Hausdurchsuchung bei AG Cannabis als Medizin

Veröffentlicht am 30. März 2009
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Franjo Grotenhermen, ACMEDAm 17. März nahm die örtliche Polizei eine Hausdurchsuchung in den Räumen der ACM und den Privaträumen des Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, vor und beschlagnahmte Aktenordner der ACM. Zudem wurden eine Kopie der Festplatte des Computers angefertigt und die Kontodaten der Vereins- und privaten Konten notiert.

Die Durchsuchung erfolgte auf Grund eines Beschlusses „in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen des bestehenden Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG“ durch das Amtsgericht Hamburg vom 3.02.2009 auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich Hinweise auf verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Hanfapotheke. Hintergrund ist ein bereits abgeschlossenes Strafverfahren gegen eine Patientin aus Hamburg, die Cannabis von einem unbekannten Spender der Hanfapotheke erhalten haben soll.

Formal sind die ACM und Dr. Grotenhermen in dem Beschluss Zeugen, inhaltlich ist es jedoch offensichtlich, dass er wie ein Verdächtiger behandelt wird. So heißt es in den beiden Beschlüssen:

„(…) Der Betroffene Grotenhermen ist Mitglied des ‚Solidaritätskreises Hanfapotheke‘, der die ‚Hanfapotheke‘ nach
eigenem Bekunden als gesellschaftlich wünschenswerte Einrichtung betrachtet. In einem von ihm gegebenen Interview im
[…] schilderte der Betroffene Grotenhermen detailliert die Verfahrensweise bei der ‚Hanfapotheke‘ und gab dabei auch
ausdrücklich die vorgenannte E-Mail-Adresse als Mittel der Kontaktaufnahme mit der ‚Hanfapotheke‘ an, was auf eine
genaue Kenntnis der dortigen Abläufe und damit auf eine nicht unerhebliche Einbindung des Betroffenen Grotenhermen in die Tätigkeit der ‚Hanfapotheke‘ schließen lässt. Hinzu kommt, dass es nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Betroffene Grotenhermen war, der die Webseite der ‚Hanfapotheke‘ entwickelt und betreut hat. (…)“

Dr. Grotenhermen: „Wenn die Justiz zum Thema Cannabis als Medizin zuschlägt, sind es letztlich immer kranke Menschen, die unter einem übergriffigen Staatsapparat, der sie eigentlich schützen und ihnen Perspektiven zur Linderung ihrer Symptome eröffnen sollte, leiden müssen. Hyperaktive Anwälte des Staates, die veraltete Rechtsnormen unbarmherzig durchsetzen wollen, ergänzen dabei hyperpassive Vertreter des Volkes, die dieses in Paragrafen gegossene Unrecht mit Verweis auf die Gefahren des Cannabiskonsums aufrechterhalten. Die ACM ist dankbar dafür, dass die Zahl der verständnisvollen und denkenden Juristen und der mitfühlenden und um Verbesserungen bemühten Politiker
zunimmt, was leider nur ein geringer Trost für alle ist, die von diesen langsamen Veränderungen nicht oder noch nicht
profitieren. Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit, und ihre Prinzipien müssen offensichtlich auch in einem Rechtsstaat erst erkämpft werden. Es gibt noch viel zu tun.“

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
(ACM)
Am Mildenweg 6
D-59602 Rüthen
Deutschland
Tel: +49 (0)2952-9708572
Fax: +49 (0)2952-902651
E-Mail: info@cannabis-med.org
http://www.cannabis-med.org

One Response to “Hausdurchsuchung bei AG Cannabis als Medizin”

  1. Steffen Geyer Says:

    Ola!

    Mannometer… Ich hab beim DHV auch mehrfach über die Hanfapotheke berichtet und bin im Unterstützerkreis. Und dann noch der absurde Vorwurf Franjo könne eine Webseite aufbauen/betreuen…

    Die Willkür, die gegenwärtig bei Hausdurchsuchungen an den Tag gelegt wird, ist einer Demokratie unwürdig!

    Mit hanfigen Grüßen
    Steffen