Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Bericht zur drogenpolitischen Veranstaltung in Limburg am 22.10.2008

26. Oktober 2008

Nachfolgend der Bericht der drogenpolitischen Diskussions-veranstaltung in Limburg am 22.10.2008:

Diskussion-Veranstaltung der Linken zur Drogenpolitik Limburg. „Die Linke.- Kreisverband Limburg“ hatte Joachim Biermanski (Grüne Hilfe e.V./ Die Linke.- Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen), Winfried Schmidt-Norgiev ( Gruppentherapeut), Valentin Batlle (Hanf-Aktivist) und Ossi Schneider ( Jugend- und Drogenberatung Limburg e.V.) als Referenten zur Diskussions-Veranstaltung zum Thema „Drogen“ eingeladen.

Zunächst erläuterte Joachim Biermanski als Pressesprecher des bundesweiten „Grüne Hilfe e.V.“ und Sprecher der „linken Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen“, dass die herrschende Prohibitions- (Verbots-)politik durch Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme schaffe, als sie vorgebe zu lösen. „Obwohl Verbote nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) keinen direkten Einfluss auf die Verbreitung des Konsums hätten, werden in Hessen mehr als 75 Millionen Euro pro Jahr allein für die Verfolgung von Cannabis ausgegeben, während für Aufklärung und Prävention nicht einmal 1% dieser Summe zur Verfügung stehen.“ Diese Verbotspolitik fördere ohne erkennbare Erfolge Schwarzmarktstrukturen mit „mafia-ähnlichen“ Folgen, führe zu Steuerverschwendung und behindere tatsächlichen Jugend- und
Verbraucherschutz. Die „linke Arbeitsgemeinschaft Drogenpolitik“ engagiert sich für ein drogenpolitisches Konzept der Regulierung des Drogenmarktes unter Berücksichtigung von Aufklärung und Prävention sowie Jugend- und Verbraucherschutz (z.B. durch legale Drugchecking-Modelle) statt Deregulierung und Schwarzmarktstrukturen durch Illegalisierung. Ziel linker Drogenpolitik sei ein fachlich überzeugendes Konzept zur Abgabe von Drogen unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials in einer Art „Drogenfachgeschäft“, in das auch der Verkauf von Alkohol und Nikotin einbezogen werden sollte.

Als Therapeut berichte Winfried Schmidt-Norgiev von Erfahrungen aus der Arbeit im Suchtklinik-Alltag. Er berichtete von 2 Millionen Alkoholkranken und 1 Million Medikamenten-Abhängigen in Deutschland. Nach dem körperlichen Entzug sei hier die Überwindung der psychischen Äbhängigkeit die wichtigste
therapeutische Aufgabe. Auch Herr Schmidt-Norgiev bezeichnete die Unterscheidung von legalen und illegalisierten Drogen als willkürlich und zweifelte den Einfluss von Verboten auf das Konsumverhalten an.

Als Hanf-Aktivist verwies Valentin Batlle auf den Zusammenhang von Sucht und dem Belohnungszentrum im Gehirn. Drogen und Drogenkonsum habe es immer gegeben und werde es immer geben, da diese für eine Art Glücksgefühl eingenommen würden. Er erläuterte, dass Abhängigkeit sich häufig erst im Zusammenhang mit sozialen Problemen entwickle. Herr Batlle benannte gutes Essen als seine persönliche Droge und verwies auf ein Studie der Universität von Texas nach der, Menschen mit geringerer Belohnungsaktivität des Gehirns eher zu Fettleibigkeit neigten. Menschen mit einer Genvariante, die dazu führe, dass der Dopaminrezeptor nicht so häufig vorkomme, müssten für den gleichen Genuss mehr essen und tendierten dementsprechend auch eher zu Übergewicht. Übertragen auf Drogenabhängigkeit sagte er: „Nicht die Droge, der Mensch macht’s.“

Ossi Schneider stellte dann die Arbeit der Jugend- und Drogenberatung im Kreis Limburg vor, die sich aus verschiedenen Angeboten wie der Fachstelle Suchtprävention; der Jugend- und Drogenberatungsstelle als Anlaufstelle; dem niedrigschwelligen Kontaktladen; der Methadon-Substitution, wobei die Zahl der Substituierten auf 50 begrenzt sei und sonstigen Präventionsangeboten zusammensetzt. Hierbei sei nicht die Droge das Thema, sondern „wie geht es Dir“. An die Politik gerichtet äußerte er, dass die Umsetzung problematisch sei, wenn es um die Finanzierung gehe.

