Hausdurchsuchung – Was tun wenn es brennt?

Hausdurchsuchungen

Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit größeren Aktionen oder nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver staatlicher Razzien Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich notwendige richterliche Durchsuchungsanordnung, wird oft wegen behaupteter “Gefahr im Verzug” verzichtet. Dies kann dann auch durch einen Staatsanwalt geschehen.

Es werden auch Daten aus anderen Ländern hinzugezogen. So z.b. bei den Hausdurchsuchungen gegen Hanfsamen.AT (Indra’s Planet) Kunden als auch Cannabis in Austria.

Zur Durchführung einer Hausdurchsuchung ist ansonsten grundsätzlich ein sog. Durchsuchungsbefehl nötig, ohne den die Durchsuchung nicht durchgeführt werden darf. Dieser muss von einem Richter ausgestellt werden und ist sowohl schriftlich, mündlich als auch telefonisch möglich. Auf diesem müssen sich Angaben über den Tatvorwurf finden, Zweck, Ziel und Umfang der Durchsuchung müssen beschrieben werden. Du musst die Gelegenheit haben, den Durchsuchungsbefehl zu lesen, damit du auch weißt, ob er gegen dich gerichtet ist. Es dürfen auch nur die genannten Räume durchsucht werden. Sofern Richter oder Staatsanwalt nicht selbst an der Durchsuchung teilnehmen kannst du weitere Personen als Zeugen hinzuziehen.

Du musst eine Durchsuchung dulden, aber musst daran nicht aktiv teilnehmen. Du musst keine Angaben zum Tatvorwurf machen, d.h. du machst von deinem Schweigerecht gebrauch. Du kannst dich grundsätzlich ungehindert in der Wohnung bewegen. Während der Nachtzeit von 21 bis 4 Uhr im Sommer und 6 Uhr im Winter dürfen grundsätzlich keine Durchsuchungen durchgeführt werden, außer es besteht der dringende Verdacht auf eine frische Tat.

Du hast Anwesenheitsrecht bei der Durchsuchung. Du musst dir eine schriftliche Mitteilung über den Durchsuchungsgrund und eine Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände anzufertigen nach Beendigung der Durchsuchung geben lassen. Einer solchen Beschlagnahme kannst du auch widersprechen; in diesem Fall muss ein Richter darüber entscheiden, ob deine Gegenstände tatsächlich beschlagnahmt werden durften. Zudem kannst du dir die Namen und Behördenzugehörigkeit der durchsuchenden Polizeibeamten nennen lassen. Zur Durchsicht von deinen Unterlagen ist nur der Staatsanwalt selbst befugt – du kannst daher der Durchsuchung durch Polizeibeamte widersprechen. Außerdem kannst du einen Rechtsanwalt informieren, der dann auch bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Aussageverweigerung - Sie haben das Recht zu schweigen - machen Sie davon gebrauch!

Hausdurchsuchungen gehören zu den gemeinsten Übergriffen des Staatsapparats: neben dem vordergründigen Ziel, etwas zu finden, mit dem sie Dir was anhängen können, ist das Eindringen in Deine Wohnung auch immer ein Versuch, Dich zu demütigen, zu demoralisieren und “Allmacht” über Dich zu demonstrieren. Dem kannst Du am besten widerstehen, wenn Du einen ruhigen Kopf bewahrst! Wenn sie Dich morgens geweckt haben, werde erstmal richtig wach, setz Dir einen Kaffee auf, geh erstmal aufs Klo… du darfst nicht gegen deinen Willen festgehalten werden, schon garnicht gefesselt.

Wenn sie erst einmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die Durchsuchung nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges tun, damit sie nicht zur Katastrophe wird:

Das Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem Vorwurf, aufgrund dessen die Durchsuchung stattfindet. Es gibt keine „harmlosen Aussagen“. Du solltest ja ohnehin nie mehrere Exemplare von „brisanten“ Flugblättern im Haus haben (Dir könnte “Verbreitung” vorgeworfen werden), vor Demos oder größeren Ereignissen, z.B. Revolutionen, räumst Du Deine Bude ohnehin gründlich auf (auch das Piece und die Quittung vom letzten Versicherungsbetrug ;-) ) ­ falls sie trotzdem was „Belastendes“ bei Dir finden kein Wort von Dir dazu! Auch nicht: „Das gehört mir nicht“ o. Ä., einfach gar nix!

Checkliste: Hausdurchsuchung
Thumbnail von dem PDF Hausdurchsuchung - Checkliste zum Ausdrucken
Zum an den Kühlschrank hängen

Versuche ZeugInnen herbeizuholen, rufe FreundInnen an und lass den Hörer daneben liegen, damit die/der Angerufene so ungefähr mitbekommt, was abgeht. Wenn möglich, informiere Deine/n Anwältin/Anwalt. Lass Dir die Durchsuchungsanordnung zeigen, verlange eine Kopie; bei “Gefahr im Verzug” lass Dir zumindest den Grund der Durchsuchung genau sagen und die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir das auf.


Schreib Dir Namen und Dienstnummern der BeamtInn auf. Verlange, dass Deine Beschwerde (ohne inhaltliche Begründung!) zu Protokoll genommen wird.

Du hast das Recht, bei jedem einzelnen durchsuchten Raum dabei zu sein, verlange deshalb, dass ein Raum nach dem anderen durchsucht wird. Wird etwas mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis verlangen, aber nicht unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, lass Dir das bescheinigen. Wenn sie wieder weg sind, detailliertes Gedächtnisprotokoll anfertigen, Ermittlungsausschuss (EA), Prozessgruppe, Grüne Hilfe, Bunte Hilfe oder Rote Hilfe und die/den Anwältin/Anwalt informieren. Dann lade Dir Deine beste Freundin, Deinen besten Freund ein, denn nach einer solchen Sache bist Du mit den Nerven erstmal fertig und hast jedes Recht, Dich auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt zu werden!

Solche Notizen wie BI-Büro/Infoladen und Ermittlungsausschuss (EA) sind natürlich nur festzuhalten, wenn es so etwas in deiner Gegend gibt oder es zu einer Aktion passt.

Quelle: Rote Hilfe Rechtshilfetipps, gibt es als PDF oder als Heft zum bestellen.

Onlinevideo – Andere Hinweise

Vorbereitung ist immer besser als danach schlecht da zu stehen. Udo Vetter (Lawblog) referiert hier über die Hausdurchsuchung, schau es dir doch mal an: