Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.


Regionalbüro NRW zzt nicht erreichbar

14. Mai 2020

Das Regionalbüro NRW ist zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht telefonisch erreichbar. Bitte wende dich an ein anderes Regionalbüro der Grünen Hilfe.

GH Hessen 13.Februar- 24.März geschlossen

21. Februar 2020

Alsfeld. Das Büro der Grünen Hilfe Hessen ist aus gesundheitlichen Gründen vom 13. Februar bis 24. März nicht besetzt. Bitte wendet Euch in diesem Zeitraum an einanderes GH-Regionalbüro.

Kein Führerscheinentzug bei Erstkonsum?

22. April 2019

Die Meldung ging jüngst durch die Medien. Z.B. sogar in der Tageschau oder bei unseren Freunden  vom DHV.

Was heißt das nun konkret?

Dazu muss man erst mal etwas ausholen um es zu verstehen.

Was war passiert?

Die Bayern haben es schon immer besser gehandhabt (genau umgekehrt zum Nord-Süd Gefälle bezügliche Strafrecht). Etwas salopp  zusammengefasst:

  • 2006: Bayern hatte schon 2006 eine „indirekte“ 2,0 ng/ml Grenze.
  • 2014: Jemand klagte beim VGH in Mannheim mit Bezug auf Bayern und es ging bis zum BVerwG.
  • 2014 BVerwG so: „Ja 2,0 ist nicht bindend,  keine Ahnung was die Bazis da wieder machen, kannst direkt bei 1,0  entziehen – aber so grundsätzlich mal: Nur weil jemand über 1,0 ist, muss dass nicht zwangsläufig zum Entzug führen!“
  • Lange passierte nichts
  • 2017: Bayern Verwaltungsgericht: „Direkt entziehen wir nicht mehr bei erstmaligen Verstoß – erstmal muss man Aufklären!“  (VGH München, Urteil v. 25.04.2017 – 11 BV 17.33)
    Dies führte auch zu einer eigener Praxis in Bayern, wo man erst mal Abstinenznachweise erbringen konnte, den Führerschein behielt und dann die MPU machen durfte. Dieses war aber die lokale Umsetzung dieses Urteils in Bayern.
  • 2017-2019: Viele Anwälte aus anderen Bundesländern haben geklagt und sich auf das Urteil aus Bayern bezogen. Die lokalen Verwaltungsgerichte haben das jedoch immer abgeschmettert „Bayern-Schmarrn – machen wir hier nicht!“

Ein Urteil aus NRW kam nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und das sagte klipp und klar: Bayern hat recht! Bei Gelegenheitskonsum und einem Wert über 1,0 darf man nicht zwangsläufig sofort entziehen!

Zitat: „Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einem Gelegenheitskonsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung des Rauschmittels ein Kraftfahrzeug geführt hat, nicht ohne Weiteres von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen. Vielmehr ist sie in einem solchen Fall gehalten, über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden. „

Achtung: Es geht hier um „Gelegenheitskonsum“ und „zwangsläufig“ – das gilt daher nicht direkt für:“Ich kiffe jeden Tag, erst wieder 2 Wochen Bongkur bei meiner Frau gemacht!“ ;)

Genug vom Jura-Blabla.

Auswirkung:

Viel ändert sich nicht, denn das Problem ist hier die Begutachtungspraxis.

Heißt: Führerscheinstellen können zwar nicht mehr direkt den FS entziehen, aber sie können eine MPU anordnen. Frist: 8 Wochen / 2 Monate.

Beispiel:

Wenn SmokyMcPot am 01.03. „erwischt“ wird kriegt er vermutlich so am 01.05. Post von der Führerscheinstelle mit einer Anordnung zur MPU (kann länger oder kürzer sein).

Eventuell macht er den Brief auch erst ein paar Wochen später auf (weil Urlaub, Montage usw.) Eine MPU erfolgreich zu bestehen erfordert aber im Regelfall mindestens Abstinenznachweise über 6 Monate. D.H. selbst wenn sich Smoky jetzt direkt anmeldet, wird er bei der MPU durchfallen, weil der MPU-Gutachter sagen wird: „Alles gut Smoky, aber ohne Abstinenznachweise kann ich kein positives Gutachten ausstellen. Tschüß“ Bei hohen Werten und Aussagen können auch 12 Monate gefordert sein.