Einig waren sich alle vier Referenten, dass die Entkriminalisierung von Konsumenten eine wichtige Forderung sei, um der Stigmatisierung und der Lenkung von Lebenswegen in schwierige Richtungen entgegenzuwirken. In der anschließenden offenen und lange geführten Diskussion wurden angeregt und emotional die verschiedensten Aspekte von Drogen und Drogenpolitik, wie Abstinenzdogma, soziale Probleme, Ellenbogengesellschaft, mafiöse Strukturen, Legalisierung, Abgabemodelle, Drugchecking,Cannabis als Medizin,… erörtert.

Abschließend lud Joachim Biermanski Interessierte zum nächsten Treffen der „linken Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen“, bei der auch Nicht-Parteimitglieder mitarbeiten können, am Samstag den 08.November, 11-19 Uhr im Büro „Die Linke.“ in Alsfeld (Volkmarstr.3) ein.

Grüße
J.Biermanski

22.10.2008 – “Deregulation oder Regulation des Drogenmarktes” – Diskussionsveranstaltung in Limburg

18. Oktober 2008

Limburg. Unter dem Motto „Deregulation oder Regulation des Drogenmarktes“
veranstaltet Die Linke.- KV Limburg am Mittwoch, den 22.Oktober eine
Podiums-Diskussion zur Drogenpolitik.

Für das Podium haben Ossi Schneider ( Jugend- und Drogenberatung Limburg),
Winfried Schmidt (Sozialpädagoge) und Joachim Biermanski (Grüne Hilfe Netzwerk e.V., Die Linke.- Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen) zugesagt.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 22.Oktober um 19.30 Uhr im
„Schwarzen Adler“ (Barfüßer Str.) in Limburg statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

FFM, 8.10.2008: Podiums-Diskussion zur Drogenpolitik

5. Oktober 2008

Frankfurt. Unter dem Motto “Freedom to farm” läd “Die Linke.-Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen” am Mittwoch, den 8.Oktober 2008 um 19 Uhr zu einer Diskussionsveranstaltung in den DGB-Jugendclub in der Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 in Frankfurt/ Main ein.

Als Referenten sind Joep Oomen/ ENCOD (European Coalition for just an effective Drug Policies), Carsten Labudda/ Die Linke.-Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik und Jo Biermanski/ Grüne Hilfe-Netzwerk e.V. eingeladen.

Schwerpunkte des Abends sind die europäische und die deutsche Cannabispolitik und der alltägliche Repressionsdruck gegen Cannabis-KonsumentInnen.

Interessierte sind herzlich eingeladen!

Hanf-Öl Prozess auf den 28. Oktober 2008 verschoben

1. Oktober 2008

Die Grüne Hilfe berichtete von der Anklage im Hanf-Öl Prozess. Dieser wurde auf den 28. Oktober verschoben. Vorraussichtlich findet die Verhandlung um 10:30 Uhr am Amtsgericht Hersbruck statt.

Update

Wie der Fall ausgegangen ist, könnt ihr in dem Ursprungsaufruf einsehen: Aufruf zur Teilnahme an Gerichtsverhandlung wegen Hanfspeiseölbesitzes.

Aufruf zur Teilnahme an Verhandlung wegen Hanf-Speiseöl-Besitz am 30.09.2008

24. September 2008

Angeklagt ist der Liedermacher und Hanfaktivist Floh Söllner, und zwar wegen dem Bestiz von – haltet euch fest – 118 Gramm Hanf-Speiseöl aus dem Bio-Laden mit einem THC-Gehalt 0,13%….kein Scherz!

Floh Söllner
Jeder der möchte ist dazu aufgefordert, zur Verhandlung eine Flasche Hanf-Speiseöl mitzubringen, um dem Gericht die Hirnrissigkeit seiner Anklage zu demonstrieren.

Update

Floh Söllner wurde 2007 aufgrund eines anonymen Anrufers das Ziel einer Hausdurchsuchung. Er stand im Verdacht Cannabis anzubauen. Die Polizei durchsuchte und verwüstete dabei in seiner Abwesenheit die Wohnung, sie beschlagnahmte dabei dutzende Gegenstände. Die Liste ist 3 Seiten lang und reichte von einem grünes Feuerzeug bis zu einer kleinen Flasche Hanf-Speiseöl. Dieses völlig legale Speiseöl enthält ebenso wie Hanftee eine geringe Restmenge THC. In diesem Fall waren es 0,13 % THC. Für eine Rauschwirkung wären 10-15 l Öl nötig. Dank eines Anwalts und der eingeschalteten Öffentlichkeit wurde das Verfahren eingestellt – eine Einstellung ist aber kein Freispruch und so blieb Floh auf mehr als 1000 € Verfahrens- und Anwaltskosten sitzen.

Der Termin ist verschoben worden! Siehe die Folgemeldung!

Termin ist Dienstag, der 30. September um 14:00 auf dem Amtsgericht Hersbruck. Aktivisten und Presse sind ausdrücklich willkommen! Bitte sendet diese Mitteilung an alle eure Bekannten weiter, damit wir möglichst viele Leute bewegen können.

Kommet zu Hauf, und zeigt den Hanfverfolgern, dass wir uns die Repressionen nicht länger gefallen lassen. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an: Söllner Florian (masalander@yahoo.de)

Grüne Hilfe fordert Regulation des Cannabis-Marktes durch legale Abgabemodelle

20. September 2008

Resolution des Grüne Hilfe-Bundestreffens Arnstadt im September 2008

Arnstadt. Seit 1994 engagiert sich der “Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.” als Informations- und Kontaktbörse zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung ehrenamtlich “für die Minderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik”. Hier fordert die Grüne Hilfe zur Regulation des Drogenmarktes legale Cannabis-Abgabemodelle, z.B. nach dem niederländischen Coffeeshop-Modell sowie die Entkriminalisierung aller DrogenkonsumentInnen.

Beim GH-Bundestreffen in Arnstadt/Thüringen erläuterten die GH-AktivistInnen, dass die herrschende Verbotspolitik durch Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme schaffe, als sie vorgebe zu lösen. Es bestehe kaum ein Zusammenhang zwischen Drogen-Repression und –Konsum heißt es in der Resolution des GH-Bundestreffens.

Als Beleg für ihre Argumentation führt die Grüne Hilfe unter anderem eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2008 auf, in der es heißt, “dass Drogenkonsum und Drogenpolitik sich kaum beeinflussen:” Was haben die Bewohner so verschiedenartiger Länder wie Kolumbien, Mexiko, USA, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien, Ukraine, Israel, Libanon, Nigeria, Südafrika, Japan, China und Neuseeland gemeinsam? Dass sie mehr oder weniger oft zu Rauschmitteln greifen. Eine Untersuchung im Rahmen der WHO hat über 85000 Menschen in diesen Ländern nach ihren diesbezüglichen Gewohnheiten befragt – mit interessanten Ergebnissen, die im Fachmagazin „PloS Medicine“ nachzulesen sind. Was reizt wohl mehr – die verbotene Frucht oder die Auslage im Coffeeshop?

Vertraut man den Zahlen der WHO-Forscher, muss die These von der verbotenen, besonders süßen Frucht etwas für sich haben. In den USA haben jedenfalls über 40 Prozent der Befragten schon Cannabis zu sich genommen – in den weit liberaleren Niederlanden nur halb so viele. Ansonsten muss man sich den Cannabis-Konsum anscheinend auch leisten können – in den westlichen Staaten liegt er jedenfalls deutlich höher als in Entwicklungsländern. Deutschland etwa liegt hinter den USA, Neuseeland, den Niederlanden und Frankreich auf dem fünften Platz.

Als Chance für eine liberalisierte Hanf-Politik der Vernunft (auch für DrogenkonsumentInnen muss das Recht auf VerbraucherInnenschutz, z.B. durch Drugchecking- Modelle gelten!) mit Signalwirkung auf Deutschland und andere Staaten sieht die Grüne Hilfe den Volksentscheid in der Schweiz am 30.November: Auf Initiative der “Schweizer Hanf-Koordination” (www.hanfinitiative.ch) soll Art. 105a der schweizer Bundesverfassung, wie folgt geändert werden: “Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei, der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei, der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze, der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.”

Die Grüne Hilfe-AktivistInnen hoffen, dass mit einem JA zur Schweizer Hanf-Initiative, das von den Vereinten Nationen (UN) im März in Wien ausgerufene „drogenpolitische Jahr der Besinnung“ genutzt werden kann, um den herrschenden PolitkerInnen Wege aus ihrer drogenpolitischen Ignoranz und Verteufelung hin zu einer Regulation des Drogenmarktes mit tatsächlichem Gesundheits-, VerbraucherInnen- und Jugendschutz aufgezeigt und umgesetzt werden können.

20.9.2008

Verbote verhindern Verbraucherschutz

2. September 2008

Betreff: “Rauschgifthändler in Südhessen gefasst” (FR 26.08.08)

In der Nachricht “Rauschgifthändler in Südhessen gefasst” (FR 26. August 2008) hieß es, dass mit den Festnahmen ein wichtiger Transportweg von Drogen in den Odenwald unterbrochen sei. Ich denke, dass Verbote und Festnahmen wenig bewirken und die Drogen weiterhin ihren Weg zur weiterhin bestehenden Nachfrage finden werden. Mit entsprechenden Meldungen aber soll der Eindruck erweckt werden, die herrschende Verbotspolitik leiste erfolgreichen Gesundheitsschutz.

