Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Regionalbüro Baden-Württemberg eröffnet!

30. Juli 2011

Rechtzeitig zur Hanfparade eröffnet Stefan ein Regionalbüro in Baden-Württemberg. Du kannst ihn Telefonisch auf 0177 – 513 3067 erreichen.

Besser Informiert mit MAP-DE

5. Juli 2011

Wollen Sie aktuellste Artikel zu Drogen und Drogenpolitik in der deutschsprachigen Presse lesen? Dann kommt auf die MAPDE Listen! Von dem Leserbriefeprojekt MAP (“Media Awareness Project”) gibt es mittlerweile mehrere Mailinglisten im deutsch-sprachigen Raum. Wir möchten diese hier vorstellen.

Insbesondere Liste Top News versorgt euch kostenlos & regelmässig mit den wichtigsten Artikel zum Thema!

Wer lieber nur einmal pro Woche oder Monat eine Mail bekommen möchte, dem seien diese Newsletter hier empfohlen: http://www.mapinc.org/mapde/informiertsein.htm#newsletter

MAP-DE Topnews

Die interessantesten News kommen über die Topnews-Liste. Um dich dort einzuschreiben, schicke eine leere E-Mail an:

mapde-topnews-subscribe@listen.jpberlin.de

MAP-DE Urteile

Sicherlich interessant für juristisch interessierte, die Urteile-Liste. Wer sie noch nicht hat: bestellen kann man sie mit einer leeren Email an:

mapde-urteile-subscribe@listen.jpberlin.de

Um dort etwas interessantes Hinzusenden, reicht eine Email an:

mapde-urteile@listen.jpberlin.de

MAP-DE Alles

Wer wirklich alle Infos bekommen möchte, kann die Mailingliste MAP-DE Alles abbonnieren, indem er/sie eine leere E-Mail an folgene Addresse sendet:

mapde-alles-subscribe@listen.jpberlin.de

Über die MAP-Listen an sich

Homepage zu den Listen: http://www.mapinc.org/mapde

Bei dieser Gelegenheit möchten wir euch auf die ursprüngliche Idee von MAPDE hinweisen: Gegenöffentlichkeit schaffen, insbesondere durch das Schreiben von Leserbriefen!

Leserbriefe in Zeitungen und Zeitschriften sind ein kosteneffektiver Weg, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Veröffentlichte Leserbriefe erreichen ein grosses Publikum. Auch Leserbriefe die aus Platzmangel nicht veröffentlicht werden erreichen den Autor des Artikels auf den sie Bezug nehmen und beeinflussen damit potenziell die künftige Berichterstattung.

Also beteiligt euch! Mit jedem Leserbrief schaffen wir ein Stück kritische Gegenöffentlichkeit zur Dämonisierung von Drogen und ihren Konsumenten sowie der allgemeinen Verdummung der Medien!

Jeder ist eingeladen Artikel von den anderen Listen an die Liste mapde-aktiv zu schicken und sie damit zum Leserbriefschreiben vorzuschlagen. Bei Artikeln an mapde-Aktiv wäre es hilfreich wenn Datum der Veröffentlichung, Name der Zeitung oder Zeitschrift und Email-Adresse oder URL eines Eingabeformulars für Leserbriefe mit angegeben sind.

Anregungen zur Homepage nimmt Administrator Max Plenert auch gerne entgegen.

21.7.: Aufruf zum „Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher“ in Frankfurt am Main

1. Juli 2011

Frankfurt. In einer gemeinsamen Presseerklärung rufen Grüne Hilfe Hessen und Die Linke.-Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen zum „Gedenktag für verstorbene DrogengebraucherInnen“ am Donnerstag, den 21.Juli in Frankfurt auf.

