Ministerium begründet Besuchs-Verweigerung der Grünen Hilfe durch JVA Kassel

Veröffentlicht am 23. April 2007
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Wiesbaden. Im Schreiben vom 13.April’07 bestätigt das hessische Ministerium der Justiz die Besuchs-Verweigerung des Grüne Hilfe-Aktivisten Jo Biermanski durch die JVA Kassel (siehe ältere Meldungen). Der Betroffene betrachtet die geäußerten „Sicherheits-Bedenken“ weiterhin als unbegründet und wertet die Einlass-Verweigerung als „Gesinnungs-Aussperrung“. „Aber da stoßen wir wohl auf taube Ohren, so der Pressesprecher der Grünen Hilfe.

Im Antwortschreiben des Justiz-Ministeriums heißt es: „ Ihre vorgenannte E-Mail habe ich nochmals zum Anlass genommen, den Leiter der Justizvollzugsanstalt Kassel I um ausführlichen Bericht zu bitten. Der Leiter hat mir das Folgende mitgeteilt:

„Jede Person, die in der Anstalt Arbeiten durchführen soll oder an interner Veranstaltung mit Gefangenen teilnehmen möchte, wird durch den Sicherheitsdienstleiter der Justizvollzugsanstalt überprüft, ob es verantwortet werden kann, dass diese Person in den inneren Bereich und somit in die unmittelbare Nähe zu Gefangenen gelangen darf.

Die persönlichen Daten der jeweiligen Person werden der Datenstation beim Polizeipräsidium Nordhessen Kassel per Fax oder fernmündlich übermittelt. Nach Überprüfung anhand den dort vorhandenen Einträgen in den sogenannten Polizeiakten, erfolgt die Rückmeldung, ob der Betroffene bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Diese Information umfasst nur die Deliktart, den jeweiligen Zeitraum, in dem die Straftat begangen wurde und die jeweilige Ermittlungsbehörde.

Weitergehende Informationen können die Mitarbeiter der Datenstation nicht geben. Nach hiesiger Auffassung kann es auch vertreten werden, dass ausschließlich die Information über das dem Betroffenen zu Last gelegte Delikt Grundlage für einen Ausschluss oder die Erteilung einer Genehmigung bietet.

Straftaten, die im Bereich der Gewaltkriminalität oder des Drogenhandels zuzuordnen sind, sowie eine Vielzahl von Straftaten innerhalb kürzester Zeit führen automatisch zur Versagung des Eintritts bzw. der Zulassung zu einer Gruppenveranstaltung.

Die hiesige Datenstation teilte auf Anfrage vom 12.12.06 mit, dass Herr B. in 2004 wegen Verstoß gegen das BtMG strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Nach Auskunft am 13.03.07 durch das Polizeipräsidium Mittelhessen an den Sicherheitsdienstleiter wurde am 01.04.04 durch die STA Gießen ein Ermittlungsverfahren (Az. 503 Js 7845/04) wg. Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Haschisch eingeleitet.

Der Anfangsverdacht begründete sich auf eigene Einlassung des Herrn B. im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Giessener Suchthilfetagung am 30.03.04 in der Giessener Kongresshalle, die auch in den Giessener Tageszeitungen veröffentlicht wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass in diesem Zusammenhang nur von Konsum die Rede war, so dass seinerzeit seitens der Giessener StA von weiteren Ermittlungen abgesehen wurde. Über den möglichen Ausgang des Verfahrens liegen dem PP Mittelhessen keine Erkennstnisse vor.

Der Verein Grüne Hilfe Netzwerk firmiert unter www.gekifft.de. Diese Webadresse spricht zudem nicht dafür, dass von einem Vertreter dieser Organisation eine Haltung zu illegalen Drogen vertreten wird, wie sie gerade in einer Vollzugsanstalt, wo zahlreiche Gefangene wg. Drogenbesitzes, Drogenkonsums und Drogenhandels einsitzen, geboten erscheint und wie sie allgemein im Justizvollzug auch vertreten wird. Nämlich eine den Drogenbesitz und den Drogenkonsum ächtende Haltung. Insofern war auch nicht von vornerein auszuschließen, dass der Besucher einen schädlichen Einfluss auf Gefangene haben oder die Eingliederung behindern würde. Da eine mit Entkleidung verbundene Kontrolle sowie eine intensive Überwachung von teilnehmenden- strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen- Privatpersonen im Rahmen der Weihnachtsfeier nicht möglich ist, wurde Herrn B. im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung der Anstalt die Teilnahme verweigert.“

“Die Nichtzulassung zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier am 13.12.06 vermag ich vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden Die Entscheidung des Anstaltsleiters der JVA Kassel I beruht auf zutreffenden Feststellungen und Erwägungen.“, heißt es im Schreiben des Justizministerium.

Der Betroffene habe keine Verfehlungen im Bereich des Drogenhandels und auch keine weiteren Verfahren innerhalb kurzer Zeit zu verantworten, so werde ehrenamtliche Gefangenen-Betreuung be- und verhindert, erklärte der Pressesprecher der GH, Jo Biermanski.

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