Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” eingereicht

2. Januar 2007

Mainhausen. Nachdem Robert Jarosch, Hanfaktivist aus Mainhausen/Kreis Offenbach am 05.02.2001 den Anbau von bis zu 20 weiblichen Cannabis-Planzen zum Eigenbedarf als Genussmittel beantragt hatte, wurde dies vom Bundesamt für Arzneimittel, ebenso abgelehnt, wie der nachfolgende Widerspruch.

Nachdem der “einfache Rechtsweg” durch die Nichtzulassung der Revision durch das OVG Münster vom 21.07.2006 ausgeschöpft ist, hat Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter (Frankfurt) am 02.01.2007 für seinen Mandanten Robert Jarosch nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingelegt.

Klicken sie hier für den Volltext der Verfassungsbeschwerde zu Cannabis-Anbau.

Weiteres zum Hintergrund und rund um die Thematik in der Kategorie: Aktion: Anbau in eigener Sache.

JVA Kassel behindert Inhaftierten-Kontakt der Grünen Hilfe – Aufruf zu Protesten!

26. Dezember 2006

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Inhaftierten-Betreuung des Grüne-Hilfe-Netzwerk e.V. “zur Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik” wurde Jo Biermanski aus Alsfeld vom Inhaftierten H.W. zur Weihnachtsfeier der JVA Kassel-Inhaftierten-Gruppe von Bündnis’90/ Die Grünen eingeladen.

Obwohl Jo Biermanski von Gernot Rönz ( B’90/ Die Grünen, Mitarbeiter von MdL Andreas Jürgens) ordnungsgemäß angemeldet wurde, wurde von Seiten der Anstaltsleitung “aus Sicherheitsgründen” der Einlass verwehrt.

Auf Rückfrage des GH-Bundesvorsitzenden Thomas Schneider aus Arnstadt antwortete Gernot Rönz: “Genauere Informationen habe ich letztendlich auch nicht. Wir geben jedes Jahr die Liste mit Anschrift und Telefonnummern im Vorfeld an die Leitung der JVA und erhalten dann Rückmeldung, ob jemand nicht mit darf. In den letzten Jahren ist dies zweimal vorgekommen. Eine schriftliche Begründung erhalten wir in diesen Fällen nicht und ich befürchte, da es sich um einen Termin außerhalb des normalen Rahmens handelt, dass die Anstaltsleitung dies auch nicht genauer begründen muss.

Nun kenne ich Herrn Biermanski nicht selber, wenn ich aber im Internet seinen Namen googele, kann ich mir die genauen Ablehnungsgründe vorstellen. Wir hatten in den letzten Jahren schon einmal einen ähnlichen Fall.”

Die “Einlass- Verweigerung aus Sicherheitsgründen” ist für die Grüne Hilfe nicht nachvollziehbar und Thomas Schneider hat bei der Anstaltsleidung der JVA Kassel und Jo Biermanski beim hessischen Justizminister Jürgen Banzer (Wiesbaden) protestiert und um Aufklärung des Sachverhalts gebeten.

Die GH ruft zu unterstützenden Protestschreiben an die JVA Kassel-Anstaltsleitung (Theodor-Fliedner-Str.12, 34121 Kassel) und an den hessischen Justizminister Jürgen Banzer (Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden) auf.

Grüne Hilfe Netzwerk, Kassel, 24.12.2006

Veranstaltungsbericht “Verlogene Argumentation”: Cannabis-Werte im Blut auch ohne akute Berauschung – vom 8.12.2006

18. Dezember 2006

Lauterbach. Mit einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ mit den Referenten Dr. Leo Teuter, Rechtsanwalt aus Frankfurt, und Jo Biermanski vom Grüne Hilfe-Netzwerk e.V. leistete Die Linke.WASG einen Beitrag zur inhaltlichen Aufklärung eines komplizierten und umstrittenen Sachverhalts. Zur Einleitung bedauerte Günter Bertholdt (WASG- KV Fulda), dass B’90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD das Gesprächsangebot nicht angenommen hätten. Jo Biermanski wertete dies als weiteren Beleg für Ignoranz und Unkenntnis der etablierten Politiker beim Thema „Cannabis im Straßenverkehr“.

Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter erläuterte zu Beginn seiner ausführlichen Informationen zunächst, dass er, eigentlich Strafrechts-Verteidiger sei, durch die gängige Gesetzes- und Verwaltungspraxis aber praktisch gezwungen sei, sich auch in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren zu „Cannabis im Straßenverkehr“ zu engagieren. Unter dem Deckmantel der „öffentlichen Sicherheit“ würden viele seiner Cannabis-Mandanten ungerechterweise mit rechtlicher Verfolgung konfrontiert: „Er kenne keinen Bereich, in dem von Gesetzgebung und Verwaltung verlogener argumentiert werde als beim Thema Cannabis.“

Sowohl Jo Biermanski als auch Dr. Leo Teuter erläuterten, dass bei den heutigen Meßmethoden im Blut der Cannabis-Wert THC nachgewiesen werde, auch wenn der Rauschzustand bereits beendet sei: Während sich Alkohol im Vergleich linear schnell abbaue, baue sich THC in Halbwertzeiten ab, was dazu führe, dass auch 15-20 Stdn. nach dem letzten Konsum noch Werte nachgewiesen werden könnten, die ohne Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit zu haben, zu Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren sowie zu führerscheinrechtlichen Anordnungen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.

Während die Gesetzgebung wider besseres Wissens nicht reagiere, habe das Bundesverfassungsgericht bereits Ende 2004 entschieden, dass zumindest bis 1ng THC/ml Blut keinerlei Gefährdung ausgehe, ließ aber offen, wann denn nun von einer Gefährdung auszugehen sei.

Aus juristischer Sicht vertrat Dr. Leo Teuter die Ansicht, dass 6 Stunden nach dem Konsum keinerlei Ausfallerscheinungen erkennbar seien, während Jo Biermanski Prof. Berghaus (Uni Köln) zitierte, der davon ausgeht, dass die Rauschwirkung ca. 4 Stunden nach dem Rauchen abgeklungen sei. Beide Referenten erwähnten hierzu den Verkehrssicherheits-Kongress im August 2004 in Glasgow,bei dem 10 Experten aus 6 Ländern vorgeschlagen haben, einen Grenzwert für THC im Blutserum bei 5-10ng anzusiedeln, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille entspreche.

Eine weitere fragwürdige Rechtspraxis sei die Anordnung von führerscheinrechtlichen Maßnahmen aufgrund des THC-Abbauproduktes THC-COOH, das bei entsprechenden Blutproben ebenfalls gemessen werde. Hier würden Werte als regelmäßiger Konsum gewertet, die bereits bei ein- bis zweimaligem wöchentlichem Konsum erreicht werden könnten. Dies wiederum könne zu Anordnungen durch die Führerscheinstelle führen, auch wenn der akute THC-Wert unter 1ng gelegen habe. Hierzu äußerte Jo Biermanski: „Wer Abends 2 Bier trinkt, kann morgens wieder problemlos Autofahren, dies muss bei einem Joint zum Feierabend ebenfalls möglich sein.“
Bei der derzeitigen Gesetzeslage erläuterte Dr. Leo Teuter müsse er raten, mindestens 12 Stunden nach dem letzten Konsum kein Auto zu fahren sowie im Falle einer Verkehrskontrolle, keinerlei Angaben zum eigenen Konsum zu machen, da alles Gesagte gegen den Betroffenen verwertet werde. Jo Biermanski ergänzte, dass es empfehlenswert sei, sich im Falle einer „Auffälligkeit wegen Cannabis im Straßenverkehr“ von einem erfahrenen Verwaltungsrecht-Anwalt beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. So erhalte man beispielsweise nur über einen Anwalt die notwendige vollständige Akteneinsicht, um eventuelle Rechtsmittel überlegen zu können. Hierzu rate er Hanf-Freunden dringend zum Abschluss einer Verkehrsrechtschutz-Versicherung.

