Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Treffen der Grünen Hilfe Hessen in Gießen am 23. Februar 2006

13. Februar 2006

Gießen. Das nächste Treffen der GHH findet am Donnerstag, den 23.Februar um 19.30 Uhr in „Pit’s Pinte“ (Licher Str.) in Gießen statt.

Themen des Abends sind :

1. Bericht vom Verkehrsgerichtstag in Goslar
2. Ermittlungen undHausdurchsuchungen gegen hanfsamen.at- KundInnen
3. Kritik an Studien-Auftrag „Auswirkungen des Cannabis-Konsums“ durch das Bundesministerium für Gesundheit an Prof. Rainer Thomasius
4. Kommunalwahlen in Hessen (26.März)
5. Verschiedenes

Interessierte sind herzlich eingeladen.

Treffen der Grünen Hilfe Hessen in Gießen am 23. Februar 2006

13. Februar 2006

Gießen. Das nächste Treffen der GHH findet am Donnerstag, den 23.Februar um 19.30 Uhr in „Pit’s Pinte“ (Licher Str.) in Gießen statt.

Themen des Abends sind :

1. Bericht vom Verkehrsgerichtstag in Goslar
2. Ermittlungen undHausdurchsuchungen gegen hanfsamen.at- KundInnen
3. Kritik an Studien-Auftrag „Auswirkungen des Cannabis-Konsums“ durch das Bundesministerium für Gesundheit an Prof. Rainer Thomasius
4. Kommunalwahlen in Hessen (26.März)
5. Verschiedenes

Interessierte sind herzlich eingeladen.

Mobiltelefonnummer ausgefallen – Berliner Büro

7. Januar 2006

Das Berliner Büro ist gerade nicht per Mobiltelefon erreichbar. Bitte weiche auf eMail (berlin@gruene-hilfe.de) oder die Festnetztelefonnummer aus.

Religionsfreiheit für Kiffer – NNP 6.12.2005

17. Dezember 2005

Limburg. Der Mann auf der Anklagebank des Limburger Amtsgerichts ist in einer bestimmten Szene kein Unbekannter. Er betreibt eine Internetseite, auf der er für die Legalisierung von Haschisch wirbt. Seit Jahren sammelt er dafür Unterschriften, nennt dies eine Aktion «von Kiffern für Kiffer» und spricht von seiner «Kifferehre». Sein Anwalt nennt ihn einen «Aktivisten». Weniger sein offensiver Einsatz für die Freigabe von Cannabis als der Besitz einer kleinen Menge Marihuana hat dem 46-jährigen Limburger jetzt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe eingebracht.

Es ist gerade ein Jahr her, da war er mit seinem auffälligen Auto – bemalt und beschriftet mit einem Cannabisblatt und der Internetadresse www.zeig-dich.de – auf der A 3 unterwegs. Ein Autofahrer meldete der Polizei, der Mann in diesem Auto fahre in Schlangenlinien und habe grundlos gebremst. Er wurde angehalten und kontrolliert, und dabei fand die Polizei im Handschuhfach eine Tüte mit 3,4 Gramm Marihuana. Das Landeskriminalamt ermittelte in zwei verschiedenen Untersuchungen darin 0,8 Gramm Blütenreste von Cannabispflanzen und einen THC-Gehalt von fünf bis 20 Prozent, also eine äußerst geringe Menge Drogen. Die Untersuchung seines Blutes ergab keinen aktuellen Drogenkonsum.

Er habe vielleicht mal auf ein Kundenblatt geschaut und Probebremsungen wegen des Straßenzustandes gemacht, im Übrigen seien die Angaben des anderen Autofahrers stark übertrieben, verteidigte sich der 46-Jährige. Er war bisher nicht vorbestraft und führt, wie er berichtete, ein geregeltes Leben als EDV-Spezialist und allein erziehender Vater.

