Ist Sicherungsverwahrung wegen Drogen- oder Hanfhandel verhältnismäßig?

Veröffentlicht am 15. Juni 2011
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Unser Grüne Hilfe Pressesprecher Joachim Biermanski (GH Hessen) schreibt in der aktuellen Ausgabe des Hanf Journals über die Rechtmässigkeit der Sicherheitsverwahrung. So werde nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de, siehe Entscheidungen, Mai 2011) das Thema Sicherungsverwahrung derzeit kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei bisher die Tatsache, dass Sicherungsverwahrung in Deutschland keinesfalls nur bei Gewalt- und Sexualdelikten angewendet wird. Es wird auch gegen Drogen- oder Hanfhändler angewendet, bei deren Fällen keine Gewalt gegenüber Dritte ausgeübt worden ist.

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