Cannabis im Strassenverkehr – Grüne Hilfe kritisiert Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Veröffentlicht am 5. Juli 2008
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In einer Pressemitteilung kritisiert der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski aus Alsfeld, die Ablehnung von Petitionen betreffs „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 25.Juni’08 (BT-Drucksache 16/9439):
Die Petenten kritisierten in ihren Eingaben, dass „Cannabis-KonsumentInnen auch ohne berauschte Teilnahme am Straßenverkehr mit Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis rechnen müssten. Es gefährde die Verkehrssicherheit, wenn Haschisch/ Marihuana-KonsumentInnen auch lange nach dem Konsum noch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu befürchten hätten. So werde die Motivation, das Auto unter akuter Berauschung nicht zu nutzen, behindert. Die Wirkung von Haschisch betrage nur 3-4 Stunden, entsprechende Anordnungen aber erfolgten noch bis zu 20 Stunden nach dem Konsum.“
Jo Biermanski erklärt hierzu, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Ablehnungsbegründung lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen habe, ohne auf die Argumente der Petenten einzugehen. Von den entsprechenden PolitikerInnen aber müsse eingefordert werden können, dass sie die geltende Rechtslage hinterfragten und sich mit entsprechenden
Argumenten auseinandersetzten. In seiner Stellungnahme weist Herr Biermanski auf ein Gutachten des nova-Instituts /Hürth zur „Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabisprodukten“ hin.
Zur Ablehnung der Weiterleitung der Petition an das Bundesministerium für Verkehr und an die Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis erklärte Dr.Franjo Grotenhermen von der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“: „Das Grundproblem bei dieser Sache ist die Ignorierung der wissenschaftlichen Datenlage. Aus den epidemiologischen Studien der vergangenen Jahre geht hervor, dass regelmäßiger Cannabiskonsum nicht mit einem erhöhten Risiko für die Verursachung von Unfällen assoziiert ist. Es gibt auch keine Anzeichen, nach denen niedrige THC-Konzentrationen von beispielsweise 5 ng/ml Blutserum mit einem erhöhten Unfallrisiko assoziiert sind. Bei diesem Thema geht es nicht um Straßenverkehrssicherheit sondern um Drogenpolitik.“
Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt äußerte in einer ersten Stellungnahme, „es sei schon eine ziemliche Farce, von den Betroffenen eine Zustimmung zur kostenpflichtigen MPU von mindestens 540 Eur zu verlangen und dies als “verwaltungsinternen” Vorgang zu bezeichnen. Die Cannabispolitik sei und bleibe irrational.“
Mit ignoranten Entscheidungen wie dem Abblocken der Petitionen zu „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss werde das Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ instrumentalisiert und missbraucht und Politikverdrossenheit vorangetrieben, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Grünen Hilfe.