Hier gilt es, zunächst zu bedenken, dass nicht jeder Drogengebrauch mit “Missbrauch” gleichzusetzen ist. Was, wieviel, wie, wo und warum, also das Setting, ist mitentscheidend. Desweiteren möchte ich hier zu bedenken geben, dass die UN-Drogenkommission bei ihrem diesjährigen Treffen in Wien der niederländischen “Cannabis-Duldungspolitik” bescheinigen musste, dass es in den Niederlanden prozentmäßig weniger Erstkonsumenten gibt als in den umliegenden Verbotsländern. Die UN-Drogenkommission hat daher zum drogenpolitischen “Jahr der Besinnung” aufgerufen. Es ist an der Zeit, zu Überdenken, ob die herrschende Prohibition nicht gerade das verhindert, was sie bewirken will, nämlich Verbraucher-, Jugend- und Gesundheitsschutz. Verbote jedenfalls befördern Schwarzmarkt-Strukturen, die tatsächlichen Verbraucherschutz, z.B. durch fehlende Drugchecking-Angebote, verhindern…

Joachim Biermanski
36304 Alsfeld

Gegendarstellung zur Rede vom 26.06.2008 von Maria Eichhorn “Cannabis nicht legalisieren”

6. Juli 2008

Offener Brief – Stellungnahme/Gegendarstellungzur Rede vom 26.06.2008 von Maria Eichhorn, „Cannabis nicht legalisieren“(Maria Eichhorn MdB ist Drogenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion)

Sehr geehrte Frau Eichhorn, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Brief wenden wir, das sind Lars Scheimann, Tourette Patient, und Birgit Scheimann, seine Ehefrau, uns an Sie, sowie an die Öffentlichkeit um Ihre Rede vom 26.06.2008 bezüglich Cannabis in der Medizin zu kommentieren.

Zu allererst möchten wir uns kurz vorstellen bevor wir Ihnen mitteilen, wie unrecht Sie haben und das Sie sich offenbar weder auf diese Rede, noch aufdas Thema vorbereitet haben. Anscheinend wissen Sie überhaupt nicht worum es hier geht und vergessen, dass es hier nicht um die allgemeine Legalisierung, sondern um die Regelung für Patienten geht, welche einen positiven Nutzen aus dem Wirkstoff THC ziehen. Deshalb sehen wir es als dringend erforderlich an, Sie über bereits bestehende Gesetzesänderungenbezüglich dieses Gegenstandes, sowie der Vorgehensweise der zuentscheidenden Behörden (Bundesopiumstelle) aufzuklären.Wir bitten etwaige jetzt dokumentierte Gefühlsausbrüche zu
entschuldigen, aber aufgrund der Tatsache dass Sie die Problematik völlig durch Ihre Unwissenheit verfehlen, sind unsere Emotionen derart aufgebracht, dass es sich nicht vermeiden lässt Wut und Enttäuschung im Rahmen zu halten. Lars Scheimann ist Patient der MHH Hannover, er wird von Frau Dr.
Müller Vahl behandelt. Er leidet seit seiner Kindheit an dem Gillesdela Tourette Syndrom. Eine komplexe neurologische Erkrankung für die es kein eigenständiges Medikament gibt. Diese Erkrankung wird bisher mit starken Psychopharmaka wie z.B. dem bekannten Haldol oder ähnlichen Präparaten behandelt. Diese Präparate sind mit sehr starken Nebenwirkungen/Wechselwirkungen und Gefahren einer Spätkomplikation
verbunden (Impotenz, Leberschäden, Persönlichkeitsveränderung, Realitätsverlust und vieles mehr auf Rezept).

Die MHH Hannover hat in den vergangenen Jahren eine Studie abgeschlossen mit dem Ergebnis das der Wirkstoff Delta-9-THC, der Cannabispflanze für viele Patienten als geeignetes Ersatzpräparat, mit wesentlich geringeren oder gar keinen Nebenwirkungen erfolgreich in Frage kommt. Da bei Herrn Scheimann die starken Psychopharmaka lediglich eine Lethargie hervorriefen und eingesellschaftsfähiges Dasein unmöglich wurde verordnete man Ihm Dronabinol,ein synthetisch hergestelltes Cannabispräparat das aufgrund seiner Herstellung durch die THCPharm so kostenintensiv ist das es, wenn man nicht gerade das Glück hat Privatpatient zu sein, keinem Kassenpatientmöglich erscheint es selbst zu finanzieren. Wenn man aber wie bereits oben schon erwähnt eine chronische Erkrankung hat nimmt auch keiner der privaten Versicherungsunternehmen einen solchen Patienten auf. Das bedeutete für Herrn Scheimann als normaler Kassenpatient, einen Therapiekostenaufwand von 1500 Euro monatlich.

