Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Polizei arbeitet dem Schwarzmarkt zu – Bundesweite Hausdurchsuchungen gegen Cannabispflanzen

30. Januar 2008

In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren der Deutsche Hanf Verband und die “Grüne Hilfe” die am Montag durchgeführten Razzien gegen Kunden des Online-Growshops Catweazel.

Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen des Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet. Daraufhin wurden in einer bundesweiten Aktion bei über 200 Kunden Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl sie ausnahmslos legale Produkte gekauft hatten. Zum Teil hatten sie sogar nur einfache Blumentöpfe bestellt. Die Polizei begründete die Aktion damit, dass “die Konstellation des Angebotes” verdächtig sei.

Wie die Berliner Polizei in ihrem Presseticker am 28.1.2008 berichtet, hat es bundesweite Aktionen von Hausdurchsuchungen gegeben. Diese dienten dazu, Cannabispflanzen ausfindig zu machen. Die Adressen sind die Daten von 214 Kunden des Grow- und Headshops Catweazel. Es wurden über 1500 Kundendaten beschlagnahmt. Somit werden wahrscheinlich weitere Hausdurchsuchungen folgen.

Die Grüne Hilfe Berlin fordert alle Betroffenen auf, ein Gedächtnisprotokoll zu machen und sich bei uns zu melden. Nur durch eure Informationen können wir den Fall genau abschätzen und euch Tipps geben!

Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese Aktion des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen. Die Menge der in Berlin gefundenen Cannabispflanzen lassen darauf schliessen, dass diese für den Eigenbedarf angebaut wurden. Mit der Entfernung der Cannabisplantage wird somit mindestens ein eigenständiger Bürger in den Schwarzmarkt gedrängt.

Nach Angaben der Polizei waren mehr als 1500 Polizisten bundesweit im Einsatz. Viele dieser Durchsuchungen werden in geringen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen enden. Die Grüne Hilfe Berlin missbilligt diese überzogene Aktion, die dem Steuerzahler etwa eine Million Euro kostet und der Gesellschaft nichts bringt – sondern gegen sie arbeitet!

Jo Biermannski vom Grünen Hilfe Netzwerk e.V.: “Wenn es für einen Durchsuchungsbeschluss ausreicht, mit einem entsprechenden Shop in Verbindung gebracht worden zu sein, muss nun wohl jeder Besucher eines Growshops mit Polizei-Besuch rechnen. Bleibt zu hoffen, dass andere Shopbetreiber ihre Kundendaten entsprechend schützen.”

Weitere Informationen:

Wenn du betroffen bist, schreibe uns, berichte über deinen Fall im Hanf Journal Forumthread zum Thema Bundesweite Hausdurchsuchungen. Beteilige dich auch an der Diskussion wenn nicht ausgerechnet deine Tür eingerammt wurde!

Das Grüne Hilfe Netzwerk kann dir mit Tipps und Anwaltkontakten weiterhelfen! Nehme mit einem Regionalbüro von uns Kontakt auf!

Cannabis: Skandal-Urteil beim Amtsgericht Pößneck/ Thüringen

28. Januar 2008

Bad Lobenstein. Bereits 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gefährdungspotential von Cannabisprodukten allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar sei. Nach §31a BtMG besteht daher die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, eine entsprechende Einstellungsrichtlinie ist in Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher nicht erlassen worden.

Mit Strafbefehl vom 02.Januar 2008 ist nun ein Beschuldigter vom Amtsgericht Pößneck/ Zweigstelle Bad Lobenstein wegen einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g (!) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen je 20 Eur verurteilt worden.

Der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski, bewertet die Verurteilung aufgrund einer kaum sichtbaren Cannabismenge, die beim Konsum ohne merkbare Wirkung bliebe, als Skandal und hat dem Betroffenen geraten, Einspruch einzulegen.

