Willkürlich abgerechnet, die Bielefelder Führerscheinbehörde und das Verwaltungsgericht Minden

Veröffentlicht am 6. April 2012
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Autor: Theo Reetig
Wie wir in der Ausgabe 12/2011 (Hanfjournalausgabe 12/2011) berichtet haben, erscheint die Verwaltungspraxis
in Bielefeld hinsichtlich einer Fahreignungsüberprüfung bei Besitz von Cannabis sehr willkürlich.
Neben der mitunter zweifelhaften Überprüfungsbegründung – in einem Fall ging es um den Besitz von sage
und schreibe 0,5 Gramm Gras und der Einlassung, alle zwei bis drei Wochen mal ein Joint zu
rauchen – sticht insbesondere ins Auge, dass die Amtsärztin fernab aller Begutachtungskriterien und
wissenschaftlichen Erkenntnisse agiert.

Den sehr interessanten ganzen Artikel findet Ihr auf:
http://www.hanfjournal.de

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