Zinker von Heidenheim verurteilt
Veröffentlicht am 16. Dezember 2011
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Landgericht verurteilt Polizeihauptmeister zu zweieinhalb Jahren

Kollegen des Polizisten sowie der Leiter der Drogeneinsatzgruppe sprachen vom Angeklagten als „ehrgeizig“ und bezeichneten ihn als „Vorzeigepolizisten“. „Zielgerichtet und bewusst“, so der Staatsanwalt, hatte der Experte in Sachen Drogenfahrten die Negativ-Gutachten so manipuliert, dass für die Betroffenen führerscheinrechtliche
Konsequenzen, meist bin hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, folgten. Basiernd auf untergeschobenen Verdächtigungen beim Drogen-Vortest, Manipulation der Gutachten mit Tipp-Ex, das Unterdrücken von Akten und Falschaussagen „hat sich der Angeklagte sein eigenes System geschaffen“ sagte Staatsanwalt Humburger. Selbst nach Aufdeckung der Tat sei bei dem Angeklagten Einsicht „nicht so richtig angekommen“.
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