Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Bundesverbandsbüro zur Zeit nicht erreichbar

3. Januar 2011

Das Grüne Hilfe Bundesverbandsbüro ist zur Zeit aus privaten Gründen bis auf weiteres nicht erreichbar. Wir bitten Anfragen an das Regionalbüro Niedersachsen zu richten.

Salvia: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel gegen Kunden von Kräuter-Onlineshops

21. Dezember 2010

Uns hat ein Rechtstipp vom 20.12.2010 erreicht, betreffend Salvia Divinorum erreicht:

Seit kurzem hat die Staatsanwaltschaft Kiel zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Kunden eines Händlers eingeleitet, der über Onlineshops u.a. verschiedene Kräuter angeboten hat.

Hierunter befand sich auch „Salvia divinorum”, auch Azteken-Salbei oder Göttersalbei genannt. Dieser wurde jedoch mit Wirkung zum 01.03.2008 in die Anlage 1 zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen. Dementsprechend sind seitdem Pflanzen und Pflanzenteile von „Salvia divinorum” als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft, sodass der unerlaubte Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb oder sonstiges Verschaffen eine Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG darstellen kann, was mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Hinsichtlich zahlreicher anderer von Kunden der Onlineshops bestellter Kräuter, die selbst nicht dem Anwendungsbereich des BtMG unterfallen, hegt die Staatsanwaltschaft Kiel zumindest einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen §96 Nr. 4, 5 AMG (Arzneimittelgesetz).

Mein Tipp: Wie in Strafsachen allgemein, kann Adressaten von Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft Kiel nur geraten werden, selbst nicht auf das Schreiben zu reagieren, sondern sich umgehend an einen Strafverteidiger zu wenden, um nach Akteneinsicht gemeinsam mit diesem eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerade in derartigen Fallkonstellationen kann mit anwaltlicher Hilfe oftmals ein positives Ergebnis erzielt werden.

via Anwalt.de

Protest gegen Zwangsernährung vom Hanfbauern B. Rappaz i.d. Schweiz

12. November 2010

Mach mit, schreib der Justizministerin der Schweiz: esther.waeber@bluewin.ch

Soutien à Bernard Rappaz chanvrier suisse emprisonné 2010

Hier ein Beispiel:

Guten Tag Frau Waeber-Kalbermatten,
hiermit protestiere ich inständig gegen die erneute Inhaftierung von Herrn Bernard Rappaz!
Ich bin sehr besorgt um das Leben von Herrn Rappaz, deshalb möchte ich gern folgende Fragen beantwortet haben.
Haben Sie jetzt Ärzte gefunden, die Herrn Rappaz gegen seinen Willen zwangsernähren?
Müssen die Ärzte sich jetzt nicht mehr an der Patientenverfügung halten?
In der NZZ steht:
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/kein_haftunterbruch_fuer_rappaz_1.8345922.html
“Die Ärzte des HUG wehrten sich in einem Communiqué gegen die Anweisung.”
Was bedeutet das genau ?
Wird Herr Rappaz jetzt zum Versuchskaninchen der schweizer Justiz?
Was passiert, wenn Ihre Politik zum Tode des Herrn Rappaz führt ?
Wer wird dann dafür verantwortlich sein?
Mit entsprechenden Gruss ….

Thema “Cannabis im Straßenverkehr” wird politisch thematisiert

29. Oktober 2010

Wiesbaden. Mit zwei kleinen Anfragen will die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke im hessischen Landtag“, Marjana Schott, zweifelhafte Maßnahmen bezüglich „Cannabis im Straßenverkehr“ hinterfragen. In Rücksprache mit der „linken Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen“ wurde beschlossen, zwei Anfragen zu „Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren“ und „Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung“ im hessischen Landtag einzubringen.

Gemeinsam mit dem Frankfurter Rechtsanwalt Dr.Leo Teuter und dem Sprecher der Grünen Hilfe Hessen, Jo Biermanski, wurden zwei entsprechende Anfragen ausgearbeitet und im September von Marjana Schott im hessischen Landtag eingereicht. Die Beantwortung der Anfragen wird vorraussichtlich in 2-3 Monaten erfolgen.

In einem kurzen Statement beschreibt Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt die Situation bezüglich „Cannabis im Straßenverkehr folgendermaßen: „Fahren unter Cannabiseinfluss ist sicherlich kein Kavaliersdelikt. Das Problem besteht aber darin, dass auch der verantwortungsbewusste Konsument eigentlich gar keine Möglichkeit hat festzustellen, ob noch eine Wirkung besteht, die seine Fahreignung beeinträchtigt, denn der Abbau des THC erfolgt sehr schnell und keineswegs gradlinig.

D.h. es kommt immer wieder vor, dass noch THC nachgewiesen werden kann, der Betroffene davon aber selbst gar nichts merkt. Deshalb sind auch die Vorschläge für mögliche Grenzwerte sehr verschieden. In Deutschland wird über 1 ng THC/ ml Blut nachgedacht. International ist teilweise von 5 bis 10 ng als Grenzwert die Rede.

Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Gesetzgeber, manchen Gerichten und den Fahrerlaubnisbehörden in Wirklichkeit um die Bekämpfung des an sich straffreien Cannabiskonsums und nicht wirklich um die Sicherheit des Straßenverkehrs geht.“
In der kleinen Anfrage „Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. Cannabis im Straßenverkehr“ werden die Themen Nachweisdauer und Fehlerquote von Drogenschnelltests, Verkehrsunfälle mit Personenschaden „unter dem Einfluss von Cannabis“, Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Alkohol, Nachweis-Methoden zu „Fahren unter Cannabiseinfluss“, die Begründung der relativen Fahruntüchtigkeit, die Richtlinien zu Ordnungswidrigkeitsverfahren nach §24a StVG sowie die Gleichsetzung von Nachweis- und Wirkungsdauer hinterfragt.

Zur Problematik der Nachweis- und Wirkungsdauer von Cannabis erläutert Jo Biermanski, Sprecher der „linken Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen: „Nach einer Entscheidung des BVerfG vom 21.12.04 (1 BvR 2652/03) ist die Gleichsetzung von Nachweis- und Wirkungszeit verfassungswidrig.“ Hier bestehe weiterhin Klärungs- und Handlungsbedarf, da entsprechende Verfahren auch bis über 20 Stunden. nach dem letzten Cannabis-Konsum erfolgten. Hier sei die Umsetzung nachvollziehbarer Regelungen weiterhin notwendig, erklärt Jo Biermanski.
In der kleinen Anfrage „Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung wg. Cannabis im Straßenverkehr“ werden jeweils die Zahl der Überprüfungen der Fahreignung wegen Cannabis und Alkohol sowie jeweils die Zahl der Fahrerlaubnis-Entziehungen wegen Cannabis und Alkohol angefragt. Desweiteren wird die Unterscheidung von „gelegentlichem und regelmäßigem“ Cannabis Konsum und die Nachweisdauer der angewendeten Drogen-Screenings hinterfragt.

Die beiden abschließenden Fragen dieser kleinen Anfrage:

  • Die FeV sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eignungsmängeln vor. Für den Fall des gelegentlichen Cannabis-Konsums und des (einmaligen) Auffallens im Straßenverkehr gibt es in § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV eine Kann-Vorschrift hinsichtlich der Anordnung einer MPU. Welche anderen Maßnahmen werden in Hessen angewendet?
  • Gelegentlicher Cannabis-Konsum bei gleichzeitigem Trennungsvermögen von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr dürften den Führerschein eigentlich nicht gefährden:
  • Wie viele positive Überprüfungen der Fahreignung mittels einer MPU sind bekannt, bei denen gelegentlicher Cannabis-Konsum eingeräumt wurde?“
    Die „linke Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen“ hofft mit diesen Anfragen, die öffentliche und politische Diskussion zu „Cannabis im Straßenverkehr“ versachlichen und voranbringen zu können und somit einen Beitrag zur Umsetzung nachvollziehbarer Regelungen leisten zu können.

Weitere Informationen zum Thema können im Internet unter www.linke-drogenpolitik.de (siehe Materialien) in der Broschüre „Cannabis im Straßenverkehr“ als pdf heruntergeladen werden.

Drogenkonsum und die Musterung bei der Bundeswehr

7. September 2010

Am 1. September 2010 ist die seit zwei Jahren angekündigte Neuausgabe der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 46/1 “Musterung” in Kraft treten. Diese Vorschrift regelt die Durchführung der Musterungsuntersuchung und legt die Ausmusterungskriterien fest.

Die vorherige Fassung beruhte noch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Jahres 1999, kannte beispielsweise noch den 2004 abgeschafften Tauglichkeitsgrad T3 und wies auf die Verhängung eines Bußgeldes hin, sollte ein Wehrpflichtiger die Musterungsuntersuchung verweigern (stellt seit 2005 keine Ordnungswidrigkeit mehr dar).

Die Kriterien, die zu einer Ausmusterung führen, sind im Wesentlichen unverändert geblieben. An einigen Stellen gibt es lediglich Präzisierungen wie beispielsweise zum Konsum von Drogen:

neu http://www.asfrab.de/fileadmin/user_upload/media/pdf/ZDv_46/ZDv_46_1_Anl3GNr15.pdf

alt http://www.asfrab.de/fileadmin/user_upload/media/pdf/ZDv_46_2007/ZDv_46_1_2007_Anl3GNr15.pdf

Wie gewohnt haben wir an alter Stelle die Neufassung der Musterungsbestimmungen für den täglichen Gebrauch aufbereitet:
http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

Grüße aus dem Büro der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V.

Aufruf zur Hanfparade am 7.August in Berlin

4. August 2010

Alsfeld/ Berlin. In einer gemeinsamen Presseerklärung rufen Grüne Hilfe Alsfeld, Linksjugend ’solid im Vogelsberg und Die Linke.- Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen zur Hanfparade „Cannabis ist Welt-Kultur“ am Samstag, den 7.August in Berlin auf.

Ziel der Hanfparade ist es das Wissen um die Kulturpglanze Hanf und die Legalisierung ihrer Nutzung als Rohstoff, Medizin und Genussmittel auf die politische Tagesordnung zu setzen. „Wir wollen Hanf als Rohstoff, Lebens-, Genussmittell und Medizin zum Wohl der Menschheit nutzen und fordern ein Ende der gegenwärtigen, ausschließlich auf Strafverfolgung ausgerichteten, Drogenpolitik“, heißt es im Aufruf der Veranstalter.

Die Grüne Hilfe wird mit einem Redebeitrag von Pressesprecher Jo Biermanski aus Alsfeld und einem Infostand beim Markt der Möglichkeiten vertreten sein.

Die Hanfparade startet am 7.August um 13 Uhr am Alexanderplatz zum Brandenburger Tor, wo dann bis 22 Uhr die Anschlusskundgebung mit Redebeiträgen, Paradewagen, DJ’s, Livemusik, Infos und einem Markt der Möglichkeiten stattfindet. Nähere Informationen sind unter www.hanfparade.de oder bei der Grünen Hilfe Alsfeld unter Fon: 06631- 708224 erhältlich.

Rege Beteiligung am Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher/-innen in Frankfurt

4. August 2010

Frankfurt. Bei hochsommerlichen Temperaturen gestaltete ein Bündnis von JES Frankfurt, Hanfinitiative FfM, Aids-Hilfe FfM, Alice FfM, Grüne Hilfe Hessen und Die Linke.- LAG Drogenpolitik Hessen gemeinsam den „Gedenktag für verstorbene DrogengebraucherInnen“ mit Infoständen am Kaisersack, einem Trauer- und Demonstrationsmarsch in die Taunusanlage und Abschlusskundgebung an der „Gedenkplatte für verstorbene DrogengebraucherInnen“ im Lesegarten.

Von 9- 15.30 Uhr informierten sich zahlreiche interessierte Drogengebraucher/-innen und „NormalbürgerInnen“ bei den beteiligten Initiativen. Große Aufmerksamkeit bewirkten ausgelegte Holzkreuze mit Schuhen und Namen verstorbener DrogengebraucherInnen. 2009 verstarben 35 Betroffene in Frankfurt am Drogentod, 2010 waren es bis zum 21.Juli 16 Drogentote. Zahlreiche Freunde und Bekannte der Drogentoten nutzten die Möglichkeit, um persönliche Kondulenzgrüße an den Holzkreuzen zu hinterlegen. Eine beeindruckende Aktionsform, um die Anonymität der Drogentoten zu überwinden und menschliche Anteilnahme zu zeigen.

Während sich die Frankfurter PolizeibeamtInnen durchaus freundlich zeigten und es nicht zu Konflikten kam, versäumte es das Frankfurter Ordnungsamt, den Weg für den Demonstrationszug durch Aufschließen der Poller freizugeben. Dadurch verzögerte sich die Demonstration, bis schließlich die Feuerwehr im Auftrag der Polizei die Poller öffnete.

Ca. 40 TeilnehmerInnen zogen dann als Gedenk- und Demonstrations-Marsch durch die Frankfurter Innerstadt und protestierten mit Transparenten und Parolen, wie „Hopp, hopp, hopp- BtMG stopp“, „Legal illegal-scheißegal. Prohibition kills- Cannabis heals“,…gegen die herrschende Drogen-Verbotspolitik.

Gut 50 TeilnehmerInnen zählte dann die Abschlusskundgebung im Lesegarten, die mit einer Gedenkrede „für verstorbene Drogengebraucher, die wir kannten und mochten…“ von Pfarrer Schade-James eröffnet wurde. Jürgen Weimar, Mitarbeiter des Drogenreferats der Stadtfrankfurt, erläuterte anschließend, dass unter der Schirmherrschaft der Bundes-Drogenbeauftragten Dyckmanns in 40 deutschen Städten am 21.Juli entsprechende Gedenkveranstaltungen stattfanden und bedankte sich bei JES FfM für die Ausrichtung in Frankfurt. Er unterstrich die medizinische Notwendigkeit der Heroinabgabe an Betroffene, die es zum Überleben und für bessere Lebensbedingungen benötigen. Er schilderte die Erfolge der kommunalen Drogenpolitik des „Frankfurter Wegs“ und kritisierte, dass die Richtlinien des „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Kassen“ zur Diamorphin-Abgabe“ zu restriktiv seien und gelebte überlebensnotwendige Menschenwürde behinderten, teilweise verhinderten… Annette Ludwig (Kreisvorstand Die Linke. Frankfurt) sprach sich in ihrem Redebeitrag u.a. gegen die Kriminalisierung von KonsumentInnen aus und forderte stattdessen eine Verbesserung von Aufklärung und Prävention. Jo Biermanski, Pressesprecher der Grünen Hilfe, zeigte in seinem Redebeitrag. Solidarität mit JES im gemeinsamen Kampf gegen Kriminalisierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung und erläuterte und kritisierte Verschärfungen der Richtlinien für die Methadon-Vergabe durch das Regierungspräsidium Darmstadt als praxisfern. Die herrschende Prohibitions-Politik kritisierte er als „Kriminalisierung einer unerwünschten Lebensweise“ ohne präventive Wirkung. Als Veranstalter kritisierte Christian Holl für JES FfM vor allem die Richtlinien des GBA zur Heroinvergabe als „Heroinabgabe-Verhinderungspapier ohne medizinische Begründung“ und forderte Nachbesserungen, um Menschenwürde zu ermöglichen.

Von der Sonne weiterhin verwöhnt fand ein gelungener Veranstaltungstag dann seinen chilligen Ausklang im Lesegarten. Auch die Frankfurter Rundschau und Radio hr4 berichteten vom Gedenktag.

AIDS bekämpfen statt Menschen verfolgen!

21. Juli 2010

Anlässlich der Eröffnung der XVIII. Internationalen AIDS-Konferenz (AIDS 2010) in Wien erklärt sich die Grüne Hilfe solidarisch mit der Wiener Erklärung. “Die Kriminalisierung von KonsumentInnen illegalisierter Drogen trägt zur Ausbreitung der HIV-Epidemie bei und hat äußerst negative gesundheitliche und soziale Folgen nach sich gezogen. Hier ist eine umfassende strategische Neuorientierung erforderlich” so die zentrale Aussage der Erklärung der XVIII. Internationalen AIDS-Konferenz in Wien.

Das weltweite Drogenverbot ist eines der größten gescheiterten Politikexperimente der Neuzeit. Alleine die USA haben in ihrem 40 jährigen “Krieg gegen die Drogen” mehr als eine Billion Dollar verschwendet. Die UNO-Strategie, eine drogenfreie Welt zu schaffen, ist offensichtlich gescheitert, nun muss sich die Politik ändern. Zahlreiche zivile internationale Organisationen fordern eine Wende in der Drogenpolitik, ein Primat der Menschenrechte, die Entkriminalisierung von KonsumentInnen und Kleinbäuerinnen und -bauern und eine Fokusierung auf Harm Reduction (schadensmindernden Maßnahmen).

Die Wiener Erklärung ist hier ein wichtiges Dokument, weil es den Zusammenhang zwischen der gescheiterten Drogenpolitik und der fortschreitenden Ausbreitung der HIV-Epedemie aufzeigt. Außerhalb von den subsaharischen afrikanischen Ländern geht ungefähr jeder dritte neue Fall von HIV auf den Konsum injizierter Drogen zurück. Auch in Deutschland wird die Ausbreitung der HIV-Epidemie durch Kriminalisierung von KonsumentInnen illegaler Drogen unterstützt, z.B. durch das Nichtbereitstellung von sterilen Nadeln und opioidgestützter Substitutionstherapien in Gefängnissen. Wir fordern die UNO und die internationale Staatengemeinschaft auf den Krieg gegen die Drogen zu beenden und für einen Wandel in der Drogenpolitik einzutreten!

Die Wiener Erklärung ist die offizielle Erklärung der XVIII. Internationalen AIDS-Konferenz. Sie hat zum Ziel, die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, indem sie zur Einbeziehung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Bekämpfung illegaler Drogen aufruft.

Hanfparade – Demonstration für die Legalisierung von Cannabis

17. Juli 2010

Erster Flyer der Hanfparade 2010 mit Anruf für Sponsoren

Die nächste Hanfparade findet am Samstag, dem 7. August 2010 statt. Sie beginnt um 13 Uhr mit einer Kundgebung zwischen Fernsehturm und S-Bahnhof Alexanderplatz.

Cannabis ist Weltkultur

Ziel der Hanfparade ist es, das Wissen um die Kulturpflanze Hanf und die Legalisierung ihrer Nutzung als Rohstoff, Medizin und Genussmittel auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Die Hanfparade fordert, die gesamte Hanfkultur dem immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO zuzuordnen. Wir wollen Hanf als Rohstoff, Lebens-, Genussmittel und Medizin zum Wohl der Menschheit nutzen und fordern ein Ende der gegenwärtigen – ausschließlich auf Strafverfolgung ausgerichteten – Drogenpolitik.

Jede/n, der/die für ein Ende der Prohibition und des Krieges gegen Drogen ist, rufen wir dazu auf, unsere Forderungen zu unterstützen und die größte deutsche Demonstration für die Legalisierung von Cannabis mit seiner/ihrer Teilnahme zu bereichern.

Frankfurt: Europäische Koalition für gerechte und effektive Drogenpolitik kam zusammen

15. Juli 2010

Eine bunte Mischung von 30 drogenpolitischen AktivistInnen aus 7 europäischen Ländern traf sich vom 18. – 20.Juni im „Institut für vergleichende Irrelevanz“ der „Freien Uni Frankfurt“ zur jährlichen Encod-Generalversammlung (www.encod.org).

„ENCOD“ ist ein Zusammenschluss von derzeit 7 Harm Reduktion- (Schadensminderung), 31 KonsumentInnen-, 16 Legalisierungs-Organisationen, 11 Medien, 41 Firmen und Shops sowie 55 Einzelmitgliedern. Die Europäische Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik „bringt BürgerInnen aus Europa zusammen, die die Prohibitionspolitik als unmoralische Politik kritisieren.“ Sie fordern „eine legale Regulierung als einzige gerechte und effektive Art und Weise, um drogenbezogene Probleme zu minimieren, organisierte Kriminalität zu reduzieren und Steuergelder freizugeben für sinnvollere gesundheitliche Bildungs- und Sozialprogramme.“
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