Bezüglich der sogenannten Schnelltests ( Schweiß- oder Urintest) durch die Polizei erläuterte Jo Biermanski, dass diese von Betroffenen verweigert werden könnten und es ratsam sei, zumindest den Urintest zu verweigern. Hier sei von einer Nachweisdauer von ca. 6 Wochen auszugehen. Die Nachweisdauer beim Schweißtest beliefe sich auf ca. 12- 15 Stdn., allerdings sei jede dritte Schweiß-Analyse falsch. Hier erläuterte Dr. Leo Teuter, dass aufgrund der hohen Fehlerquote Betroffene durchaus überlegen könnten, zur Entlastung einem Schweißtest per Drugwipe zuzustimmen. Die Anordnung einer Blutprobe können Betroffene nicht verweigern, allerdings müsse die Polizei hierzu entsprechende Verdachtsmomente aufführen können.

Desweiteren berichtete Dr. Leo Teuter von einer Testreihe, bei der definierte Proben von 0,8 ng THC/ml Blut bei verschiedenen Instituten überprüft wurden. Es wurden unterschiedliche Ergebnisse von 0,3- 2 ng ermittelt. Er sehe bezüglich Bußgeldbescheiden wegen „Cannabis im Straßenverkehr“ vor allem bei Werten bis 2,4 ng gute Chancen für die Einlegung von Rechtsmitteln.

Abschließend erläuterte Günther Berthold (WASG), dass die BAG Drogenpolitik der Linkspartei (www.linke-drogenpolitik.de) die Broschüre „Cannabis und Straßenverkehr“ mit wichtigen Informationen veröffentlicht habe und sich die Fraktion „Die Linke im Bundestag“ derzeit in die Thematik einarbeite, um einen Antrag zur Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Bericht vom Bundestreffen: Grüne Hilfe weiter aktiv gegen Drogen-Prohibition

12. Dezember 2006

Arnstadt. Beim Grüne Hilfe-Bundestreffen am 28. November 2006 wurden von den AktivistInnen des Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.organisatorische und inhaltliche Notwendigkeiten diskutiert und beschlossen.

Der Vorstand; Thomas Schneider/ Arnstadt (1.Vorsitzender), Benny Bänsch (2.Vorsitzender) und Martin Rediker/ Lippstadt (Kassenwart) wurde ebenso wiedergewählt wie Jo Biermanski/Alsfeld als Pressesprecher (ohne Vorstandsaufgaben). Somit wurde die rechtlich erforderliche Grundlage erfüllt, damit die Regionalbüros Opfern der Drogen-Prohibition weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Gesponsert wurde das Treffen von der „P 20“-Kommune in Arnstadt, die die Räumlichenkeiten kostenlos zur Verfügung stellte und Sabine Berninger (Die Linke.PDS/ Landtag Thüringen), die die Verpflegung spendete. Hanf-Dank!

Derzeit erhalten Opfer der Drogen-Prohibition bei 11 Regionalbüros in 9 Bundesländern straf- und verwaltungsrechtliche Informationen im Sinne der ehrenamtlichen GH-Arbeit als Informations- und Kontaktbörse zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin sowie Gefangenenbetreuung. Im Rahmen der Gefangenen-Arbeit werden derzeit 3 Hanf-Inhaftierte in 3 Bundesländern betreut, wobei besonders der Kontakt in die JVA Kassel intensiviert werden soll.

Da mit der Drogenbeauftragten der CDU/SPD-Koalition, Sabine Bätzing, wieder verstärkt Demagogie statt Aufklärung betrieben wird und sowohl im straf- als auch im führerscheinrechtlichen Bereich wieder eine verschärfte Verfolgung von Hanf-FreundInnen zu verzeichnen ist, ist die Grüne Hilfe sowohl auf neue AktivistInnen als auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Potentielle AktivistInnen und SponsorInnen werden dringend gebeten sich mit dem Vorsitzenden Thomas Schneider (Zimmerstr.6, 99310 Arnstadt, info@gruene-hilfe.de; Fon: 03628- 660 690) in Verbindung zu setzen.

In Kürze wird vom Bundesverband ein neues Vorstellungs-Flyer erscheinen und Sokratis Zacharopoulos von der GH Frankfurt arbeitet an der Erstellung eines Internet-Schulungs-Videos zum Verhalten bei Personen- und Verkehrskontrollen.

