Archive for the 'Information' Category

VG Neustadt: Akte trotz Verfahrenseinstellung

Mittwoch, Januar 4th, 2012

Das Hanf Journal berichtet:

2011 wurde ein Verfahren wegen Besitzes gegen einen Mann aus Baden-Württemberg eingestellt worden, in dem die Anklage dem Mann aufgrund seiner positiven Blutprobe im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht nur Konsum, sondern Erwerb und Besitz illegaler Drogen vorgeworfen hatte. Diese Verfahren wurde mit der Begründung “Eine auf Drogenkonsum positiv getestete Blutprobe ließe nicht mit letzter Sicherheit darauf schließen, dass der Beschuldigte die Drogen auch erworben und besessen habe. Vielmehr müsse auch mit einem straffreien Konsum gerechnet werden” eingestellt.

Trotz der Einstellung des Strafverfahrens darf die Polizei einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt zufolge eine Akte anlegen, wie sie sonst nur bei verurteilten Straftätern rechtens ist.

“Die Polizei habe daher annehmen können, dass trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Kläger ausreichend verdächtig sei, Drogen in strafbarer Weise erworben oder besessen zu haben”, so das Gericht in seiner Begründung.[....] Dass er aufgrund eines positiven Gutachtens inzwischen wieder eine Fahrerlaubnis bekommen habe, stehe der Prognose, es bestehe Wiederholungsgefahr in Bezug auf Drogendelikte, nicht entgegen.

Der Mann hat also die Auflagen des Gerichts erfüllt, alle erforderlichen Abstinenznachweise erbracht wurde nie wegen einer Straftat verurteilt. Trotzdem wird er zukünftig bei jeder Verkehrs- oder sonstigen Kontrolle eine Sonderbehandlung erfahren.

via Hanf Journal: Wie Schwerstkriminelle; Verwaltungsgericht Neustadt: Vom Verlust der Unschuld, Januar 2012

Presseerklärung: Hanfparade 2012 fordert Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit

Mittwoch, Dezember 21st, 2011

Am Samstag, den 11. August 2012, wird in Berlin die 16. Hanfparade unter dem Motto »Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit« stattfinden. Die traditionsreiche Demonstration will das Wissen um die Kulturpflanze Cannabis und ihre Nutzung als Rohstoff, Genussmittel und Medizin in den Mittelpunkt der politischen Diskussion stellen.


Cannabis ist Weltkultur

Die Hanfkultur ist in den letzten 150 Jahren weitgehend aus dem Allgemeinwissen der Bevölkerung verschwunden(1). Interessengruppen aus Wirtschaft und Politik haben diesen Wissensschwund proaktiv mit Angst schürenden Falschmeldungen befördert. So warnte eine von Regierungen gesteuerte und breit angelegte Kampagne die Bevölkerung Ende der 60er und Beginn der 70er Jahre vor einer „gigantischen Drogenwelle“, die auf Europa überschwappe. Die begleitenden Meldungen waren auffallend oft suggestiv und tendenziös konzipiert, um in demagogischer Weise die Bevölkerung zu manipulieren. Selbst völlig harmlose Haschischraucher wurden häufig als „kriminelle Rauschgiftsüchtige“ diskreditiert. Konkretes Wissen über Drogen ist durch Kampagnen wie diese jedoch kaum vermittelt worden.

An dieser Propagandamaschinerie hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert, wie die in den letzten Novembertagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel getätgten Aussagen zu Cannabis zeigen. Obwohl vielfach nachgewiesen wurde, dass eine Lockerung der Cannabisrepression keine steigenden Konsumentenzahlen zur Folge hat, behauptete Merkel, dass eine Legalisierung die Schwelle zum Konsum noch weiter heruntersetzen würde. Und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen behauptete sie, dass „auch der Konsum von geringen Mengen sehr, sehr hohe Abhängigkeiten schaffen kann“(2).

Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit

Diese Dauerpropaganda reicht uns! Die verleumderischen Kampagnen gegen Haschischraucher führten zunehmend zur Ausgrenzung ganzer Gesellschaftsgruppen mitsamt ihrer Kultur. Die einseitig repressive Politik verhindert, dass Menschen in der Art und Weise genießen können, wie es ihrem Wesen entspricht. Da Cannabiskonsum den Lebensgenuss Dritter nicht beeinträchtigt, ist das Verbot des Umgangs mit psychotrop (d.h. die Seele bewegend) wirkenden Cannabisprodukten ein krasser Verstoß gegen die Grundprinzipien der Menschen- und Bürgerrechte. Diese gehören seit 1789 zu den Grundlagen moderner freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten. In Artikel IV der „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ heißt es:Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“

Und in Artikel V:
Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. [...]“

Der Genuss psychotrop wirkender Substanzen wie Cannabis beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und darf deshalb aus ethischer Sicht nicht strafbewehrt sein. Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) angedrohten Strafen für den Umgang mit Cannabis schränken in gravierender und ungerechtfertigter Weise die Freiheit der Menschen ein. Diese Strafandrohungen sind ein „unerträgliches Unrecht“(3) und somit nicht gerecht.

Aufgabe des BtMG ist es eigentlich, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß der Patientenbedürfnisse zu regeln. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in erster Linie ein Gesetz zur „Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln“ zu sein. Offensichtlich wird beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin IACM), erklärte hierzu: „Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.“(4) Die Hanfparade unterstützt Ärzte und Patienten bei ihren Bemühungen, den Zugang zur natürlichen Medizin Hanf zu erleichtern.

Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die Teile der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hanfbauern) und andere bevorzugt (z.B. Weinbauern). Es ist ungerecht, dass Cannabis, die wohl nützlichste Pflanze der Welt, in Deutschland hinter bürokratischen Hürden verborgen ein Nischendasein fristet. Die Hanfparade will der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten des Rohstoffs Cannabis vor Augen führen.

Die Hanfparade ist eine Demonstration für Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit.
Parallel zur Demonstrationsvorbereitung kämpft die Hanfparade gerichtlich gegen die Berliner Polizei (Aktenzeichen VG Berlin 1 K 354.11). Sie verwehrt sich u.a. gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der letztjährigen Demonstration seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes
(5). „Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen“, so Martin Steldinger, einer der Vorstände.


Für Ihre Fragen steht Ihnen der Pressesprecher der Hanfparade Steffen Geyer gerne zur Verfügung.

Web: www.hanfparade.de
Telefon: 0178 – 65 94 399
E-Mail: 
info@hanfparade.de

1) Umfasste der Artikel »Hanf« in Meyers Konversationslexikon in 15 Bänden von 1874-1878 insgesamt mehr als vier Seiten, so waren es im Brockhaus in 20 Bänden von 1929-1935 noch eine Seite und im Knaurs Lexikon in 20 Bänden von 1974 nur noch eine halbe Seite.
2) 
http://hanfverband.de/frage
3) 
http://www.hanfparade.de/ziele-motto/unsere-philosophie/recht-und-ethik.html
4) 
http://www.cannabis-med.org/german/bulletin/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=254
5) 
http://www.hanfparade.de/programm-route/news/10-news/173-klage-aktenzeichen.html

http://www.hanfparade.de/programm-route/news/10-news/188-pressemitteilung-der-hanfparade-vom-20122011.html

Zinker von Heidenheim verurteilt

Freitag, Dezember 16th, 2011

Landgericht verurteilt Polizeihauptmeister zu zweieinhalb Jahren

Das Hanf Journal berichtete im April über einen Heidenheimer Drogenfahnder, der Gutachten manipuliert hatte. Der 38-jährige Polizeihauptmeister wurde gestern Nachmittag vom Landgericht Ellwangen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der 38-Jährige, hatte Richter Gerhard Ilg in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, habe die Rechtspflege beschädigt, über den Rechtsstaat einen „schwarzen Schatten“ gelegt und die Betroffenen „aufs Schwerste geschädigt.“

Kollegen des Polizisten sowie der Leiter der Drogeneinsatzgruppe sprachen vom Angeklagten als “ehrgeizig” und bezeichneten ihn als „Vorzeigepolizisten“. „Zielgerichtet und bewusst“, so der Staatsanwalt, hatte der Experte in Sachen Drogenfahrten die Negativ-Gutachten so manipuliert, dass für die Betroffenen führerscheinrechtliche

Konsequenzen, meist bin hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, folgten. Basiernd auf untergeschobenen Verdächtigungen beim Drogen-Vortest, Manipulation der Gutachten mit Tipp-Ex, das Unterdrücken von Akten und Falschaussagen “hat sich der Angeklagte sein eigenes System geschaffen” sagte Staatsanwalt Humburger. Selbst nach Aufdeckung der Tat sei bei dem Angeklagten Einsicht „nicht so richtig angekommen“.

