Archive for the 'Information' Category

Norwegen: Import von medizinischem Cannabis möglich

Samstag, Juni 18th, 2011

Ein norwegischer Bürger, der an einer posttraumatischen Stressstörung und einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leidet, darf Cannabis des niederländischen Unternehmens Bedrocan aus einer holländischen Apotheke nach Norwegen importieren.Das Cannabis war im März von der Grenzpolizei konfisziert worden. Allerdings hat
die Polizei den Fall von Svein Berg nun geschlossen, da er in
Übereinstimmung mit Artikel 75 des Schengen-Abkommens handelte. Herr Berg kann nun Cannabis für einen Monat für seinen persönlichen Bedarf aus den Niederlanden importieren.

Quelle: IACM Informationen vom 18. Juni 2011, Persönliche Mitteilung durch Herrn Berg

Ist Sicherungsverwahrung wegen Drogen- oder Hanfhandel verhältnismäßig?

Mittwoch, Juni 15th, 2011

Unser Grüne Hilfe Pressesprecher Joachim Biermanski (GH Hessen) schreibt in der aktuellen Ausgabe des Hanf Journals über die Rechtmässigkeit der Sicherheitsverwahrung. So werde nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de, siehe Entscheidungen, Mai 2011) das Thema Sicherungsverwahrung derzeit kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei bisher die Tatsache, dass Sicherungsverwahrung in Deutschland keinesfalls nur bei Gewalt- und Sexualdelikten angewendet wird. Es wird auch gegen Drogen- oder Hanfhändler angewendet, bei deren Fällen keine Gewalt gegenüber Dritte ausgeübt worden ist.

Weitere beim Hanf Journal Artikel: Sicher verwahrt?

Hanf Journal: Führerschein, MPU und Drogenanalytik

Mittwoch, Juni 15th, 2011

Im Hanf Journal ist ein interessanter Artikel zum Thema Führerschein, MPU und Drogenanalytik erschienen und wie das Labor so arbeitet: Artikel: Führerschein, MPU und Drogenanalytik.

“Polizeihelme zu Blumentöpfen”-Kundgebung in Frankfurt zum Global Marihuana March

Dienstag, Mai 17th, 2011

Frankfurt. Wegen einer angekündigten „Intifada-Demo“ kurzfristig verlegt, zog zunächst ein bunter „Legalize It“- Demonstrationszug vom Opernplatz in den „Lesegarten“. Dort erwarteten bereits Hanf-AktivistInnen der Grünen Hilfe und der Hanf-Initiative an Infoständen die DemonstrantInnen. Als Sprecherin der Hanf-Initiative Frankfurt eröffnete Ingrid Wunn die Global Marijuana March-Kundgebung, an der über 50 HanffreundInnen teilnahmen. In ihrem Redebeitrag setzte sich Ingrid Wunn insbesonders für das legale Abgabemodell „Cannabis Social Clubs“ ein und berichtete von enstprechenden „Konsumenten-Selbsthilfe-Vereinigungen“ in Spanien und Belgien.

In vielfältigen Redebeiträgen wurden Auswirkungen der Cannabis-Prohibition angeklagt und die Wiederfreigabe gefordert.: Annette Ludwig (Die Linke. Frankfurt) kritisierte die willkürliche Unterscheidung von illegalisierten und legalen Drogen. Günther Weiglein aus Würzburg kritisierte überhöhte Cannabis-Preise in der Apotheke und berichtete von seinem Widerspruchsverfahren gegen das Bundesamt für Arzneimittel, das den Anbau-Antrag für medizinischen Eigenbedarf abgelehnt hat. Volker Mosler (Die Linke. Frankfurt) schilderte Zusammenhänge des illegalisierten Drogenhandels mit illegalem Waffenhandel. „Hanfprincessin Shamaya“ aus Berlin erläuterte emotional vielfältige Nutzungsmöglichkeiten des Hanf. Jo Biermanski (Grüne Hilfe) kritisierte den Missbrauch der Sicherungsverwahrung auch gegen Drogen-/Hanfhändler und verlas eine Erklärung des Sprechers der linken Basisgruppe in der JVA Schwalmstadt, Hans-Walter Hirth. Tilo Clemeur aus Duisburg berichtete, dass er seit 4 Jahren sein Anfallsleiden mit Dronabilnol (isoliertes THC) therapiere, beklagte überhöhte Preise der Pharma-Industrie und die fehlende Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse. Für J.E.S. Frankfurt erklärte, Christan Holl, die solidarische Unterstützung im Kampf für die Cannabis-Legalisierung.

