Aufruf zur Unterstützung des Petitions-Antrages „Fahrerlaubnisrecht“
Veröffentlicht am 27. April 2006
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Das Grüne Hilfe-Netzwerk ruft zur Unterstützung der nachfolgenden Petition zum Fahrerlaubnisrecht an den deutschen Bundestag auf:
Die Petition kann unter
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=96
unterstützt und an weitere potentielle UnterstützerInnen weitergeleitet werden.
“Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei tatsächlichen Verfehlungen”
Eingereicht durch: Günther Stolz am Montag, 20. März 2006
Der Petent fordert, dass im Verwaltungsverfahren/Führerscheinrecht konkret zu verankern ist, dass negative Sanktionen nur dann zu verhängen sind, wenn es tatsächliche Verfehlungen gibt.
Begründung:
Das Führerscheinrecht i.V. mit dem Verwaltungsrecht lässt es derzeit zu , dass – aufgrund – Vermutungen ohne jeglichen tatsächlichen Verstoss oder Mangel bzw. Auffälligkeit einem – FS – Inhaber der Führerschein entzogen werden kann.
Beispiel.:
vor einem Strafgericht steht eine Person wg. Besitz weicher Drogen / dieser Besitz wird mit med. Gründen belegt und Gutachterlich bestätigt / Im Vorfeld d. Verfahrens wurde – vorsorglich – der FS entzogen ( StA ) da fälschlicher Weise der Verdacht d. strafbaren Handlung im Strassenverkehr ( Standart Reaktion ) der Führerschein wird dem – Betroffenen – zurück gegeben da sich hierzu -nichts – negatives zu bemängeln gab. Im Anschluss d. Strafverfahren tendiert d. Strassenverkehrsbehörde zum – FS – entzug mit der Begründung: Der blosse Cannabiskonsum führt zum Verlust des Trennungsvermögens des FS Inhabers zu entscheiden wann er im Strassenverkehr sicher teilnehmen könne. Wie gesagt, es gibt keine Auffälligkeiten , es gibt k. Tatsachen od. Hinweise v. Fehlverhalten , lediglich d. blosse Behauptung der Verkehrsbehörde bzgl. ” Trennungsvermögen ” ! Durch solche Massnahmen der pers. Einschränkung verlieren d. Betroffene sehr oft Ihren Arbeitsplatz und die gesellschaftliche Integrität. Es bedarf nicht des besonderen Hinweises , dass es ” selbstverständlich ” Konsequenzen bedarf sollte jemand in – zweifelhaften – Zustand auffällig werden , doch bitte sollten konkrete greifbare Hinweise existieren.“