Archive for the 'Pressemitteilungen' Category

Drogenfriedensmarsch in Wien, 7.-9. März 2008 – Bericht des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Freitag, April 4th, 2008

Aus Anlass der Tagung der UN-Drogenkomission vom 10.-14.März in Wien (siehe http://wien.orf.at/stories/262584/ ), veranstaltete die „European Coalition for Just and Effective Drug Politics“ unter dem Motto „Drug Peace Marsh“ ( www.encod.org , siehe WIEN 2008: ZEHN JAHRE SPÄTER) eine Demonstration (07.03.) und eine Konferenz (08./09.03):

Poster der Kampagne„Im Juni 1998 verkündeten die Vereinten Nationen eine 10-Jahres-Strategie, um messbare Resultate im Kampf gegen Drogen zu erzielen. In den letzten 10 Jahren war der „Krieg gegen Drogen“ wieder einmal erfolglos. Der Gebrauch von Drogen kann Probleme verursachen, aber das Verbot von Drogen führt zu Katastrophen:

Millionen Menschen werden kriminalisiert, Millarden Euros werden für einen sinnlosen und kontraproduktiven „Krieg gegen Drogen“ verschwendet. Die Bemühungen den Schaden zu minimieren und den verantwortlichen Umgang mit
Drogen zu verbessern werden durch die Regierungen aktiv vereitelt. Unterdessen bleibt der Drogenmarkt in den Händen des „organisierten Verbrechens“, die erhebliche Gewinne erwirtschaften. Dadurch wird das globale Wirtschaftssystem gestört und eine weitverbreitete Korruption ist eine Folge davon.

Drogenpolitik sollte eine Angelegenheit des öffentlichen Gesundheitswesens sein und nicht der Exekutive:

Wir fordern von der UNO das Recht, Pflanzen für den Eigenbedarf und nicht kommerzielle Zwecke anzubauen. Gleichzeitig sollte es einzelnen Ländern erlaubt sein, eine Drogenpolitik zu erproben, welche nicht auf Verboten basiert.“

Vertreter der Grünen Hilfe waren beim Drogenfriedensmarsch mit Transparent „Legal Illegal- Scheissegal“ und Plakat „HANF auf die Felder RETTET die Wälder“ beteiligt.

Mit AktivistInnen und Fachleuten aus vielen Ländern kamen die Vertreter der Grünen Hilfe bei der Konferenz in Kontakt und konnten am Stand vom „Alice-Projekt“ Frankfurt die GH-Flyer „Ich habe gekifft und das ist gut so!“ (gekifft.de) verbreiten und u.a. zur Kampagne informieren.

Foto von Banner Hanf auf die Felder rettet die Wälder

Weitere Informationen zum Drogenfriedensmarsch auf den Webseiten von ENCOD International.

Harte Urteile gegen Eigenbedarf-GrowerInnen befördern Schwarzmarkt

Samstag, März 22nd, 2008

Albstadt. Ein erstes Urteil im Zusammenhang mit bundesweiten Durchsuchungen wegen Bestellungen beim Head-Shop “Catweazel” / Aachen bestätigt die negative Stoßrichtung der entsprechenden polizeilichen Aktion des LKA Düsseldorf. (www.gruene-hilfe.de; siehe Archiv/ Januar 2008)

Aufgrund von 8 Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde ein Betroffener nun zu 3000 Eur (125 Tagessätze á 24 Eur) verurteilt. Ein hartes Urteil wegen Eigenbedarf, was dazu führen dürfte, dass sich Hanf-FreundInnen eher wieder auf die unsauberen Bedingungen des Schwarzmarktes einlassen, statt sich zum Eigenbadarf sicherlich sauberes Cannabis selbst zu züchten.

Über seinen Anwalt Christian Niederhöfer aus Tübingen hatte der Betroffene Akteneinsicht angefordert, doch das Urteil des Amtsgericht Albstadt erging, noch ehe die angeforderten Akten eintrafen. RA Christian Niederhöfer hat im Namen des Verurteilten Widerspruch eingelegt. Die Grüne Hilfe wird weiter zu diesem Fall berichten und zur Teilnahme an der Widerspruchs-Verhandlung aufrufen!

