Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Grüne Hilfe Hessen ruft zum G8-Hanf-Protest auf

22. Mai 2007

Grüne Hilfe Hessen ruft zum G8-Hanf-Protest auf – Öl- und Drogen-Krieg STOPP

Am Freitag, den 25.Mai findet in 36304 Alsfeld im Vogelsberg eine Demo gegen den G8-Gipfel statt.

Vorläufige Planung:

13 Uhr Auftakt Schulzentrum „In der Krebsbach“ anschließend Demonstration durch Alsfeld mit Zwischenkundgebung auf dem Marktplatz, anschließend weiter zum Klostergarten, mit Redebeiträgen, Infoständen, Filmvorführung, Musik und Speisen+Getränken, Ende: ca. 20 Uhr

Die Grüne Hilfe Hessen wird an der Demo als „Hanf-Gruppe“ teilnehmen und „Im Klostergarten“ einen Hanf-Infostand organisieren. Auch die Drogen-Prohibition wird auf den G8-Gipfeln koordiniert und festgeschnürt. Daher rufen wir auf, Euch am Protesttag in Alsfeld zu beteiligen und den Hanf-Protest gegen die G8 bunt und zahlreich in die hessische Provinz zu tragen. Desweiteren wird sich die Grüne Hilfe Hessen an der Protestwoche in Heiligendamm vom 31.Mai – 08. Juni beteiligen.

Bundesregierung: Kosten der Kifferjagd nicht wichtig

18. Mai 2007

Wie der DHV berichtet, gibt die Bundesregierung zu, dass sie keine Anhaltspunkte dafür hat, wie viel Geld jedes Jahr für die Strafverfolgung von Kiffern und Cannabishändlern ausgegeben wird. Dies ginge aus der am am 10.5.2007 veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor.

Es existieren auch keine Zahlen oder auch nur Schätzungen der Regierung zu der Frage, wie viele Steuereinnahmen durch einen legalen Cannabismarkt möglich wären oder wie viele legale Jobs dadurch entstünden.

Die Bundesregierung bezieht den Standpunkt, Cannabis sei gefährlich und insofern strafrechtlich zu verfolgen, deshalb seien die Kosten nicht relevant.

In anderen europäischen Ländern existiert eine Vielzahl an Studien sowohl zur Frage der Repressionskosten als auch zu möglichen Steuereinnahmen eines legalen Cannabismarktes. Erst durch solche Untersuchungen wird eine Kosten-Nutzen-Analyse des Verbotes überhaupt möglich.

Denn trotz jahrzehntelanger Repressionsbemühungen sorgen derzeit knapp 4 Millionen deutsche Cannabis-Konsumenten für eine stabile Nachfrage nach einigen hundert Tonnnen Cannabis pro Jahr. Da sollte es doch möglich sein, mal herauszufinden, was “der ganze Spaß” eigentlich kostet.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband:
“Sicher ist, dass die Kosten der Cannabisprohibition jährlich in die Milliarden Euro gehen. Aber ist es eher eine Milliarde? Oder sind es 5 Milliarden? Das will die Bundesregierung nicht wissen. Hauptsache Kiffer jagen!”

Derart salopp wurden in 2006 fast 150.000 Strafverfahren wegen Cannabis finanziert, davon allein gut 110.000 gegen einfache Konsumenten.

Weiteres zu den Kosten der Kifferjagd auf den Webseiten des Deutschen Hanfverbands.

Bundesregierung ohne Bereitschaft zur sachlichen Diskussion bei Cannabis

15. Mai 2007

Pressemitteilung des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Die Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag Drucksache 16/5219) auf die kleine Anfrage der Linksfraktion „finanzielle Auswirkungen des Cannabis-Verbots“ ( Drucksache 16/5041) ist ein weiterer Beleg für die fehlende Bereitschaft von CDU und SPD zur sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Cannabis.

Für eine sachliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik sind Fakten und Zahlen zu den Ausgaben für die Strafverfolgung im Vergleich zu präventiven, medizinisch-therapeutischen Finanzmitteln eine wichtige Grundlage.

