Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Literatur-Tipp: Mary Potter

25. Oktober 2007

Mit dem Roman “Mary Potter” hat Michaela Vera Wolff- Gui Me Schong ihr Erstlingswerk veröffentlicht, das das Lebensgefühl einer ganzen Generation aufleben lässt:

Hauptperson ist die siebzehnjährige Mary, bekennende Kifferin, die gegen ihr biederes Beamten-Elternhaus aufbegehrt und von zu Hause ausreißt. Noch minderjährig folgt sie John, Mitglied einer Band und ihre erste große Liebe, über die grüne Grenze nach Amsterdam…

Die Schriftstellerin Michaela Wolff ist 1952 geboren, lebt in Oldenburg und hat seit 1967 ihre Erfahrungen mit Cannabis gesammelt…

Michaela Vera Wolff- Gui Me Schong “Mary Potter”; 143 Seiten; August von Goethe Literaturverlag Frankfurt, ISBN 3-86548-762-9; 9,40 Eur

Prädikat: nicht nur für KifferInnen unbedingt lesenswert und entspannend

Offener Brief: Patientenversorgung mit Cannabisextrakt

20. Oktober 2007

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich wende mich vertrauungsvoll an Sie mit der großen Hoffnung auf das Verständnis Ihrerseits für meine derzeitige problematische Situation. Seit etwas mehr als einem Jahr stehe ich mit der Bundesopiumstelle in Kontakt bezüglich eines laufenden Antrags zum Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Alle Auflagen, angeforderten Gutachten und Unterlagen sind Herrn Dr. Schinkel, dem dazu beauftragten Mitarbeiter der Bundesopiumstelle beim BfArM, übermittelt worden, so das letztendlich zu meinem Gunsten entschieden worden ist.

Da die Krankenkasse meine Dronabinoltherapie nicht bezahlt und der Wirkstoff THC,der in der Cannabispflanze vorkommt und mit dessen Hilfe ich mein Tourette-Syndrom lindern, ja fast völlig rückstandslos behandeln kann, ist man dann letztendlich zu der positiven Entscheidung gekommen, dass mir der Umgang mit einem aus der Apotheke hergestellten Cannabisextrakt befristet erlaubt wurde.Genau wie einige Wochen zuvor bei einer Multiple-Sklerose Patientin der Fall.

Mittlerweile habe ich das Cannabisextrakt gegen Vorlage eines von meiner behandelnden Ärztin ausgestellten Btm-Rezeptes abholen können. Ich war voller Hoffnung über diesen Erfolg und mußte dann leider feststellen, dass das Cannabisextrakt nach der Umwandlung in die ölige Tropflösung keinerlei Wirkung zeigte. Nach Rücksprache mit der THC Pharm habe ich dann noch erfahren müßen, dass die Wirksamkeit der zubereiteten Lösung noch gar nicht bewiesen sei, da die Umwandlung der Pflanzenteile sich als sehr schwierig darstellt. Genau die selbe Erfahrung machte auch die MS Patientin. Jetzt stehe ich quasi wieder ohne ein Medikament da.

Die restlichen Tropfen gab ich dann unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Austragung als Btm zurück an die Apotheke. In meiner Hilflosigkeit wendete ich mich dann heute an Dr. Schinkel (Bundesopiumstelle), sowie an verschiedene politische Einrichtungen, um meine Situation zu schildern und vor allen Dingen Rat zu bekommen.

