Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Aufruf zur Unterstützung des Petitions-Antrages “Fahrerlaubnisrecht”

27. April 2006

Das Grüne Hilfe-Netzwerk ruft zur Unterstützung der nachfolgenden Petition zum Fahrerlaubnisrecht an den deutschen Bundestag auf:

Die Petition kann unter

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=96

unterstützt und an weitere potentielle UnterstützerInnen weitergeleitet werden.

“Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei tatsächlichen Verfehlungen”

Eingereicht durch: Günther Stolz am Montag, 20. März 2006

Der Petent fordert, dass im Verwaltungsverfahren/Führerscheinrecht konkret zu verankern ist, dass negative Sanktionen nur dann zu verhängen sind, wenn es tatsächliche Verfehlungen gibt.

Begründung:

Das Führerscheinrecht i.V. mit dem Verwaltungsrecht lässt es derzeit zu , dass – aufgrund – Vermutungen ohne jeglichen tatsächlichen Verstoss oder Mangel bzw. Auffälligkeit einem – FS – Inhaber der Führerschein entzogen werden kann.

Beispiel.:

vor einem Strafgericht steht eine Person wg. Besitz weicher Drogen / dieser Besitz wird mit med. Gründen belegt und Gutachterlich bestätigt / Im Vorfeld d. Verfahrens wurde – vorsorglich – der FS entzogen ( StA ) da fälschlicher Weise der Verdacht d. strafbaren Handlung im Strassenverkehr ( Standart Reaktion ) der Führerschein wird dem – Betroffenen – zurück gegeben da sich hierzu -nichts – negatives zu bemängeln gab. Im Anschluss d. Strafverfahren tendiert d. Strassenverkehrsbehörde zum – FS – entzug mit der Begründung: Der blosse Cannabiskonsum führt zum Verlust des Trennungsvermögens des FS Inhabers zu entscheiden wann er im Strassenverkehr sicher teilnehmen könne. Wie gesagt, es gibt keine Auffälligkeiten , es gibt k. Tatsachen od. Hinweise v. Fehlverhalten , lediglich d. blosse Behauptung der Verkehrsbehörde bzgl. ” Trennungsvermögen ” ! Durch solche Massnahmen der pers. Einschränkung verlieren d. Betroffene sehr oft Ihren Arbeitsplatz und die gesellschaftliche Integrität. Es bedarf nicht des besonderen Hinweises , dass es ” selbstverständlich ” Konsequenzen bedarf sollte jemand in – zweifelhaften – Zustand auffällig werden , doch bitte sollten konkrete greifbare Hinweise existieren.“

Ist die Drogenfahrt wirklich nachgewiesen? Zur OZ 15.03.06

15. März 2006

Ist die Drogenfahrt wirklich nachgewiesen?
Bezug: „19-jähriger fuhr unter Drogeneinfluss“ (OZ 15.03.06)

Im oben genannten Artikel heißt es, dass „Beamte der Polizeistation Alsfeld bei einer Kontrolle feststellten, dass der junge Mann unter Drogeneinfluss gestanden habe.“ Dies ist zumindest ohne genauere Angabe von Messwerten anzuzweifeln.

Durch meine ehrenamtliche Arbeit für das „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., bei der ich monatlich ca. 30-50 Anfragen von Betroffenen erhalte, weiß ich zunächst, dass es sich hierbei meist um Cannabis handelt, da Cannabisabbauprodukte wesentlich länger nachweisbar sind als Alkohol und andere illegalisierte Drogen.

Nach einer Übersicht von Dr. Paul Cary (Universität Missouri) in der Zeitschrift „Drug Court Review“ sind Cannabis-Abbauprodukte bei der niedrigen Nachweisgrenze von 20ng/ml bis zu 3 Wochen nachweisbar, obwohl die Rauschwirkung von Joints zumindest nach 4 Stunden abgeklungen ist. Die Polizei will bei entsprechenden Verkehrskontrollen meist einen Urin-Schnelltest durchführen, damit bei der oben beschriebenen langen Nachweiszeit, die Begründung für eine Blutprobe gegeben ist.

Sind Verdachtsmomente für Drogenkonsum gegeben, kann diese im Gegensatz zum Urin-Schnelltest von Betroffenen nicht verweigert werden. Die Polizei allerdings klärt hier nicht auf, dass der Schnelltest verweigert werden kann, sondern verpackt die „Aufklärung“ in die Frage, „sind Sie mit einem Urin-Schnelltest einverstanden? Die Ablehnung dieses Schnelltest allein ist übrigens keine ausreichende Begründung für eine Blutentnahme. Werden nun Cannabis-Abbauprodukte im Urin nachgewiesen, vermeldet die Polizei eine Fahrt unter Drogeneinfluss, obwohl die Rauschwirkung vielleicht, oder besser gesagt wahrscheinlich, bereits abgeklungen ist.

