Prozesskostenhilfe soll erschwert werden

Veröffentlicht am 26. März 2010
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Im Thomé Newsletter vom 12.3.2010 wird auf eine geplante erschwerung für die Prozesskostenhilfe hingewiesen. Dies ist noch keine geltende Gesetzeslage, aber wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen.
So sollen mit dem folgenden Gesetzesentwurf diverse Hürden bei der PKH-Bewiligung aufgebaut werden, so auch der Name „Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz“.
Das Dokument ist bei Harald Thome – PKH-Novelle.pdf zu bekommen.

Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit. (WP)

Harald Thomé ist Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht in Wuppertal.

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