Nachweisbarkeit von synth. Cannbinoiden in Kräutermischungen

Veröffentlicht am 30. April 2012
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Uns erreichen immer wieder Anfragen, ob synthetische Cannabinoide, die in Kräutermischungen enthalten sind, auch in Tests festgestellt werden können.

Dazu ist Folgendes anzumerken:

Medizinisch nachweisbar sind diese Stoffe grundsätzlich schon, wie z.B. diese Studie zu entnehmen ist.
http://trid.trb.org/view.aspx?id=936022

Die Studie wurde vom Bundesamt für Straßenwesen in Auftrag gegeben, daher muß man damit rechnen, daß in  in Zukunft, wenn nicht schon jetzt, Schnell- oder Labortests, existieren werden.

Schnelltests die diese Stoffe erkennen, existieren unseres Wissens bisher allerdings nicht.

Zum, in Labortests verwendeten GC/MS oder LC-MSIMS, Verfahren, welche sowohl bei Blut- als auch Urinuntersuchungen Anwendung finden, ist anzumerken, dass hier nur das gefunden wird, was auch gesucht wurde. Ein einfacher Kombitest wie bei den ungenauen Schnelltestverfahren existiert hier nicht. Dieses begründet sich dadurch, daß Schnelltests nur einen Anfangsverdacht liefern können und Labortests hingegen genau sein müssen. Allerdings ist es so, dass die gängigen Substanzen im Regelfall auch in Labortests gesucht werden.

Das bedeutet, dass hinsichtlich der kontrollierenden Institution in der Regel ein Verdacht auf die konsumierte Substanz vorliegen muß.

Behörden sind aufgrund ihrer Beschaffenheit immer etwas träge. Es vergeht immer eine gewisse Zeit, bis die neusten Substanzen auch einen Einzug in die Praxis finden. Bei Blutuntersuchungen, aufgrund von Kontrollen im
Straßenverkehr, ist es z.B. so, dass der Polizist die zu überprüfenden Substanzen in einem Formular ankreuzen muß. Daher muß das Formular entsprechende Optionen bieten und der Polizist muss auch geschult sein um überhaupt richtig ankreuzen zu können. Außerdem muß auch eine Rechtsprechung zum Umgang mit diesen Substanzen entwickelt werden.

In der Praxis dürfte es sich derzeit so darstellen, daß die synthetischen Cannabinoide auch bei Labortests nicht gefunden werden, weil danach nicht in den meisten Fällen nicht gesucht wird, zumindest sofern kein begründeter Anfangsverdacht, z.B. aufgrund einer Aussage vorliegt.  Medizinisch möglich ist es grundsätzlich. Eine Garantie geben wir ausdrücklich nicht und die Praxis kann sich auch ändern.

Allerdings sind die genauen Inhaltsstoffe dieser Spice-Derivate niemandem bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Stoffe enthalten, z.B. aufgrund der verwendeten Kräutermischungen oder aufgrund der Substanz selbst, welche auch  in Schnelltests erkannt werden können. Den Marketingversprechen der Anbieter dieser Kräutermischungen sollte man niemals trauen. Diese kalkulieren damit, dass deren Produkte nach einer gewissen Zeit nicht mehr vertrieben werden können und scheren sich nicht darum, ob die Versprechen stimmen oder ob für den Konsumenten gesundheitliche Folgen entstehen könnten.

Es geht den Anbietern  um Umsatz und nicht um die Interessen der Konsumenten!

Vom Konsum dieser Substanzen  ist  aus unserer Sicht dringendst abzuraten. Es existieren weder Erfahrungen zu den Langzeitfolgen dieser Stoffe, noch Studien zu potentiellen Nebenwirkungen oder den Folgen aus der Kombination mit anderen, normalerweise harmlosen, Substanzen.

Eine Garantie, daß diese Substanzen nicht nachgewiesen werden können, kann daher nicht gegeben werden!

Der beste Schutz ist die Kenntnis der Rechtslage und Wissen über die Praxis wie ihr euch zu verhalten habt. Informiert euch vorher! Nachher ist es meist zu spät.

Macht niemals Angaben zu euren Konsumgewohnheiten!

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