Der Richter hörte aufmerksam zu, als er aus dem Suchtbericht der Bundesregierung zitierte, von neun Millionen Cannabiskonsumenten in der Bundesrepublik sprach und Alkohol die wesentlich gefährlichere Droge nannte. Er beklagte, dass der Öffentlichkeit für die gerichtliche Verfolgung von Kleinkonsumenten wie ihm immense Kosten und ein unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Schaden entstehe. Er selbst sei in 27 Jahren verantwortungsbewussten Umgangs mit Haschisch immer unauffällig geblieben. Die «Einstiegshypothese» sei längst widerlegt, eigentliche Einstiegsdrogen seien Alkohol und Nikotin.

Erst in diesem Sommer sei sein Antrag auf die Genehmigung zum Anbau von 20 weiblichen Cannabispflanzen vom Bundesgesundheitsamt gebührenpflichtig abgelehnt worden, beklagte er. Er konsumiere, so der Angeklagte, Cannabis aus weltanschaulichen Gründen und auch als Meditationshilfe und verlange – weil dies genauso einzuschätzen sei wie eine Religion – für sich «Religionsfreiheit».

Der Verteidiger argumentierte, dass die ungleiche Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durch deutsche Gerichte laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 verfassungswidrig sei, «ein Versäumnis der politisch Verantwortlichen». Bisher sei es nicht gelungen, die Vorgaben des BVG umzusetzen. «Und warum? Weil es für die Kiffer keine Lobby gibt.» Er persönlich empfinde das als einen «Affront gegen das Recht an sich», sagte der Anwalt und empfahl dem Richter einen Freispruch. «Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen: Mit mir nicht, ich spreche die Leute frei.»

Diese Empfehlung nützte allerdings nichts. Der 46-jährige Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt und muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. In seiner Urteilsbegründung qualifizierte der Richter die Ausführungen zur Legalisierung von Cannabis als «sicher bedenkenswert». «Man kann dafür sein, man kann dagegen sein», sagte er. Aber das Gericht sei an Recht und Gesetz gebunden. (eeg)

Quelle: Link zur Onlineausgabe der Nassauischen Neuen Presse

Revision gegen Verurteilung in minderschwerem Cannabis-Fall – Prozessentwicklung wird online dokumentiert

13. Dezember 2005

Der Vorsitzende des Schöffengerichtes am AG Plauen vertritt seit einiger Zeit die Auffassung, dass die Anwendung des minder schweren Falles aus § 29 a Abs. 2 BtMG für Cannabisprodukte im Hinblick auf deren mindere Gefährlichkeit nicht -mehr- in Frage komme.

Er habe an einer Fortbildung teilgenommen, bei der u.a. mithilfe der Dokumentation einer Langzeitstudie an Affen verdeutlicht worden sei, dass eine Unterscheidung der Drogen in “harte” und “weiche” Drogen nicht angezeigt sei. Es sei eine bleibende Hirnveränderung an den Versuchstieren noch nach Jahren festgestellt worden.

Das habe das Bundesverfassungsgericht in dessen Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 noch nicht berücksichtigen können. Aus diesem Grunde lehne er nun die Anwendung des geringeren Strafrahmens auf die Fälle ab, in denen er früher durchaus wegen der Art der Droge -Cannabis- einen solchen angenommen habe.

Der Verteidiger, RA Herbert Posner, ist hingegen der Auffassung, dass aus verschiedenen Gründen auch weiterhin eine Unterscheidung der Drogen nach ihrer Art vorzunehmen ist und damit auch, wenn nicht besondere Erschwernisgründe (kiloweiser Handel, Einfuhr großer Mengen etc.) hinzutreten, der geringere Strafrahmen des minderschweren Falles heranzuziehen ist.