Da dieses verordnungsfähige Medikament aber einen sehr großen Erfolg bezüglich der Behandlung seiner Erkrankung aufwies und eine sehr gute Wirkung zeigte war es unter Mithilfe seiner Angehörigen zu Anfang möglich gemacht worden dieses zu finanzieren. Es folgten mehrere Anträgemit der Bitte um Kostenübernahme an den MDK seiner Krankenkasse; daraufhin folgten lediglich die Ablehnungen der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für dieses Medikament an Herrn Scheimann. Man stützte sich wie Sie auf dieangeblich fehlenden Erkenntnisse über Therapieerfolg da “man” darüber nichts wüsste. Eingeladen, oder angesehen wurde er nie. Auch die geführten Studien und deren Ergebnisse kannte “man” nicht.

Das Bundesverfassungsgericht regelte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit über die Bundesopiumstelle einen anderen Antrag zu stellen der einem Patienten dann den Weg ebnen sollte, Cannabis in der Medizin zu nutzen wenn Dronabinol abgelehnt würde. Denn von dieser Problematik betroffenen Patienten sollte der Zugang zu den Ihnen verordnet, nicht finanzierbar aber helfendem Wirkstoff zugänglich gemacht werden. Die Anträge sollten außerordentlich geprüft und zeitnah (innerhalb von drei Monaten) bearbeitet werden.

Nun, Herr Scheimann stellte diesen Antrag 2006. Es waren hohe Anforderungen die zuerst einmal sichergestellt werden mussten. So müssen die Patienten beispielsweise unter der Mithilfe Ihrer behandelnden Ärztenochmals beweisen dass dieser Wirkstoff tatsächlich hilft. Die Bundesopiumstelle, in
dem Fall vertreten durch Herrn Dr. Wilhelm Schinkel zu dem wir gleich noch weiteres zu sagen haben, fordert nochmals eine aktuelle Ablehnung des MDK über die Kostenübernahme von Dronabinol. Der Patient soll entweder einen Beruf haben, der die Sachkenntnis über den Umgang mit Betäubungsmitteln
voraussetzt oder andere Maßnahmen müssen eingehalten wie Erfüllt werden, um eine Erlaubnis zu dem Umgang mit Cannabis zu erlangen! Das nimmt Zeit in Anspruch!

Zeit die manche Patienten aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr haben.

Zudem sei gesagt, dass dieser Antrag auch nicht kostenfrei ist sonderngebührenpflichtig, unabhängig wie die Entscheidung ausfällt. Herr Scheimann hat diese Anforderungen erfüllt und sollte ein Cannabispräparat erhalten welches finanzierbar ist. So war es dann auch. Allerdings war dieses Canabisextrakt welches von derselben Firma hergestellt wird, die das teure Dronabinol (Tropfen) herstellen,wirkungslos.Es war ein Schlag ins Gesicht. Herr Scheimann rief daraufhin die THCPharm an um sich zu informieren warum das so sei. Als Antwort bekam er dann; dasman leider nicht genau wüsste wie das Extrakt wirkt und ob es überhaupt inder Form wirkt wie das beim Dronabinol der Fall ist. Ich möchte dass sie jetzt über den letzten Satz nachdenken und frage mich ob Sie jetzt dasselbe unwohle Gefühl haben wie Herr Scheimann als er dashörte!

Über diesen Vorfall informierten wir umgehend telefonisch sowie schriftlich Herrn Dr. Schinkel (Bundesopiumstelle). Das wirkungslose Cannabisextraktgaben wir an die Apotheke unter Berücksichtigung der betäubungsrechtlichen Maßnahmen zurück und ließen einen Teil an einer
anerkannten gerichtsmedizinischen Einrichtung auf Wirkstoffgehalt überprüfen. Diese Untersuchung gab Herr Scheimann selbst in Auftrag da er sich nicht erklären konnte warum dieses Extrakt (Tropfen) nicht wirkte und seine Symptome verschlimmerte. Überraschender Weise war der Wirkstoff vorhanden jedoch aufgrund einer falschen Herstellung möglich gemacht worden sein, dass der Körper diesen Wirkstoff nicht aufnimmt. Herr Dr. Schinkel forderte eine und bis jetzt mittlerweile ehrere Dokumentationsschriftstücke von Herrn Scheimann über Art und Applikationdes von Ihm genutzten Cannabisextraktes. Hr. Scheimann hat daraufhinmehrere Monate nichts mehr gehört und wandte sich bereits damals an verschiedene Parteien und an die Öffentlichkeit um Hilfe zu erfahren und Ihm widerfahrenes zu schildern. Er rief Hr. Dr. Schinkel mehrfach an um zuerfahren wie es denn nun in der Sache weitergehen würde. Doch Dr. Schinkelverwies auf die derzeitige Gesetzeslage mit dem Hinweis er könne Ihm auch nicht weiterhelfen. Bei einem der Telefongespräche fragte Hr. Dr. SchinkelHerrn Scheimann ob er an den “lieben Gott” glauben würde? Hr. Scheimann bejahte diese Tatsache. Daraufhin war Dr. Schinkel der Meinung dass Hr. Scheimann sich mit einem “Pfarrer” unterhalten müsse, und er wüsste auch mit wem. Da Hr. Scheimann bis zu diesem Zeitpunkt den Glauben an die Hilfeder Bundesopiumstelle und seinem zuständigen verantwortlichen Ansprechpartner, Hr. Dr. Schinkel noch besaß, nahm er das Angebot an. Dr. Schinkel schickte eine eMail an Herrn Scheimann, dem es zu diesem Zeitpunkt durch das fehlen der Medikation mit THC sehr schlecht ging.