Den ganzen Artikel und die interessanten Kommentare findet ihr hier.

Interne Anleitung der Generalstaatsanwaltschaft München zur Telefon- und Internetüberwachung von AK Vorrat veröffentlicht

Mittwoch, November 30th, 2011

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am 29.11.2011 eine interne Anleitung der Generalstaatsanwaltschaft München zur Telefon- und Internetüberwachung mit dem Titel: “Leitfaden zum Datenzugriff” (Hier der Link zum PDF). Die Unterlagen geben einen umfassenden Einblick, was heute für die Ermittlungsbehörden möglich ist und wie Ermittlungsmaßnahmen im einzelnen angestoßen werden.

Das Papier listet die Standardmaßnahmen auf, bietet im Detail aber doch sehr interessante Informationen. (lawblog)

Weitere Informationen zum Thema beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Ein Verfassungsrichter über Durchsuchungsbefehle

Freitag, November 4th, 2011

Die taz veröffentlichte am 28.10.2011 ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Mellinghoff. Dieser wechselt zum Bundesfinanzhof. Ein Gespräch über die Grenzen des Privaten, Durchsuchungen wegen Falschparkens und überlastete Richter. Komplett bei der taz, hier ein paar interessante Passagen:

taz: Herr Mellinghoff, am Bundesverfassungsgericht waren Sie elf Jahre lang für die Prüfung von Hausdurchsuchungen zuständig. Sind Sie eigentlich mal selbst durchsucht worden?

Zum Glück nicht. Aber wenn ich am Schreibtisch saß und solche Fälle bearbeitet habe, versuchte ich durchaus, mir das vorzustellen, um ein Gefühl für die Situation zu bekommen.

Welche Bilder hatten Sie dabei im Kopf?

Dass plötzlich fremde Menschen in meine Wohnung kommen, alle Schränke und Schubladen öffnen, sehen, wie ich lebe, welche Interessen ich habe oder wie es zum Beispiel in meinem Schlafzimmer aussieht. Und dass auch alle Nachbarn den Polizeieinsatz mitbekommen und sich fragen, was ich wohl verbrochen habe. Nur wenn man sich das plastisch vorstellt, kann man ermessen, welch schwerer Grundrechtseingriff so eine Durchsuchung ist.

Welche Bedeutung hat die Wohnung im Grundgesetz?

Sie ist geschützt als Ort der Privatheit und des Rückzugs. Die grundsätzliche Unverletzlichkeit der Wohnung ist für den Schutz der Privatsphäre von zentraler Bedeutung.

Wie sieht es mit dem Schutz der Wohnung in der Praxis aus?

Leider nicht so gut. In den Jahren 2005 bis 2008 betrafen immerhin 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden eine Wohnungsdurchsuchung. Das waren zwanzig bis dreißig Beanstandungen pro Jahr. Seitdem ist der Anteil etwas zurückgegangen, vielleicht auch als Reaktion auf unsere Rechtsprechung. Aber die Zahl verfassungswidriger Durchsuchungen ist immer noch bedenklich hoch.

In der Öffentlichkeit ist das kaum ein Thema.

Das wundert mich auch. Ich halte das nicht für angemessen.

Hanfbauern in Haft

(weiterlesen …)

Bericht vom Grüne Hilfe Bundestreffen 2011 in Arnstadt

Freitag, November 4th, 2011

Beim GH-Bundestreffen in Arnstadt vom 8.-9. Oktober 2011 wurden personelle, organisatorische und inhaltliche Grundlagen der ehrenamtlichen GH-Arbeit für die Wiederfreigabe von Hanf/ Cannabis/ Marihuana und die Entkriminalisierung aller DrogenkonsumentInnen erörtert und beschlossen. Thomas Schneider (Arnstadt), Jost Lessmann (Göttingen) und Martin Rediker (Lippstadt) wurden als Vorstand, Jo Biermanski (Alsfeld) als Pressesprecher ohne Vorstandsaufgaben bestätigt.

Derzeit engagieren sich GH-Aktivisten in 11 Regionalbüros in neun Bundesländern. Besonders in den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden neue potentielle ehrenamtliche GH-AktivistInnen zum Aufbau von Regionalbüros gesucht. Interessierte werden gebeten, mit Jost Lessmann (GH Niedersachsen/Göttingen) Kontakt aufzunehmen. In Bayern wird momentan ein neues Regionalbüro aufgebaut.