Nachdem diese unterschiedliche Rechtsauffassung im Gerichtssaal bislang nicht zu klären war, wurde durch den Verteidiger nun ein Fall zur revisionsrechtlichen Klärung der Frage ausgewählt und statt “nur” Berufung zum LG Zwickau einzulegen, direkt das OLG Dresden mit der Revision zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen. Der Verteidiger dokumentiert den Fall und die weitere Entwicklung zugleich auf der Kanzleihomepage für jedermann abrufbar im Internet unter www.Rechtsanwaltskanzlei-Plauen.de.

Hierzu erklärt der Verteidiger RA Herbert Posner ( Reichsstr.13, 08523 Plauen, Fon: 03741-221782):

„Es mag aus Sicht eines Richters erstrebenswert sein, von einer drogenfreien Stadt zu träumen, doch bis zum Erreichen dieses Ideals halte ich es für notwendig, dass ein bundesweit geltendes Gesetz auch in Plauen so angewandt wird, wie andernorts in dieser Republik. Eine zusätzliche Strafe dafür, dass man im Vogtland (Sachsen) lebt, darf es nicht geben.
Das dem Verfahren zugrunde liegende Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung ist zwangsläufig für jeden relevant, nicht nur für Hanffreunde, da es auf nahezu jeden Rechtsbereich übertragbar ist. Was, um nur ein Beispiel zu nennen, wenn der nächste Richter meinte, dass ihm der Bussgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr streng genug ist und härter durchgegriffen werden müsse, indem man manche OWis in den Bereich des Strafrechts verschiebt, obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung die Grenze enger zieht?

Wenn die (Amts-)Gerichte anfangen, eigenes Recht unter bewusster Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung zu “machen”, übersehen sie dabei, dass sie Recht beliebig werden lassen und mit der Freiheit eines Menschen, einem unserer höchsten Rechtsgüter, zu spielen anfangen. Der gesetzlich vorgesehene Weg für begründetes Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Amtsrichter wäre die Vorlage eines solchen Falles zur Entscheidung der Rechtsfrage an das betreffende Obergericht gewesen, in diesem Fall an das Bundesverfassungsgericht.

Wer sich als Richter aber den dafür erforderlichen Begründungsaufwand erspart und dennoch hart verurteilt, tritt bewusst oder unbewusst nur auf denjenigen herum, die ohnehin oft schon am Boden liegen.

Ich habe einige Zeit benötigt, einen Fall zu finden, in dem es im Ergebnis für den Mandanten die geringst mögliche Auswirkung hat, ob ich eine Instanz weniger (die Berufung wurde “übersprungen”, darum auch die Bezeichnung Sprungrevision) für ihn in Anspruch nehme oder nicht und in dem der zugrunde liegende Sachverhalt schon durch das Amtsgericht völlig zutreffend und ausreichend ermittelt wurde, denn in der Revision wird der festgestellte Sachverhalt nicht erneut erforscht. Um den Unterschied, um den hier gerungen wird, zu verdeutlichen: der normale Strafrahmen droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu 15 Jahren an; der Strafrahmen des minderschweren Falles beginnt bei drei Monaten und endet bei fünf Jahren.“

An die 16. Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Bätzing

1. Dezember 2005

Sehr geehrte Drogenbeauftragte Frau Bätzing,
zunächst möchte ich Sie als Pressesprecher des “Grüne Hilfe-Netzwerk” e.V. in Ihrem neuen schwierigen Amt begrüßen.

Wir setzen uns seit 1994 ehrenamtlich für die Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik ein, wobei wir vor allem die Wiederfreigabe von Cannabis mit Entwicklung von Abgabemodellen, z.B. nach dem niederländischen Coffeeshop-Modell, unter Berücksichtigung des Jugendschutzes sowie die weitere schrittweise Entkriminalisierung von allen DrogenkonsumentInnen engagieren. (www.gruene-hilfe; www.gekifft.de).

Wir hoffen mit Ihnen in einen intensiveren Diskussionsprozess eintreten zu können, als mit Ihrer Vorgängerin Caspers-Merck, die auf Kontakte unsererseits (z.B. Hanf-Gefangenen-Initiative Grüne Zelle, c/o JVA Wittlich, René Gorig) nicht reagierte.

