Kurze Stellungnahme zur BtMG-Verurteilung von Jürgen Hahnel in Tübingen
Veröffentlicht am 26. Oktober 2009

Diesen Artikel drucken
Betreff: Kurze Stellungnahme zur BtMG-Verurteilung von Jürgen Hahnel/ Tübingen
Beim Strafurteil gegen Jürgen Hahnel errechneten sich mehr als ein Drittel des THC-Gehalts, der für die Einstufung des Vergehens/ Verbrechens (?) von vorrangiger Bedeutung ist, aus Hanfabfällen (ohne Blüten) mit dem sehr geringen THC-Gehalt von 0,318 %. Nach dem im Prozess gehörten „Sachverständigen“ sei es möglich, dieses Material zu konsumieren oder zu Öl zu verarbeiten.
Der Grenzwert für Faserhanf ist mit 0,2% aber relativ willkürlich gesetzt und orientiert sich nicht an der berauschenden Wirkung. Bei einem Wirkstoffgehalt von 0,318% THC wären für einen Joint mit einer durchschnittlichen Konsumeinheit von 15mg THC 5g Hanfblätter einzuarbeiten. Es ergäbe sich hiermit ein Joint von 1cm Durchmesser und 15cm Länge (ohne Mundstück/ Filter). Der Konsum einer solchen Menge Cannabis-Reste würde aber Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen.
Tatsache ist, dass sich der berauschende Wirkstoff THC in den Blüten der Hanfpflanze befindet und in Restmaterial, wie bei Jürgen Hahnel, allenfalls noch anhaftende THC-Teste an Blättern oder Stengeln finden lassen. In der Praxis wird daher Cannabis mit deutlich höherem THC-Gehalt konsumiert: Hanfabfälle, wie im Fall von Jürgen Hahnel, sind weder als Pflanzenteile noch in umgewandelter Öl-Form in Umlauf.
Im Urteil gegen Jürgen Hahnel wurde durch die Einbeziehung dieses „nicht rauchbaren“ Hanfmaterials aber die 7,5g THC-Grenze überschritten, die zur Einstufung als Verbrechen und nicht als Vergehen führte. Solches Material aber wird in der Praxis nicht konsumiert.
Daher ist die Einstufung des Vergehens von Jürgen Hahnel als Verbrechen als praxisfern, lebensfremd und unverhältnismäßig einzustufen.
Joachim Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V./ Pressesprecher)
Untere Fuldergasse 12
36304 Alsfeld, den 26.10.09
hier als Scan von Jürgen Hahnels Webseite, www.sichtbarewelt.de
Klick es! - Deine Stimme für mehr Zuschauende
Auf Yigg können die Benutzer selber Nachrichten einstellen, bewerten und kommentieren. Mit einem Yigg oder öffentlichen Lesezeichen (Bookmarks) kannst Du dafür sorgen, dass mehr Menschen diesen Artikel lesen. Du musst Dich dafür noch nicht einmal registrieren. Dafür bitte oben in der Grafik auf "Yigg It" klicken!