Foto vom Grüne Hilfe Bundestreffen im Oktober 2011, Foto in Druckqualität auf Anfrage verfügbar

Da auch das ehrenamtliche Engagement mit finanziellem Aufwand verbunden ist, ist die GH weiterhin auf Spenden angewiesen, für die Kassenwart Martin Rediker aus Lippstadt abzugsfähige Spendenquittungen ausstellen kann. Für geleistete höhere Spenden gilt der Dank der GH insbesonders dem „Förderkreis der linken Bundestagsfraktion“ und MdB Christian Ströbele (B’90/ Die Grünen). Um die schwache finanzielle Situation der GH zu verbessern, wurde beschlossen, Sponsoren die Möglichkeit zur Banner-Einstellung auf der GH-Internet-Seite anzubieten: Potentielle Sponsoren werden gebeten, mit Vorstandsmitglied Jost Lessmann/ Göttingen Kontakt aufzunehmen.

Erörtert wurden Erfahrungen mit AnwältInnen der GH-Anwaltsliste, die Prohibitionsopfern entsprechend empfohlen werden können. Einstimmig abgelehnt wurde die Veröffentlichung der GH-Anwaltsliste: Die Regionalbüros bieten je nach Fallschilderung eine Ersteinschätzung zum Verfahren und empfehlen zu gegebener Zeit, einzelne entsprechend kompetente AnwältInnen.
Gefangenenbetreuung leistet derzeit insbesonders das Regionalbüro Hessen, das u.a. am linken Gesprächskreis der JVA Schwalmstadt beteiligt ist. Grundsätzlich wird der Kontakt zu den Inhaftierten vom nächstgelegenen Regionalbüro übernommen, das beispielsweise von RA Markus Cronjäger (Berlin) unterstützt werden kann, der entsprechende Kenntnisse im Strafvollzugsrecht besitzt.

Vorbereitet wurde die Erstellung neuer Info-Materialien, z.B. zum Verhalten bei Personenkontrolle/ Festnahme/ Verhaftung, Vordrucke zur Beantragung von Akteneinsicht in Ermittlungsverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft, etc., die bei den Regionalbüros erhältlich sind. In Zusammenarbeit mit RA Markus Cronjäger aus Berlin, der am Bundestreffen teilnahm, ist die Erstellung einer Rechtsfibel geplant. Desweiteren wird Markus Cronjäger Fallbeispiele zur Veröffentlichung auf der gruene-hilfe-Internetseite beschreiben.

Thematisiert wurde auch die Kampagne „Freiheit allen Hanf-Gefangenen!“: Mehrere Jahre mobilisierte die Grüne Hilfe Hessen, (leider nur) inhaltlich/theoretisch vom Deutschen Hanf Verband und vom Verein für Drogenpolitik unterstützt, UnterstützerInnen für die Kampagne “Freiheit allen Hanf-Gefangenen”. Hier muss die GH erkennen, dass es der GH organisatorisch nicht möglich war & sein wird eine erfolgversprechende UnterstützerInnen-Zahl zu mobilisieren… Nach all den Jahren sind über den Daumen gepeilt (lediglich) ca. 2500 Unterschriften gesammelt worden, wobei zu beklagen ist, dass seitens DHV und VfD trotz inhaltlicher Unterzeichnung keine Unterschriften bei uns eingegangen sind und wohl auch nicht gesammelt wurden… Aufgrund der geringen Unterschriftenzahl und fehlender Aussicht auf erfolgsversprechende Reaktionen der herrschenden Politik, haben wir beschlossen, die Kampagne einzustellen und die Unterschriften zu vernichten. Trotzdem gilt hiermit den UnterzeichnerInnen unser Dank und Respekt. Die GH mobilisiert aber, wie gehabt, für die Kampagne “Ich habe gekifft und das ist gut so!” (siehe www.gekifft.de) mit der wir Internet-öffentlich weiterhin dokumentieren, dass Cannabis längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist…

Zur weiteren Ausgestaltung der Internet-Präsenz wurde eine Internet-AG gegründet, die unter anderem die Erstellung eines youtube-Vorstellungskanals vorbereiten will.