Ab 9 Uhr werden JES Frankfurt, Hanf-Initiative Frankfurt, Aids-Hilfe Frankfurt, Grüne Hilfe Hessen und Die Linke.- LAG Drogenpolitik Hessen am Kaisersack (gegenüber vom Hauptbahnhof) Infostände ausrichten. Gegen 17 Uhr wird ein Trauer- und Protestmarsch zur Gedenkplatte im Lesegarten (Taunusanlage) starten. Im Lesegarten wird dann die Abschlusskundgebung stattfinden. Als Redner haben Christian Holl (JES Frankfurt), Jo Biermanski (Grüne Hilfe Hessen) zum Thema „Sicherungsverwahrung gegen Drogenhändler“ und ein Vertreter des Kreisvorstandes der Linken.- Frankfurt zugesagt. Weitere RednerInnen sind angefragt. Neben dem Gedenken an die Verstorbenen thematisiert der diesjährige Gedenktag das Thema Menschenrechte:

„Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Defizite, die einer menschenwürdigen Behandlung von Drogengebrauchern noch immer entgegenstehen, zu benennen und Vorschläge für einen anderen gesellschaftlichen Umgang mit Drogen gebrauchenden Menschen zu diskutieren. Die auch von Deutschland unterzeichnete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte betont Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Artikel 1), das Verbot der Diskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben und Freiheit (Artikel 3), das Recht auf soziale Sicherheit (Artikel 22), das Recht auf Arbeit (Artikel 23) etc.“ heißt es im Gedenktag-Aufruf.

Sicherungsverwahrung kontra Menschenrecht: Auch wegen Drogen-/Hanfhandel !

26. Juni 2011

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de, siehe Entscheidungen, siehe Mai 2011) wird das Thema Sicherungsverwahrung (SV) derzeit kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei bisher die Tatsache, dass SV in Deutschland keinesfalls nur bei Gewalt- und Sexualdelikten angewendet wird.: Nach Informationen von Rechtsanwalt (RA)Sebastian Scharmer ( Kanzlei Hummel & Kaleck/ Berlin) besteht derzeit gegen circa 500 Inhaftierte SV. Desweiteren ist gegen rund 800 weitere Inhaftierte, die derzeit noch ihre „normale Strafhaft“ verbüßen, bereits SV angeordnet. Die Zahl der SV-Anordnungen ist stetig steigend…

Wie RA Scharmer berichtet sind aus dem Justizministerium keine genauen Angaben zu erhalten, wg. welcher Delikte Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Im Groben ist Sicherungsverwahrung nur zu knapp 50 Prozent gegen Sexualstraftäter angeordnet, gefolgt von der Gruppe der Straftäter wg. Raub, es folgen Gewaltdelikte. Aber auch wg. Drogenhandel und Eigentumsdelikten wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

RA Scharmer vertritt derzeit 3 Mandanten betreffs Sicherungsverwahrung wg. Drogenhandel, eine Kollegin 2 weitere. Gegen 2 wurde Sicherungsverwahrung ausschließlich wg. Haschisch-Handel angeordnet. Hier stellt sich die Frage, ob bei Sicherungsverwahrung wg. Drogen-/Hanfdelikten die Verhältnismäßigkeit der Mittel noch gewährleistet ist!
Im Dezember 2010 wurde ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung verabschiedet. Die Fraktionen von Bündnis’90/ Die Grünen und Die Linke. beantragten unter anderem, die Anordnung bei Betäubungsmitteldelikten auszuschließen. Während aber seit dem 01.01.2011 Sicherungsverwahrung bei Eigentumsdelikten ohne Gewaltanwendung nun ausgeschlossen ist, wurden Betäubungsmitteldelikte ausdrücklich im Gesetzestext aufgenommen. Dies lässt einen sicheren Anstieg der Anordnungen auch bei Straftaten lediglich wg. Hanfhandel prognostizieren…

