Archive for the 'Pressemitteilungen' Category

8.12.2006: Diskussions-Veranstaltung “Cannabis und Straßenverkehr”

Freitag, November 10th, 2006

Lauterbach. Als Sprecher der Linkspartei.PDS im Vogelsberg hat Joachim Biermanski für „Die Linke. im Vogelsberg“ eine Diskussions-Veranstaltung „Cannabis und Straßenverkehr“ organisiert. Die Veranstaltung steht im Zusammenhang mit einer Berichts-Anfrage „Führerscheinrechtliche Anordnungen“ von „Die Linke.WASG im Vogelsberg“ für die Kreitags-Sitzung am 18.12. in Homberg/ Ohm.

Die Diskussion findet am Freitag, den 08.Dezember um 19.30 Uhr in 36341 Lauterbach im Ristorante Roma (Obergasse) statt.

Für das Podium haben zugesagt:

Diskussionsleitung: Günther Bertold ( Linkspartei.WASG- KV Fulda)
Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter / Frankfurt
Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.)

Ebenfalls für das Podium eingeladen waren B’90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD im Vogelsberg, die sich aber nicht an der öffentlichen Auseinandersetzung zum Thema „Cannabis und Straßenverkehr“ beteiligen wollen.

So haben CDU und SPD ohne Angabe von Gründen ihre Teilnahme abgesagt. Während die Einladung an die FDP sogar ohne jegliche Reaktion blieb,
formulierte die Kreisvorstandssprecherin der Grünen Christiane Löchel
folgende Absage:

„Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Kreisvorstandes und der Fraktion der Vogelsberger Grünen muss ich Ihnen leider mittteilen, dass von unserer Seite kein Interesse an einer Diskussion über Cannabis und Straßenverkehr besteht. Es besteht bei uns kein Diskussionsbedarf, weil wir Cannabis im Straßenverkehr in etwa gleichsetzen mit Alkohol im Straßenverkehr. Selbst bei einer Legalisation von Cannabis würde sich daran nichts ändern.“

Die Absagen sind eine weiterer Beleg für die Ignoranz und Unkenntnis der „herrschenden PolitikerInnen“ beim Thema „Cannabis und Straßenverkehr“, erklärte Joachim Biermanski.

Die Linke.WASG im Vogelsberg hofft mit der Diskussions-Veranstaltung und der nachfolgenden Berichts-Anfrage im Kreistag einen Beitrag zur Versachlichung und inhaltlichen Qualifizierung zu leisten, und hofft auf zahlreiche Beteiligung.

Angehaltene Hanfjournal: Antrag auf gerichtliche Entscheidung eingereicht.

Dienstag, Juni 20th, 2006

Schwäbisch-Hall. Den Widerspruch gegen das Anhalten und die Effekten-Verwahrung des Hanfjournals (siehe „Hanf-Journal von JVA Schwäbisch-Hall angehalten“) hat Regierungsinspektorin Frau Schuhmacher für die JVA Schwäbisch-Hall abgelehnt.

In der Begründung heißt es unter anderem, „die Inhalte stünden der angestrebten Resozialisierung des Gefangenen eindeutig entgegen. Zudem dürfe sich eine Zeitschrift solchen Inhalts nicht auf dem Stockwerk eines Hafthauses befinden, wo sie anderen Gefangenen ebenfalls zugänglich wäre. Dies sei aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar.

Im Auftrag des Inhaftierten hat nun Rechtsanwalt Michael Hettenbach aus Ludwigsburg einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht Heilbronn eingereicht.

Rechtsanwalt Hettenbach sieht „den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt.. Die Informationsfreiheit schütze sowohl das aktive Handeln zur Informationsbeschaffung als auch die schlichte Entgegennahme von Informationen (BVerfGE 27, 82ff.). Die oben genannte Zeitschrift ist eine allgemein zugängliche Informationsquelle, da sie dazu geeignet und bestimmt sei, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen. (BVerfGE 27, 83)“, heißt es in der Antragsbegründung.