Die GH-Aktivisten bedanken sich für die gastfreundliche Atmosphäre des „P 20“-Wohnprojekts, die fürsorgliche Bewirtung von Thomas Schneider und die Verpflegungsspende von MdL Sabine Berninger/ MdL Die Linke im Thüringer Landtag.

31.10. Frankfurt a.M.: Rolling stoned? Cannabis, Autofahren und rechtliche Grundlagen

Donnerstag, September 15th, 2011

Frankfurt. Auf Initiativedes GH-Pressesprechers Jo Biermanski und der drogenpolitischen Sprecherin “Die Linke. im hessischen Landtag”, Marjana Schott wird die folgende Veranstaltung organisiert. Die Grüne Hilfe Hessen wird mit einem Infostand vertreten sein.

Mit einer Podiums-Diskussion will die Linke. das emotionalisierte Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ versachlichen, Fallbeispiele präsentieren und zu rechtlichen Grundlagen informieren und diskutieren. Neben Rechtsfragen sollen unter anderem umstrittene Themen, wie Verkehrssicherheit, Konsum-Wirkungen und Grenzwerte erörtert und diskutiert werden.

Zur Diskussions-Veranstaltung „Rolling stoned? Cannabis, Autofahren und rechtliche Grundlagen“ läd Die Linke. am Montag, den 31.Oktober nach Frankfurt am Main ein.
Unter der Diskussionsleitung von Marjana Schott (MdL/ Die Linke. im Landtag Hessen) werden Frank Tempel (MdB/ Die Linke. im Bundestag), Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter (Frankfurt) und zwei Betroffene zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ informieren und diskutieren. Anschließend ist dem Publikum Gelegenheit zur Diskussion gegeben.
Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ am Montag, den 31.Oktober, 19 Uhr im Jugendladen Bornheim (Atelier Naxoshalle, Waldschmidtstr.19, 60316 Frankfurt/Main) eingeladen.

Videoüberwachung an Deutsch-Niederländischer Grenze

Freitag, September 9th, 2011

Die taz Berichtet, dass die Niederlande mehr Kontrolle an ihrer Grenze haben wollen und deswegen künftig zwei Grenzübergänge per Video überwachen. Die Datenschützer Niedersachsens seien davon wenig begeistert, wir noch weniger. Die Maßnahme wird eingeführt, so heisst es, um grenzüberschreitende Kriminalität, illegale Einwanderung und Drogenhandel bekämpfen zu können. Nach bisher ungeklärten Maßstab solle, wenn der Versuch erfolgreich verlaufe, die Technik an 15 weiteren niederländischen Grenzübergängen eingesetzt werden:

Mal kurz unbehelligt in die Niederlande und zurück – das ist bisher kein Problem. Doch wer künftig auf der Autobahn von Leer nach Groningen oder von Meppen nach Hoogeveen unterwegs ist, wird bei seinem Ausflug gefilmt werden.

Die Niederlande testen an diesen beiden Grenzübergängen die automatische Erfassung von Autokennzeichen und Autofahrern, sagt ein Sprecher der niederländischen National- und Grenzpolizei Koninklijke Marechaussee. Die Kameras für den Pilotversuch, mit deren Hilfe grenzüberschreitende Kriminalität, illegale Einwanderung und Drogenhandel bekämpft werden sollen, wurden bereits installiert.

Eigentlich wollte man die Öffentlichkeit erst nach dem Test informieren. Aber ein Reporter des niederländischen Dagblad van het Noorden entdeckte die Kameras. Der Plan der Grenzpolizei ist damit passé, und Kritik wird laut.

[..]

“Aber die Frage ist, ob es verhältnismäßig ist, alle Reisenden zu erfassen”, sagt Nils Zurawski, Kriminologe an der Uni Hamburg. Sicherlich könnten beispielsweise anhand von Autokennzeichen ein gestohlener Wagen verifiziert oder polizeilich gesuchte Personen identifiziert werden, aber das sei Teil der normalen polizeilichen Ermittlungsarbeit.

“Es scheint mir gegen die Unschuldsvermutung zu sprechen, wenn jeder, der die Grenze auf der Autobahn passiert, gefilmt und erfasst wird”, sagt Zurawski. Und die, die sich vor den Bildern fürchten müssten, würden sowieso jenseits der kontrollierten Autobahnen die Grenze
passieren.