Zu meiner Person, ich bin 45 Jahre, gelernter Ergotherapeut, arbeite als Erzieher mit geistig-psychisch Benachteiligten und habe mit 17 erstmals gekifft.

Erfreut hat mich, dass ich auf Ihrer Webseite Lesen konnte, dass die derzeitige Rechtspraxis bei “Cannabis im Straßenverkehr” umstritten ist. Wir hoffen, mit Ihnen unter anderem in einen Dialog zu den Themen Cannabis-Kriminalisierung und Cannabis im Straßenverkehr treten zu können und würden uns über ein Gesprächsangebot Ihrerseits freuen.

Nachfolgend ein Leserbrief zum Thema, veröffentlicht in der “Welt”. Leider wurde der Text in Klammern weggekürzt: Cannabis-Prohibtion offensichtlich gescheitert

Cannabis-Prohibtion offensichtlich gescheitert

29. November 2005

Zu: 30 Prozent der 15-jährigen hat Erfahrungen mit Cannabis; WELT vom 22.11.05

Wenn die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) vermeldet, dass „Cannabis die einzige illegale Droge ist, deren Verbreitung über Jahrzehnte angestiegen ist“, so zeigt dies zum Einen, dass Cannabis im Gegensatz zu „harten Drogen“ relativ unauffällig in den Alltag zu integrieren ist, und zum Anderen, dass die Cannabis-Prohibition ebenso wie damals die Alkohol-Prohibition in Amerika gescheitert ist.

Während der Konsum von Cannabis in den Niederlanden durch die Duldung von Coffee-Shops, in denen Cannabisprodukte seit über 30 Jahren verkauft werden dürfen, nicht angestiegen ist , wird hier weiterhin auf Verbote und strafrechtliche Verfolgung gesetzt. Dies hat aber nicht zur Folge, dass weniger, sondern dass heimlich konsumiert wird.

Die strafrechtliche Verfolgung von Cannabis schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Familien, Freundschaften und Vertrauensverhältnissen mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen.

Von “Die Welt” gekürzter Teil:

Selbst in der Cannabis-Broschüre der „Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.“, gefördert von der (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), heißt es, dass regelmäßiger Cannabiskonsum lediglich „zu einer psychischen und einer milden körperlichen Abhängigkeit führen kann, wobei es keine sicheren äußeren Anzeichen für eine Abhängigkeit gibt.“ Fraglich ist also, nach welchen Kriterien Sozialministerin Lautenschläger von 400.000 Haschisch-Abhängigen bundesweit spricht.

Das Strafrecht jedenfalls ist dazu da, grob abweichendes Verhalten zu sanktionieren.

Ende des gekürzten Teils

Cannabis aber ist längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen, und mehrere Millionen Cannabis-Konsumenten haben damit keine größeren Probleme.

Es ist an der Zeit, Abgabemodelle wie in den Niederlanden unter Berücksichtigung des Jugendschutzes zuzulassen. So könnte Cannabis vom Markt von illegalisierten „harten“ Drogen getrennt und bisher im Schwarzmarkt versickernde Steuereinnahmen für Aufklärung und ehrliche Therapieangebote genutzt werden.

Joachim Biermanski, 36304 Alsfeld

Buchtipp: Sanna Savignano – Feuerkopf und Perle

19. November 2005

Am frühen Morgen des 25.Oktober 1996 findet in einem kleinen oberbayrischen Dorf eine großangelegte Hausdurchsuchung statt, der eine Verhaftung folgen soll. Ein Dutzend Polizei- und Kriminalbeamte in Begleitung eines Staatsanwaltes durchkämmen das Anwesen einer 40jährigen Freiberuflerin.