Indieser EMail waren der Ort und der Name von dem Pfarrer angegeben an den sich Hr. Scheimann aufgrund seiner derzeitigen Notlage auf Empfehlung von Dr. Schinkel wenden sollte, er habe bereits mit Ihm gesprochen und man würde Ihn dort erwarten. (Diese EMail ist als Beweis noch vorhanden, und das
Telefongespräch wurde durch zufällige Zeugen mit verfolgt). Herr Scheimann begab sich daraufhin zu der Kirche, dem Sitz des Pfarrers der von Dr. Schinkel über die Situation des Herrn Scheimann informiert wurde. Was Herr Schinkel Herrn Scheimann verschwiegen hatte, war die Tatsache, dass es sich bei dieser „kirchlichen Institution“ weder um eine evangelische noch um eine katholische Glaubensgemeinschaft handelte. Es handelte sich tatsächlich um eine freie Kirche in der dieser besagte Pfarrer durch „Handauflegen“ Herrn Scheimann von seinem Leiden erlösen wollte. Da dieses Leiden aber doch so groß sei wollte man Ihm einen Termin geben wenn die „Heiler“ aus den Staaten ankommen würden, und gemeinsam hätte man dann die Kraft und Energie um der Problematik entgegenzutreten und besagte zubekämpfen. Man gab Ihm Informationsmaterial (welche noch vorhanden) und bat Ihn wiederzukommen.

Herr Scheimann verließ diese Einrichtung sichtlich schockiert und ging nie wieder hin. Beim nächsten Telefongespräch mit Herrn Dr. Schinkel gab Herr Scheimann andas er sich mit dieser Kirche und den Praktiken der Kirche nichtidentifizieren könne. Hier stellt sich die 2. große Frage.

Dürfen Personen wie Herr Dr. Schinkel das Leid eines Ihm unterstellten Antragsstellers in solch einer Form ausnutzen und sitzt eine solche Person mit einer so hohen Entscheidungsgewalt dort richtig an diesem Platz?

Ich möchte auch dass Sie darüber nachdenken. Ich denke hier sind die Grenzen über alle Maasenüberschritten. Herr Scheimann bat erneut um baldige Entscheidung seiner Antragslage undhatte zu diesem Zeitpunkt nicht vor mit der Presse oder anderen Personendas erlebte auszutauschen, nun aber sieht er sich gezwungen sich zu wehren, da in Ihrer Rede davon gesprochen wird, dass er die Behandlung frühzeitig abbrach. Da sind Sie völlig falsch informiert und wie er mittlerweile glaubt, bewusst falsch informiert worden. Der gesamte Schriftverkehrzwischen der Bundesopiumstelle und Herrn Scheimann kann Ihnen auf Wunschzur Verfügung gestellt werden. Herr Scheimann beantragte die Einfuhr eines medizinischen Cannabisextrakts der Firma Bedrocan, das niederländischeUnternehmen welches den geprüften medizinischen, kontrollierten Cannabisextrakt für die niederländischen Patienten zu Verfügung stellt. Als Erlaubnisinhaber der Einfuhrberechtigung sollte die deutsche Apotheke fungieren die Herrn Scheimann während der gesamten mittlerweile 2 Jahre andauernden Antragsbearbeitung begleitet. Monate lang hörte Herr Scheimannnichts über den derzeitigen Stand oben genannter Antragsanfrage. Dann nach vielen vorausgegangenen Monaten stellte die Bundesopiumstelle (Hr. Dr.Schinkel) erneut ein Cannabispräparat der Firma THCPharm, welches auch das teure Dronabinol herstellt zur Verfügung. Dieses mal ein Cannabispräparat, gelöst in Ethanol, gedacht zur Inhalation
über einen Vaporizer, ist leider nicht vom Bundesinstitut für Arznei und Medizinprodukte als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und somit auch vom Patienten selbst zu finanzieren Kosten rund 500 Euro.