“Die Grenze ist offen und man kann über Feldwege und Nebenstraßen über die Grenze gehen”, sagt Zurawski. “Das Ganze klingt mir ein wenig nach: Wir haben die Technik und deswegen setzen wir sie auch ein.” Aus Fallstudien wisse man außerdem, dass Videoüberwachung von der Polizei oft dann eingesetzt werde, wenn der Eindruck vermittelt werden solle, dass die Polizei moderne Fahndungsmethoden anwende.

Weiter bei der taz: VIDEOÜBERWACHUNG AN NIEDERLÄNDISCHEN GRENZÜBERGÄNGEN vom 5.9.2011

Marihuana Grower im Knast von Texas

Strategien der Haftvermeidung

Freitag, September 9th, 2011

Grafik Kein Knast für DrogenEine Inhaftierung bedeutet für den Betroffenen eine Grenzsituation. Das tägliche Leben, Partnerschaften, Jobs und nicht zuletzt die körperliche Freiheit stehen auf dem Spiel. Noch dramatischer wird es, wenn der Inhaftierte krank ist, z.B. an AIDS im Lebensspiel präsent ist.

Für deutsche Gerichte ist dies oft kein Haftverschonungsgrund.

Um so wichtiger, mögliche Strategien einer Haftvermeidung zu kennen. Das mag helfen, eine Haftverkürzung zu erreichen oder eine Haft erst garnicht antreten zu müssen.

Für Abhängige chemischer Substanzen besteht gegenwärtig die Möglichkeit der Haftvermeidung durch “Therapie statt Strafe”. Aber auch für andere Gefangene bestehen Möglichkeiten einer Haftverschonung bzw. -verkürzung.

Vor allem für HIV- und AIDS infizierte BTM-Inhaftierte, die Hanf als Heilmittel benutzt haben und deswegen zu Haft verurteilt wurden, können nachfolgende Ausführungen hilfreich sein.

Die Paragraphen

§35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung: Therapie statt Strafe
§36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
§37 Absehen von der Verfolgung
Den vollständigen Wortlaut bitte dem Betäubungsmittel-Gesetz entnehmen.

Reststrafengesuche

Für alle Inhaftierten besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung zu stellen. Dieses “Halbstrafengesuch” kann nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Dritteln (Zwei-Drittel-Gesuch) der Haftstrafe t3w53ll5 oder wenn die Haftzeit weitestgehend verbüßt ist (Reststrafengesuch), werden. Wichtig für die Entscheidung der eingebundenen Justizbehörde (Staatsanwaltschaft, Strafvollzugskammer) ist die (positive!) Stellungsnahme der jeweiligen JVA.

Gnadenweg

Das Gnadenrecht ist Landesrecht. Dieses Recht wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Das erschwert das Fixieren einheitlicher Gnadenwegs-Strategien. Grundsätzlich sagt die Rechtssprechung, daß die noch bestehende Lebenserwartung oder eine schwerwiegende Erkrankung bei der Zumessung der Haftstrafendauer berücksichtigt werden muß. Sollte soetwas beim Urteil unterschlagen worden sein, kann es verschärft als Gnadengesuchs-Argument oder auch hinsichtlich eines Reststrafengesuches ins Gewicht fallen.

Möglich sind auch Kombinationen verschiedener Verfahren. So kann z.B. zunächst eine Strafunterbrechung wegen Erkrankung herbeigeführt werden und während der Haftunterbrechung dann ein Gnadengesuch gestellt werden.

Aus: Grüne Hilfe Fibel, 4. Auflage im Mai 1999, Seite 19ff., Edition Rauschkunde, Werner Pieper & Die Grüne Kraft

Menschenrechtsverletzungen in BRD-Knästen – am Beispiel der Drogengefangenen

Mittwoch, September 7th, 2011

Grafik Kein Knast für DrogenEs fällt noch immer einigen Menschen schwer, Menschen die wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) inhaftiert sind, als “politische Gefangene” zu betrachten. Sicher ist eine Differenzierung auch hier angebracht, zum einen im Hinblick auf den politisch-historischen Hintergrund des Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) und zum anderen auf die medizinisch-wissenschaftliche Grundlage des BtMG.

In Bezug auf die Listung von Hanf in Anlage I zum BtMG können Wir heute mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, und die in den letzten Jahren publik gewordenen Informationen zur Entstehung der HanfProhibition belegen dies, dass das Verbot politisch begründet war (ist).