Die Fragen der Linksfraktion sind durchdacht und von berechtigtem Hintergrund.

Zusammengefasst besagt die Antwort der Bundesregierung, eine Legalisierung von Cannabis sei nicht geplant. Die Bundesregierung halte an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest, weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansehe. Die Kosten der Strafverfolgung seien nicht relevant.

Es ist aber durchaus von Bedeutung, wenn bedeutend mehr Finanzmittel in die Strafverfolgung investiert werden als in präventive, medizinisch-thearpeutische Maßnahmen.

Und zwar in eine Strafverfolgung, die augenscheinlich KonsumentInnen millionenfach vom Konsum nicht abschrecken kann.

Sicherlich ist die Harmlosigkeit einer Droge nicht nachweisbar und auch beim Cannabiskonsum handelt es sich um eine, sagen wir mal, gefährliche Lebensweise.

Aber überspitzt kann ja durchaus auch formuliert werden, Leben gefährdet Ihre Gesundheit!

Das Risikopotential von Cannabis liegt bei 1% gegenüber 4% bei Alkohol.

Wird da nicht vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Die Niederlande haben seit über 30 Jahren mit dem legalen Cannabis-Verkauf in Coffeshops“ keine erhöhte Cannabis-Problematik zu verzeichnen und den Cannabis-Markt so von anderen Schwarzmarktdrogen getrennt.
Es muss erlaubt sein, zu fragen, ob immense Strafverfolgungsausgaben und entgangene Steuereinnahmen nicht in bedeutend erfolgversprechendere präventiv, medizinisch-therapeutische Maßnahmen investiert werden könnten.

In Artikel 2 (1) Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Wer Artikel 2 ernst nimmt sollte sich Gedanken um die Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis machen und hierbei auch die Kosten der Strafverfolgung bei der Kosten-Nutzen-Rechnung einbeziehen.
Zumindest Erwerb, Anbau und Besitz von Eigenbedarf dürfte im Sinne des Grundgesetzes nicht per Straf- und Ermittlungsverfahren verfolgt werden.

Kein Verbot kann uns vor uns selber schützen, denn wir sind mündige BürgerInnen,
oder vielleicht doch nicht…?

Alsfeld, den 15.05.07

Jo Biermanski, Pressesprecher des Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.
Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Ministerium begründet Besuchs-Verweigerung der Grünen Hilfe durch JVA Kassel

23. April 2007

Wiesbaden. Im Schreiben vom 13.April’07 bestätigt das hessische Ministerium der Justiz die Besuchs-Verweigerung des Grüne Hilfe-Aktivisten Jo Biermanski durch die JVA Kassel (siehe ältere Meldungen). Der Betroffene betrachtet die geäußerten „Sicherheits-Bedenken“ weiterhin als unbegründet und wertet die Einlass-Verweigerung als „Gesinnungs-Aussperrung“. „Aber da stoßen wir wohl auf taube Ohren, so der Pressesprecher der Grünen Hilfe.

Im Antwortschreiben des Justiz-Ministeriums heißt es: „ Ihre vorgenannte E-Mail habe ich nochmals zum Anlass genommen, den Leiter der Justizvollzugsanstalt Kassel I um ausführlichen Bericht zu bitten. Der Leiter hat mir das Folgende mitgeteilt:

„Jede Person, die in der Anstalt Arbeiten durchführen soll oder an interner Veranstaltung mit Gefangenen teilnehmen möchte, wird durch den Sicherheitsdienstleiter der Justizvollzugsanstalt überprüft, ob es verantwortet werden kann, dass diese Person in den inneren Bereich und somit in die unmittelbare Nähe zu Gefangenen gelangen darf.

Die persönlichen Daten der jeweiligen Person werden der Datenstation beim Polizeipräsidium Nordhessen Kassel per Fax oder fernmündlich übermittelt. Nach Überprüfung anhand den dort vorhandenen Einträgen in den sogenannten Polizeiakten, erfolgt die Rückmeldung, ob der Betroffene bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Diese Information umfasst nur die Deliktart, den jeweiligen Zeitraum, in dem die Straftat begangen wurde und die jeweilige Ermittlungsbehörde.