Hier der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Hanf Journal gegen JVA Schwäbisch-Hall in Volltext.

“Hanf Journal” von JVA Schwäbisch-Hall angehalten

Mittwoch, Mai 24th, 2006

Obwohl frei erhältliche Hanf-Zeitschriften im Strafvollzug meist problemlos an Inhaftierte weitergeleitet werden, hat die Poststelle der JVA Schwäbisch-Hall es am 11.Mai 2006 für notwendig befunden, das „Hanf Journal“ im Zusammenhang mit einer Briefsendung an einen „Hanf-Inhaftierten“ von Jo Biermanski, Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.“, anzuhalten und zur Effekten-Verwahrung zu nehmen.

Die „Grüne Hilfe“ betrachtet dies als unberechtigten Eingriff in die Presse-und Informations-Freiheit und hat bei der JVA Schwäbisch-Hall Widerspruch eingelegt und beim Justiz-Ministerium Baden-Württemberg die Klärung des Sachverhalts beantragt.

Desweiteren ruft die „Grüne Hilfe“ zu Protestschreiben an die JVA-Vollzugsleitung ( Kolpingstr.01, 74523 Schwäbisch-Hall) und das Justiz-Ministerium Baden-Württemberg (Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart) auf.

„ Es muss auch Inhaftierten möglich sein, sich inhaltlich mit dem Thema Hanf zu befassen.
Das Anhalten des „Hanf Journal“ wertet die „Grüne Hilfe“ als Gehirnwäsche“,
so Pressesprecher Jo Biermanski aus Alsfeld.

Revision gegen Verurteilung in minderschwerem Cannabis-Fall – Prozessentwicklung wird online dokumentiert

Dienstag, Dezember 13th, 2005

Der Vorsitzende des Schöffengerichtes am AG Plauen vertritt seit einiger Zeit die Auffassung, dass die Anwendung des minder schweren Falles aus § 29 a Abs. 2 BtMG für Cannabisprodukte im Hinblick auf deren mindere Gefährlichkeit nicht -mehr- in Frage komme.

Er habe an einer Fortbildung teilgenommen, bei der u.a. mithilfe der Dokumentation einer Langzeitstudie an Affen verdeutlicht worden sei, dass eine Unterscheidung der Drogen in “harte” und “weiche” Drogen nicht angezeigt sei. Es sei eine bleibende Hirnveränderung an den Versuchstieren noch nach Jahren festgestellt worden.

Das habe das Bundesverfassungsgericht in dessen Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 noch nicht berücksichtigen können. Aus diesem Grunde lehne er nun die Anwendung des geringeren Strafrahmens auf die Fälle ab, in denen er früher durchaus wegen der Art der Droge -Cannabis- einen solchen angenommen habe.

Der Verteidiger, RA Herbert Posner, ist hingegen der Auffassung, dass aus verschiedenen Gründen auch weiterhin eine Unterscheidung der Drogen nach ihrer Art vorzunehmen ist und damit auch, wenn nicht besondere Erschwernisgründe (kiloweiser Handel, Einfuhr großer Mengen etc.) hinzutreten, der geringere Strafrahmen des minderschweren Falles heranzuziehen ist.

Nachdem diese unterschiedliche Rechtsauffassung im Gerichtssaal bislang nicht zu klären war, wurde durch den Verteidiger nun ein Fall zur revisionsrechtlichen Klärung der Frage ausgewählt und statt “nur” Berufung zum LG Zwickau einzulegen, direkt das OLG Dresden mit der Revision zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen. Der Verteidiger dokumentiert den Fall und die weitere Entwicklung zugleich auf der Kanzleihomepage für jedermann abrufbar im Internet unter www.Rechtsanwaltskanzlei-Plauen.de.

