Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.


CBD retten, Verbot verhindern & Petition unterzeichnen!

29. September 2020

Wird Cannabidiol (CBD) bald illegal?

Die Europäische Kommission hat ende Juli 2020 beschlossen, Anträge für „neuartige Lebensmittel“ zur Aufnahme von Cannabidiol, kurz CBD, in Lebensmitteln zu stoppen, weil sie erwägt, die Zutat als „Arzneimittel/Betäubungsmittel“ zu kennzeichnen.

Regulierungsbehörden der Europäischen Union haben gesagt, dass Cannabinoid-Extrakte wie CBD einer Bestimmung aus dem Jahr 1997 unterliegen, die Novel Food Regulation genannt wird, eine Reihe von Richtlinien zur Bewertung der Verbrauchersicherheit, bevor neue Zutaten in Lebensmittel gegeben werden. Ungefähr 50 Firmen haben Formulare für neuartige Lebensmittel für ihre CBD-Produkte ausgefüllt, aber die Europäische Kommission hat die Anträge pausiert, um von den Antragstellern Feedback zu ihrem Vorschlag zu erhalten, berichtete just-food am 17.07.2020 (https://www.just-food.com/news/european-commission-mulls-classifying-cbd-foods-as-narcotics-in-stance-at-odds-with-uk_id144044.aspx).

Die Antragsteller wurden über die vorläufigen Ansichten der Kommission informiert.

Die EU-Lebensmittelvorschriften werden von den Mitgliedsstaaten durchgesetzt, was zu einem Flickenteppich von Durchsetzungslandschaften auf dem ganzen Kontinent führt.

Was bedeutet das für Euch?

CBD wird als Naturprodukt aus dem Handel verschwinden können, wenn nicht zeitnah von den Bürgern mitentschieden wird.

Die Lobby der Pharma-Industrie sitzt der EU Komission im Nacken und wird aus den CBD Produkten in kürzester Zeit ein „Big Player Business“ machen, was dazu führen wird, dass CBD lediglich

  • als verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft werden dürfen
  • Apothekenpflichtig werden
  • teuer werden, weil jeder Hersteller über ein
  • Apotheken-Lager
  • Sicherungssysteme für den Zugang zu den Arzneimitteln
    verfügen muss.

Ihr denkt, CBD ist jetzt schon teuer? 

Warten Sie mal ab, was passiert, wenn sich fünf Pharma Konzerne den Markt aufteilen. Dann wird die 10ml Flasche 20% CBD-Öl gerne mal 500,- EUR kosten. – Unter anderem hat nämlich die Firma GWpharmaceuticals schon ein Medikament in Europa zugelassen, und wird in Europa besonderen Schutz erhalten,  – da es als sogenannte „orphan Drug“ zählt. https://www.ptaheute.de/news/artikel/cannabidiol-bei-kindlicher-epilepsie/

Politische Rückendeckung hat der Konzern zumindest auch von der britischen Ex-Premierministerin Theresa May https://www.rt.com/uk/429637-may-husband-capital-cannabis/

Nachdem in Nordrhein Westfalen CBD bereits als Lebensmittel verboten hat, wird es bundesweit mittler Weile unter Strafe gestellt, CBD-Produkte als Lebensmittel zu verkaufen.

Weil CBD als Teil des Nutzhanfs allerdings schon immer in europäischen Speisen und Extrakten vorkam, sehen wir das nicht so! Der Europäische Gerichtshof hat das wohl schon im Jahr 2009 bestätigt, aber daran erinnert sich heute keiner: https://www.focus.de/finanzen/news/eu-gericht-bier-darf-nicht-cannabis-heissen_aid_455687.html

Urteilstext: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=76597&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=16108166, Absatz 19-22

Was können wir tun?

Als Hersteller von CBD auf biologischer Basis arbeitet CBDkaufen.com mit Bio-Bauern aus ganz Europa zusammen, die nun in ihrer Existenz bedroht sind. Sie setzen sich dafür ein, dass CBD langfristig bei gleich hoher Qualität  günstiger wird. Das geht aber nur, wenn es als Nahrungsmittel verkauft werden darf und nicht als verschreibungspflichtiges Arzneimittel in die Obhut der Apotheken fällt. Darum wurde nun eine Petition auf change.org gestartet, damit CBD wieder von der Liste der sogenannten „Neuartigen Lebensmittel“ verschwindet und wieder als Nahrungsmittel-Bestandteil anerkannt wird. – Gleichzeitig sollen die Gedanken, CBD als Droge zu deklarieren, verworfen werden.

Bitte unterstützt das Anliegen mit dem Hashtag #cbdlegal #cbdisfood und Social Posts, Blog Posts und Newslettern, in denen Ihr zu der Zeichnung der Petition unter folgendem Link https://change.org/cbd-is-food aufruft.

Cannabis Medizin Petition jetzt mitzeichnen!

3. Juli 2020

Dr. Grotenhermens Petition „Keine strafrechtliche Verfolgung von Patient/innen mit einem ärztlichen Attest zur Notwendigkeit einer Cannabistherapie“ braucht noch dringend Unterstützer und Mitzeichner! Teilen & Weiterleiten nicht vergessen!

Die Frist endet in 6 Tagen – es fehlen noch zahlreiche Unterschriften!

Hier gehts zum Unterzeichnen: Cannabis Medizin Petition beim Bundestag

Regionalbüro NRW zzt nicht erreichbar

14. Mai 2020

Das Regionalbüro NRW ist zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht telefonisch erreichbar. Bitte wende dich an ein anderes Regionalbüro der Grünen Hilfe.