Was ich bekam war Verständnis und teilweise auch Mitgefühl. Einen Rat wie meine weitere Vorgehensweise sinnvoll sein würde, um die Möglichkeit zu erhalten das Cannabis in seiner ursprünglichen und so auch garantiert wirkungsvollen Weise auf legalem Wege zu erhalten, konnte man mir leider nicht geben.Verschiedene Personen deren Namen ich an dieser Stelle fairerweise nicht nennen möchte,da ich auch teilweise durch meine
Verzweiflung, krankheitsbedingt durch das Fehlen meiner Medikation sehr aufgebracht am Telefon war, denken immer noch das die Justiz bei der Verwendung sowie Organisation von Cannabisprodukten beide Augen zudrücken, und das mir als Patient nichts passieren würde wenn ich auf Grund meiner Erkrankung, sowie als Mitglied der internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin den Umgang mit Cannabis zu der Behandlung meiner Zwecke nutzen würde.Genau das ist nicht der Fall und auch nicht der Sinn bei einem bewilligten Antragsentscheid der Bundesopiumstelle. Seit geraumer Zeit befindet sich beispielsweise ein Morbus Crohn Patient, Herr Volker Krug wegen dem Besitz von 300g Marihuana in Untersuchungshaft und muß nun mit einer Gefängnisstrafe rechnen, weil Ihm die Kostenübernahme der Dronabinoltherapie, genau wie bei mir von der Krankenkasse versagt wurde und er aus seiner Notsituation heraus illegalen Besitz seines Medikamentes zu verantworten hat.

Die Justiz drückt kein Auge zu und es ist auch prinzipiell nicht zu verstehen warum wir so behandelt werden. Mit diesem offenen Brief möchte ich auf mein Problem aufmerksam machen, auch im Namen derer, die die Kraft dazu nicht mehr haben. Gleichzeitig erwarte ich Antwort und Reaktion. Da mir die Erlaubnis zum Umgang mit Cannabis, in Form eines, wie sich jetzt leider herausstellte umgewandelten, nichtwirksamen Btm’s verordnet wurde und somit dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005, der besagt das die medizinische Behandlung mit Cannabis ein im öffendlichen Interesse liegender Zweck sei, so dass das BfArM Anträge von Patienten, die sonst illegalen Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden müßten, entsprechend behandeln muß, nicht gerecht wird. Auf Anfrage der Presse bezüglich des genehmigten Antrages und der somit gewünschten Durchführung einiger Interviews zu der Thematik, werde ich das bereits erwähnte Problem und die Hilfe bei diesem Umstand die ich von Ihnen erwarte genau so schildern, wie in diesem Brief erörtert und hoffe auf baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Scheimann

Offener Brief an:
* Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (Dr.Franjo Grothenhermen)
* medizinische Hochschule Hannover (PD Dr. Kirsten Müller-Vahl)
* Rechtsanwaltskanzlei Michael Klockers
* BfArM (Bundesopiumstelle), Dr. Schinkel
* Sabine Bätzing, MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
* Marion Caspers-Merk,MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium
* Hubert Hüpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, CDU/CSU-Fraktion
* Monika Knoche,MdB,Drogenpolitische Sprecherin, Fraktion Die Linke
* Detlef Parr, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, FDP- Fraktion
* Dr. Harald Terpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Polizei Berlin: Cannabisplantage ausgehoben – 19.9.2007

27. September 2007

Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin
# 2704

Nach einem Zeugenhinweis haben Kriminalbeamte der Polizeidirektion 2 gestern Abend bei einer Durchsuchung auf richterlichen Beschluss eine Cannabisplantage in einer Werkstatt in der Schönwalder Straße in Spandau gefunden.

Die Beamten durchsuchten ab 19 Uhr 45 in einem Mietshaus die Wohn-, Büro- und Werkstatträume eines 48-Jährigen, der bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten war. Im 1. Stockwerk des Hinterhauses über der Werkstatt stießen die Beamten auf eine professionell mit Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage betriebene Cannabisplantage. Insgesamt fanden die Ermittler 171 Cannabispflanzen sowie 200 Gramm Marihuana, Bargeld und eine Schreckschusswaffe.

Der 48-Jährige wurde festgenommen und wird heute einem Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Polizei Berlin Newsticker

Kommentar: Eine Waffe vor Ort zu haben wiegt sehr schwer vor einem Richter und sollte deshalb nicht vorkommen. Auch im nebengelegen Raum (wie z.b. grosses Küchenmesser..) ist das keine gute Idee.

Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

21. September 2007

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007

Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.


Nach dem Freispruch - Georg Wurth, Rechtsanwalt Lüko Becker, der Angeklagte Peter S. und Steffen Geyer - Fotograf Wolfgang Mrotzkowski
Nach dem Freispruch – Georg Wurth, Rechtsanwalt Lüko Becker, der Angeklagte Peter S. und Steffen Geyer – Fotograf Wolfgang Mrotzkowski

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.

Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.

Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.
Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

Mehr zum Thema:

Berlin: Verhandlung gegen medizinisches Cannabis

19. September 2007

Piet ist ein Patient, welcher seine schwere Krankheit mit Cannabis selbst behandelt. Er pflanzt Hanf an, da er sich nicht auf dem Schwarzmarkt versorgen will. Deswegen wird er immer wieder von der Staatsanwaltschaft verklagt.

Am Donnerstag, den 20.9.2007 ist die “letzte Verhandlung” zu seinem Fall. Kommt alle – zeigt euer Interesse und Solidarität! Personalausweis nicht vergessen!

Wiesbaden 16.9.: „Cannabis-Konsum und das Auge des Staates“, politisches Sonntags-Frühstück mit Jo Biermanski

11. September 2007

Am Sonntag, den 16. September gibt es ab 12 Uhr ein politisches Sonntags-Frühstück mit Jo Biemanski. Er ist Pressesprecher der Grünen Hilfe und Mitglied der BAG Drogenpolitik der Partei DIE LINKE.

Im Infoladen linker Projekte in der Werderstr. 8 in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden spricht und diskutiert er zum Thema „Cannabis-Konsum und das Auge des Staates“. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Grüne Hilfe fordert Cannabis Sozial Clubs – Aufruf zur Unterstützung einer internationalen Kampagne

29. August 2007

Alsfeld – In einer Presseerklärung fordert der „Grüne Hilfe – Netzwerk“ e.V. ( www.gruene-hilfe.de ) die Einführung von Cannabis Sozial Clubs. Dies sind Vereinigungen von BürgerInnen zum Anbau von Cannabis, um den persönlichen Bedarf legal anbauen zu können.

Die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen könnten so vom Anbau bis zum Konsum überwacht werden und der Gebrauch von riskanten Streckmitteln, wie sie im illegalisierten Markt verwendet werden, verhindert werden. Da die Mitgliedschaft der Clubs auf Erwachsene beschränkt wäre, sind diese Clubs eine Möglichkeit den Erwerbs von Cannabis für Jugendliche zu erschweren. Da Cannabis vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar ist und mit dem Verbot ein illegaler Wirtschaftzweig befördert wird, ist es an der Zeit, Konzepte für eine Regulierung des Drogenmarktes umzusetzen. Anstatt mögliche Steuereinnahmen im Schwarzmarkt versickern zu lassen und hohe Finanzmittel in ein erfolgloses Abschreckungs-“ und Kriminalisierungs-Szenario zu investieren, könnten die entstehenden Steuereinnahmen für Prävention durch sachliche Aufklärung und fachliche fundierte Therapiekonzepte genutzt werden.

Da es sich bei der Forderung nach Cannabis Sozial Clubs um eine Schadensbegrenzungsmaßnahme handelt, ruft die Grüne Hilfe zur Unterstützung der internationalen Kampagne für Cannabis Sozial Clubs auf der Peition Webseite auf.

Drogenkrieg gegen Cannabis – Polizei hebt riesiges Drogenlager aus (RA 24.7.07)

27. August 2007

Auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1994) ist Cannabis vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol und Nikotin vergleichbar. Sicherlich ist auch der Gebrauch von Cannabis mit Vorsicht zu genießen, aber es handelt sich um eine „weiche Droge“, die keinerlei körperliche Abhängigkeit bewirkt und mit deren „Nebenwirkungen“ Millionen von KonsumentInnen in Deutschland gut leben können, sofern sie nicht mit der Justiz in Konflikt geraten.

