Gesetzesvorschlag der Grünen zum Thema Cannabis

Veröffentlicht am 10. März 2015
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Einige Kernpunkte:

  • 30g sind für jeden erlaubt
  • Anbau von bis zu 3 Pflanzen ist erlaubt (wenn der Zugang dazu entsprechend abgesichert ist)
  • Bei einer Jahresernte darf man die 30g überschreiten
  • Es soll Verkauf in Fachgeschäften geben
  • Hinsichtlich des Führerscheins soll die Grenze auf 5,0 ng/ml im Blutserum angehoben werden
  • Führerschein: „Gelegentliche Einnahme von Cannabis“  soll durch die Wörter „Nach Beendigung des Missbrauchs“ ersetzt werden

Den kompletten Gesetzesentwurf findet ihr hier: http://www.gruene-videos.de/repository/initiativen/GE_CannKontrollG_F42-15.pdf

Georg vom Hanfverband hat hier ein kurzes Video dazu veröffentlicht: http://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-kontrollgesetz-der-gruenen-bundesverfassungsgericht-dhv-news-26

Grundsätzlich ist der Ansatz sehr zu begrüßen, da bisher keine Partei eine ähnlichen Entwurf eingebracht hat und zum ersten mal auch die Homegrower bedacht werden. Mir erscheinen einige Regelungen aber noch ziemlich unklar. Z.B. darf man die 30g überschreiten, wenn es eine „Jahresernte“ von insgesamt 3 Pflanzen ist.

Wer 150g im Jahr  mit Sea of Green (SoG) und 15 Pflanzen erntet, würde sich somit strafbar machen. Wer 1,5kg mit 3 Riesentannen im Scrog und 1500 Watt erntet bliebe straffrei. Um die 30g überschreiten zu können, müsste man sich nur 3 Blumentöpfe mit abgesägten Stämmen in die Wohnung hinstellen und man könnte sich immer auf Jahresernte berufen. Und was passiert, wenn man 3 Pflanzen hält, die man einmal im Jahr erntet und noch ne „Muttibox“ hat? Welches Gericht glaubt einem denn dann, dass man die nicht erntet?

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