Die Verurteilung aufgrund einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g sei vergleichbar mit einer Verurteilung wegen einem Restschluck Bier, dies sei betreffs Alkohol selbst in Zeiten der amerikanischen Alkohol-Prohibition nicht vorgekommen, heißt es in der Pressemitteilung der “Grünen Hilfe”.

Neue Kontaktdaten bei der Grünen Hilfe

11. Januar 2008

Zum neuen Jahr hat sich auch bei unseren Regionalbüros einiges getan. Da es viele Listen im Internet gibt mit unseren Daten, hier die neuen Änderungen:

  • Hessen: geänderte Zeiten
  • Frankfurt am Main: nicht mehr aktiv – bitte streichen
  • Rhein-Main/Odenwald: nicht mehr aktiv – bitte streichen
  • Sachsen: geändert
  • Bremen: geändert
  • Schleswig-Holstein: geändert
  • Gefangenen-Initiative: nicht mehr aktiv – bitte streichen

Die anderen Büros sind wie immer erreichbar und befinden sich auf dieser Liste der Regionalbüros.
Danke und bis auf weiteres!

Der Fall Iris Berger: Nordrheinwestfälische Justiz hält sich nicht an die landesspezifischen Einstellungsrichtlinie bei Cannabis zum Eigengebrauch!

10. Dezember 2007

Eine 28 jährige Frau wurde am 30.11.2007 wegen Besitz (Einfuhr aus den Niederlanden) von 5,2 gr. Marihuana vom Amtsgericht Nettetal zu einer Geldstrafe verurteilt.

Obwohl die Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens alle vorlagen ( geringe Menge zum Eigengebrauch von unter 6 gr., keine einschlägigen Vorstrafen, da erstmalig auffällig wegen Verstoßes gegen das BtMG, keine Abgabe an Minderjährige, kein Konsum in der Öffentlichkeit) stellte der zuständige Richter Michael Lindemann das Strafverfahren nicht ein!

Der Grund für diese Nichteinstellung scheint in diesem Falle eindeutig und offensichtlich zu sein: Die Betroffene spielte eben nicht das leider in solchen Fällen oftmals weit verbreitete “Spiel” der “einsichtigen und reumütigen Sünderin”, weder gegenüber der Polizei auf der Wache, noch später vor Gericht; sie protestierte bereits bei ihrer Festnahme gegenüber der Polizei gegen die Wegnahme ihres Eigentums, so dass die BeamtenInnen ihr bereits damals sagten, sie “würden dafür Sorge tragen”, dass es in ihrem Falle nicht zur Verfahrenseinstellung käme.

So kam es dann auch, die Betroffene erhielt einen Strafbefehl von 20 Tagessätzen a 20,- EUR., gegen den sie dann das Rechtsmittel des Einspruchs einlegte.

Als Grund für die Nichteinstellung hielt der zuständige Richter ihr entgegen, dass sie sich bei der seinerzeitigen Polizei Kontrolle “offensichtlich sehr uneinsichtig” gezeigt habe, ebenfalls hielt er ihr als Grund eine Vorstrafe wegen Diebstahls entgegen, ungeachtet dessen, dass diese Verurteilung bereits über drei Jahre zurück liegt, und sich die dem zugrunde liegenden Fälle auf Taten im Zeitraum 2000/2001 beziehen.

Dass diese Taten schon so lange her und nicht einschlägig sind, sei nach Auffassung des Richters ohne Belang. “Es sei zu erkennen”, dass die Betroffene “keinerlei Einsehen in die Gesetze habe”, und ihr deswegen “ein Riegel vorgeschoben” werden müsse, so der zuständige Richter.

Während der Gerichtsverhandlung verwies die Angeklagte u. a. auf das bekannte Urteil des Landgerichts Lübeck von Anfang der 90ziger Jahre, unter Bezugnahme darauf wies sie darauf hin, dass es jawohl nicht sein könne, “dass Rauschwillige unter Strafandrohung gezwungen werden sollen, auf die weitaus gefährlichere Droge Alkohol auszuweichen, nur weil Cannabis illegal sei”, und das “von einer Verpflichtung zu einer abstinenten Lebensweise für Erwachsene nicht ausgegangen werden könne“!

