Nicht bekifft und Führerschein weg? Frage an die Drogenbeauftragte Dyckmans

Veröffentlicht am 22. März 2013
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Eine Anfrage an Drogenzarin Dyckmans (FDP) wegen der „nicht Berauscht und trotzdem Führerschein weg“-Problematik, die wir hier gerne Online stellen. Schreib dich mit einer eMailaddresse ein, wenn dich die Antwort interessiert, und du wirst dann informiert, wenn eine Antwort vorliegt. Wir freuen uns über weitere Mit-Interessierte!

Text der Anfrage

„Indem der Gesetzgeber mit dem § 31a BtMG die Möglichkeit geschaffen hat, bei „geringen Mengen“ zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen das Verfahren einzustellen, hat er bereits die Konsumenten „entkriminalisiert“. Nur leider ist die Polizei aber verpflichtet bei BtmG Vergehen die Führerscheinstelle zu informieren. Auch wenn rein Rechtlich dann keine Strafe erfolgt, kann es passieren das einem der Führerschein entzogen wird und eine MPU droht. Ich finde das 1 Jahr keinen Führerschein und die Gesamtkosten von 1000 € – 1500 € durchaus eine Strafe darstellen. Dies passiert übrigens auch wenn derjenige nicht berauscht Auto fährt. Finden sie diese Maßnahme angebracht?“

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