Musikalisch umrahmt wurden die Redebeiträge vom Liedermacher Selassikai aus Siegburg mit erfrischenden Songs wie „Cannabis ist Medizin“, „Ich verweigere die Aussage“,…

Eine gelungene Manifestation für die Legalisierung“: Klein, aber fein!

Aufruf zum “Global Marijuana March” am 14.Mai in Frankfurt/ Main

Freitag, Mai 6th, 2011

Frankfurt. Im Zusammenhang mit dem Global Marijuana March werden im Mai weltweit in über 245 Städten Protest-Aktionen für die Freigabe von Marihuana organisiert.

In diesem Zusammenhang rufen Hanfinitiative Frankfurt, Grüne Hilfe Hessen, J.E.S Frankfurt und Die Linke- LAG Drogenpolitik Hessen unter dem Motto „Polizeihelme zu Blumentöpfen“ gemeinsam zum Hanf-Aktionstag am 14.5.2011 in Frankfurt am Main auf. In ihrer Presseerklärung fordert die Hanfinitiative Frankfurt, “dem Hanfanbau zur Deckung des Eigenbedarfs einen legalen Rahmen zu geben”.

Auf dem Frankfurter Opernplatz wird am Samstag, den 14.Mai ab 15 Uhr eine bunte Hanf/Cannabis/Marihuana-Kundgebung stattfinden. Als RednerInnen haben unter anderem Ingrid Wunn (Hanf-Initiative Frankfurt), Günther Weiglein (Cannabispatient), Christian Holl (J.E.S. Frankfurt), Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk+ Die Linke.- LAG Drogenpolitik Hessen/ Thema: Sicherungsverwahrung), Annette Ludwig (Die Linke. Frankfurt) u.a. zugesagt.

Umrahmt wird die Kundgebung von „Musik aus der Konserve“ und mit Infoständen von J.E.S., der Grünen Hilfe Hessen und der linken LAG Drogenpolitik Hessen. Anschließend findet ein/e Spaziergang/ Demonstration zum Main statt. Am Main soll der Hanf-Aktionstag dann in entspannter Atmosphäre ausklingen.

Weitere Infos finden sich unter www.hanf-initiative.de oder können per E-Mail an info@hanf-initiative.de angefragt werden.

LKA Bayern steuert Computer fern

Mittwoch, April 20th, 2011

Das law-blog vom 31.01.2011 meldet:

Das Bayerische Landeskriminalamt greift zu fragwürdigen Überwachungsmethoden. An sich war der Behörde gerichtlich nur gestattet, die Telekommunikation eines Beschuldigten zu überwachen.

Einen auf den Computer des Betroffenen geschleusten Trojaner nutzten die Beamten aber auch dazu, alle 30 Sekunden einen Screenshot des Browserinhalts abzugreifen. Dies hat das Landgericht
Landshut nun für unzulässig erklärt.

Gegen den Beschuldigten war wegen Betäubungsmitteldelikten ermittelt worden. Er nutzte für Telefonate unter anderem Skype. Um diese verschlüsselte Kommunikation überwachen zu können,
beantragte das Landeskriminalamt eine “Fernsteuerung” (Formulierung des Landgerichts Landshut) für den Computer des Betroffenen.