Im Haft setzt sich dann die Diskriminierungspolitik fort. BtM-Gefangene sind ärgsten Schikanen im Knast ausgesetzt, hierzu zählen: regelmäßige Zellenkontrollen, “Pflichtstunden” bei Sucht- bzw. Drogenberatung (im Rahmen eines sog. Vollzugplanes), spontane Leibesvisitationen, besonders überwachte Besuche, versagen oder beschränken von Besuchszeiten für einzelne Personen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, und auch die berüchtigten Urinkontrollen (UK’s) dürfen nicht fehlen.

Die sogenannte “Vollzugslockerung” (Ausgang, Urlaub aus der Haft) werden regelmäßig von einem negativen Urintest (EMIT-Verfahren) abhängig gemacht. Uns sind Fälle bekannt, wo Gefangene von Vollzugslockerungen ausgeschlossen wurden, weil sie passiv THC aufgenommen haben (Durchschnittlicher Richtwert 20ng). In einer engen Knastzelle in der sich z.B. 3-5 Personen befinden (Gemeinschaftszelle oder während der “Auf/Umschlusszeiten”) und alle, bis auf eine Person, rauchen Hanf, dann wird auch eben die nicht mitrauchende Person THC-positiv in der Urinanalyse sein. Die “Beweisführung” zur Entlastung der Betroffenen geht in den meisten Fällen ins Leere, da bei einer transparenten Sachlage unter Umständen Mitgefangene in Mitleidenschaft gezogen werden können.

Hilfe zur Selbsthilfe durch Solidarisierung

Einige Menschen, die sich in der Grünen Hilfe engagieren, haben persönliche Erfahrungen mit dem Knast(über)leben gemacht, und können daher in einigen Fällen nützliche Tipps für den Aufenthalt hinter Gittern geben. An dieser Stelle einige Grundsätzlichkeiten:

  • Jede Maßnahme gegen den Gefangenen kann durch eine Beschwerde – §109ff. StVollG – angefochten werden. Beschwerden gem. §109ff. StVollG können darüber hinaus in allen Fällen “offensichtlicher Diskriminierung” etc. formuliert werden.
  • Positive Urinbefunde im ersten Analyseverfahren (idR. EMIT-Analyse) müssen auf Verlangen des/der Gefangenen durch ein zweites Vergleichsgutachten bestätigt werden. Bei Bestätigung des positiven ersten Ergebnisses gehen die Untersuchungskosten (zwischen 90 und 200 Euro) zu Lasten des/der Gefangenen, andernfalls zahlt die Justiz(Staats)kasse.
  • Sobald eine positive Urinanalyse zu knastinternen Sanktionen führt, den Beschwerdeweg (§109ff. StVollG) einschlagen. Der bloße Konsum ist nicht strafbar, und wo keine gesetzliche Strafandrohung besteht, kann folglich auch keine Strafe verhängt werden.
  • Gelegentlich soll es vorkommen, dass in bzw. aus dem Knast kommende Post “verschwindet”, daher immer ein Verzeichnis über Postein- und ausgänge anfertigen. Beim leisesten Verdacht auf justiziare Unregelmäßigkeiten sofort eine Strafanzeige loslassen!
  • Die Versorgung in BRD-Knästen sieht finster aus, zwar gibt es kein “Wasser und Brot” mehr, was sogar in den meisten Fällen wohl noch gesünder wäre, aber die Knastnahrung ist wirklich erbärmlich und ungesund dazu. Und der knastinterne Lebensmittelhandel stellt eine Art “Organisierter Kriminalität” für sich dar; überhöhte Preise werden durch die Monopolstellung künstlich in der Höhe gehalten. Uns ist zu Ohren gekommen, dass in dem einen oder anderen Fall Pakete (z.T. von mehreren Kilogramm) an Gefangene ausgehändigt wurden, deie aus den europäischen Nachbarländern kamen. Normalerweise dürfen im Jahr nur drei Pakete mit einem beschränkten Gewicht in den Knast geschickt werden. In den BtM-Fällen ist es in den vergangenen Jahren in den JustizVollzugsAnstalten zunehmend Brauch geworden, diese Pakete abzuschaffen und nur noch entsprechende Geldspenden zuzulassen.

    Aus: “Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Gechmack zu haben .. ” – Hänflinge im Knast, Dennis Charas, Grüne Hilfe Fibel, 4. Auflage im Mai 1999, Edition Rauschkunde, Werner Pieper & Die Grüne Kraft