Die Autobiographie schildert in Episoden die erste Lebenshälfte der Autorin: Älteste Tochter eines Dorfschullehrers mit 9 Geschwistern, Schülerin an einem bayr. Elitegymnasium, Halbweise mit 13, Kifferin mit 14, Fabrikarbeiterin mit 18, dann Haushälterin eines Starnberger Millionärs, später Gründerin einer Hippie-Kommune auf Kreta und Französischlehrerin an einem griechischen Privatgymnasium, 1984 Rückkehr nach Deutschland, erst freiberuflich tätig als Kunstmalerin und Übersetzerin, dann als Hauslehrerin und Sprachdozentin, ab 1989 Juso-Kreisvorsitzende und 1994 Ersatz-Abgeordnete der Bayern-SPD für das Europaparlament, Personalchefin und Trägervereinsvorsitzende eines Städtischen Jugendzentrums und halbprofessionelle Züchterin und Dealerin von Drogenhanf.

Die Biographie führt den Leser auch an die Essenz und das Ziel der aktuellen Legalisierungskontroverse um den Hanf heran: die Entkriminalisierung einer zahlenstarken „Minderheit“, die immer noch erfolglos um ihr Recht auf Selbstbestimmung und um mehr Toleranz in der Gesellschaft ringt.

Weiteres auf sannasavignano, ISBN: 3-89781-079-4, ATE- Verlag

Weihnachtspakete in den Knast

11. November 2005

Alsfeld. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage schien die alljährliche Grüne Hilfe-Aktion, bei der Hanf-Inhaftierten auf Wunsch Weihnachtspakete geschickt werden, in diesem Jahr ausfallen zu müssen. Die Aktion für hilfsbedürftige Hanf-Inhaftierte soll zum Einen, den Gefangenen in Ihrer schwierigen Lage zumindest ein wenig Freude bringen, und zum Anderen, die Solidarität mit den Hanf-Inhaftierten verdeutlichen.

Aufgrund einer großzügigen Spende des Udopea-Shop in Hamburg kann die Aktion nun aber gestartet werden ( Hanf-Dank nach Hamburg). Hanf-Inhaftierte, die an dem Hilfsangebot interessiert sind, werden gebeten, sich mit der Grünen Hilfe, Untere Fulder Gasse 12, 36304 Alsfeld in Verbindung zu setzen.

Zur Fortführung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit ist die GH aber weiterhin dringend auf Spenden (abzugsfähige Spendenquittung kann auf Wunsch ausgestellt werden) angewiesen. Um entsprechende Spenden an Grüne Hilfe, Postbank Frankfurt, BLZ: 500 100 60, Konto: 915 70-602 wird gebeten.

Grüne Hilfe trauert um Ehrenmitglied Ralf Gorig

11. November 2005

Trier. Nach schwerer Krankheit ist unser Ehrenmitglied Ralf Gorig am 8.Oktober im Krankenhaus Trier verstorben. Die Beisetzung fand auf Wunsch der Familie am 14.Oktober im engsten Kreis statt.

Ralf Gorig hat sich an der Seite seiner Frau Eva und seines Sohnes René jahrelang für die Cannabis-Legalisierung, die Grüne Hilfe und Opfer der Cannabisprohibition eingesetzt. Nach dem Tod von Eva Gorig aber aus gesundheitlichen und privaten Gründen von der GH-Arbeit zurückgezogen. Die Grüne Hilfe aber hat er, bis zu seinem Tod, als Ehrenmitglied
freundschaftlich und unterstützend begleitet.

Die Grüne Hilfe und die Hanf-Bewegung verliert mit ihm einen Aktivisten und Freund und erklärt René Gorig, seinen Söhnen Marcel und Tobias sowie der gesamten Familie herzliche Anteilnahme.

Ralf Gorig lebt ebenso wie seine Frau Eva in unseren Erinnerungen als FreundIn weiter!

Seiten: Vorherige 1 2 3 ...8 9 10 11 12 13 14 15 16 Nächste