GH Hessen 13.Februar- 24.März geschlossen

21. Februar 2020

Alsfeld. Das Büro der Grünen Hilfe Hessen ist aus gesundheitlichen Gründen vom 13. Februar bis 24. März nicht besetzt. Bitte wendet Euch in diesem Zeitraum an einanderes GH-Regionalbüro.

Kein Führerscheinentzug bei Erstkonsum?

22. April 2019

Die Meldung ging jüngst durch die Medien. Z.B. sogar in der Tageschau oder bei unseren Freunden  vom DHV.

Was heißt das nun konkret?

Dazu muss man erst mal etwas ausholen um es zu verstehen.

Was war passiert?

Die Bayern haben es schon immer besser gehandhabt (genau umgekehrt zum Nord-Süd Gefälle bezügliche Strafrecht). Etwas salopp  zusammengefasst:

  • 2006: Bayern hatte schon 2006 eine „indirekte“ 2,0 ng/ml Grenze.
  • 2014: Jemand klagte beim VGH in Mannheim mit Bezug auf Bayern und es ging bis zum BVerwG.
  • 2014 BVerwG so: „Ja 2,0 ist nicht bindend,  keine Ahnung was die Bazis da wieder machen, kannst direkt bei 1,0  entziehen – aber so grundsätzlich mal: Nur weil jemand über 1,0 ist, muss dass nicht zwangsläufig zum Entzug führen!“
  • Lange passierte nichts
  • 2017: Bayern Verwaltungsgericht: „Direkt entziehen wir nicht mehr bei erstmaligen Verstoß – erstmal muss man Aufklären!“  (VGH München, Urteil v. 25.04.2017 – 11 BV 17.33)
    Dies führte auch zu einer eigener Praxis in Bayern, wo man erst mal Abstinenznachweise erbringen konnte, den Führerschein behielt und dann die MPU machen durfte. Dieses war aber die lokale Umsetzung dieses Urteils in Bayern.
  • 2017-2019: Viele Anwälte aus anderen Bundesländern haben geklagt und sich auf das Urteil aus Bayern bezogen. Die lokalen Verwaltungsgerichte haben das jedoch immer abgeschmettert „Bayern-Schmarrn – machen wir hier nicht!“

Ein Urteil aus NRW kam nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und das sagte klipp und klar: Bayern hat recht! Bei Gelegenheitskonsum und einem Wert über 1,0 darf man nicht zwangsläufig sofort entziehen!

Zitat: „Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einem Gelegenheitskonsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung des Rauschmittels ein Kraftfahrzeug geführt hat, nicht ohne Weiteres von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen. Vielmehr ist sie in einem solchen Fall gehalten, über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden. „

Achtung: Es geht hier um „Gelegenheitskonsum“ und „zwangsläufig“ – das gilt daher nicht direkt für:“Ich kiffe jeden Tag, erst wieder 2 Wochen Bongkur bei meiner Frau gemacht!“ ;)

Genug vom Jura-Blabla.

Auswirkung:

Viel ändert sich nicht, denn das Problem ist hier die Begutachtungspraxis.

Heißt: Führerscheinstellen können zwar nicht mehr direkt den FS entziehen, aber sie können eine MPU anordnen. Frist: 8 Wochen / 2 Monate.

Beispiel:

Wenn SmokyMcPot am 01.03. „erwischt“ wird kriegt er vermutlich so am 01.05. Post von der Führerscheinstelle mit einer Anordnung zur MPU (kann länger oder kürzer sein).

Eventuell macht er den Brief auch erst ein paar Wochen später auf (weil Urlaub, Montage usw.) Eine MPU erfolgreich zu bestehen erfordert aber im Regelfall mindestens Abstinenznachweise über 6 Monate. D.H. selbst wenn sich Smoky jetzt direkt anmeldet, wird er bei der MPU durchfallen, weil der MPU-Gutachter sagen wird: „Alles gut Smoky, aber ohne Abstinenznachweise kann ich kein positives Gutachten ausstellen. Tschüß“ Bei hohen Werten und Aussagen können auch 12 Monate gefordert sein.

Fazit:

Nach Rücksprache mit Experten auf dem Gebiet gehen wir davon aus, dass die Bundesländer diese Richtlinie erst mal so umsetzen werden, dass sie statt direktem Entzug zunächst eine MPU anordnen werden (die man defacto nicht bestehen kann – es sei denn die Begutachtungspraxis ändert sich).

Aber: Es gibt auch positives. Die Führerscheinstelle muss nun zunächst eine MPU anordnen mit Frist (2 Monate).

Da kann man sagen:“Mach ich“ und man macht sie nicht (weil eh nicht möglich zu bestehen – wegen fehlender Abstineznachweise – Begutachtungspraxis). Also geht das  Gutachten nicht ein.   Die Behörde:  „Entzug wegen mangelnder Mitwirkung!“. Es sind Behörden, also vergeht mal wieder Zeit (wenige Wochen) bis der Entzug  erfolgt.

Gut – denn das ermöglicht es mehr Abstinenznachweise zu sammeln! Also direkt nach dem Vorfall informieren, ggf. uns kontaktieren (es gibt noch mehr Tricks und Kniffe die sich aber auf den Einzelfall beziehen) . Eventuell kommt man am Ende doch glimpflich davon – denn wenn man alles Notwendige für eine MPU zusammen hat, kann man diese direkt machen und der FS ist „eigentlich“ nicht weg. Entzug, erfolgreiche bestandene MPU – direkte Wiedererteilung ist möglich. Das Urteil schafft einem da mehr Spielraum.

Regional-Büro:Ba-Wü