Hierzu erklärt der Verteidiger RA Herbert Posner ( Reichsstr.13, 08523 Plauen, Fon: 03741-221782):

„Es mag aus Sicht eines Richters erstrebenswert sein, von einer drogenfreien Stadt zu träumen, doch bis zum Erreichen dieses Ideals halte ich es für notwendig, dass ein bundesweit geltendes Gesetz auch in Plauen so angewandt wird, wie andernorts in dieser Republik. Eine zusätzliche Strafe dafür, dass man im Vogtland (Sachsen) lebt, darf es nicht geben.
Das dem Verfahren zugrunde liegende Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung ist zwangsläufig für jeden relevant, nicht nur für Hanffreunde, da es auf nahezu jeden Rechtsbereich übertragbar ist. Was, um nur ein Beispiel zu nennen, wenn der nächste Richter meinte, dass ihm der Bussgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr streng genug ist und härter durchgegriffen werden müsse, indem man manche OWis in den Bereich des Strafrechts verschiebt, obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung die Grenze enger zieht?

Wenn die (Amts-)Gerichte anfangen, eigenes Recht unter bewusster Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung zu “machen”, übersehen sie dabei, dass sie Recht beliebig werden lassen und mit der Freiheit eines Menschen, einem unserer höchsten Rechtsgüter, zu spielen anfangen. Der gesetzlich vorgesehene Weg für begründetes Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Amtsrichter wäre die Vorlage eines solchen Falles zur Entscheidung der Rechtsfrage an das betreffende Obergericht gewesen, in diesem Fall an das Bundesverfassungsgericht.

Wer sich als Richter aber den dafür erforderlichen Begründungsaufwand erspart und dennoch hart verurteilt, tritt bewusst oder unbewusst nur auf denjenigen herum, die ohnehin oft schon am Boden liegen.

Ich habe einige Zeit benötigt, einen Fall zu finden, in dem es im Ergebnis für den Mandanten die geringst mögliche Auswirkung hat, ob ich eine Instanz weniger (die Berufung wurde “übersprungen”, darum auch die Bezeichnung Sprungrevision) für ihn in Anspruch nehme oder nicht und in dem der zugrunde liegende Sachverhalt schon durch das Amtsgericht völlig zutreffend und ausreichend ermittelt wurde, denn in der Revision wird der festgestellte Sachverhalt nicht erneut erforscht. Um den Unterschied, um den hier gerungen wird, zu verdeutlichen: der normale Strafrahmen droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu 15 Jahren an; der Strafrahmen des minderschweren Falles beginnt bei drei Monaten und endet bei fünf Jahren.“

Grüne Hilfe trauert um Ehrenmitglied Ralf Gorig

Freitag, November 11th, 2005

Trier. Nach schwerer Krankheit ist unser Ehrenmitglied Ralf Gorig am 8.Oktober im Krankenhaus Trier verstorben. Die Beisetzung fand auf Wunsch der Familie am 14.Oktober im engsten Kreis statt.

Ralf Gorig hat sich an der Seite seiner Frau Eva und seines Sohnes René jahrelang für die Cannabis-Legalisierung, die Grüne Hilfe und Opfer der Cannabisprohibition eingesetzt. Nach dem Tod von Eva Gorig aber aus gesundheitlichen und privaten Gründen von der GH-Arbeit zurückgezogen. Die Grüne Hilfe aber hat er, bis zu seinem Tod, als Ehrenmitglied
freundschaftlich und unterstützend begleitet.

Die Grüne Hilfe und die Hanf-Bewegung verliert mit ihm einen Aktivisten und Freund und erklärt René Gorig, seinen Söhnen Marcel und Tobias sowie der gesamten Familie herzliche Anteilnahme.

Ralf Gorig lebt ebenso wie seine Frau Eva in unseren Erinnerungen als FreundIn weiter!

Grüne Zelle: René Gorig entnervt?! Wird GZ-Kontakt nach Werl verlagert?

Freitag, September 23rd, 2005

Nachdem René Gorig, derzeit wg. Hanf inhaftiert in der JVA Wittlich, die bundesweite Hanf-Gefangenen-Initiative „Grüne Zelle“ initiiert hat, scheint René Gorig nun durch Schikanen der JVA Wittlich (z. B. immer wieder angehaltene Post, siehe weitere GZ-Infos) und familiäre Probleme ( René hat zwei minderjährige Söhne, die derzeit bei der Schwester sind ) zu kapitulieren.