Im Rahmen dieser Maßnahme fertigten die Beamten aber auch alle 30 Sekunden einen Screenshot des Firefox-Browsers. Angeblich wollten sie so vorrangig die E-Mails dokumentieren, die der Beschuldigte schrieb.

Gegen das Einschleusen eines Trojaners zum Knacken von Skype hatte das Landgericht nichts einzuwenden. Das ist jedoch höchst umstritten. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, eine derartige “Quellen-TKÜ” sei mangels gesetzlicher Grundlage für Landesbehörden wie das LKA Bayern nicht zulässig. Das Landgericht Landshut schließt sich jedoch der Meinung an, die praktisch argumentiert: Bei verschlüsselten Verbindungen gehe die – an sich ja zulässige – Überwachung des Telefonverkehrs eben nur über einen direkten Zugriff auf die Hardware.

Deutlich zu weit geht dem Landgericht Landshut aber, dass mit dem Trojaner alle 30 Sekunden Screenshots des Browsers erstellt wurden. Zwar stelle sich im Grunde dasselbe technische Problem, aber die im Browser entworfenen Mails seien eben gerade noch keine Telekommunikation. Sie könnten immerhin jederzeit geändert – oder gar nicht abgesendet werden. Das Gesetz regele aber nur die Überwachung der Telekommunikation selbst. Für eine Sicherung von Daten, die vor dem eigentlichen Kommunikationsvorgang erstellt werden, gebe es keine rechtliche Grundlage.

Den Zugriff auf die Festplatte des Beschuldigten, also eine Online-Durchsuchung im eigentlichen Sinn, hatte übrigens schon das Amtsgericht ausdrücklich untersagt.

Beschluss des Landgerichts Landshut
http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/LG_Landshut_4_Qs_346-10.pdf

Weitere Anmerkungen zum Thema
http://ijure.org/wp/archives/476

Petition für die Freigabe von Nutzhanf – §24a BtMG

Donnerstag, April 7th, 2011

Folgende Bitte erreichte unsere Mailbox, der wir doch gerne nachgehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um Unterstützung für die Online-Petition ID: 16782 des deutschen Bundestages zum Anbau und Handel von/mit Nutzhanf. Ziel der Petition ist, dass der Anbau und Handel mit Nutzhanf für die Landwirte in Deutschland ohne Beschränkungen und Bürokratie möglich ist. Dazu muss der §24a des Betäubungsmittelgesetzes (Anzeige des Anbaus von Nutzhanf) komplett gestrichen werden.

Mitzeichnungsmöglichkeiten

Es gibt mehrere Wege, um an der Petition teilzunehmen:

Hinweis: Zum Mitzeichnen einer Onlinepetition ist eine Registrierung notwendig. Ab 50.000 Mitzeichnern wird es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des deutschen Bundestages geben. Mitmachen kann jede Person, egal welchen Alters oder Nationalität.

Begründung der Petition

Das Erdöl wird immer knapper. Demnächst braucht die Menschheit Ersatz für die fossilen Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle. Vermehrt werden Heizungen auf Holzfeuerung umgestellt. Viele Dinge müssen zukünftig wieder aus Holz oder Hanf hergestellt werden. Der nachwachsende Rohstoff Hanf kann mit seinen Fasern z. B. die Kunststofffasern vor allem bei der Kleidung/ Stoffe ersetzen. Wird der Rohstoff Holz knapp, kann auch Papier wieder aus Hanf produziert werden. Die Vielzahl der weiteren Hanfprodukte wie Hanföl, Seile usw. brauche ich wohl nicht erwähnen. Hanf wächst außerdem ohne jeglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das macht den Anbau kostengünstig und zudem ökologisch unbedenklich. Übrigens wird die Hälfte der jährlichen Pflanzenschutzmittelproduktion nur für den Anbau der Baumwolle gebraucht! Hanf würde uns diesen immensen Einsatz von Giftmitteln ersparen.