Diese Informationspolitik ist Teil einer Prohibitionspolitik, die das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Strafmittel gegen Cannabis-KonsumentInnen missbraucht.

Hier sind aufgeklärte PolitikerInnen gefordert, auch im Interesse wirklicher Verkehrssicherheit, endlich nachvollziehbare Grenzwerte umzusetzen. Weitere Informationen zum Thema sind unter www.verkehrsthek.de zu finden.

* Jo Biermanski (Grüne Hilfe)
* Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Anbau in eigener Sache

6. März 2006

Anbau-Antrag an das BfArM – Jetzt ist Solidarität und Engagement erforderlich – AUFRUF ZU MASSENHAFTEN CANNABIS-ANBAU-ANTRÄGEN

Achtung: Die Aktion ist zur Zeit eingestellt. Die Berufung ist vom OVG NRW/Münster verworfen und Revision nicht zugelassen worden, die Anträge sind (derzeit) chancenlos!

“’Nachdem Robert Jarosch, Hanfaktivist aus Mainhausen / Kreis Offenbach den Anbau von bis zu 20 weiblichen Cannabis-Planzen zum Eigenbedarf als Genussmittel beantragt hatte, wurde dies vom Bundesamt für Arzneimittel, ebenso abgelehnt, wie der nachfolgende Widerspruch. Nun aber war der Weg frei für den Klageweg.”

In der 11-seitigen Antragsbegründung an das BfArM wird erläutert, ”warum die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ein öffentliches Interesse darstellt”.

In erster Instanz wurde die Klage zwar vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen (Az: 7 K 2111/02), aber es wird dort ausgeführt: ”Die Erteilung einer einzelnen Ausnahmeerlaubnis an den Kläger ist jedoch wegen ihrer geringen Auswirkung nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen oder zumindest in nennenswerter Weise zu fördern. Vielmehr könnte ein Einfluss auf Normakzeptanz, Kriminalität und Justizwesen nur durch die Erteilung einer Erlaubnis an eine Vielzahl von Personen erreicht werden.”

Hierzu sagt der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter ( Sopienstr.46, 60487 Frankfurt):

Aktion! So gehts!

Daraus ergibt sich, dass ganz viele Anträge zusammenkommen müssen, um Wirkung zu erzielen.

Also ist es ”’notwendig dass massenhaft Anträge an das BfArM gestellt werden”’ und dies kostet nicht die Welt. Genau hier ist ”’Eure Beteiligung”’ gefordert.

Wer bereit ist, zunächst lediglich 50 Euro für die Bearbeitung des Antrags zu investieren kann diesen unter ”’www.gruene-hilfe.de/wiki/Kampagnen/Anbau_in_eigener_Sache”’

downloaden oder gegen Einsendung von 2,50 in Briefmarken von der Grünen Hilfe Hessen ( Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld ) erhalten.

Dann mit eigenem Absender, Datum und Unterschrift an das ”Bundesamt für Arzneimittel ( Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn )” senden und Ihr seid dabei!

Die Aktion hat keinerlei strafrechtliche Konsequenzen!

Wichtig ist, dass Ihr eine Kopie der ersten (wg. Absender) und letzten (wg. Unterschrift) Seite des Antrags an die Grüne Hilfe Hessen ( Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld) schickt.

Dort wird die Aktion dokumentiert und koordiniert, um öffentliches Interesse zu belegen.

Die gestellten Anträge können zum Einen im weiteren Verlauf des Verfahrens von Robert Jarosch (nächste Instanz OVG Münster) genutzt werden und zum Anderen für neue Klageverfahren im Anschluss an den Widerspruch gegen die zu erwartende Ablehnung durch das BfArM genutzt werden.

Die Widerspruchsvorlage wird die GH ebenfalls zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen. (Kopie des eingereichten Widerspruchs dann ebenfalls an die GH).

Weiteres Vorgehen beim Antrag

Ist der Widerspruch dann, wie zu erwarten ist, ebenfalls durch das BfArM abgelehnt (Bearbeitungskosten wiederum 50 Euro – ein Ausstieg ist jederzeit möglich), wird die GH versuchen potentielle KlägerInnen in Zusammenarbeit mit RA Stefan Kristen ( Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg) und RA Dr. Leo Teuter kostengünstig, zu einem Verfahren zusammenzufassen.

Zeigt Solidarität und nutzt, die vielleicht historische Chance, Euch beim Rechtsweg für Cannabis-Anbau zum Genussmittel-Eigenbedarf zu beteiligen.
Es gibt kein zurück mehr, nur noch vorwärts…Früher oder später wird Hanf siegen!

Dokumentiert wird das ganze

… indem Kopien der Anträge an die Grüne Hilfe Hessen geschickt werden. So kann im weiteren Verlauf des verfahrens von Robert öffentliches interesse dokumentiert werden…

der Antrag

Folgendes PDF-Dokument kannst du Downloaden, Ausfüllen, eine Kopie an das Grüne Hilfe Büro Hessen schicken, und das Original an das BfArM:

  • Anschrift BfArM: Friedrich Ebert Allee 38, 53113 Bonn
  • Anschrift Grüne Hilfe Hessen: Untere Fulder Gasse 12, 36304 Alsfeld

Neues zu den Hausdurchsuchung bei hanfsamen.at-Kunden

6. März 2006

Achtung! Hausdurchsuchung bei hanfsamen.at-Kunden

Im April letzten Jahres fand eine Hausdurchsuchung bei www.hanfsamen.at
statt. Dabei wurde die Kundendatenbank beschlagnahmt. Diese Daten liegen nun Polizeidienststellen vor.

Nach bekannt werden dieser Fakten hat hanfsamen.at den Verkauf von Hanfsamen eingestellt.

Die Grüne Hilfe hat bereits Feedback von Hausdurchsuchungen und polizeilichen Vorladungen zum Verhöhr in Deutschland auf Grund der Kundendaten von hanfsamen.at (es kann vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden, es wurden auch bereits Verfahren eingestellt).

Inwieweit eine Hausdurchsuchung allein wegen des Erwerbs von Hanfsamen rechtens ist, wird zu klären sein. Letztlich ist nicht jeder Hanfsamenkäufer gleich ein Grower.

Legal sind z.B. Samen als Lebensmittel, das Archivieren von Hanfgenetik für Forschungszwecke… oder der Erwerb von Vogelfutterhanf, oder Hanfsamenköder für den Fischfang… Allerdings können nach deutschem Recht auch unrechtmäßig erworbene Erkenntnisse in einem Strafverfahren verwertet werden!

Wie die Drogenfahndung aus Deutschland entsprechende Kundendaten erhalten hat ist derzeit unklar. Dies kann nur eine Anwalt mit entsprechendem Mandat eines/einer Betroffenen per Akteneinsicht herausfinden.

HomegrowerInnen+ HanfsamenHändlerInnen sind keine Verbrecher! Wer zu Hause für den Eigenbedarf growt unterstützt weder den Schwarzmarkt noch mafiösen Strukturen!

Wer Hanfsamen verbietet und HomegrowerInnen verfolgt unterstützt jedoch den Schwarzmarkt!

Betroffene werden gebeten Ihre Verfahren bei jedem beliebigen Regionalbüro der Grünen Hilfe zur Dokumentaion zu melden.

Rhain-Main nur noch postalisch Erreichbar!

22. Februar 2006

Das Grüne Hilfe Büro Rhain-Main / Odenwald ist nur noch per Post erreichbar! Brief können geschickt werden.

Dieses Grüne Hilfe Regionalbüro existiert nicht mehr!

Neues Regionalbüro in Frankfurt am Main

22. Februar 2006

Jetzt wird euch auch in Frankfurt am Main direkt regional geholfen!

Weitere Informationen zum Frankfurter Regionalbüro

Treffen der Grünen Hilfe Hessen in Gießen am 23. Februar 2006

13. Februar 2006

Gießen. Das nächste Treffen der GHH findet am Donnerstag, den 23.Februar um 19.30 Uhr in „Pit’s Pinte“ (Licher Str.) in Gießen statt.

Themen des Abends sind :

1. Bericht vom Verkehrsgerichtstag in Goslar
2. Ermittlungen undHausdurchsuchungen gegen hanfsamen.at- KundInnen
3. Kritik an Studien-Auftrag „Auswirkungen des Cannabis-Konsums“ durch das Bundesministerium für Gesundheit an Prof. Rainer Thomasius
4. Kommunalwahlen in Hessen (26.März)
5. Verschiedenes

Interessierte sind herzlich eingeladen.

Treffen der Grünen Hilfe Hessen in Gießen am 23. Februar 2006

13. Februar 2006

Gießen. Das nächste Treffen der GHH findet am Donnerstag, den 23.Februar um 19.30 Uhr in „Pit’s Pinte“ (Licher Str.) in Gießen statt.

Themen des Abends sind :

1. Bericht vom Verkehrsgerichtstag in Goslar
2. Ermittlungen undHausdurchsuchungen gegen hanfsamen.at- KundInnen
3. Kritik an Studien-Auftrag „Auswirkungen des Cannabis-Konsums“ durch das Bundesministerium für Gesundheit an Prof. Rainer Thomasius
4. Kommunalwahlen in Hessen (26.März)
5. Verschiedenes

Interessierte sind herzlich eingeladen.