Hans-Walter Hirth, Sprecher der linken Basisgruppe der JVA Schwalmstadt, sieht als Langzeitbeobachter der SV eine „Neue Deutsche Selektion“: „Eingeführt 1933, mit zahlreichen Änderungen angepasst an die jeweilige Zeit. Dem Verurteilten wird die Freiheit genommen. Dies verstößt zwar gegen Europäisches Recht, die Deutschen aber wollen anderer Meinung sein: Mit Gefährlichkeitsprognosen von Sachverständigen, sog. Gutachten, sollen Richter eine Prognose für die Zukunft erkennen und Urteile finden. Es ist absehbar, dass auch die neuen Gesetze selektierend auf einen Teil der Gefangenen zukommen. Wenn für alle, für dies es laut Gesetz möglich wäre, SV ausgesprochen würde, wären dies jährlich mehrere tausend Fälle. Es wird weiterhin bei Strafen mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, wie auch bei schwerem wirtschaftlichen Schaden möglich sein zu selektieren: Es werden weiterhin Haschischhändler, Geldfälscher, Geldräuber, usw. zur Neuen SV verurteilt und die Neue hat keine zeitliche Begrenzung.“
In der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur SV erklärte RA Scharmer zur „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ als Vertreter des „Republikanischen AnwältInnenvereins“ SV ist das schärfste Mittel der Kriminalpolitik. Allein auf eine – unzweifelhaft immer unsichere –Gefahrenprognose gestützt, wird Menschen die Freiheit auf unbestimmte Zeit entzogen. Unabhängig von der in Deutschland bestehenden menschenunwürdigen Vollzugspraxis, dem fehlenden Trennungsgebot und den fehlenden Resozialisierungsmöglichkeiten, stellt eine Freiheitsentziehung auf unbestimmte Dauer aufgrund von präventiv ausgestalteten Sicherheitsansprüchen eine Maßnahme dar, die – wenn überhaupt – nur unter verschärften Verhältnismäßigkeitsanforderungen angeordnet und vollstreckt werden dürfte. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit ausgeführt, dass SV als letztes Mittel des staatlichen Schutzauftrages zwar ein mögliches
Instrumentarium darstellt. Entgegen anderweitigen – weit verbreiteten irrgläubigen -
Darstellungen hat das Bundesverfassungsgericht damit allerdings gerade nicht gesagt, dass
die Beibehaltung der SV auch verfassungsrechtlich notwendig wäre. Vielmehr ist dem Gesetzgeber bei der Ausübung seines staatlichen Schutzesauftrages ein weitgehendes Ermessen eingeräumt. Er hat insoweit abzuwägen, ob anderweitige Mittel und Möglichkeiten vorhanden sind, mit denen der Schutzauftrag der Allgemeinheit zumindest umgesetzt werden kann. Das ist nach unserer Auffassung der Fall.
Mit einer frühzeitig, bereits während der Vollstreckung der Strafe begonnenen Sozialtherapie, die über einen langen Zeitraum auch mit einer Erprobung der Gefangenen begleitet wird, kann die Gefahrenprognose bereits während des Vollzuges der Strafhaft grundlegend verbessert werden. Bei einer engen Anbindung an Hilfsinstitute bei der Entlassung in die Freiheit, kann eine Wiedereingliederung auch nach schwerwiegenden vorangegangenen Straftaten wesentlich sinnvoller erfolgen, als dies mit den sehr begrenzten personellen und sachlichen Mitteln derzeit der Fall ist. Auf diese Weise können die Prognosen aller Gefangenen – auch der von SV betroffenen – erheblich verbessert und damit Rückfallquoten insgesamt wesentlich deutlicher gesenkt werden als durch das Suggerieren von Sicherheit über das unbegrenzte Wegsperren Einzelner im Rahmen der Sicherungsverwahrung. Dabei muss man sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann. In einer freiheitlich ausgeprägten Demokratie wird es – so belastend das auch im Einzelfall sein mag – immer Kriminalität geben.
Der staatliche Schutzauftrag kann insoweit nur dahin gehen, diese Kriminalitätsrate nach Möglichkeiten und unter Beachtung verfassungs- und menschenrechtlicher Vorgaben zu verringern. Dies ist durch ausreichende Resozialisierungs- und Wiedereingliederungsangebote wesentlich effektiver und menschenwürdiger möglich, als durch das Wegsperren Einzelner, deren Auswahl –jedenfalls nach den bislang vorliegenden Studien – eher zufällig erfolgen dürfte…Durch eine wesentliche Verbesserung des Behandlungsvollzuges, entsprechende Erprobungsmöglichkeiten für Inhaftierte und durch multidisziplinäre sachverständige Begleitung und Evaluation des Vollzuges können bei einer engen Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und den freien Trägern Rückfalltaten insgesamt wesentlich besser vermieden werden, als durch perspektivloses Wegsperren von Einzelnen. Insofern ist dieser milderen und effektiveren Möglichkeit auch gesetzlich der Vorrang zu gewähren. Die Sicherungsverwahrung ist abzuschaffen.“
Ein Beispiel für die Anordnung von Sicherungsverwahrung ausschließlich wg. Haschisch-Handel ist der Fall von S.N., der inzwischen von RA Scharmer vertreten wird: 1987 und 1995 wurde S.N. wg. Handel mit Cannabisprodukten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Nach verbüßter Haftstrafe wurde er 2007 wegen Handel mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge in 8 selbstständigen Fällen (10- 40 Kilogramm pro Fall) jeweils in Tateinheit mit Anstiftung zur Einfuhr in nicht geringer Menge vom Landgericht München zu 10 Jahren Haft verurteilt. Gleichzeitig aber wurde Sicherungsverwahrung angeordnet, im Urteil wie folgt begründet: „Die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung sind durch die hier zur Verurteilung gelangten Taten für die der Angeklagte jeweils Einzelstrafen weit jenseits von 3 Jahren Freiheitsstrafe verwirkt hatte, erfüllt. Das Gericht hält den Angeklagten auch für gefährlich aufgrund seines Hanges zu erheblichen Straftaten im Sinne §66 Abs.1 Nr.3 StGB. Es ist auch künftig mit vergleichbaren Verbrechen des Angeklagten, insbesondere dem Handeltreiben mit Cannabis im großen Stil, zu rechnen….Ungünstig wirke sich aus, dass der Angeklagte nicht nur den Gebrauch der Droge Haschisch, sondern auch sein eigenes Tun bagatellisiere…“