Um den Markt von Cannabis von sogenannten harten Drogen zu trennen, wird in den Niederlanden seit 30 Jahren in „Coffeeshops“ der Verkauf von Cannabisprodukten in gewissen Mengen gelduldet. Es handelt sich bei Cannabis keinesfalls um eine „Einstiegsdroge“ sondern um Einstiegskriminalisierung.Während aber die Niederlande gute Erfahrungen mit der Duldung von Cannabis gemacht hat, wird in Deutschland von Regierungsseite weiterhin ein verschärfter Drogenkrieg geführt. Die Prohibition (Verbotspolitik) aber schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Familien, Freundschaften und Vertrauensverhältnissen sowie das Abdrängen in die Illegalität mehr Probleme, als sie vorgibt zu verhindern.

Zur Kriminalisierung, Stigmatisierung und Verteufelung von Cannabis-KonsumentInnen werden dabei auch Übertreibungen und Unwahrheiten genutzt, wie der Artikel „Polizei hebt riesiges Drogenlager aus“ zeigt: Einmal davon abgesehen, dass aus 40 Pflanzen + Stecklingen + Samen, dann direkt 150 Cannabis-Pflanzen werden, die Anzucht-Anlage wäre je eventuell für 150 Pflanzen möglich gewesen, heißt es sofort: „Nach ersten Ermittlungen waren die Pflanzen nicht nur für den Eigenbedarf gedacht.“ Fraglich ist welche Ermittlungsergebnisse die Polizei hier wohl meint. Wer bedenkt, dass sich unter den Pflanzen wahrscheinlich noch diverse männliche Pflanzen befinden, die keinerlei THC (berauschender Cannabis-Wirkstoff) beinhalten, kann bei dem „riesigen Drogenlager“ durchaus noch von Eigenbedarf ausgehen. Desweiteren heißt es in dem Artikel, dass „ein Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand“.

Durch meine ehrenamtliche Arbeit für das „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V. (www.gruene-hilfe.de) weiß ich, dass der Polizei noch keine Blutwerte vorliegen konnten, die eventuell auf eine akut berauschte Teilnahme am Straßenverkehr schließen lassen könnten. Zum Zeitpunkt des Polizeiberichts konnte allenfalls der Urin-Schnelltest interpretiert werden. Da bei diesem Test aber lediglich THC-Abbauprodukte gemessen werden, kann daraus lediglich geschlossen werden, dass der Betroffene in der Vergangenheit Cannabis konsumiert hat. Dieser Test gibt aber keinerlei Hinweise, ob die Teilnahme am Straßenverkehr unter aktivem THC erfolgte. Dieser Wert wird in einer Blutprobe ermittelt, deren Werte noch nicht vorliegen konnten.

Es kann also lediglich vom Verdacht auf Drogeneinfluss ausgegangen werden. Trotzdem meldet die Polizei eine Fahrt unter Drogeneinfluss, obwohl die Rauscheinwirkung vielleicht, oder besser gesagt wahrscheinlich, bereits abgeklungen ist, da ein Joint lediglich ca. 3-4 Stunden wirkt.

Diese Informationspolitik ist Teil einer Prohibitionspolitik, die Cannabis-KonsumentInnen stigmatisiert und verteufelt und das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ missbraucht. Im Interesse von ehrlicher und nachvollziehbarer Aufklärung und im Interesse wirklicher Verkehrssicherheit, ist hier eine Drogenpolitik erforderlich, die statt Willkür für rationale und humane Veränderungen eintritt.

