Drogenpolitik im “Verbots-Rausch”

Veröffentlicht am 11. August 2007
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Während die ehemalige rot-grüne Drogenbeauftragte Christa Nickels sich für eine humane Drogenpolitik durch sachliche Aufklärung, Prävention und Drogenmündigkeit engagierte, wurde von der letzten Drogenbeauftragten Frau Caspers-Merk (SPD)die Rückkehr zur Drogenpolitik der Stigmatisierung, Verteufelung und Verbote eingeläutet. Diese Prohibitions-Politik wird nun unter der aktuellen Drogenbauftragten Sabine Bätzing verschärft vorangetrieben.

Die Einstellungsmengen für Strafverfahren wegen Cannabis werden in den Bundesländern nach und nach auf 6g Cannabis herabgesetzt, ein Verbotsverfahren von Zaubersalbei ( salvia divinorum) wird seitens der Bundesregierung vorangetrieben, etc..

Deutlich erkennbar ist die Tendenz, immer mehr Substanzen und damit letztendlich immer mehr KonsumentInnen zu kriminalisieren.Unberücksichtigt bleibt hier, dass die meisten DrogenkonsumentInnen durchaus Drogenmündigkeit zeigen und mit drohenden Gefahren umgehen können.

Nur ein Bruchteil der KonsumentInnen rutscht in gefährliche Konsummuster ab, wobei dies in den meisten Fällen mit sozialen Problemlagen verbunden ist. Es scheint, dass durch Verbote von der eigentlichen Ursache problematischer Konsum-Muster, der Abkehr vom Sozialstaat, abgelenkt werden soll.

Die Unterscheidung zwischen illegalen und illegalen Drogen folgt keinem nachvollziehbaren Prinzip, sondern ist zufällig und willkürlich. Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass staatliche Verbote nur selten vom Drogenkonsum abhalten können. Stattdessen wird durch die herrschende Verbotspolitik ein illegaler Wirtschaftszweig befördert und Verbraucherschutz ignoriert. Die Alkoholprohibition in den USA von 1919-1933 ist hierfür ein abschreckendes Beispiel.Die derzeitige Kriminalisierung von drogengebrauchenden Menschen drängt diese geradezu in die Illegalität und schafft durch Zerstörung Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften, Familien, Arbeitsplatz- und oder Verlust der Wohnung mehr Probleme als sie vorgibt zu lösen!

Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern (im Sinne von Abhängigkeit und Krankheit) letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Prävention durch glaubhafte und sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogensubstitution und weiteren Gesundheitshilfen für Drogenkranke erfolgreich sein. Unter Berücksichtigung von Artikel 2 (1) GG ,

“Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz”

und der Tatsache, dass Cannabisprodukte auch nach dem Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol zu vergleichen sind, fordert die Grüne Hilfe die Legalisierung von Cannabisprodukten inkl. der Einführung von legalen Abgabemodellen unter Berücksichtigung des Jugendschutzes, z.B. nach dem niederländischen Coffeeshop-Modell.

Um auch für DrogenkonsumentInnen Verbrauchschutz zu gewährleisten, hält die Grüne Hilfe mittel- und langfristig die Entwicklung eines Modells von Drogenfachgeschäften für erforderlich, wo dann unter Berücksichtigung des Jugendschutzes weitere z.Zt. illegalisierte Substanzen verkauft werden können.

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