Zu den Anordungsmöglichkeiten der Sicherungsverwahrung erklärte RA Scharmer in der Anhörung zum Gesetzentwurf, der zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist: „Der Gesetzesentwurf spricht vorweg davon, dass die Sicherungsverwahrung auf Gefahren durch schwerwiegende Delikte gegen Leib, Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung begrenzt werden soll. Gleichzeitig ist allerdings eine solche
Beschränkung nicht vorgesehen. Hiernach soll SV dann im Urteil angeordnet werden können, wenn jemand – ggf. bei Vorbelastung – zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist. Die weiteren Voraussetzungen werden allein in § 66 Abs. 1 Nr. 4 benannt: namentlich der Hang zu erheblichen Straftaten, ohne dass diese deliktsspezifisch eingeschränkt werden. Als Regelfälle („namentlich“) werden hierfür die schwere körperliche oder seelische Schädigung von potentiellen Opfern genauso wie die Verursachung schweren wirtschaftlichen Schadens benannt. Insofern wird der Gesetzesentwurf gerade der Prämisse, die Sicherungsverwahrung auf schwere Gewalt- und Sexualstraftaten zu beschränken, nicht gerecht.
Vielmehr besteht eine Anordnungsbefugnis weiterhin auch bei gemeingefährlichen Delikten und im Rahmen der Betäubungsmittelkriminalität fort. Beispielhaft soll hier nur der gewerbs- und bandenmäßige Betrug, die gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung oder aber das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge genannt werden. Dabei kommt es nach wie vor nicht darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder aber Opfer der Tat schwere körperliche oder seelische Schäden erlitten haben. Wenn es bei der Anordnung der SV verbleibt, muss eine klare Beschränkung auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte erfolgen. Betäubungsmitteldelikte sowie Delikte, bei denen niemand gravierenden körperlichen oder seelischen Schaden genommen hat, müssen aus dem Anwendungsbereich entfallen. Insofern wird vorgeschlagen, im Rahmen von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB einen klaren Katalog von Straftaten aufzuführen, die die Anordnung der Sicherungsverwahrung formell rechtfertigen können. Darunter gehören nach hiesiger Auffassung allenfalls
Kapitalverbrechen und Sexualdelikte. Es muss materiell klargestellt werden, dass SV ausschließlich dann angeordnet werden kann, wenn die erhebliche Gefahr der schweren körperlichen oder seelischen Schädigung von Opfern besteht. Dies darf nicht als Regelbeispiel festgehalten werden, sondern muss eine klare Anordnungsvoraussetzung sein.“