Mobiltelefonnummer ausgefallen – Berliner Büro

7. Januar 2006

Das Berliner Büro ist gerade nicht per Mobiltelefon erreichbar. Bitte weiche auf eMail (berlin@gruene-hilfe.de) oder die Festnetztelefonnummer aus.

Religionsfreiheit für Kiffer – NNP 6.12.2005

17. Dezember 2005

Limburg. Der Mann auf der Anklagebank des Limburger Amtsgerichts ist in einer bestimmten Szene kein Unbekannter. Er betreibt eine Internetseite, auf der er für die Legalisierung von Haschisch wirbt. Seit Jahren sammelt er dafür Unterschriften, nennt dies eine Aktion «von Kiffern für Kiffer» und spricht von seiner «Kifferehre». Sein Anwalt nennt ihn einen «Aktivisten». Weniger sein offensiver Einsatz für die Freigabe von Cannabis als der Besitz einer kleinen Menge Marihuana hat dem 46-jährigen Limburger jetzt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe eingebracht.

Es ist gerade ein Jahr her, da war er mit seinem auffälligen Auto – bemalt und beschriftet mit einem Cannabisblatt und der Internetadresse www.zeig-dich.de – auf der A 3 unterwegs. Ein Autofahrer meldete der Polizei, der Mann in diesem Auto fahre in Schlangenlinien und habe grundlos gebremst. Er wurde angehalten und kontrolliert, und dabei fand die Polizei im Handschuhfach eine Tüte mit 3,4 Gramm Marihuana. Das Landeskriminalamt ermittelte in zwei verschiedenen Untersuchungen darin 0,8 Gramm Blütenreste von Cannabispflanzen und einen THC-Gehalt von fünf bis 20 Prozent, also eine äußerst geringe Menge Drogen. Die Untersuchung seines Blutes ergab keinen aktuellen Drogenkonsum.

Er habe vielleicht mal auf ein Kundenblatt geschaut und Probebremsungen wegen des Straßenzustandes gemacht, im Übrigen seien die Angaben des anderen Autofahrers stark übertrieben, verteidigte sich der 46-Jährige. Er war bisher nicht vorbestraft und führt, wie er berichtete, ein geregeltes Leben als EDV-Spezialist und allein erziehender Vater.

Der Richter hörte aufmerksam zu, als er aus dem Suchtbericht der Bundesregierung zitierte, von neun Millionen Cannabiskonsumenten in der Bundesrepublik sprach und Alkohol die wesentlich gefährlichere Droge nannte. Er beklagte, dass der Öffentlichkeit für die gerichtliche Verfolgung von Kleinkonsumenten wie ihm immense Kosten und ein unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Schaden entstehe. Er selbst sei in 27 Jahren verantwortungsbewussten Umgangs mit Haschisch immer unauffällig geblieben. Die «Einstiegshypothese» sei längst widerlegt, eigentliche Einstiegsdrogen seien Alkohol und Nikotin.

Erst in diesem Sommer sei sein Antrag auf die Genehmigung zum Anbau von 20 weiblichen Cannabispflanzen vom Bundesgesundheitsamt gebührenpflichtig abgelehnt worden, beklagte er. Er konsumiere, so der Angeklagte, Cannabis aus weltanschaulichen Gründen und auch als Meditationshilfe und verlange – weil dies genauso einzuschätzen sei wie eine Religion – für sich «Religionsfreiheit».

Der Verteidiger argumentierte, dass die ungleiche Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durch deutsche Gerichte laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 verfassungswidrig sei, «ein Versäumnis der politisch Verantwortlichen». Bisher sei es nicht gelungen, die Vorgaben des BVG umzusetzen. «Und warum? Weil es für die Kiffer keine Lobby gibt.» Er persönlich empfinde das als einen «Affront gegen das Recht an sich», sagte der Anwalt und empfahl dem Richter einen Freispruch. «Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen: Mit mir nicht, ich spreche die Leute frei.»

Diese Empfehlung nützte allerdings nichts. Der 46-jährige Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt und muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. In seiner Urteilsbegründung qualifizierte der Richter die Ausführungen zur Legalisierung von Cannabis als «sicher bedenkenswert». «Man kann dafür sein, man kann dagegen sein», sagte er. Aber das Gericht sei an Recht und Gesetz gebunden. (eeg)

Quelle: Link zur Onlineausgabe der Nassauischen Neuen Presse

Seiten: Vorherige 1 2 3 ...9 10 11 12 13 14 15 16 17 Nächste