Bitte leiten Sie diese Info an alle Interessierten weiter.
Mit freundlichen Grüßen Johannes Hofmann

Nordrhein-Westfalen zur Zeit Offline

Dienstag, April 5th, 2011

Update vom 19.4.2011: Das Büro ist wieder erreichbar! ALT: Das Grüne Hilfe Regionalbüro Nordrhein-Westfalen ist zur Zeit “offline” und kann deswegen keine Beratung anbieten. Bitte wende dich solange an ein anderes Regionalbüro der Grünen Hilfe!

Cannabisanbau für medizinische Zwecke: Bald möglich oder Behördenkrieg?

Mittwoch, Januar 26th, 2011

In einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Biggi Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird nach der Haltung der Bundesregierung zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis gefragt. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 21. Januar 2011 der Klage eines Patienten mit Multipler Sklerose stattgegeben (Az.: 7 K 3889/09) und einen ablehnenden Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als „rechtswidrig“ verworfen. Es lägen keine zwingenden Gründe für die Ablehnung des Antrags vor.

Kleine Anfrage im Text bei Grüne Bundestagsfraktion bei Bundesnetzwerk Drogenpolitik von Bündnis90/Die Grünen

Es werden viele Fragen rund um das Thema Cannabis als Medizin gestellt, und insbesondere zum Selbstanbau. Wir sind gespannt: Wird es eine politische Lösung geben – oder geht das ganze wieder vor Gericht?

Update

Wer hätte das gedacht, das ganze geht vor Gericht weiter – somit darf der Patient aus idiologischen Gründen weiter leiden: Hanf Journal: Bundesrepublik Deutschland vs. Cannabispatienten.

Sicherheitsverwahrung für Marihuana: Für die Allgemeinheit gefährlich?

Mittwoch, Januar 26th, 2011

Peter Mühlbauer 26.01.2011: Das Landgericht Essen sieht auch nach der Gesetzesänderung vom 1. Januar die Möglichkeit gegeben, Sicherungsverwahrung wegen eines Marihuanadelikts anzuordnen

In der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums dazu hieß es, dass diese “schärfste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt, nur noch dort verhängt [werde], wo sie zum Schutz der Bevölkerung auch wirklich nötig ist”. Max Stadler, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, hatte de Süddeutschen Zeitung im November gesagt, dass es Sicherungsverwahrung nur noch in Fällen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte sowie bei Staatsschutzdelikten geben solle.

Tatsächlich findet sich aber im § 66 Absatz 1 Nummer 1 des StGB nicht nur der Buchstabe a, der eine Anordnung der Sicherungsverwahrung erlaubt, wenn jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die “sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet”, sondern auch der Buchstabe b, der dies für Straftaten ermöglicht, welche “unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz [fallen] und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht [sind]. Darüber hinaus gibt es noch den Buchstaben c, der die Verhängung einer Sicherheitsverwahrung unter bestimmten Voraussetzungen bei Straftaten nach § 145a und § 323a erlaubt.

Dadurch wäre die Sicherungsverwahrung theoretisch auch bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Gewaltdarstellung, Billigung von Straftaten, Amtsanmaßung, Nichtanzeige und Vollrausch möglich.

Allerdings kann sie nur unter zusätzlichen Voraussetzungen verhängt werden – darunter auch die, dass eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten” ergibt, “dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.”

Trotzdem ordnete die XVII. Strafkammer des Landgerichts Essen jetzt die Sicherungsverwahrung für einen Mann an, der weder Trieb- noch Intensivgewalttäter ist, sondern Marihuanahändler (Az. 52 KLs 43/10). Diese Anordnung ist auch insofern bemerkenswert, als die Strafe des Verurteilten schon sechseinhalb Jahre beträgt und er bereits 62 Jahre alt ist.

Weiter bei Telepolis: Für die Allgemeinheit gefährlich?