Shiny Flakes Busts

Veröffentlicht am 26. April 2016
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Uns erreichen immer noch Anfragen zu dem Vorfall, obwohl das Thema schon etwas zurückliegt. Die Behörden arbeiten das Thema langsam ab, wie man es auch schon aus ähnlichen Fällen kennt (https://www.gruene-hilfe.de/2015/01/07/hd-wellte-rollt-weiter-udopea-und-hanfstation-busts/).

Das kann sich je nach zuständiger Ermittlungsbehörde und Bundesland unterscheiden und sich erfahrungsgemäß hinziehen.

Ein Anrufer schilderte, dass er eine betreffende Emailadresse mit der angeblich bestellt wurde in harmlosen Anwendungen und Diensten, wie z.B. Spotify oder Netflix nutzte und diese Adresse im Freundeskreis geshared wurde.  Und es explizit nicht seine Emailadresse gewesen ist.

Es kam zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des PCs bei dem Anrufer. Die Ermittlungsbehörden gehen nun davon aus, dass eine Bestellung vorgelegen haben muss – da die E-Mailadresse, bei der bestellt wurde, definitiv von seinem PC genutzt wurde.

Falls Ihr also E-Mailadressen in Programmen oder Diensten nutzt, die ihr Euch mit Dritten teilt oder Ihr nicht auschließen könnt, dass diese von Dritten genutzt werden, wäre es sinnvoll diese Referenzen von Eurem PC zu entfernen, damit Ihr nicht aus falschen Gründen angeklagt werdet.

Das gilt natürlich auch für jeden der da womöglich bestellt haben könnte.  Wir können natürlich keine Tipps geben, wie dass ihr z.B. Truecrypt installieren solltet, oder dass Ihr eure Festplatte formatieren müsst.

Offensichtlich reicht es aber aus, eine falsche Emailadresse zu nutzen, damit man wegen einer Bestellung (multipler Substanzen) angeklagt wird.

Jegliche Informationen von Betroffenen helfen uns. Meldet Euch – dann können wir Euch auch eventuell helfen!

 

 

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