verwies die Angeklagte u. a. auf das bekannte Urteil des Landgerichts Lübeck von Anfang der 90ziger Jahre, unter Bezugnahme darauf wies sie darauf hin, dass es jawohl nicht sein könne, “dass Rauschwillige unter Strafandrohung gezwungen werden sollen, auf die weitaus gefährlichere Droge Alkohol auszuweichen, nur weil Cannabis illegal sei”, und das “von einer Verpflichtung zu einer abstinenten Lebensweise für Erwachsene nicht ausgegangen werden könne“!

Für dieses und für alle weiteren Argumente (geringe Menge zum Eigengebrauch, keine Fremdgefährdung, keine einschlägigen Vorstrafen) war der Richter, – wie nicht anders zu erwarten, – taub; entscheidend war für ihn, das die Angeklagte “Gesetze nicht achten würde und offenbar vorhätte, sie durch erneuten Cannabiskonsum wieder zu brechen.” (sic!!!)

Ebenfalls echauffierte er sich darüber, dass “die Tat” in diesem grenznahen Bereich (Gemeinde Nettetal, der Verfasser) stattfand, “da haben sie uns einen Coffeeshop 300 m hinter der Grenze hingebaut, was glauben Sie, was hier los ist? Diesem Drogentourismus muss man Einhalt gebieten!”

Weiterhin war die “Argumentation” des Richters durch die übliche Hirnlosigkeit gekennzeichnet, wie sie offensichtlich vielen Juristen eigen ist: Alkohol sei eben gesellschaftsfähig, der meiste Alkohol würde nicht konsumiert um sich zu berauschen, sondern wenn er (der Richter) ein Glas Wein trinke, wolle er im Gegenteil den Rausch verhindern, Cannabis hingegen würde nur des Rausches wegen konsumiert. (!)

Die von diesem Richter verurteilte Betroffene wird nun gegen dieses Urteil erst mal Berufung einlegen, welche dann vor dem Landgericht Krefeld verhandelt wird.

Die Betroffene ist per E-Mail erreichbar unter:

iris.berger (at) onlinehome.de

Öffentliche Briefe und Protestschreiben gegen dieses meines Erachtens skandalöse Urteil sind zu richten an:

* Amtsgericht Nettetal
* z. Hd. Richter Michael Lindemann
* Steegerstrasse 61
* 41334 Nettetal

Die Geschäftsnummer des Verfahrens lautet: 3 Cs 892/07

Lippstadt, 04. Dezember 2007 – MR

Berlin: Verhandlung gegen medizinisches Cannabis

Mittwoch, September 19th, 2007

Piet ist ein Patient, welcher seine schwere Krankheit mit Cannabis selbst behandelt. Er pflanzt Hanf an, da er sich nicht auf dem Schwarzmarkt versorgen will. Deswegen wird er immer wieder von der Staatsanwaltschaft verklagt.

Am Donnerstag, den 20.9.2007 ist die “letzte Verhandlung” zu seinem Fall. Kommt alle – zeigt euer Interesse und Solidarität! Personalausweis nicht vergessen!

JVA Kassel behindert Inhaftierten-Kontakt der Grünen Hilfe – Aufruf zu Protesten!

Dienstag, Dezember 26th, 2006

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Inhaftierten-Betreuung des Grüne-Hilfe-Netzwerk e.V. “zur Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik” wurde Jo Biermanski aus Alsfeld vom Inhaftierten H.W. zur Weihnachtsfeier der JVA Kassel-Inhaftierten-Gruppe von Bündnis’90/ Die Grünen eingeladen.

Obwohl Jo Biermanski von Gernot Rönz ( B’90/ Die Grünen, Mitarbeiter von MdL Andreas Jürgens) ordnungsgemäß angemeldet wurde, wurde von Seiten der Anstaltsleitung “aus Sicherheitsgründen” der Einlass verwehrt.

Auf Rückfrage des GH-Bundesvorsitzenden Thomas Schneider aus Arnstadt antwortete Gernot Rönz: “Genauere Informationen habe ich letztendlich auch nicht. Wir geben jedes Jahr die Liste mit Anschrift und Telefonnummern im Vorfeld an die Leitung der JVA und erhalten dann Rückmeldung, ob jemand nicht mit darf. In den letzten Jahren ist dies zweimal vorgekommen. Eine schriftliche Begründung erhalten wir in diesen Fällen nicht und ich befürchte, da es sich um einen Termin außerhalb des normalen Rahmens handelt, dass die Anstaltsleitung dies auch nicht genauer begründen muss.

Nun kenne ich Herrn Biermanski nicht selber, wenn ich aber im Internet seinen Namen googele, kann ich mir die genauen Ablehnungsgründe vorstellen. Wir hatten in den letzten Jahren schon einmal einen ähnlichen Fall.”

Die “Einlass- Verweigerung aus Sicherheitsgründen” ist für die Grüne Hilfe nicht nachvollziehbar und Thomas Schneider hat bei der Anstaltsleidung der JVA Kassel und Jo Biermanski beim hessischen Justizminister Jürgen Banzer (Wiesbaden) protestiert und um Aufklärung des Sachverhalts gebeten.

Die GH ruft zu unterstützenden Protestschreiben an die JVA Kassel-Anstaltsleitung (Theodor-Fliedner-Str.12, 34121 Kassel) und an den hessischen Justizminister Jürgen Banzer (Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden) auf.

Grüne Hilfe Netzwerk, Kassel, 24.12.2006

Revision gegen Verurteilung in minderschwerem Cannabis-Fall – Prozessentwicklung wird online dokumentiert

Dienstag, Dezember 13th, 2005

Der Vorsitzende des Schöffengerichtes am AG Plauen vertritt seit einiger Zeit die Auffassung, dass die Anwendung des minder schweren Falles aus § 29 a Abs. 2 BtMG für Cannabisprodukte im Hinblick auf deren mindere Gefährlichkeit nicht -mehr- in Frage komme.

Er habe an einer Fortbildung teilgenommen, bei der u.a. mithilfe der Dokumentation einer Langzeitstudie an Affen verdeutlicht worden sei, dass eine Unterscheidung der Drogen in “harte” und “weiche” Drogen nicht angezeigt sei. Es sei eine bleibende Hirnveränderung an den Versuchstieren noch nach Jahren festgestellt worden.

Das habe das Bundesverfassungsgericht in dessen Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 noch nicht berücksichtigen können. Aus diesem Grunde lehne er nun die Anwendung des geringeren Strafrahmens auf die Fälle ab, in denen er früher durchaus wegen der Art der Droge -Cannabis- einen solchen angenommen habe.

Der Verteidiger, RA Herbert Posner, ist hingegen der Auffassung, dass aus verschiedenen Gründen auch weiterhin eine Unterscheidung der Drogen nach ihrer Art vorzunehmen ist und damit auch, wenn nicht besondere Erschwernisgründe (kiloweiser Handel, Einfuhr großer Mengen etc.) hinzutreten, der geringere Strafrahmen des minderschweren Falles heranzuziehen ist.

Nachdem diese unterschiedliche Rechtsauffassung im Gerichtssaal bislang nicht zu klären war, wurde durch den Verteidiger nun ein Fall zur revisionsrechtlichen Klärung der Frage ausgewählt und statt “nur” Berufung zum LG Zwickau einzulegen, direkt das OLG Dresden mit der Revision zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen. Der Verteidiger dokumentiert den Fall und die weitere Entwicklung zugleich auf der Kanzleihomepage für jedermann abrufbar im Internet unter www.Rechtsanwaltskanzlei-Plauen.de.

Hierzu erklärt der Verteidiger RA Herbert Posner ( Reichsstr.13, 08523 Plauen, Fon: 03741-221782):

„Es mag aus Sicht eines Richters erstrebenswert sein, von einer drogenfreien Stadt zu träumen, doch bis zum Erreichen dieses Ideals halte ich es für notwendig, dass ein bundesweit geltendes Gesetz auch in Plauen so angewandt wird, wie andernorts in dieser Republik. Eine zusätzliche Strafe dafür, dass man im Vogtland (Sachsen) lebt, darf es nicht geben.
Das dem Verfahren zugrunde liegende Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung ist zwangsläufig für jeden relevant, nicht nur für Hanffreunde, da es auf nahezu jeden Rechtsbereich übertragbar ist. Was, um nur ein Beispiel zu nennen, wenn der nächste Richter meinte, dass ihm der Bussgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr streng genug ist und härter durchgegriffen werden müsse, indem man manche OWis in den Bereich des Strafrechts verschiebt, obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung die Grenze enger zieht?

Wenn die (Amts-)Gerichte anfangen, eigenes Recht unter bewusster Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung zu “machen”, übersehen sie dabei, dass sie Recht beliebig werden lassen und mit der Freiheit eines Menschen, einem unserer höchsten Rechtsgüter, zu spielen anfangen. Der gesetzlich vorgesehene Weg für begründetes Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Amtsrichter wäre die Vorlage eines solchen Falles zur Entscheidung der Rechtsfrage an das betreffende Obergericht gewesen, in diesem Fall an das Bundesverfassungsgericht.

Wer sich als Richter aber den dafür erforderlichen Begründungsaufwand erspart und dennoch hart verurteilt, tritt bewusst oder unbewusst nur auf denjenigen herum, die ohnehin oft schon am Boden liegen.

Ich habe einige Zeit benötigt, einen Fall zu finden, in dem es im Ergebnis für den Mandanten die geringst mögliche Auswirkung hat, ob ich eine Instanz weniger (die Berufung wurde “übersprungen”, darum auch die Bezeichnung Sprungrevision) für ihn in Anspruch nehme oder nicht und in dem der zugrunde liegende Sachverhalt schon durch das Amtsgericht völlig zutreffend und ausreichend ermittelt wurde, denn in der Revision wird der festgestellte Sachverhalt nicht erneut erforscht. Um den Unterschied, um den hier gerungen wird, zu verdeutlichen: der normale Strafrahmen droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu 15 Jahren an; der Strafrahmen des minderschweren Falles beginnt bei drei Monaten und endet bei fünf Jahren.“

Bewährungsstrafe gegen Martin Rediker, Grüne Hilfe Aktivist

Montag, September 12th, 2005

Wegen Besitz von 1632,36 g Marihuana mit dem Wirkstoffgehalt von 35,75g THC wurde der Grüne Hilfe-Aktivist Martin Rediker (NRW) am 06.September vom Amtsgericht Lippstadt zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf 3 Jahre Bewährung + 1800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Da die Durchsuchung vom LG Paderborn für rechtswidrig erklärt wurde, hat RA Georg Schulze (Falkstr.9, 33602 Bielefeld) für Martin Rediker Sprungrevision beim OLG Hamm eingereicht.

Wenn das Urteil in schriftlicher Form vorliegt werden RA Schulze und Martin Rediker gemeinsam entscheiden, ob der Weg der Sprungrevision gegangen werden soll.

Grüne Zelle – JVA Wittlich: Entschärfung in Sicht?

Donnerstag, August 11th, 2005

Nachdem im Konflikt um angehaltene Post an die „Grüne Zelle“ die Anfechtungsklage durch RA Stefan Kristen/ Ludwigsburg auf dem Weg ist, der Vorgang wohl auch vom rheinland-pfälzischen Justizministerium geprüft wird (Protestschreiben sind weiterhin erwünscht), hat René Gorig klärende Gespräche mit entsprechenden Mitarbeitern der JVA gesucht.