Unter verschiedenen Verfahrens-Begleitungen durch GH-Aktivisten erscheint derzeit vor allem die Verfassungsklage von Robert Jarosch/ Mainhausen ( vertreten durch RA Dr. Leo Teuter/ Frankfurt) gegen die Ablehnung des Anbau-Antrages von 20 Cannabis-Pflanzen zu Genussmittel-Zwecken (!) durch das Bundesamt für Arzneimittel interessant. Nachdem der Rechtsweg nach der Revisions-Ablehnung durch das Bundesverwaltungsgericht vom 26.10.06 ausgeschöpft ist, wird nun die Verfassungs-Beschwerde eingereicht.

Vorstand beim Bundestreffen wiedergewählt

26. November 2006

Arnstadt. Beim Grüne Hilfe-Bundestreffen, das in der „P 20“-Kommune in Arnstadt stattfand, wurden Thomas Schneider (1.Vorsitzender), Benny Bänsch (2.Vorsitzender) und Martin Rediker (Kassenwart) als Vorstand sowie Jo Biermanski als Pressesprecher (ohne Vorstandsaufgaben) wiedergewählt. Ein weiterer Bericht folgt später.

8.12.2006: Diskussions-Veranstaltung “Cannabis und Straßenverkehr”

10. November 2006

Lauterbach. Als Sprecher der Linkspartei.PDS im Vogelsberg hat Joachim Biermanski für „Die Linke. im Vogelsberg“ eine Diskussions-Veranstaltung „Cannabis und Straßenverkehr“ organisiert. Die Veranstaltung steht im Zusammenhang mit einer Berichts-Anfrage „Führerscheinrechtliche Anordnungen“ von „Die Linke.WASG im Vogelsberg“ für die Kreitags-Sitzung am 18.12. in Homberg/ Ohm.

Die Diskussion findet am Freitag, den 08.Dezember um 19.30 Uhr in 36341 Lauterbach im Ristorante Roma (Obergasse) statt.

Für das Podium haben zugesagt:

Diskussionsleitung: Günther Bertold ( Linkspartei.WASG- KV Fulda)
Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter / Frankfurt
Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.)

Ebenfalls für das Podium eingeladen waren B’90/ Die Grünen, CDU, FDP und SPD im Vogelsberg, die sich aber nicht an der öffentlichen Auseinandersetzung zum Thema „Cannabis und Straßenverkehr“ beteiligen wollen.

So haben CDU und SPD ohne Angabe von Gründen ihre Teilnahme abgesagt. Während die Einladung an die FDP sogar ohne jegliche Reaktion blieb,
formulierte die Kreisvorstandssprecherin der Grünen Christiane Löchel
folgende Absage:

„Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Kreisvorstandes und der Fraktion der Vogelsberger Grünen muss ich Ihnen leider mittteilen, dass von unserer Seite kein Interesse an einer Diskussion über Cannabis und Straßenverkehr besteht. Es besteht bei uns kein Diskussionsbedarf, weil wir Cannabis im Straßenverkehr in etwa gleichsetzen mit Alkohol im Straßenverkehr. Selbst bei einer Legalisation von Cannabis würde sich daran nichts ändern.“

Die Absagen sind eine weiterer Beleg für die Ignoranz und Unkenntnis der „herrschenden PolitikerInnen“ beim Thema „Cannabis und Straßenverkehr“, erklärte Joachim Biermanski.

Die Linke.WASG im Vogelsberg hofft mit der Diskussions-Veranstaltung und der nachfolgenden Berichts-Anfrage im Kreistag einen Beitrag zur Versachlichung und inhaltlichen Qualifizierung zu leisten, und hofft auf zahlreiche Beteiligung.

Interview mit Jo Biermanski, GH und Carsten Labudda vom VfD und BAG Drogenpolitik

13. September 2006

Sascha Möckel (Linke BAG Drogenpolitik) im Internetradio Erfurt
Interviews mit Carsten Labudda (VfD, BAG Drogenpolitik) und Joachim Biermanski, Grüne Hilfe, geführt, die Ihr Euch unter dem link unten anhören könnt:

Angehaltene Hanfjournal: Antrag auf gerichtliche Entscheidung eingereicht.

