Linksjugend Weiden: Nutzhanf-Verfahren eingestellt

Veröffentlicht am 8. Oktober 2009
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Unter der Auflage einer Zahlung von 1000€ an die Organisation „Keine Macht den Drogen“ hat das Amtsgericht Weiden unter der Leitung von Richterin Biebl das Verfahren gegen den hiesigen Sprecher der Linksjugend [’solid] Philip Lobenhofer eingestellt.

Dieser hatte im Zuge des Landtagswahlkampfes 2008 Tütchen mit jeweils etwa einem Gramm sogenanntem Nutzhanf verteilt, um für die Legalisierung von Cannabis zu werben. Wie sich durch eine von der Polizei veranlasste Analyse des Hanfs herausstellte, wurde der erlaubte Gehalt des Wirkstoffes THC geringfügig überschritten: statt der legalen 0,2% fanden sich im Linksjugend-Hanf 0,36%. Zur Erläuterung: um einen Rausch-Effekt zu erzielen, benötigte man etwa den zehnfachen Gehalt.

Anstatt der erwarteten sofortigen Verfahrenseinstellung erhielt der Sprecher der Linksjugend [’solid] einen Strafbefehl. Seine Einschätzung dazu: „Selbst der leitende Oberstaatsanwalt hat in einem Presseartikel vom Dezember 2008 bestätigt, daß unser „Gras“ nicht zu Rauschzwecken mißbraucht werden kann. Schade, daß soviele Steuergelder wegen einer solchen Lappalie draufgehen.“

Nachdem Einspruch eingelegt wurde, kam es also heute morgen zur Hauptverhandlung. Mitausschlaggebend für die Einstellung war letzten Endes wohl auch eine Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Paderborn, die gegen den Hersteller des vermeintlichen Nutzhanfs schon 2008 ermittelte und ebenfalls das Verfahren einstellte.

Lobenhofer: „Es war die schon früher erwartete Entscheidung. Mit der Einstellung bleibt mir ein Eintrag ins Führungszeugnis erspart.Und was die hohe finanzielle Belastung angeht: da es sich nicht um eine Privataktion von mir handelte, sondern der Linksjugend [’solid], gehe ich von der Solidarität meines Bundesverbandes aus.“

7.10.2009

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