Weitergehende Informationen können die Mitarbeiter der Datenstation nicht geben. Nach hiesiger Auffassung kann es auch vertreten werden, dass ausschließlich die Information über das dem Betroffenen zu Last gelegte Delikt Grundlage für einen Ausschluss oder die Erteilung einer Genehmigung bietet.

Straftaten, die im Bereich der Gewaltkriminalität oder des Drogenhandels zuzuordnen sind, sowie eine Vielzahl von Straftaten innerhalb kürzester Zeit führen automatisch zur Versagung des Eintritts bzw. der Zulassung zu einer Gruppenveranstaltung.

Die hiesige Datenstation teilte auf Anfrage vom 12.12.06 mit, dass Herr B. in 2004 wegen Verstoß gegen das BtMG strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Nach Auskunft am 13.03.07 durch das Polizeipräsidium Mittelhessen an den Sicherheitsdienstleiter wurde am 01.04.04 durch die STA Gießen ein Ermittlungsverfahren (Az. 503 Js 7845/04) wg. Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Haschisch eingeleitet.

Der Anfangsverdacht begründete sich auf eigene Einlassung des Herrn B. im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Giessener Suchthilfetagung am 30.03.04 in der Giessener Kongresshalle, die auch in den Giessener Tageszeitungen veröffentlicht wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass in diesem Zusammenhang nur von Konsum die Rede war, so dass seinerzeit seitens der Giessener StA von weiteren Ermittlungen abgesehen wurde. Über den möglichen Ausgang des Verfahrens liegen dem PP Mittelhessen keine Erkennstnisse vor.

Der Verein Grüne Hilfe Netzwerk firmiert unter www.gekifft.de. Diese Webadresse spricht zudem nicht dafür, dass von einem Vertreter dieser Organisation eine Haltung zu illegalen Drogen vertreten wird, wie sie gerade in einer Vollzugsanstalt, wo zahlreiche Gefangene wg. Drogenbesitzes, Drogenkonsums und Drogenhandels einsitzen, geboten erscheint und wie sie allgemein im Justizvollzug auch vertreten wird. Nämlich eine den Drogenbesitz und den Drogenkonsum ächtende Haltung. Insofern war auch nicht von vornerein auszuschließen, dass der Besucher einen schädlichen Einfluss auf Gefangene haben oder die Eingliederung behindern würde. Da eine mit Entkleidung verbundene Kontrolle sowie eine intensive Überwachung von teilnehmenden- strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen- Privatpersonen im Rahmen der Weihnachtsfeier nicht möglich ist, wurde Herrn B. im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung der Anstalt die Teilnahme verweigert.“

“Die Nichtzulassung zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier am 13.12.06 vermag ich vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden Die Entscheidung des Anstaltsleiters der JVA Kassel I beruht auf zutreffenden Feststellungen und Erwägungen.“, heißt es im Schreiben des Justizministerium.

Der Betroffene habe keine Verfehlungen im Bereich des Drogenhandels und auch keine weiteren Verfahren innerhalb kurzer Zeit zu verantworten, so werde ehrenamtliche Gefangenen-Betreuung be- und verhindert, erklärte der Pressesprecher der GH, Jo Biermanski.

Leserbrief: Diskutiertes Alkoholverbot wäre kontraproduktiv

27. März 2007

Wenn Politiker/-innen nun diskutieren, dass Jugendliche grundsätzlich keinen Alkohol mehr kaufen dürften, wird diese Maßnahme ihre Wirkung verfehlen. Einmal davon abgesehen, dass die Altersgrenze von 18 Jahren willkürlich gezogen ist, muss bei der Diskussion berücksichtigt werden, dass Verbote, die nicht nachvollziehbar sind, gerade bei jungen Menschen eine „jetzt erst recht“-Trotzreaktion auslösen können.

Dies wäre dann bei Alkohol ähnlich wie beim Cannabisverbot, wobei bereits bei Cannabisprodukten der besondere „Reiz des Verbotenen“ gegeben ist.

Es scheint, dass den herrschenden Politiker/-innen nicht mehr viel einfällt außer Verboten und Steuererhöhungen. Alkohol- und Drogenmissbrauch sind ein Symthom massiver Perspektivlosigkeit in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit und der Aufkündigung des Sozialstaates. Hier wollen Politiker/-innen wohl von den Auswirkungen ihres unsozialen neoliberalen Kurses ablenken.

Wir leben in einer Welt voller Probleme und da kann es durchaus passieren, dass ein möglicher bewusster Umgang mit Alkohol und sonstigen Drogen ausufert… Aber junge Menschen müssen den verantwortungsbewussten Umgang auch lernen können. Hier sind Aufklärung, Prävention und gegebenenfalls therapeutische Angebote gefordert.

In einem Klima der Verbote wird das Erlenen einen bewussten Umgangs mit Alkohol und sonstigen Drogen geradezu verhindert. So werden mehr Probleme geschaffen als angeblich verhindert…

Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.)

Linke.WASG protestiert gegen JVA-Besuchsverweigerung für Grüne Hilfe

21. März 2007

Auch die Linke.WASG im Vogelsberg hat nun brieflich gegen die Verweigerung des Einlasses zur Teilnahme an der Inhaftierten-Weihnachtsfeier 2006 durch die JVA Kassel (siehe Nachricht vom 15.02.07) beim hessischen Ministerium der Justiz protestiert.

In dem Schreiben heißt es:
„Wir protestieren gegen die gegen Herrn Jo Biermanski, Grüne Hilfe Hessen, ausgesprochene Besuchsverweigerung für die Weihnachtsfeier in der JVA Kassel. Dies umso mehr, als von Seiten der Verwaltung keine nachvollziehbare Begründung für diesen Schritt gegeben werden konnte. Bitte stellen Sie für die Zukunft sicher, dass Herr Biermanski wieder freien Zugang (im Rahmen des üblichen Prozederes) zur JVA erhält, insbesondere für zukünftige Weihnachtsfeiern.“

Aufruf zu Protesten: Besuchsverweigerung der JVA Kassel vom Justizministerium bestätigt

15. Februar 2007

Im Dezember wurde Jo Biermanski, Pressesprecher der Grünen Hilfe, der Besuch der Weihnachtsfeier der Inhaftierten-Gruppe von Bündnis’90/ Die Grünen durch die Anstaltsleitung der JVA Kassel „aus Sicherheitsgründen“ verweigert.

Die Grüne Hilfe protestierte bei der Anstaltsleitung der JVA Kassel und beim Hessischen Ministerium der Justiz und bat um Begründung der Einlassverweigerung.

Während der Protest bei der Anstaltsleitung ohne Rückmeldung blieb, antwortete das Hessische Justizministerium im Schreiben vom 22.01.07, dass die Einlassverweigerung aus Sicherheitsgründen nicht zu beanstanden sei. Als Gründe wurden , „das Interesse, die Anstalt drogenfrei zu halten, die Zuverlassigkeit des Besuchers und die Möglichkeit sicherheitsgewährleistender Maßnahmen“ aufgeführt.

Im erneuten Antwortschreiben von Jo Biermanski an das Hessische Ministerium der Justiz protestiert die Grüne Hilfe erneut gegen die Behinderung der ehrenamtlichen Gefangenenbetreuung:
„Es ist mir/uns nicht nachvollziehbar, inwiefern nach Ihrem Schreiben vom 22.01. das Interesse, die Justizvollzugsanstalt drogenfrei zu halten und die Zuverlässigkeit meinerseits als Begründung gegen einen Besuch der Weihnachsfeier der JVA-Gruppe von B’90/ Die Grünen aufgeführt werden konnten. Es scheint, Sie haben die satzungsgemäße Zielsetzung der Grünen Hilfe, die „Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik“ völlig falsch verstanden:
Die Versorgung mit Drogen ist sicherlich kein Bestandteil unserer ehrenamtlichen Arbeit, wie beispielsweise vorherige Besuche bei Gefangenen und entsprechender Besuche der JVA-Gruppe von B’90/ Die Grünen belegen. Auch betreffs meiner Zuverlässigkeit gibt es keinerlei nachvollziehbare Hinweise, die eine Besuchverweigerung begründen könnten. Als Ergotherapeut bin ich auch für die Betreuung Inhaftierter besonders geeignet. Wir, die Grüne Hilfe, halten eine eingehende Hinterfragung der oberflächlichen Begründung der Besuchsverweigerung im Sinne ehrenamtlicher Gefangenen-Betreuung für notwendig.“Die GH bittet um entsprechende Protestschreiben an das Hessische Ministerium der Justiz ( Postfach 31 69, 65021 Wiesbaden, Fax: 0611—322879, lutwin.weilbaecher@hmdj.hessen.de) unter dem Aktenzeichen: 2400/1 E – IV/B2 – 2007/269-IV/B.