So wird Kriminalisierung und Schwarzmarkt befördert und notwendiger VerbraucherInnen-Schutz verhindert, heißt es in einer Pressemitteilung des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., in der zur Beteiligung am Protestmailer des „Deutschen Hanfverband“ an Bundes-Justizministerin Zypries unter http://hanfverband.de/protestmailer/mitmachen_13.html aufgerufen wird.

Polizei arbeitet dem Schwarzmarkt zu – Bundesweite Hausdurchsuchungen gegen Cannabispflanzen

Mittwoch, Januar 30th, 2008

In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren der Deutsche Hanf Verband und die “Grüne Hilfe” die am Montag durchgeführten Razzien gegen Kunden des Online-Growshops Catweazel.

Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen des Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet. Daraufhin wurden in einer bundesweiten Aktion bei über 200 Kunden Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl sie ausnahmslos legale Produkte gekauft hatten. Zum Teil hatten sie sogar nur einfache Blumentöpfe bestellt. Die Polizei begründete die Aktion damit, dass “die Konstellation des Angebotes” verdächtig sei.

Wie die Berliner Polizei in ihrem Presseticker am 28.1.2008 berichtet, hat es bundesweite Aktionen von Hausdurchsuchungen gegeben. Diese dienten dazu, Cannabispflanzen ausfindig zu machen. Die Adressen sind die Daten von 214 Kunden des Grow- und Headshops Catweazel. Es wurden über 1500 Kundendaten beschlagnahmt. Somit werden wahrscheinlich weitere Hausdurchsuchungen folgen.

Die Grüne Hilfe Berlin fordert alle Betroffenen auf, ein Gedächtnisprotokoll zu machen und sich bei uns zu melden. Nur durch eure Informationen können wir den Fall genau abschätzen und euch Tipps geben!

Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese Aktion des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen. Die Menge der in Berlin gefundenen Cannabispflanzen lassen darauf schliessen, dass diese für den Eigenbedarf angebaut wurden. Mit der Entfernung der Cannabisplantage wird somit mindestens ein eigenständiger Bürger in den Schwarzmarkt gedrängt.

Nach Angaben der Polizei waren mehr als 1500 Polizisten bundesweit im Einsatz. Viele dieser Durchsuchungen werden in geringen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen enden. Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese überzogene Aktion, die dem Steuerzahler etwa eine Million Euro kostet und der Gesellschaft nichts bringt – sondern gegen sie arbeitet!

Jo Biermannski vom Grünen Hilfe Netzwerk e.V.: “Wenn es für einen Durchsuchungsbeschluss ausreicht, mit einem entsprechenden Shop in Verbindung gebracht worden zu sein, muss nun wohl jeder Besucher eines Growshops mit Polizei-Besuch rechnen. Bleibt zu hoffen, dass andere Shopbetreiber ihre Kundendaten entsprechend schützen.”

Weitere Informationen:

Wenn du betroffen bist, schreibe uns, berichte über deinen Fall im Hanf Journal Forumthread zum Thema Bundesweite Hausdurchsuchungen. Beteilige dich auch an der Diskussion wenn nicht ausgerechnet deine Tür eingerammt wurde!

Das Grüne Hilfe Netzwerk kann dir mit Tipps und Anwaltkontakten weiterhelfen! Nehme mit einem Regionalbüro von uns Kontakt auf!

Grüne Hilfe fordert Cannabis Sozial Clubs – Aufruf zur Unterstützung einer internationalen Kampagne

Mittwoch, August 29th, 2007

Alsfeld – In einer Presseerklärung fordert der „Grüne Hilfe – Netzwerk“ e.V. ( www.gruene-hilfe.de ) die Einführung von Cannabis Sozial Clubs. Dies sind Vereinigungen von BürgerInnen zum Anbau von Cannabis, um den persönlichen Bedarf legal anbauen zu können.

