Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ wird politisch thematisiert

Veröffentlicht am 29. Oktober 2010
Diesen Artikel drucken

Wiesbaden. Mit zwei kleinen Anfragen will die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke im hessischen Landtag“, Marjana Schott, zweifelhafte Maßnahmen bezüglich „Cannabis im Straßenverkehr“ hinterfragen. In Rücksprache mit der „linken Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen“ wurde beschlossen, zwei Anfragen zu „Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren“ und „Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung“ im hessischen Landtag einzubringen.

Gemeinsam mit dem Frankfurter Rechtsanwalt Dr.Leo Teuter und dem Sprecher der Grünen Hilfe Hessen, Jo Biermanski, wurden zwei entsprechende Anfragen ausgearbeitet und im September von Marjana Schott im hessischen Landtag eingereicht. Die Beantwortung der Anfragen wird vorraussichtlich in 2-3 Monaten erfolgen.

In einem kurzen Statement beschreibt Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt die Situation bezüglich „Cannabis im Straßenverkehr folgendermaßen: „Fahren unter Cannabiseinfluss ist sicherlich kein Kavaliersdelikt. Das Problem besteht aber darin, dass auch der verantwortungsbewusste Konsument eigentlich gar keine Möglichkeit hat festzustellen, ob noch eine Wirkung besteht, die seine Fahreignung beeinträchtigt, denn der Abbau des THC erfolgt sehr schnell und keineswegs gradlinig.

D.h. es kommt immer wieder vor, dass noch THC nachgewiesen werden kann, der Betroffene davon aber selbst gar nichts merkt. Deshalb sind auch die Vorschläge für mögliche Grenzwerte sehr verschieden. In Deutschland wird über 1 ng THC/ ml Blut nachgedacht. International ist teilweise von 5 bis 10 ng als Grenzwert die Rede.

Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Gesetzgeber, manchen Gerichten und den Fahrerlaubnisbehörden in Wirklichkeit um die Bekämpfung des an sich straffreien Cannabiskonsums und nicht wirklich um die Sicherheit des Straßenverkehrs geht.“
In der kleinen Anfrage „Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. Cannabis im Straßenverkehr“ werden die Themen Nachweisdauer und Fehlerquote von Drogenschnelltests, Verkehrsunfälle mit Personenschaden „unter dem Einfluss von Cannabis“, Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Alkohol, Nachweis-Methoden zu „Fahren unter Cannabiseinfluss“, die Begründung der relativen Fahruntüchtigkeit, die Richtlinien zu Ordnungswidrigkeitsverfahren nach §24a StVG sowie die Gleichsetzung von Nachweis- und Wirkungsdauer hinterfragt.

Zur Problematik der Nachweis- und Wirkungsdauer von Cannabis erläutert Jo Biermanski, Sprecher der „linken Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen: „Nach einer Entscheidung des BVerfG vom 21.12.04 (1 BvR 2652/03) ist die Gleichsetzung von Nachweis- und Wirkungszeit verfassungswidrig.“ Hier bestehe weiterhin Klärungs- und Handlungsbedarf, da entsprechende Verfahren auch bis über 20 Stunden. nach dem letzten Cannabis-Konsum erfolgten. Hier sei die Umsetzung nachvollziehbarer Regelungen weiterhin notwendig, erklärt Jo Biermanski.
In der kleinen Anfrage „Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung wg. Cannabis im Straßenverkehr“ werden jeweils die Zahl der Überprüfungen der Fahreignung wegen Cannabis und Alkohol sowie jeweils die Zahl der Fahrerlaubnis-Entziehungen wegen Cannabis und Alkohol angefragt. Desweiteren wird die Unterscheidung von „gelegentlichem und regelmäßigem“ Cannabis Konsum und die Nachweisdauer der angewendeten Drogen-Screenings hinterfragt.

Die beiden abschließenden Fragen dieser kleinen Anfrage:

  • Die FeV sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eignungsmängeln vor. Für den Fall des gelegentlichen Cannabis-Konsums und des (einmaligen) Auffallens im Straßenverkehr gibt es in § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV eine Kann-Vorschrift hinsichtlich der Anordnung einer MPU. Welche anderen Maßnahmen werden in Hessen angewendet?
  • Gelegentlicher Cannabis-Konsum bei gleichzeitigem Trennungsvermögen von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr dürften den Führerschein eigentlich nicht gefährden:
  • Wie viele positive Überprüfungen der Fahreignung mittels einer MPU sind bekannt, bei denen gelegentlicher Cannabis-Konsum eingeräumt wurde?“
    Die „linke Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Hessen“ hofft mit diesen Anfragen, die öffentliche und politische Diskussion zu „Cannabis im Straßenverkehr“ versachlichen und voranbringen zu können und somit einen Beitrag zur Umsetzung nachvollziehbarer Regelungen leisten zu können.

Weitere Informationen zum Thema können im Internet unter www.linke-drogenpolitik.de (siehe Materialien) in der Broschüre „Cannabis im Straßenverkehr“ als pdf heruntergeladen werden.

Gebe uns ein Kommentar zum Artikel: