Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.
Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.
"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."
Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.
In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.
Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.
30. November 2009
Die Hanfparade 2010 liegt gut in der Zeit und hat schon ihre erste Pressemitteilung veröffentlicht. Das Grüne Hilfe Netzwerk wird mit dabei sein, weiteres dazu später auf unserer Webseite. Die Hanfparade 2010 findet am 7. August statt und trifft sich um 13 Uhr zwischen Fernsehturm und Bahnhof Alexanderplatz!
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29. November 2009
In diesem Artikel geht es um die Löschung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bei dem LKA Bayern. Aber nicht nur dort scheint es gröbere Probleme bei der Vernichtung verjährter Datensätze zu geben.
So schreibt Regensburg Digital:
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18. November 2009
Das Grüne Hilfe Regionalbüro Niedersachsen ist bis zum 29.11. leider nicht besetzt. Bitte wende dich an ein anderes Regionalbüro!
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29. Oktober 2009
(Kurz-) BERICHT aus der HANF-GEFANGENSCHAFT (bis 21.Sept.2009):
Schikanen und Zensur (Teil 2), ergänzendes zum 2. Bericht und Allgemeines
Dies ist vor allem deshalb ein Kurzbericht, weil die meisten Inhalte
- im „Schreiben ans Justizministerium Baden-Württemberg (mit 3 Dienstaufsichtsbeschwerden wegen u. a. Zensur und Schikanen), nebst Anlagen, vom 08. Sept. 2009
- sowie im OFFENEN BRIEF an die Strafvollzugsbeauftragten des Landtags,
- den „Anstaltsbeirat der JVA“ (bestehend aus 5 Personen des öffentlichen Lebens, die unabhängig von der JVA seien),
- sowie die (Medien-) Öffentlichkeit
zu finden sind (siehe bei www.sichtbarewelt.de).
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26. Oktober 2009
Betreff: Kurze Stellungnahme zur BtMG-Verurteilung von Jürgen Hahnel/ Tübingen
Beim Strafurteil gegen Jürgen Hahnel errechneten sich mehr als ein Drittel des THC-Gehalts, der für die Einstufung des Vergehens/ Verbrechens (?) von vorrangiger Bedeutung ist, aus Hanfabfällen (ohne Blüten) mit dem sehr geringen THC-Gehalt von 0,318 %. Nach dem im Prozess gehörten „Sachverständigen“ sei es möglich, dieses Material zu konsumieren oder zu Öl zu verarbeiten.
Der Grenzwert für Faserhanf ist mit 0,2% aber relativ willkürlich gesetzt und orientiert sich nicht an der berauschenden Wirkung. Bei einem Wirkstoffgehalt von 0,318% THC wären für einen Joint mit einer durchschnittlichen Konsumeinheit von 15mg THC 5g Hanfblätter einzuarbeiten. Es ergäbe sich hiermit ein Joint von 1cm Durchmesser und 15cm Länge (ohne Mundstück/ Filter). Der Konsum einer solchen Menge Cannabis-Reste würde aber Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen.
Tatsache ist, dass sich der berauschende Wirkstoff THC in den Blüten der Hanfpflanze befindet und in Restmaterial, wie bei Jürgen Hahnel, allenfalls noch anhaftende THC-Teste an Blättern oder Stengeln finden lassen. In der Praxis wird daher Cannabis mit deutlich höherem THC-Gehalt konsumiert: Hanfabfälle, wie im Fall von Jürgen Hahnel, sind weder als Pflanzenteile noch in umgewandelter Öl-Form in Umlauf.
Im Urteil gegen Jürgen Hahnel wurde durch die Einbeziehung dieses „nicht rauchbaren“ Hanfmaterials aber die 7,5g THC-Grenze überschritten, die zur Einstufung als Verbrechen und nicht als Vergehen führte. Solches Material aber wird in der Praxis nicht konsumiert.
Daher ist die Einstufung des Vergehens von Jürgen Hahnel als Verbrechen als praxisfern, lebensfremd und unverhältnismäßig einzustufen.
Joachim Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V./ Pressesprecher)
Untere Fuldergasse 12
36304 Alsfeld, den 26.10.09
hier als Scan von Jürgen Hahnels Webseite, www.sichtbarewelt.de
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13. Oktober 2009
Jürgen Hahnel, JVA Rottenburg, ist seit 10.10. wieder im Hungerstreik! Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf seine Homepage, www.sichtbarewelt.de, sowie den Artikeln hier bei der Grünen Hilfe: Hungerstreikerklärung, sowie Kurzbericht aus der Hanfgefangenschaft (bis 21. September 2009).
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13. Oktober 2009
Im jüngsten Brief teilte mir Jürgen Hahnel mit, dass er die Briefe an mich als persönlich betrachtet und hat gebeten, diese nicht zu veröffentlichen. Er bittet darum, nur offizielle Berichte , Dokumente, etc. (siehe www.sichtbarewelt.de) zu veröffentlichen.
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12. Oktober 2009
Das Regionalbüro Hessen/Alsfeld ist bis einschließlich 24.Oktober nicht besetzt, bitte wendet Euch in dieser Zeit an ein anderes Grüne Hilfe-Regionalbüro.
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8. Oktober 2009
Unter der Auflage einer Zahlung von 1000€ an die Organisation “Keine Macht den Drogen” hat das Amtsgericht Weiden unter der Leitung von Richterin Biebl das Verfahren gegen den hiesigen Sprecher der Linksjugend ['solid] Philip Lobenhofer eingestellt.
Dieser hatte im Zuge des Landtagswahlkampfes 2008 Tütchen mit jeweils etwa einem Gramm sogenanntem Nutzhanf verteilt, um für die Legalisierung von Cannabis zu werben. Wie sich durch eine von der Polizei veranlasste Analyse des Hanfs herausstellte, wurde der erlaubte Gehalt des Wirkstoffes THC geringfügig überschritten: statt der legalen 0,2% fanden sich im Linksjugend-Hanf 0,36%. Zur Erläuterung: um einen Rausch-Effekt zu erzielen, benötigte man etwa den zehnfachen Gehalt.
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30. September 2009
Wir mussten die Texte leider vom Netz entfernen.
Jürgen Hahnel freut sich über Post von dir! Du kannst ihn folgendermassen Kontaktieren: z.Zt. Schloß 1, 72108 Rottenburg, JVA Rottenburg
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