Die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen könnten so vom Anbau bis zum Konsum überwacht werden und der Gebrauch von riskanten Streckmitteln, wie sie im illegalisierten Markt verwendet werden, verhindert werden. Da die Mitgliedschaft der Clubs auf Erwachsene beschränkt wäre, sind diese Clubs eine Möglichkeit den Erwerbs von Cannabis für Jugendliche zu erschweren. Da Cannabis vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar ist und mit dem Verbot ein illegaler Wirtschaftzweig befördert wird, ist es an der Zeit, Konzepte für eine Regulierung des Drogenmarktes umzusetzen. Anstatt mögliche Steuereinnahmen im Schwarzmarkt versickern zu lassen und hohe Finanzmittel in ein erfolgloses Abschreckungs-“ und Kriminalisierungs-Szenario zu investieren, könnten die entstehenden Steuereinnahmen für Prävention durch sachliche Aufklärung und fachliche fundierte Therapiekonzepte genutzt werden.

Da es sich bei der Forderung nach Cannabis Sozial Clubs um eine Schadensbegrenzungsmaßnahme handelt, ruft die Grüne Hilfe zur Unterstützung der internationalen Kampagne für Cannabis Sozial Clubs auf der Peition Webseite auf.

Bundesregierung ohne Bereitschaft zur sachlichen Diskussion bei Cannabis

Dienstag, Mai 15th, 2007

Pressemitteilung des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Die Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag Drucksache 16/5219) auf die kleine Anfrage der Linksfraktion „finanzielle Auswirkungen des Cannabis-Verbots“ ( Drucksache 16/5041) ist ein weiterer Beleg für die fehlende Bereitschaft von CDU und SPD zur sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Cannabis.

Für eine sachliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik sind Fakten und Zahlen zu den Ausgaben für die Strafverfolgung im Vergleich zu präventiven, medizinisch-therapeutischen Finanzmitteln eine wichtige Grundlage.

Die Fragen der Linksfraktion sind durchdacht und von berechtigtem Hintergrund.

Zusammengefasst besagt die Antwort der Bundesregierung, eine Legalisierung von Cannabis sei nicht geplant. Die Bundesregierung halte an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest, weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansehe. Die Kosten der Strafverfolgung seien nicht relevant.

Es ist aber durchaus von Bedeutung, wenn bedeutend mehr Finanzmittel in die Strafverfolgung investiert werden als in präventive, medizinisch-thearpeutische Maßnahmen.

Und zwar in eine Strafverfolgung, die augenscheinlich KonsumentInnen millionenfach vom Konsum nicht abschrecken kann.

Sicherlich ist die Harmlosigkeit einer Droge nicht nachweisbar und auch beim Cannabiskonsum handelt es sich um eine, sagen wir mal, gefährliche Lebensweise.

Aber überspitzt kann ja durchaus auch formuliert werden, Leben gefährdet Ihre Gesundheit!

Das Risikopotential von Cannabis liegt bei 1% gegenüber 4% bei Alkohol.

Wird da nicht vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Die Niederlande haben seit über 30 Jahren mit dem legalen Cannabis-Verkauf in Coffeshops“ keine erhöhte Cannabis-Problematik zu verzeichnen und den Cannabis-Markt so von anderen Schwarzmarktdrogen getrennt.
Es muss erlaubt sein, zu fragen, ob immense Strafverfolgungsausgaben und entgangene Steuereinnahmen nicht in bedeutend erfolgversprechendere präventiv, medizinisch-therapeutische Maßnahmen investiert werden könnten.

In Artikel 2 (1) Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Wer Artikel 2 ernst nimmt sollte sich Gedanken um die Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis machen und hierbei auch die Kosten der Strafverfolgung bei der Kosten-Nutzen-Rechnung einbeziehen.
Zumindest Erwerb, Anbau und Besitz von Eigenbedarf dürfte im Sinne des Grundgesetzes nicht per Straf- und Ermittlungsverfahren verfolgt werden.

Kein Verbot kann uns vor uns selber schützen, denn wir sind mündige BürgerInnen,
oder vielleicht doch nicht…?

