Verfassungsbeschwerde “Cannabis-Anbau” eingereicht

Veröffentlicht am 2. Januar 2007
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Mainhausen. Nachdem Robert Jarosch, Hanfaktivist aus Mainhausen/Kreis Offenbach am 05.02.2001 den Anbau von bis zu 20 weiblichen Cannabis-Planzen zum Eigenbedarf als Genussmittel beantragt hatte, wurde dies vom Bundesamt für Arzneimittel, ebenso abgelehnt, wie der nachfolgende Widerspruch.

Nachdem der “einfache Rechtsweg” durch die Nichtzulassung der Revision durch das OVG Münster vom 21.07.2006 ausgeschöpft ist, hat Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter (Frankfurt) am 02.01.2007 für seinen Mandanten Robert Jarosch nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingelegt.

Klicken sie hier für den Volltext der Verfassungsbeschwerde zu Cannabis-Anbau.

Weiteres zum Hintergrund und rund um die Thematik in der Kategorie: Aktion: Anbau in eigener Sache.

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