Auch wenn eine grundlegende Klärung wohl auf dem Rechtsweg zu suchen ist, scheint sich eine atmospärische Entspannung abzuzeichnen, wie René Gorig schreibt: „Nachdem zunächst alles danach aussah, dass die Situation seitens der Anstalt weiter zugespitzt wird und ich, um dieser Annahme auf den Grund zu gehen, das Gespräch gesucht habe, zeichnet sich mir nun ein etwas anderes Bild ab: Im Gespräch mit dem Vollzugsabteilungsleiter ist klar zum Ausdruck gekommen, dass er- ungeachtet seiner persönlichen Meinung- (justiz-) politische Vorgaben zu erfüllen habe, die ihm, wenn überhaupt, nur sehrgeringen Ermessensspielraum ließen. Es wurde unmissverständlich festgestellt, dass mir sehr wohl ein Petitionsrecht“ ( Unterschriftenaktion) „zustehe und Kontakt zum Petitionsausschuss nicht der Postkontrolle unterliege. Meine Annahme die Anstalt wolle das Petitionsrecht behindern, beruht also lediglich auf einer falschen formalrechtlichen Vorgehensweise meinerseits. Der Vollzugsanstaltsleiter hat erkennen lassen, dass er nicht geneigt sei, Post in der private mit drogen-/hanfpolitischen Themen vermischt werden, grundsätzlich mit einer Anhalteverfügung zu belegen.“

Schreiben an René Gorig sind seitens der GH weiterhin erwünscht, zeigt Solidarität!

„Der VAL geht sehr differenziert und meiner Meinung nach auch ziemlich wohlwollend vor. Es ist also wirklich eine deutliche atmosphärische Entspannung spürbar.”

Darüberhinaus habe ich versucht herauszubekommen, worauf die Feststellung, „ich stehe „THC-haltigen Stoffen unkritisch und verharmlosend gegenüber“ beruht. In der Annahme, dass der interne Drogenberater der Urheber dieser Feststellung sei, habe ich auch mit ihm ein Gespräch geführt. Er verneinte jedoch die Urheberschaft und verwies auf den für meine Abteilung zuständigen Psychologen. Ohne auch nur im Ansatz den Versuch unternommen zu haben, ihm ein politisches Statement abzuverlangen, erklärte er, dass er seit Jahren für eine Legalisierung plädiere. Auch um den Knast zu leeren und endlich Behandlungsvollzug praktizieren zu können. Er könne unsere Forderungen voll unterstützen, doch auch für ihn als verbeamteten Oberpsychologierat seien die politischen Vorgaben bindend. Er könne beispielsweise auf Fortbildungen die Legalisierungsforderung vertreten und tue dies immer wieder. Nun werde ich noch Kontakt zum anderen Psychologen aufnehmen, da die Unterstellung „unkritisch und verharmlosend“ meines erachtens haltlos ist und aus meiner Akte verschwinden sollte. Diese Feststellung zieht ihre Kreise bis hin zur Stellungnahme der Anstalt hinsichtlich der Anfechtungsklage. Wenn diese Sache „bereinigt“ ist, steht die gerichtliche Klärung auch auf einem beiderseitigen fairen Fundament. Nach meiner jetzigen Einschätzung gehe ich davon aus, dass der VAL kein Interesse hat, dass sich wegen dieser Angelegenheit ein neuer Konflikt anbahnt.

Die Dialogbereitschaft besteht beiderseits und darauf lässt sich aufbauen.
Es macht keinen Sinn und bringt unser Anliegen nicht weiter, wenn grundsätzliche Standpunkte verhärtet und nicht ausgeräumt, zumindest aber auf einen Minimalkonsens gebracht werden.“

Öffentliche Verhandlung gegen Martin Rediker (Grüne Hilfe NRW)

Samstag, Juli 23rd, 2005

Lippstadt. Wegen Anbau und Besitz von 1632 g Marihuana mit dem Wirkstoffgehalt von 35,73g THC ist Martin Rediker von der Grünen Hilfe ohne Anhaltspunkte für ein Handeltreiben eines Verbrechens angeklagt.

Die öffentliche Verhandlung findet am Dienstag, den 6.September um 9 Uhr im Gerichtsgebäude (Lipperoder Str. 8, Raum I, Erdgeschoss) in 59555 Lippstadt statt. Martin Rediker will die Verhandlung nutzen, um die herrschende Drogenpolitik anzugreifen und eine Erklärung gegen die irrationale und inhumane Drogenpolitik abgeben.

Für die Verhandlung wünscht er sich möglichst viele ZuschauerInnen als moralische Unterstützung.