Alsfeld, den 15.05.07

Jo Biermanski, Pressesprecher des Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.
Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Ministerium begründet Besuchs-Verweigerung der Grünen Hilfe durch JVA Kassel

Montag, April 23rd, 2007

Wiesbaden. Im Schreiben vom 13.April’07 bestätigt das hessische Ministerium der Justiz die Besuchs-Verweigerung des Grüne Hilfe-Aktivisten Jo Biermanski durch die JVA Kassel (siehe ältere Meldungen). Der Betroffene betrachtet die geäußerten „Sicherheits-Bedenken“ weiterhin als unbegründet und wertet die Einlass-Verweigerung als „Gesinnungs-Aussperrung“. „Aber da stoßen wir wohl auf taube Ohren, so der Pressesprecher der Grünen Hilfe.

Im Antwortschreiben des Justiz-Ministeriums heißt es: „ Ihre vorgenannte E-Mail habe ich nochmals zum Anlass genommen, den Leiter der Justizvollzugsanstalt Kassel I um ausführlichen Bericht zu bitten. Der Leiter hat mir das Folgende mitgeteilt:

„Jede Person, die in der Anstalt Arbeiten durchführen soll oder an interner Veranstaltung mit Gefangenen teilnehmen möchte, wird durch den Sicherheitsdienstleiter der Justizvollzugsanstalt überprüft, ob es verantwortet werden kann, dass diese Person in den inneren Bereich und somit in die unmittelbare Nähe zu Gefangenen gelangen darf.

Die persönlichen Daten der jeweiligen Person werden der Datenstation beim Polizeipräsidium Nordhessen Kassel per Fax oder fernmündlich übermittelt. Nach Überprüfung anhand den dort vorhandenen Einträgen in den sogenannten Polizeiakten, erfolgt die Rückmeldung, ob der Betroffene bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Diese Information umfasst nur die Deliktart, den jeweiligen Zeitraum, in dem die Straftat begangen wurde und die jeweilige Ermittlungsbehörde.

Weitergehende Informationen können die Mitarbeiter der Datenstation nicht geben. Nach hiesiger Auffassung kann es auch vertreten werden, dass ausschließlich die Information über das dem Betroffenen zu Last gelegte Delikt Grundlage für einen Ausschluss oder die Erteilung einer Genehmigung bietet.

Straftaten, die im Bereich der Gewaltkriminalität oder des Drogenhandels zuzuordnen sind, sowie eine Vielzahl von Straftaten innerhalb kürzester Zeit führen automatisch zur Versagung des Eintritts bzw. der Zulassung zu einer Gruppenveranstaltung.

Die hiesige Datenstation teilte auf Anfrage vom 12.12.06 mit, dass Herr B. in 2004 wegen Verstoß gegen das BtMG strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Nach Auskunft am 13.03.07 durch das Polizeipräsidium Mittelhessen an den Sicherheitsdienstleiter wurde am 01.04.04 durch die STA Gießen ein Ermittlungsverfahren (Az. 503 Js 7845/04) wg. Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Haschisch eingeleitet.

Der Anfangsverdacht begründete sich auf eigene Einlassung des Herrn B. im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Giessener Suchthilfetagung am 30.03.04 in der Giessener Kongresshalle, die auch in den Giessener Tageszeitungen veröffentlicht wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass in diesem Zusammenhang nur von Konsum die Rede war, so dass seinerzeit seitens der Giessener StA von weiteren Ermittlungen abgesehen wurde. Über den möglichen Ausgang des Verfahrens liegen dem PP Mittelhessen keine Erkennstnisse vor.

Der Verein Grüne Hilfe Netzwerk firmiert unter www.gekifft.de. Diese Webadresse spricht zudem nicht dafür, dass von einem Vertreter dieser Organisation eine Haltung zu illegalen Drogen vertreten wird, wie sie gerade in einer Vollzugsanstalt, wo zahlreiche Gefangene wg. Drogenbesitzes, Drogenkonsums und Drogenhandels einsitzen, geboten erscheint und wie sie allgemein im Justizvollzug auch vertreten wird. Nämlich eine den Drogenbesitz und den Drogenkonsum ächtende Haltung. Insofern war auch nicht von vornerein auszuschließen, dass der Besucher einen schädlichen Einfluss auf Gefangene haben oder die Eingliederung behindern würde. Da eine mit Entkleidung verbundene Kontrolle sowie eine intensive Überwachung von teilnehmenden- strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen- Privatpersonen im Rahmen der Weihnachtsfeier nicht möglich ist, wurde Herrn B. im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung der Anstalt die Teilnahme verweigert.“