Für dieses und für alle weiteren Argumente (geringe Menge zum Eigengebrauch, keine Fremdgefährdung, keine einschlägigen Vorstrafen) war der Richter, – wie nicht anders zu erwarten, – taub; entscheidend war für ihn, das die Angeklagte “Gesetze nicht achten würde und offenbar vorhätte, sie durch erneuten Cannabiskonsum wieder zu brechen.” (sic!!!)

Ebenfalls echauffierte er sich darüber, dass “die Tat” in diesem grenznahen Bereich (Gemeinde Nettetal, der Verfasser) stattfand, “da haben sie uns einen Coffeeshop 300 m hinter der Grenze hingebaut, was glauben Sie, was hier los ist? Diesem Drogentourismus muss man Einhalt gebieten!”

Weiterhin war die “Argumentation” des Richters durch die übliche Hirnlosigkeit gekennzeichnet, wie sie offensichtlich vielen Juristen eigen ist: Alkohol sei eben gesellschaftsfähig, der meiste Alkohol würde nicht konsumiert um sich zu berauschen, sondern wenn er (der Richter) ein Glas Wein trinke, wolle er im Gegenteil den Rausch verhindern, Cannabis hingegen würde nur des Rausches wegen konsumiert. (!)

Die von diesem Richter verurteilte Betroffene wird nun gegen dieses Urteil erst mal Berufung einlegen, welche dann vor dem Landgericht Krefeld verhandelt wird.

Die Betroffene ist per E-Mail erreichbar unter:

iris.berger (at) onlinehome.de

Öffentliche Briefe und Protestschreiben gegen dieses meines Erachtens skandalöse Urteil sind zu richten an:

* Amtsgericht Nettetal
* z. Hd. Richter Michael Lindemann
* Steegerstrasse 61
* 41334 Nettetal

Die Geschäftsnummer des Verfahrens lautet: 3 Cs 892/07

Lippstadt, 04. Dezember 2007 – MR

Literatur-Tipp: Mary Potter

25. Oktober 2007

Mit dem Roman “Mary Potter” hat Michaela Vera Wolff- Gui Me Schong ihr Erstlingswerk veröffentlicht, das das Lebensgefühl einer ganzen Generation aufleben lässt:

Hauptperson ist die siebzehnjährige Mary, bekennende Kifferin, die gegen ihr biederes Beamten-Elternhaus aufbegehrt und von zu Hause ausreißt. Noch minderjährig folgt sie John, Mitglied einer Band und ihre erste große Liebe, über die grüne Grenze nach Amsterdam…

Die Schriftstellerin Michaela Wolff ist 1952 geboren, lebt in Oldenburg und hat seit 1967 ihre Erfahrungen mit Cannabis gesammelt…

Michaela Vera Wolff- Gui Me Schong “Mary Potter”; 143 Seiten; August von Goethe Literaturverlag Frankfurt, ISBN 3-86548-762-9; 9,40 Eur

Prädikat: nicht nur für KifferInnen unbedingt lesenswert und entspannend

Offener Brief: Patientenversorgung mit Cannabisextrakt

20. Oktober 2007

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich wende mich vertrauungsvoll an Sie mit der großen Hoffnung auf das Verständnis Ihrerseits für meine derzeitige problematische Situation. Seit etwas mehr als einem Jahr stehe ich mit der Bundesopiumstelle in Kontakt bezüglich eines laufenden Antrags zum Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Alle Auflagen, angeforderten Gutachten und Unterlagen sind Herrn Dr. Schinkel, dem dazu beauftragten Mitarbeiter der Bundesopiumstelle beim BfArM, übermittelt worden, so das letztendlich zu meinem Gunsten entschieden worden ist.

Da die Krankenkasse meine Dronabinoltherapie nicht bezahlt und der Wirkstoff THC,der in der Cannabispflanze vorkommt und mit dessen Hilfe ich mein Tourette-Syndrom lindern, ja fast völlig rückstandslos behandeln kann, ist man dann letztendlich zu der positiven Entscheidung gekommen, dass mir der Umgang mit einem aus der Apotheke hergestellten Cannabisextrakt befristet erlaubt wurde.Genau wie einige Wochen zuvor bei einer Multiple-Sklerose Patientin der Fall.

Mittlerweile habe ich das Cannabisextrakt gegen Vorlage eines von meiner behandelnden Ärztin ausgestellten Btm-Rezeptes abholen können. Ich war voller Hoffnung über diesen Erfolg und mußte dann leider feststellen, dass das Cannabisextrakt nach der Umwandlung in die ölige Tropflösung keinerlei Wirkung zeigte. Nach Rücksprache mit der THC Pharm habe ich dann noch erfahren müßen, dass die Wirksamkeit der zubereiteten Lösung noch gar nicht bewiesen sei, da die Umwandlung der Pflanzenteile sich als sehr schwierig darstellt. Genau die selbe Erfahrung machte auch die MS Patientin. Jetzt stehe ich quasi wieder ohne ein Medikament da.

Die restlichen Tropfen gab ich dann unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Austragung als Btm zurück an die Apotheke. In meiner Hilflosigkeit wendete ich mich dann heute an Dr. Schinkel (Bundesopiumstelle), sowie an verschiedene politische Einrichtungen, um meine Situation zu schildern und vor allen Dingen Rat zu bekommen.

Was ich bekam war Verständnis und teilweise auch Mitgefühl. Einen Rat wie meine weitere Vorgehensweise sinnvoll sein würde, um die Möglichkeit zu erhalten das Cannabis in seiner ursprünglichen und so auch garantiert wirkungsvollen Weise auf legalem Wege zu erhalten, konnte man mir leider nicht geben.Verschiedene Personen deren Namen ich an dieser Stelle fairerweise nicht nennen möchte,da ich auch teilweise durch meine
Verzweiflung, krankheitsbedingt durch das Fehlen meiner Medikation sehr aufgebracht am Telefon war, denken immer noch das die Justiz bei der Verwendung sowie Organisation von Cannabisprodukten beide Augen zudrücken, und das mir als Patient nichts passieren würde wenn ich auf Grund meiner Erkrankung, sowie als Mitglied der internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin den Umgang mit Cannabis zu der Behandlung meiner Zwecke nutzen würde.Genau das ist nicht der Fall und auch nicht der Sinn bei einem bewilligten Antragsentscheid der Bundesopiumstelle. Seit geraumer Zeit befindet sich beispielsweise ein Morbus Crohn Patient, Herr Volker Krug wegen dem Besitz von 300g Marihuana in Untersuchungshaft und muß nun mit einer Gefängnisstrafe rechnen, weil Ihm die Kostenübernahme der Dronabinoltherapie, genau wie bei mir von der Krankenkasse versagt wurde und er aus seiner Notsituation heraus illegalen Besitz seines Medikamentes zu verantworten hat.

Die Justiz drückt kein Auge zu und es ist auch prinzipiell nicht zu verstehen warum wir so behandelt werden. Mit diesem offenen Brief möchte ich auf mein Problem aufmerksam machen, auch im Namen derer, die die Kraft dazu nicht mehr haben. Gleichzeitig erwarte ich Antwort und Reaktion. Da mir die Erlaubnis zum Umgang mit Cannabis, in Form eines, wie sich jetzt leider herausstellte umgewandelten, nichtwirksamen Btm’s verordnet wurde und somit dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005, der besagt das die medizinische Behandlung mit Cannabis ein im öffendlichen Interesse liegender Zweck sei, so dass das BfArM Anträge von Patienten, die sonst illegalen Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden müßten, entsprechend behandeln muß, nicht gerecht wird. Auf Anfrage der Presse bezüglich des genehmigten Antrages und der somit gewünschten Durchführung einiger Interviews zu der Thematik, werde ich das bereits erwähnte Problem und die Hilfe bei diesem Umstand die ich von Ihnen erwarte genau so schildern, wie in diesem Brief erörtert und hoffe auf baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Scheimann

Offener Brief an:
* Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (Dr.Franjo Grothenhermen)
* medizinische Hochschule Hannover (PD Dr. Kirsten Müller-Vahl)
* Rechtsanwaltskanzlei Michael Klockers
* BfArM (Bundesopiumstelle), Dr. Schinkel
* Sabine Bätzing, MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
* Marion Caspers-Merk,MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium
* Hubert Hüpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, CDU/CSU-Fraktion
* Monika Knoche,MdB,Drogenpolitische Sprecherin, Fraktion Die Linke
* Detlef Parr, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, FDP- Fraktion
* Dr. Harald Terpe, MdB, Drogenpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Polizei Berlin: Cannabisplantage ausgehoben – 19.9.2007

27. September 2007

Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin
# 2704

Nach einem Zeugenhinweis haben Kriminalbeamte der Polizeidirektion 2 gestern Abend bei einer Durchsuchung auf richterlichen Beschluss eine Cannabisplantage in einer Werkstatt in der Schönwalder Straße in Spandau gefunden.

Die Beamten durchsuchten ab 19 Uhr 45 in einem Mietshaus die Wohn-, Büro- und Werkstatträume eines 48-Jährigen, der bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten war. Im 1. Stockwerk des Hinterhauses über der Werkstatt stießen die Beamten auf eine professionell mit Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage betriebene Cannabisplantage. Insgesamt fanden die Ermittler 171 Cannabispflanzen sowie 200 Gramm Marihuana, Bargeld und eine Schreckschusswaffe.

Der 48-Jährige wurde festgenommen und wird heute einem Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Polizei Berlin Newsticker

Kommentar: Eine Waffe vor Ort zu haben wiegt sehr schwer vor einem Richter und sollte deshalb nicht vorkommen. Auch im nebengelegen Raum (wie z.b. grosses Küchenmesser..) ist das keine gute Idee.

Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

21. September 2007

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007

Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.


Nach dem Freispruch - Georg Wurth, Rechtsanwalt Lüko Becker, der Angeklagte Peter S. und Steffen Geyer - Fotograf Wolfgang Mrotzkowski
Nach dem Freispruch – Georg Wurth, Rechtsanwalt Lüko Becker, der Angeklagte Peter S. und Steffen Geyer – Fotograf Wolfgang Mrotzkowski

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.

Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.

Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.
Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

Mehr zum Thema:

Berlin: Verhandlung gegen medizinisches Cannabis

19. September 2007

Piet ist ein Patient, welcher seine schwere Krankheit mit Cannabis selbst behandelt. Er pflanzt Hanf an, da er sich nicht auf dem Schwarzmarkt versorgen will. Deswegen wird er immer wieder von der Staatsanwaltschaft verklagt.

Am Donnerstag, den 20.9.2007 ist die “letzte Verhandlung” zu seinem Fall. Kommt alle – zeigt euer Interesse und Solidarität! Personalausweis nicht vergessen!

Wiesbaden 16.9.: „Cannabis-Konsum und das Auge des Staates“, politisches Sonntags-Frühstück mit Jo Biermanski

11. September 2007

Am Sonntag, den 16. September gibt es ab 12 Uhr ein politisches Sonntags-Frühstück mit Jo Biemanski. Er ist Pressesprecher der Grünen Hilfe und Mitglied der BAG Drogenpolitik der Partei DIE LINKE.

Im Infoladen linker Projekte in der Werderstr. 8 in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden spricht und diskutiert er zum Thema „Cannabis-Konsum und das Auge des Staates“. Interessierte sind herzlich eingeladen.