Dieses in Ethanol gelöste Extrakt hätte genau wie das zuvor gestellte in Öl gelöste Extrakt der THCPharm von Anfang an zur Verfügung gestanden, um somehr verwunderte es Herrn Scheimann das er monatelang warten musste um es jetzt zu erhalten. Auch dieses Extrakt war in seiner Wirkung in keiner Weise mit Dronabinol oder medizinischem Cannabis vergleichbar. Hier traten durch das Ethanol Nebenwirkungen auf, wie zum Beispiel Kopfschmerzen undstarkes husten. Diese Begleiterscheinungen wurden Herrn Dr. Schinkel aufWunsch schriftlich und unter Anmerkung der Einnahmezeit/Menge und Applikation präzise mitgeteilt. Auch dieses Cannabisextrakt wurde der Apotheke unter Berücksichtigung von den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen zurückgebracht. Das war im April 2008, seither ist Herrn Scheimann nichts Schriftliches oder Mündliches mehr mitgeteilt worden. Das einzige was Ihm von Seiten der Bundesopiumstelle zugesandt wurde war eine Androhung eines Bußgeldes, weil er die Halbjahresmeldung über den Verbleibund Gebrauch von Betäubungsmitteln welche Ihm ja 2malig wie bereits obenbeschrieben zu den Testphasen(!) innerhalb von mittlerweile zweieinhalb Jahren zu Verfügung stand nicht zeitnah zurücksandte, obgleich mehrere detaillierte Auflistungen unter Gegenzeichnung der zu begleitenden Apotheke per Einschreiben an Dr. Schinkel gesandt wurden. Die so genannte Befristete Erlaubnis nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes für Herrn Lars Scheimann endet am 30. September 2008. In dieser Zeit sind Ihm außer Kosten und vielen Sorgen rund um seine Erkrankung und seiner weiteren Zukunft der Glaube an Hilfe von Seiten Ihrer untergeordneten Behörde zum Teil genommenworden. Ein geeignetes Medikament mit dem Wirkstoff THC ist Ihm jedoch nicht zu Verfügung gestellt worden. Die Möglichkeit medizinischen Cannabis aus den Niederlanden zu beziehen um seine Leiden zu lindern wird Ihm bis heute vorenthalten.

Jetzt kommen Sie mit Ihrer Rede, reden komplett am Thema vorbei. Sprechen von der Gefahr bei jugendlichen Lustkonsumenten. Sprechen von Einstiegsdroge, sprechen von Abhängigkeit. Ist ein Tumorpatient der stärkste Schmerzen hat Drogensüchtig weil er Morphinpräparate einnehmen muss?

Oder ist er es in Ihren Augen nicht weil die Packung mit dem Label „Merck“ versehen ist?

Sie stellen sich hin und publizieren 2 Studien dieangeblich nachgewiesen haben wie schädlich Cannabis ist. Es gibt hunderte von Studien die bereits nachgewiesen haben das Cannabis/THC durchaus einenpositiven Nutzen für einige kranke Menschen in dieser Bevölkerung und auchin der anderer Länder
darstellen. Die neuste Studie stammt von der McGill – Universität von British Columbia in Vancouver und erklärt genau das Gegenteil Ihrer erwähnten Studien. Sie stützen sich auf Ihre „Experten“. Die wahren Experten sind die betroffenen. Können sich so viele Menschen täuschen?

Zu Ihrer Information müssen wir noch erwähnen dass keiner der Erlaubnisinhaber mit dem von der THCPharm zu Verfügung gestellten Cannabisextrakt wirklich zufrieden war. Es ist an der Zeit diesen Patienten, wie bereits vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, Zugang zu medizinischen Cannabis oder wirksamen Präparaten zu ermöglichen damit sie zukünftig straffrei bleiben und endlich entkriminalisiert werden!

Am 30. September endet die befristete Erlaubnis von Herrn Scheimann. Eine Verlängerung der Erlaubnis ist rechtzeitig (mindestens einen Monat vor Ablauf) unter Beifügung einer erneuten Erklärung des behandelnden Arztesauf einem entsprechenden Formblatt zu beantragen. Die letzte Erklärung derbehandelnden Ärztin wurde Hr. Dr. Schinkel im März 2008 bereits zugesandt. Hr. Scheimann wird die Verlängerung beantragen.