“Die Nichtzulassung zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier am 13.12.06 vermag ich vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden Die Entscheidung des Anstaltsleiters der JVA Kassel I beruht auf zutreffenden Feststellungen und Erwägungen.“, heißt es im Schreiben des Justizministerium.

Der Betroffene habe keine Verfehlungen im Bereich des Drogenhandels und auch keine weiteren Verfahren innerhalb kurzer Zeit zu verantworten, so werde ehrenamtliche Gefangenen-Betreuung be- und verhindert, erklärte der Pressesprecher der GH, Jo Biermanski.

Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” eingereicht

Dienstag, Januar 2nd, 2007

Mainhausen. Nachdem Robert Jarosch, Hanfaktivist aus Mainhausen/Kreis Offenbach am 05.02.2001 den Anbau von bis zu 20 weiblichen Cannabis-Planzen zum Eigenbedarf als Genussmittel beantragt hatte, wurde dies vom Bundesamt für Arzneimittel, ebenso abgelehnt, wie der nachfolgende Widerspruch.

Nachdem der “einfache Rechtsweg” durch die Nichtzulassung der Revision durch das OVG Münster vom 21.07.2006 ausgeschöpft ist, hat Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter (Frankfurt) am 02.01.2007 für seinen Mandanten Robert Jarosch nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingelegt.

Klicken sie hier für den Volltext der Verfassungsbeschwerde zu Cannabis-Anbau.

Weiteres zum Hintergrund und rund um die Thematik in der Kategorie: Aktion: Anbau in eigener Sache.

Bericht vom Bundestreffen: Grüne Hilfe weiter aktiv gegen Drogen-Prohibition

Dienstag, Dezember 12th, 2006

Arnstadt. Beim Grüne Hilfe-Bundestreffen am 28. November 2006 wurden von den AktivistInnen des Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.organisatorische und inhaltliche Notwendigkeiten diskutiert und beschlossen.

Der Vorstand; Thomas Schneider/ Arnstadt (1.Vorsitzender), Benny Bänsch (2.Vorsitzender) und Martin Rediker/ Lippstadt (Kassenwart) wurde ebenso wiedergewählt wie Jo Biermanski/Alsfeld als Pressesprecher (ohne Vorstandsaufgaben). Somit wurde die rechtlich erforderliche Grundlage erfüllt, damit die Regionalbüros Opfern der Drogen-Prohibition weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Gesponsert wurde das Treffen von der „P 20“-Kommune in Arnstadt, die die Räumlichenkeiten kostenlos zur Verfügung stellte und Sabine Berninger (Die Linke.PDS/ Landtag Thüringen), die die Verpflegung spendete. Hanf-Dank!

Derzeit erhalten Opfer der Drogen-Prohibition bei 11 Regionalbüros in 9 Bundesländern straf- und verwaltungsrechtliche Informationen im Sinne der ehrenamtlichen GH-Arbeit als Informations- und Kontaktbörse zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin sowie Gefangenenbetreuung. Im Rahmen der Gefangenen-Arbeit werden derzeit 3 Hanf-Inhaftierte in 3 Bundesländern betreut, wobei besonders der Kontakt in die JVA Kassel intensiviert werden soll.

Da mit der Drogenbeauftragten der CDU/SPD-Koalition, Sabine Bätzing, wieder verstärkt Demagogie statt Aufklärung betrieben wird und sowohl im straf- als auch im führerscheinrechtlichen Bereich wieder eine verschärfte Verfolgung von Hanf-FreundInnen zu verzeichnen ist, ist die Grüne Hilfe sowohl auf neue AktivistInnen als auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Potentielle AktivistInnen und SponsorInnen werden dringend gebeten sich mit dem Vorsitzenden Thomas Schneider (Zimmerstr.6, 99310 Arnstadt, info@gruene-hilfe.de; Fon: 03628- 660 690) in Verbindung zu setzen.

