Spendenaufruf für Prozess- und Anwaltskosten wegen des Hanffeldes vor dem Brandenburger Tor zur Hanfparade 2006

Veröffentlicht am 3. Juni 2008
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2006 hatte die Hanfparade am Brandenburger Tor Nutzhanfpflanzen aufgestellt, die aus einem legal produzierten Faserhanfbetrieb in der Uckermark stammten, was durch Urheberlizenzen belegt werden konnte. Der THC- Wert der Pflanzen lag unter der Nachweisbarkeitsgrenze. Trotzdem wurde Steffen Geyer als ehrenamtlicher Anmelder der HP’06 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt, weil er auf der Hanfparade 2006 vor dem Brandenburger Tor “illegal Cannabis angebaut” haben soll!

Hanfparade Nutzhanf Brandenburger Tor
Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)

Da Steffen Geyer bisher nicht einmal das Geld für Prozess- und Anwaltskosten der ersten Instanz beisammen hat, es aber im Sinne des Engagements für die Freigabe von Cannabis wäre das Urteil anzufechten, hat die Grüne Hilfe trotz geringer Finanzmittel bereits 50 Eur „zur Linderung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik“ gespendet.

Wir rufen zu entsprechenden Spenden an Grüne Hilfe e.V., Postbank Frankfurt, BLZ: 500 100 60, Konto: 91570-602 ( IBAN: DE11 5001 0060 0091 5706 02, BIC: PBNKDEFF ), Verwendungszweck: HP’06 auf!

Die eingegangenen Spenden werden dem verurteilten Hanf-Aktivisten, Steffen Geyer, für Prozess- und Anwaltskosten überwiesen. Eine abzugsfähige Spendenquittung kann auf Wunsch (bitte unter Verwendungszweck –Quittung- und Name und Anschrift auf der Überweisung vermerken)

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