In seinem letzten Brief teilte er der Grünen Hilfe mit, dass er zu der Entscheidung gekommen sei, den gerichtlichen Weg der Anfechtungsklage (betreffs angehaltener Post) einzustellen. Dies habe er Rechtsanwalt Stefan Kristen aus Ludwigsburg bereits mitgeteilt, die Gründe hierfür werde er in den nächsten Tagen ausführlicher erläutern. So wie es derzeit aussehe, werde Erik in Werl die Grüne Zelle mit seinen Möglichkeiten fortführen. Die Grüne Hilfe wird gegebenenfalls zu neuer Grüne Zelle-Kontaktadresse informieren.

„Es geht mir weder mental noch physisch besonders gut. Fühle mich ausgelaugt und niedergeschlagen und keineswegs motiviert irgendein Engagement zu leisten. Hinzukommt, dass meine Söhne derzeit eher abweisend auf mich reagieren und ich deswegen emotional sehr down bin. Doch ich verstehe ihre Reaktion vollauf: Schließlich habe ich mein Versprechen, längst wieder bei ihnen zu sein (hier meint René wohl eine mögliche frühzeitige Entlassung nach 2/3 der Haftzeit) nicht gehalten und sie damit sehr enttäuscht. Da gibt es also in der nächsten Zeit viel Vertrauen und
Annäherung aufzubauen. Da bleibt kein Platz für irgendein anderes Engagement. Zum Glück funktioniert die Kommunikation mit meiner Schwester wieder sehr gut und darauf lässt sich aufbauen.“

Wir fordern ein Ende der Brechmittel-Folter in Deutschland!

Dienstag, Januar 11th, 2005

An dieser Pressemitteilung haben folgende Organisationen mitgewirkt: akzept, VfD, Deutsche AIDS-Hilfe, akzeptierende Elternverbände, Grüne Hilfe, JES-Bundesnetzwerk und die Landesverbände JES NRW und AIDS-Hilfe NRW.

11. Januar 2005

Wir fordern ein Ende der Brechmittel-Folter in Deutschland!

Aktueller Anlass für diese gemeinsame Aktivität ist der erneute Tod eines Menschen – am Freitag, den 07.01.05 in Bremen – nach dem Einflössen von Brechmittel. Mit der Praxis der gewaltsamen Brechmittelvergabe über Magen- oder Nasensonden an des Drogenhandels Verdächtige steht die Bundesrepublik international isoliert da. Obwohl Jurist, nannte der Bremer Innensenator Röwekamp Kleinstdealer, bei denen meist lediglich Mengen im einstelligen Gramm-Bereich gefunden werden, “Schwerstkriminelle”, gegen die man ?unerbittlich? vorzugehen habe und die daher auch “körperliche Nachteile” hinnehmen müssten.

Neben der Tatsache, dass hier zu Lande, bis zu einer richterlichen Entscheidung, die Unschuldsvermutung gilt, übersieht er somit großzügig, dass der vorliegende gewaltsame Brechmitteleinsatz nicht nur gegen die Strafprozessordnung, sondern auch gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstößt, sowie eine Form der Folter darstellt.

“Die Anwendung von körperlicher wie psychischer Gewalt zur evtl. Gewinnung von Beweisen ist und bleibt Folter und verstößt damit gegen das Grundgesetz”, formuliert hierzu Marco Jesse, Mitglied des bundesweiten JES Sprecherrats.

Wer in diesem Zusammenhang auf mögliche Drogentodesfälle hinweist, wirkt wenig überzeugend, da die Politik den Tod unzähliger Drogenkonsumenten billigend in Kauf nimmt. Selbst die Möglichkeit der inhaltlichen Analyse, dem sogenannten Drug- Checking, bleibt den KonsumentInnen verwehrt, obwohl schon mit dieser einfachen Maßnahme viel verhindert werden könnte.

Spätestens seit dem Tode Achidi Johns 2001 in Hamburg tragen Brechmitteleinsätze sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in den Augen der Betroffenen zudem den Charakter einer “Polizeistrafe”. Durch die Brechmitteleinsätze soll zwar nicht eine Aussage in Form des gesprochenen oder geschriebenen Wortes erzwungen werden. Die Betroffenen sollen aber genötigt werden, aus ihrem Körper heraus Beweismittel hervorzubringen, die in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden sollen. Unter anderem aus diesem Grunde werden Brechmitteleinsätze auch von deutschen Juristen abgelehnt, wie Jürgen Heimchen vom Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V. erklärt.

Des Weiteren betont Jürgen Heimchen: ?Der 105. Deutsche Ärztetag hat sich bei seinem Beschluss vom Mai 2002 ausdrücklich auf die UN-Resolution vom 18. Dezember 1982 bezogen: In der UNResolution vom 18.12.1982 heißt es im Grundsatz: “Es verstößt gegen die ärztliche Ethik, wenn medizinisches Personal, insbesondere Ärzte, sich mit Gefangenen oder Häftlingen in einer Weise beruflich befassen, die nicht einzig und allein den Zweck hat, ihre körperliche und geistige Gesundheit zu beurteilen, zu schützen oder zu verbessern”

Martin Rediker, Vorstandsmitglied der Grünen Hilfe, erklärte zu dem Vorfall in Bremen: “Für uns ist dies Ausdruck einer insgesamt menschenverachtenden Drogenpolitik, welche in letzter Konsequenz sogar den Tod von Menschen leichtfertig in Kauf nimmt.

Den Kern des Übels stellt für alle an dieser Pressemitteilung Beteiligte die herrschende Drogen-Prohibition dar, an der, wie Mathias Häde für den Vorstand von JES NRW formuliert, gegen jede Logik krampfhaft festgehalten werde.

Tilmann Holzer, Vorsitzender des Vereins für Drogenpolitik e.V., sagt hierzu: “Es ist höchste Zeit, dass der ideologisch geführte und erfolglose “Krieg gegen Drogen” beendet wird und die ebenso ausgeuferte wie offensichtlich erfolglose “Sondergesetzgebung” des BtmG, die offenbar sogar das Foltern Verdächtiger zulässt, wieder auf ein Maß zurückgeführt wird, welches mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist.”

Verein für Drogenpolitik
c/o Tilmann Holzer
Käfertalerstr. 38
68167 Mannheim
Tel: 0621-4017267
www.drogenpolitik.org

JES
Junkies Ehemalige Substituierte
Bundesweites Drogenselbsthilfenetzwerk
c/o Deutsche AIDS Hilfe e.V.
Dieffenbachstr 33
10967 Berlin
Fon: (030) 690087 56
www.jes.aidshilfe.de

Bundesverband der Eltern und Angehörigen
für akzeptierende Drogenarbeit e. V.
c/o Jürgen Heimchen
Ravensberger Str. 44
42117 Wuppertal
Telefon: 0202 423519
www.akzeptierende-eltern.de

akzept e.v.
Bundesverband für akzeptierende
Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
Südwestkorso 14
12161 Berlin
www.akzept.org

Landesverband JES NRW e.V.
Lindenstrasse 20
50674 Köln
Tel. 0221 – 92599614
www.jesnrw.de

Deutsche AIDS-Hilfe
Dieffenbachstr 33
10967 Berlin
(030) 69 00 87-0
www.aidshilfe.de

AIDS-Hilfe NRW e.V.
Lindenstrasse 20
50674 Köln
0221 925996-0
www.nrw.aidshilfe.de

GRÜNE HILFE-Netzwerk e.V.
Bundesverband
C/o Thomas Schneider
Zimmerstr. 6
99310 Arnstadt
03628-660 690
www.gruene-hilfe.de