In Kürze wird vom Bundesverband ein neues Vorstellungs-Flyer erscheinen und Sokratis Zacharopoulos von der GH Frankfurt arbeitet an der Erstellung eines Internet-Schulungs-Videos zum Verhalten bei Personen- und Verkehrskontrollen.

Unter verschiedenen Verfahrens-Begleitungen durch GH-Aktivisten erscheint derzeit vor allem die Verfassungsklage von Robert Jarosch/ Mainhausen ( vertreten durch RA Dr. Leo Teuter/ Frankfurt) gegen die Ablehnung des Anbau-Antrages von 20 Cannabis-Pflanzen zu Genussmittel-Zwecken (!) durch das Bundesamt für Arzneimittel interessant. Nachdem der Rechtsweg nach der Revisions-Ablehnung durch das Bundesverwaltungsgericht vom 26.10.06 ausgeschöpft ist, wird nun die Verfassungs-Beschwerde eingereicht.

Vorstand beim Bundestreffen wiedergewählt

Sonntag, November 26th, 2006

Arnstadt. Beim Grüne Hilfe-Bundestreffen, das in der „P 20“-Kommune in Arnstadt stattfand, wurden Thomas Schneider (1.Vorsitzender), Benny Bänsch (2.Vorsitzender) und Martin Rediker (Kassenwart) als Vorstand sowie Jo Biermanski als Pressesprecher (ohne Vorstandsaufgaben) wiedergewählt. Ein weiterer Bericht folgt später.

8.12.2006: Diskussions-Veranstaltung “Cannabis und Straßenverkehr”

Freitag, November 10th, 2006

Lauterbach. Als Sprecher der Linkspartei.PDS im Vogelsberg hat Joachim Biermanski für „Die Linke. im Vogelsberg“ eine Diskussions-Veranstaltung „Cannabis und Straßenverkehr“ organisiert. Die Veranstaltung steht im Zusammenhang mit einer Berichts-Anfrage „Führerscheinrechtliche Anordnungen“ von „Die Linke.WASG im Vogelsberg“ für die Kreitags-Sitzung am 18.12. in Homberg/ Ohm.

Die Diskussion findet am Freitag, den 08.Dezember um 19.30 Uhr in 36341 Lauterbach im Ristorante Roma (Obergasse) statt.

Für das Podium haben zugesagt:

Diskussionsleitung: Günther Bertold ( Linkspartei.WASG- KV Fulda)
Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter / Frankfurt
Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.)

Ebenfalls für das Podium eingeladen waren B’90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD im Vogelsberg, die sich aber nicht an der öffentlichen Auseinandersetzung zum Thema „Cannabis und Straßenverkehr“ beteiligen wollen.

So haben CDU und SPD ohne Angabe von Gründen ihre Teilnahme abgesagt. Während die Einladung an die FDP sogar ohne jegliche Reaktion blieb,
formulierte die Kreisvorstandssprecherin der Grünen Christiane Löchel
folgende Absage:

„Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Kreisvorstandes und der Fraktion der Vogelsberger Grünen muss ich Ihnen leider mittteilen, dass von unserer Seite kein Interesse an einer Diskussion über Cannabis und Straßenverkehr besteht. Es besteht bei uns kein Diskussionsbedarf, weil wir Cannabis im Straßenverkehr in etwa gleichsetzen mit Alkohol im Straßenverkehr. Selbst bei einer Legalisation von Cannabis würde sich daran nichts ändern.“

Die Absagen sind eine weiterer Beleg für die Ignoranz und Unkenntnis der „herrschenden PolitikerInnen“ beim Thema „Cannabis und Straßenverkehr“, erklärte Joachim Biermanski.

Die Linke.WASG im Vogelsberg hofft mit der Diskussions-Veranstaltung und der nachfolgenden Berichts-Anfrage im Kreistag einen Beitrag zur Versachlichung und inhaltlichen Qualifizierung zu leisten, und hofft auf zahlreiche Beteiligung.