Unter Berücksichtigung der hier erwähnten Erlebnisse und Erfahrungen in dieser Zeit ist es zuerwarten, dass die Presse und vielleicht auch Sie über den weiteren Verlauf informiert werden möchten. Wir halten Sie auf dem Laufenden, alleine schon deshalb weil wir denken das Wege entstehen in dem man sie geht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Lars & Birgit Scheimann

PS: Wenn Sie diesen Artikel für wichtig erachten, freuen wir uns über Ihre Stimme auf Yigg.de und Webnews.de. Danke!

Aufruf zur Hanfparade am 02.August in Berlin

5. Juli 2008

Auch 2008 ruft die Grüne Hilfe zur Hanfparade für Legalisierung, VerbraucherInnen- und Jugendschutz am 02.August in Berlin auf ( Auftakt: 13 Uhr/ Alexanderplatz). Die Grüne Hilfe ist mit einem Infostand mit dabei und der Pressesprecher Joachim Biermanski wird auf der Hauptbühne sprechen.

Die Demonstration für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel protestiert gegen die herrschende Politik, die vorgibt mit Staatsanwaltschaft, Führerscheinentzug und Knast bessere Menschen zu formen. Die Drogen-Prohibition aber ist gescheitert, flächendeckend sind Drogen in Stadt und Land verfügbar. Hier sind humane und akzeptierende Konzepte für tatsächlichen VerbraucherInnen- und Jugendschutz überfällig. Verbote schaffen mehr Probleme als sie vorgeben zu lösen. Geschätzte 4 Millionen KifferInnen, Angehörige und Menschen, die die vielseitig verwendbare Nutzpflanze Hanf fördern wollen, sind aufgerufen, sich dem Protest anzuschließen.

Die OrganisatorInnen der Hanfparade suchen noch HelferInnen beim Verteilen und Aufhängen von Plakaten und Flyern, als Helfer- und OrdnerInnen während der Demo, bei der Organisation von Paradewagen und bei der Suche nach Spenden.

Nähere Informationen gibt es auf der Webseite der Hanfparade: www.hanfparade.de

Cannabis im Strassenverkehr – Grüne Hilfe kritisiert Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

5. Juli 2008

In einer Pressemitteilung kritisiert der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski aus Alsfeld, die Ablehnung von Petitionen betreffs „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 25.Juni’08 (BT-Drucksache 16/9439):

Die Petenten kritisierten in ihren Eingaben, dass „Cannabis-KonsumentInnen auch ohne berauschte Teilnahme am Straßenverkehr mit Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis rechnen müssten. Es gefährde die Verkehrssicherheit, wenn Haschisch/ Marihuana-KonsumentInnen auch lange nach dem Konsum noch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu befürchten hätten. So werde die Motivation, das Auto unter akuter Berauschung nicht zu nutzen, behindert. Die Wirkung von Haschisch betrage nur 3-4 Stunden, entsprechende Anordnungen aber erfolgten noch bis zu 20 Stunden nach dem Konsum.“

Jo Biermanski erklärt hierzu, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Ablehnungsbegründung lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen habe, ohne auf die Argumente der Petenten einzugehen. Von den entsprechenden PolitikerInnen aber müsse eingefordert werden können, dass sie die geltende Rechtslage hinterfragten und sich mit entsprechenden
Argumenten auseinandersetzten. In seiner Stellungnahme weist Herr Biermanski auf ein Gutachten des nova-Instituts /Hürth zur „Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabisprodukten“ hin.

Zur Ablehnung der Weiterleitung der Petition an das Bundesministerium für Verkehr und an die Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis erklärte Dr.Franjo Grotenhermen von der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“: „Das Grundproblem bei dieser Sache ist die Ignorierung der wissenschaftlichen Datenlage. Aus den epidemiologischen Studien der vergangenen Jahre geht hervor, dass regelmäßiger Cannabiskonsum nicht mit einem erhöhten Risiko für die Verursachung von Unfällen assoziiert ist. Es gibt auch keine Anzeichen, nach denen niedrige THC-Konzentrationen von beispielsweise 5 ng/ml Blutserum mit einem erhöhten Unfallrisiko assoziiert sind. Bei diesem Thema geht es nicht um Straßenverkehrssicherheit sondern um Drogenpolitik.“

Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt äußerte in einer ersten Stellungnahme, „es sei schon eine ziemliche Farce, von den Betroffenen eine Zustimmung zur kostenpflichtigen MPU von mindestens 540 Eur zu verlangen und dies als “verwaltungsinternen” Vorgang zu bezeichnen. Die Cannabispolitik sei und bleibe irrational.“

Mit ignoranten Entscheidungen wie dem Abblocken der Petitionen zu „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss werde das Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ instrumentalisiert und missbraucht und Politikverdrossenheit vorangetrieben, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Grünen Hilfe.