Fazit:

Nach Rücksprache mit Experten auf dem Gebiet gehen wir davon aus, dass die Bundesländer diese Richtlinie erst mal so umsetzen werden, dass sie statt direktem Entzug zunächst eine MPU anordnen werden (die man defacto nicht bestehen kann – es sei denn die Begutachtungspraxis ändert sich).

Aber: Es gibt auch positives. Die Führerscheinstelle muss nun zunächst eine MPU anordnen mit Frist (2 Monate).

Da kann man sagen:“Mach ich“ und man macht sie nicht (weil eh nicht möglich zu bestehen – wegen fehlender Abstineznachweise – Begutachtungspraxis). Also geht das  Gutachten nicht ein.   Die Behörde:  „Entzug wegen mangelnder Mitwirkung!“. Es sind Behörden, also vergeht mal wieder Zeit (wenige Wochen) bis der Entzug  erfolgt.

Gut – denn das ermöglicht es mehr Abstinenznachweise zu sammeln! Also direkt nach dem Vorfall informieren, ggf. uns kontaktieren (es gibt noch mehr Tricks und Kniffe die sich aber auf den Einzelfall beziehen) . Eventuell kommt man am Ende doch glimpflich davon – denn wenn man alles Notwendige für eine MPU zusammen hat, kann man diese direkt machen und der FS ist „eigentlich“ nicht weg. Entzug, erfolgreiche bestandene MPU – direkte Wiedererteilung ist möglich. Das Urteil schafft einem da mehr Spielraum.

Regional-Büro:Ba-Wü

13./14.April: Skill sharing im Hambacher Forst mit Grüner Hilfe und Highzung!

4. April 2019

13./14.April Skill sharing im Hambacher Forst – 13.April Konzert mit Highzung 14.April Diskussion zur Drogen-Politk

Meschenich. Nachdem Highzung mit Sänger Jo Bekiffski (Grüne Hilfe Hessen) am kältesten Samstag im Januar’19 bereits solidarisch und erfolgreich im Hambacher Forst eingeheizt hat,
wird Highzung nun am Samstag, den 13.April ab ca. 20 Uhr auf der Hüttendorf-Wiese bei Meschenich solidarisch erneut polit-hanf-punk-rocken…

Support wird noch gesucht (ist ein Soli-Konzert, alle Bands spielen aus Solidarität ohne Gage)
Interessierte Band kann sich melden zur Rücksprache bei Jo, Fon: 06631-708224

Am Sonntag, den 14.April findet dann gegen Mittag im Rundhaus auf der Hüttendorf-Wiese wieder die drogenpolitische Diskussionsrunde mit Jo Biermanski (Grüne Hilfe Hessen) statt.

comet zahlreich!

 

Falls ihr Highzung nicht kennt und noch nie was vom legendären „Schlachtrufe THC“-Sampler gehört habt:

Highzung – Haschrebell’n:

 

 

Telio wieder unterlegen: Überhöhte Telefonkosten in hessischen JVA’s

11. Januar 2019

In einem Verfahren beim Zivilsenat des OLG Frankfurt wurde erwirkt, dass die Tarife, die bis 2015 bei dem Telefonanbieter Telio galten, deutlich überhöht waren. Allen in Hessischen Knästen, die von diesen Tarifen (0,20€/min ins Festnetz, 0,59€/min ins Mobile) Betroffenen steht nun ein Schadensersatz durch das Land Hessen in Höhe von 35,5% plus Zinsen zu.

Urteil vom 07.12.2018, Az.: 15U 181/17; Land Hessen./. Thomas Ehlers

Schon 2015 unterlag Telio in einem ähnlichen Fall in Sachsen-Anhalt: FAZ berichtete: Urteil : Häftlinge sollen günstiger telefonieren dürfen, am 05.01.2015.