Grüne Hilfe Büro Rheinland-Pfalz zur Zeit Telefonisch nicht erreichbar

6. Februar 2007

Das Grüne Hilfe Büro Rheinland-Pfalz ist zur Zeit nicht per Telefon erreichbar. Bitte schicke stattdessen eine eMail an info@gruene-hilfe.de . In dringenden Fällen wende dich bitte an ein anderen Grüne Hilfe Regionalbüro. Alle haben die gleichen Daten zur Hand und können dich für deine Region beraten.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. gratuliert dem Tilburger Stadtrat zum Projekt von legalem Cannabisanbau

28. Januar 2007

Wie ANP am 24. Januar 2007 meldet, denkt der Stadtrat von Tilburg ( Niederlande ) über legalen Cannabisanbau nach. Das Projekt wird von allen großen Parteien getragen. Die Parteien nehmen an, dass illegaler Anbau von Cannabis Probleme mit Nachbarn erzeugt, Sicherheitsprobleme und die Kriminalität fördert. Ein ähnliches Projekt konnte letztes Jahr in der Stadt Maastricht leider nicht durchgeführt werden.

Der H.A.N.F. e.V. ( Hanf Als Nutzpflanze Fördern ) gratuliert dem Stadtrat von Tilburg für das progressive Vorgehen in der Cannabisanbau Frage.

Bisher ist in keinem europäischem Land der Anbau von Cannabis legal. Einige Länder haben in ihrer Rechtspraxis die Strafverfolgung von Konsumenten als niedrigste Priorität eingestuft oder, wie in Deutschland, die “geringe Menge” eingeführt, bei der es unter bestimmten weiteren Vorraussetzungen keine Strafverfolgung geschieht.

Auch in den Niederlanden sind die sogenannten “Coffieshops” nur geduldet. Anbau und Handel sind sind weiterhin illegalisiert.

Mit diesem Projekt will der Stadtrat die unklare Gesetzeslage für den Eigenbedarfsanbau und den Anbau für die Versorgung der “Coffieshops” in eine legale Zone bringen.

Wir möchten den Stadtrat von Tilburg ermutigen, die angedachten Projekte einzuführen. Wissenschaft und Praxis, wie zum Beispiel Anhand der Cannabis Social Clubs in Spanien zu erkennen ist, belegen einen nachhaltigen Erfolg dieser Strategie. Wir sind gerne bereit, unsere Erfahrungen in diesem Bereich und unsere Präventionsansätze zur Unterstützung der Anbauprojekte zur Verfügung zu stellen.

Update: Diese PM wird unterstützt vom Grüne Hilfe Netzwerk e.V. und H.A.N.F. e.V. .

Grüne Hilfe Hessen nach Computerabsturz nur noch über Telefon

18. Januar 2007

Alsfeld. Aufgrund eines Computer-Gaus ist Pressesprecher Jo Biermanski/ Grüne Hilfe Hessen derzeit nur per Fon: 06631- 708224 oder Post: Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld erreichbar.

Mail-Anfragen bitte ersatzweise an Thomas Schneider/ Grüne Hilfe Arnstadt, info@gruene-hilfe.de

Wir hoffen, dass das Problem in Kürze behoben werden kann, aber es wird wohl ein neuer PC benötigt.

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