Anbau in eigener Sache

Veröffentlicht am 6. März 2006
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Anbau-Antrag an das BfArM – Jetzt ist Solidarität und Engagement erforderlich – AUFRUF ZU MASSENHAFTEN CANNABIS-ANBAU-ANTRÄGEN

Achtung: Die Aktion ist zur Zeit eingestellt. Die Berufung ist vom OVG NRW/Münster verworfen und Revision nicht zugelassen worden, die Anträge sind (derzeit) chancenlos!

„’Nachdem Robert Jarosch, Hanfaktivist aus Mainhausen / Kreis Offenbach den Anbau von bis zu 20 weiblichen Cannabis-Planzen zum Eigenbedarf als Genussmittel beantragt hatte, wurde dies vom Bundesamt für Arzneimittel, ebenso abgelehnt, wie der nachfolgende Widerspruch. Nun aber war der Weg frei für den Klageweg.“

In der 11-seitigen Antragsbegründung an das BfArM wird erläutert, ”warum die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ein öffentliches Interesse darstellt”.

In erster Instanz wurde die Klage zwar vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen (Az: 7 K 2111/02), aber es wird dort ausgeführt: ”Die Erteilung einer einzelnen Ausnahmeerlaubnis an den Kläger ist jedoch wegen ihrer geringen Auswirkung nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen oder zumindest in nennenswerter Weise zu fördern. Vielmehr könnte ein Einfluss auf Normakzeptanz, Kriminalität und Justizwesen nur durch die Erteilung einer Erlaubnis an eine Vielzahl von Personen erreicht werden.”

Hierzu sagt der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter ( Sopienstr.46, 60487 Frankfurt):

Aktion! So gehts!

Daraus ergibt sich, dass ganz viele Anträge zusammenkommen müssen, um Wirkung zu erzielen.

Also ist es ”’notwendig dass massenhaft Anträge an das BfArM gestellt werden”’ und dies kostet nicht die Welt. Genau hier ist ”’Eure Beteiligung”’ gefordert.

Wer bereit ist, zunächst lediglich 50 Euro für die Bearbeitung des Antrags zu investieren kann diesen unter ”’www.gruene-hilfe.de/wiki/Kampagnen/Anbau_in_eigener_Sache”’

downloaden oder gegen Einsendung von 2,50 in Briefmarken von der Grünen Hilfe Hessen ( Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld ) erhalten.

Dann mit eigenem Absender, Datum und Unterschrift an das ”Bundesamt für Arzneimittel ( Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn )” senden und Ihr seid dabei!

Die Aktion hat keinerlei strafrechtliche Konsequenzen!

Wichtig ist, dass Ihr eine Kopie der ersten (wg. Absender) und letzten (wg. Unterschrift) Seite des Antrags an die Grüne Hilfe Hessen ( Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld) schickt.

Dort wird die Aktion dokumentiert und koordiniert, um öffentliches Interesse zu belegen.

Die gestellten Anträge können zum Einen im weiteren Verlauf des Verfahrens von Robert Jarosch (nächste Instanz OVG Münster) genutzt werden und zum Anderen für neue Klageverfahren im Anschluss an den Widerspruch gegen die zu erwartende Ablehnung durch das BfArM genutzt werden.

Die Widerspruchsvorlage wird die GH ebenfalls zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen. (Kopie des eingereichten Widerspruchs dann ebenfalls an die GH).

Weiteres Vorgehen beim Antrag

Ist der Widerspruch dann, wie zu erwarten ist, ebenfalls durch das BfArM abgelehnt (Bearbeitungskosten wiederum 50 Euro – ein Ausstieg ist jederzeit möglich), wird die GH versuchen potentielle KlägerInnen in Zusammenarbeit mit RA Stefan Kristen ( Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg) und RA Dr. Leo Teuter kostengünstig, zu einem Verfahren zusammenzufassen.

Zeigt Solidarität und nutzt, die vielleicht historische Chance, Euch beim Rechtsweg für Cannabis-Anbau zum Genussmittel-Eigenbedarf zu beteiligen.
Es gibt kein zurück mehr, nur noch vorwärts…Früher oder später wird Hanf siegen!

Dokumentiert wird das ganze

… indem Kopien der Anträge an die Grüne Hilfe Hessen geschickt werden. So kann im weiteren Verlauf des verfahrens von Robert öffentliches interesse dokumentiert werden…

der Antrag

Folgendes PDF-Dokument kannst du Downloaden, Ausfüllen, eine Kopie an das Grüne Hilfe Büro Hessen schicken, und das Original an das BfArM:

  • Anschrift BfArM: Friedrich Ebert Allee 38, 53113 Bonn
  • Anschrift Grüne Hilfe Hessen: Untere Fulder Gasse 12, 36304 Alsfeld

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