20. Juni 2006

Schwäbisch-Hall. Den Widerspruch gegen das Anhalten und die Effekten-Verwahrung des Hanfjournals (siehe „Hanf-Journal von JVA Schwäbisch-Hall angehalten“) hat Regierungsinspektorin Frau Schuhmacher für die JVA Schwäbisch-Hall abgelehnt.

In der Begründung heißt es unter anderem, „die Inhalte stünden der angestrebten Resozialisierung des Gefangenen eindeutig entgegen. Zudem dürfe sich eine Zeitschrift solchen Inhalts nicht auf dem Stockwerk eines Hafthauses befinden, wo sie anderen Gefangenen ebenfalls zugänglich wäre. Dies sei aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar.

Im Auftrag des Inhaftierten hat nun Rechtsanwalt Michael Hettenbach aus Ludwigsburg einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht Heilbronn eingereicht.

Rechtsanwalt Hettenbach sieht „den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt.. Die Informationsfreiheit schütze sowohl das aktive Handeln zur Informationsbeschaffung als auch die schlichte Entgegennahme von Informationen (BVerfGE 27, 82ff.). Die oben genannte Zeitschrift ist eine allgemein zugängliche Informationsquelle, da sie dazu geeignet und bestimmt sei, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen. (BVerfGE 27, 83)“, heißt es in der Antragsbegründung.

Hier der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Hanf Journal gegen JVA Schwäbisch-Hall in Volltext.

Nicole Krumdiek, Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland – Literaturtipp

6. Juni 2006

Neben einer “umfassenden Evaluation des derzeitig existierenden Forschungs- und Kenntnisstandes hinsichtlich der tatsächlich existierenden gesundheitlichen und sozialen Cannabisgefahren” eine umfassende Beschreibung der “aktuellen rechtlichen Situation hinsichtlich der Cannabisprohibition”.

“Es bleibt zu hoffen, dass die aufgeführten Erkenntnisse Eingang in die politisch und juristisch und vor allem aber moralisch geführten Diskussionen findet”, heißt es im Vorwort.

Dieses Buch sollte jedEr Hanf-FreundIn lesen und im Bücherschrank haben…

* Nicole Krumdiek, Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland
* Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik, Band 7, herausgegeben von Prof.Dr. Karl F. Schumann, Prof. Dr. Lorenz, Böllinger, Prof. Dr. Johannes Feest, Prof. Dr. Edda Weßlau, Prof. Dr. Felix
Herzog; 2005
* ISBN 3-8258-9543-2
* Preis: 39,90 Euro

“Hanf Journal” von JVA Schwäbisch-Hall angehalten

24. Mai 2006

Obwohl frei erhältliche Hanf-Zeitschriften im Strafvollzug meist problemlos an Inhaftierte weitergeleitet werden, hat die Poststelle der JVA Schwäbisch-Hall es am 11.Mai 2006 für notwendig befunden, das „Hanf Journal“ im Zusammenhang mit einer Briefsendung an einen „Hanf-Inhaftierten“ von Jo Biermanski, Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.“, anzuhalten und zur Effekten-Verwahrung zu nehmen.

Die „Grüne Hilfe“ betrachtet dies als unberechtigten Eingriff in die Presse-und Informations-Freiheit und hat bei der JVA Schwäbisch-Hall Widerspruch eingelegt und beim Justiz-Ministerium Baden-Württemberg die Klärung des Sachverhalts beantragt.

Desweiteren ruft die „Grüne Hilfe“ zu Protestschreiben an die JVA-Vollzugsleitung ( Kolpingstr.01, 74523 Schwäbisch-Hall) und das Justiz-Ministerium Baden-Württemberg (Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart) auf.

„ Es muss auch Inhaftierten möglich sein, sich inhaltlich mit dem Thema Hanf zu befassen.
Das Anhalten des „Hanf Journal“ wertet die „Grüne Hilfe“ als Gehirnwäsche“,
so Pressesprecher Jo Biermanski aus Alsfeld.

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