Jo Biermanski
(Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.), Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Drogenkrieg gegen Cannabis
Bezug: Polizei hebt riesiges Drogenlager aus (Rottaler Anzeiger 24.7.07)

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Drogenpolitik im “Verbots-Rausch”

11. August 2007

Während die ehemalige rot-grüne Drogenbeauftragte Christa Nickels sich für eine humane Drogenpolitik durch sachliche Aufklärung, Prävention und Drogenmündigkeit engagierte, wurde von der letzten Drogenbeauftragten Frau Caspers-Merk (SPD)die Rückkehr zur Drogenpolitik der Stigmatisierung, Verteufelung und Verbote eingeläutet. Diese Prohibitions-Politik wird nun unter der aktuellen Drogenbauftragten Sabine Bätzing verschärft vorangetrieben.

Die Einstellungsmengen für Strafverfahren wegen Cannabis werden in den Bundesländern nach und nach auf 6g Cannabis herabgesetzt, ein Verbotsverfahren von Zaubersalbei ( salvia divinorum) wird seitens der Bundesregierung vorangetrieben, etc..

Deutlich erkennbar ist die Tendenz, immer mehr Substanzen und damit letztendlich immer mehr KonsumentInnen zu kriminalisieren.Unberücksichtigt bleibt hier, dass die meisten DrogenkonsumentInnen durchaus Drogenmündigkeit zeigen und mit drohenden Gefahren umgehen können.

Nur ein Bruchteil der KonsumentInnen rutscht in gefährliche Konsummuster ab, wobei dies in den meisten Fällen mit sozialen Problemlagen verbunden ist. Es scheint, dass durch Verbote von der eigentlichen Ursache problematischer Konsum-Muster, der Abkehr vom Sozialstaat, abgelenkt werden soll.

Die Unterscheidung zwischen illegalen und illegalen Drogen folgt keinem nachvollziehbaren Prinzip, sondern ist zufällig und willkürlich. Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass staatliche Verbote nur selten vom Drogenkonsum abhalten können. Stattdessen wird durch die herrschende Verbotspolitik ein illegaler Wirtschaftszweig befördert und Verbraucherschutz ignoriert. Die Alkoholprohibition in den USA von 1919-1933 ist hierfür ein abschreckendes Beispiel.Die derzeitige Kriminalisierung von drogengebrauchenden Menschen drängt diese geradezu in die Illegalität und schafft durch Zerstörung Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften, Familien, Arbeitsplatz- und oder Verlust der Wohnung mehr Probleme als sie vorgibt zu lösen!

Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern (im Sinne von Abhängigkeit und Krankheit) letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Prävention durch glaubhafte und sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogensubstitution und weiteren Gesundheitshilfen für Drogenkranke erfolgreich sein. Unter Berücksichtigung von Artikel 2 (1) GG ,

“Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz”

und der Tatsache, dass Cannabisprodukte auch nach dem Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol zu vergleichen sind, fordert die Grüne Hilfe die Legalisierung von Cannabisprodukten inkl. der Einführung von legalen Abgabemodellen unter Berücksichtigung des Jugendschutzes, z.B. nach dem niederländischen Coffeeshop-Modell.

Um auch für DrogenkonsumentInnen Verbrauchschutz zu gewährleisten, hält die Grüne Hilfe mittel- und langfristig die Entwicklung eines Modells von Drogenfachgeschäften für erforderlich, wo dann unter Berücksichtigung des Jugendschutzes weitere z.Zt. illegalisierte Substanzen verkauft werden können.

Cannabisplantage brannte

19. Juli 2007

17.07.07: Friedrichshain-Kreuzberg

Die Polizei nahm gestern Abend die 36-jährige Mieterin einer Wohnung in der Hildegard-Jadamowitz-Straße und deren 31-jährige Untermieterin fest, nachdem dort eine Cannabisplantage entdeckt worden war.

Die 31-Jährige hatte gegen 21 Uhr 25 starke Rauchentwicklung in der Wohnung bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Brandursache war vermutlich ein defektes Netzteil einer Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage, die zur Cannabiszucht diente. Die Polizei stellte die Geräte und etwa 30 Cannabispflanzen sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Frauen entlassen. Gegen sie wurde Strafanzeige wegen Verdachts des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln gefertigt.

Quelle: Polizei Berlin

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