Während also beispielsweise in den Niederlanden der Verkauf von Cannabisprodukten seit Jahrzehnten geduldet und praktiziert wird ohne die „öffentliche Sicherheit“ zu gefährden, wird die Sicherungsverwahrung in Deutschland auch gegen Hanfhändler „missbraucht“.
Durch das Urteil des BVerfG vom 04.05.2011 sieht sich RA Scharmer in der Notwendigkeit grundsätzlicher Änderungen zur SV bestätigt. Das BVerfG fordert u.a. eine strikte Trennung der Unterbringung in Strafhaft von SV-Unterbringung und hat festgeschrieben, dass einem freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung getragen werden müsse. Hier fordert das BVerfG, ein entsprechendes Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben. Die zuständigen Vollstreckungsgerichte haben.nun unverzüglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Fortdauer einer SV gegeben sind. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ordnen die Vollstreckungsgerichte die Freilassung der betroffenen Sicherungsverwahrten spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 an. Die vom BVerfG beschlossenen Bedingungen an die SV-Unterbringung sind bis spätestens 2013 umzusetzen. In der nun anstehenden politischen Diskussion und Umsetzung des Urteils sieht RA Scharmer eine neue Chance, auch die SV gegen Hanf-Händler erneut in Frage zu stellen.
(grow! 4/ 2011)

Norwegen: Import von medizinischem Cannabis möglich

18. Juni 2011

Ein norwegischer Bürger, der an einer posttraumatischen Stressstörung und einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leidet, darf Cannabis des niederländischen Unternehmens Bedrocan aus einer holländischen Apotheke nach Norwegen importieren.Das Cannabis war im März von der Grenzpolizei konfisziert worden. Allerdings hat
die Polizei den Fall von Svein Berg nun geschlossen, da er in
Übereinstimmung mit Artikel 75 des Schengen-Abkommens handelte. Herr Berg kann nun Cannabis für einen Monat für seinen persönlichen Bedarf aus den Niederlanden importieren.

Quelle: IACM Informationen vom 18. Juni 2011, Persönliche Mitteilung durch Herrn Berg

Ist Sicherungsverwahrung wegen Drogen- oder Hanfhandel verhältnismäßig?

15. Juni 2011

Unser Grüne Hilfe Pressesprecher Joachim Biermanski (GH Hessen) schreibt in der aktuellen Ausgabe des Hanf Journals über die Rechtmässigkeit der Sicherheitsverwahrung. So werde nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de, siehe Entscheidungen, Mai 2011) das Thema Sicherungsverwahrung derzeit kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei bisher die Tatsache, dass Sicherungsverwahrung in Deutschland keinesfalls nur bei Gewalt- und Sexualdelikten angewendet wird. Es wird auch gegen Drogen- oder Hanfhändler angewendet, bei deren Fällen keine Gewalt gegenüber Dritte ausgeübt worden ist.

Weitere beim Hanf Journal Artikel: Sicher verwahrt?

Hanf Journal: Führerschein, MPU und Drogenanalytik

15. Juni 2011

Im Hanf Journal ist ein interessanter Artikel zum Thema Führerschein, MPU und Drogenanalytik erschienen und wie das Labor so arbeitet: Artikel: Führerschein, MPU und Drogenanalytik.

Regionalbüro NRW zur Zeit nicht erreichbar!

8. Juni 2011

Das Grüne Hilfe Regionalbüro NRW ist ab dem 7.6.2011 für etwa einen Monat nicht erreichbar. Bitte wende dich an ein anderes Grüne Hilfe Regionalbüro!

“Polizeihelme zu Blumentöpfen”-Kundgebung in Frankfurt zum Global Marihuana March

17. Mai 2011

Frankfurt. Wegen einer angekündigten „Intifada-Demo“ kurzfristig verlegt, zog zunächst ein bunter „Legalize It“- Demonstrationszug vom Opernplatz in den „Lesegarten“. Dort erwarteten bereits Hanf-AktivistInnen der Grünen Hilfe und der Hanf-Initiative an Infoständen die DemonstrantInnen. Als Sprecherin der Hanf-Initiative Frankfurt eröffnete Ingrid Wunn die Global Marijuana March-Kundgebung, an der über 50 HanffreundInnen teilnahmen. In ihrem Redebeitrag setzte sich Ingrid Wunn insbesonders für das legale Abgabemodell „Cannabis Social Clubs“ ein und berichtete von enstprechenden „Konsumenten-Selbsthilfe-Vereinigungen“ in Spanien und Belgien.

In vielfältigen Redebeiträgen wurden Auswirkungen der Cannabis-Prohibition angeklagt und die Wiederfreigabe gefordert.: Annette Ludwig (Die Linke. Frankfurt) kritisierte die willkürliche Unterscheidung von illegalisierten und legalen Drogen. Günther Weiglein aus Würzburg kritisierte überhöhte Cannabis-Preise in der Apotheke und berichtete von seinem Widerspruchsverfahren gegen das Bundesamt für Arzneimittel, das den Anbau-Antrag für medizinischen Eigenbedarf abgelehnt hat. Volker Mosler (Die Linke. Frankfurt) schilderte Zusammenhänge des illegalisierten Drogenhandels mit illegalem Waffenhandel. „Hanfprincessin Shamaya“ aus Berlin erläuterte emotional vielfältige Nutzungsmöglichkeiten des Hanf. Jo Biermanski (Grüne Hilfe) kritisierte den Missbrauch der Sicherungsverwahrung auch gegen Drogen-/Hanfhändler und verlas eine Erklärung des Sprechers der linken Basisgruppe in der JVA Schwalmstadt, Hans-Walter Hirth. Tilo Clemeur aus Duisburg berichtete, dass er seit 4 Jahren sein Anfallsleiden mit Dronabilnol (isoliertes THC) therapiere, beklagte überhöhte Preise der Pharma-Industrie und die fehlende Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse. Für J.E.S. Frankfurt erklärte, Christan Holl, die solidarische Unterstützung im Kampf für die Cannabis-Legalisierung.

Musikalisch umrahmt wurden die Redebeiträge vom Liedermacher Selassikai aus Siegburg mit erfrischenden Songs wie „Cannabis ist Medizin“, „Ich verweigere die Aussage“,…

Eine gelungene Manifestation für die Legalisierung“: Klein, aber fein!

Aufruf zum “Global Marijuana March” am 14.Mai in Frankfurt/ Main

6. Mai 2011

Frankfurt. Im Zusammenhang mit dem Global Marijuana March werden im Mai weltweit in über 245 Städten Protest-Aktionen für die Freigabe von Marihuana organisiert.

In diesem Zusammenhang rufen Hanfinitiative Frankfurt, Grüne Hilfe Hessen, J.E.S Frankfurt und Die Linke- LAG Drogenpolitik Hessen unter dem Motto „Polizeihelme zu Blumentöpfen“ gemeinsam zum Hanf-Aktionstag am 14.5.2011 in Frankfurt am Main auf. In ihrer Presseerklärung fordert die Hanfinitiative Frankfurt, “dem Hanfanbau zur Deckung des Eigenbedarfs einen legalen Rahmen zu geben”.

Auf dem Frankfurter Opernplatz wird am Samstag, den 14.Mai ab 15 Uhr eine bunte Hanf/Cannabis/Marihuana-Kundgebung stattfinden. Als RednerInnen haben unter anderem Ingrid Wunn (Hanf-Initiative Frankfurt), Günther Weiglein (Cannabispatient), Christian Holl (J.E.S. Frankfurt), Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk+ Die Linke.- LAG Drogenpolitik Hessen/ Thema: Sicherungsverwahrung), Annette Ludwig (Die Linke. Frankfurt) u.a. zugesagt.

Umrahmt wird die Kundgebung von „Musik aus der Konserve“ und mit Infoständen von J.E.S., der Grünen Hilfe Hessen und der linken LAG Drogenpolitik Hessen. Anschließend findet ein/e Spaziergang/ Demonstration zum Main statt. Am Main soll der Hanf-Aktionstag dann in entspannter Atmosphäre ausklingen.

Weitere Infos finden sich unter www.hanf-initiative.de oder können per E-Mail an info@hanf-initiative.de angefragt werden.